Anfrage zu Übernachtungen in Kitas

Sehr geehrter Herr Erner,

für einige Kinder endet in den nächsten Wochen die Kindergartenzeit. Das Ende der Kindergartenzeit ist eine aufregende Zeit, und das besondere Highlight ist die Übernachtung der Kinder im Kindergarten.

Derzeit herrscht eine große Verunsicherung bei Eltern und dem pädagogischen Fachpersonal und viele Kindertagesstätten haben die Übernachtunsparty in diesem Jahr gestrichen, weil das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW darauf hingewiesen hat, dass Kindertageseinrichtungen für die Übernachtung eine Nutzungsgenehmigung benötigen.

Bitte beantworten Sie doch folgende Fragen:

  1. Wie handhabt die Stadt Erftstadt den Umgang mit dem Erlass des Ministeriums?
  2. Hat sich der bürokratische Aufwand für die Kindertageseinrichtungen im Hinblick auf Übernachtungspartys der Vorschulkinder geändert und wenn ja, wie?
  3. Wie viele Übernachtungspartys fanden in 2017 statt und wie viele in 2018?

Anfrage bezüglich der Postfiliale in Erftstadt-Liblar

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

bereits im Jahr 2017 kam es immer wieder zu überraschenden Schließungen der Postfiliale in Erftstadt-Liblar, so dass die Bürgerinnen und Bürger vor verschlossenen Türen standen.

Im Jahr 2018 war die Postfiliale wiederholt mehrfach geschlossen.
Letztlich sogar für mehrere aufeinanderfolgende Tage und zwar vom 21.02.2018 bis einschließlich 24.02.2018.

 

Für die Bürgerinnen und Bürger ist eine durchgehende und verlässliche Öffnung der Postfiliale in Erftstadt Liblar, welche die einzige „richtige“ Postfiliale darstellt unabdingbar.
Bei einer unerwarteten Schließung ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht möglich unter anderem wichtige Einschreiben aufzugeben, fristgebundenen Sendungen zu verschicken und insbesondere Pakete abzuholen, welche in der Postfiliale gelagert werden.

So kamen mehrere Bürgerinnen und Bürger nicht an dringend benötigte Medikamente und andere Dinge welche zeitnah benötigt wurden.

 

Ich bitte Sie daher sich mit der Deutschen Post in Verbindung zu setzen und folgende Fragen zu klären.

 

  1. Wie kann eine regelmäßige und verlässliche Öffnung der Postfiliale in Liblar sichergestellt werden?
  2. Welche Möglichkeit haben die Bürgerinnen und Bürger an ihre Paketsendungen zu kommen, wenn die Postfiliale dennoch unerwartet geschlossen hat?

 

Hier die Antwort des Bürgermeisters vom 15.03.2018

 

Sehr geehrter Herr Pieper,
die Deutsche Post AG erfüllt die sich aus der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV)
ergebenen Verpflichtungen durch Vertragspartner, die in der Form von Postfilialen Serviceleistungen
der Post AG anbieten.
Der Post AG obliegt es für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten (Post-)Dienstleistungen
Sorge zu tragen.
Die Stadt Erftstadt fordert regelmäßig die Post AG auf, die Versorgung durch ihre Vertragspartner
sicherzustellen. Auch im Fall der aktuellen Probleme mit der Postfiliale in Erftstadt-Liblar, die als
Vertragspartner der Post AG die Postbank betreibt, ist dies durch Schreiben an den Vorstand der
Post AG sowie Kontakt zu den ausführenden Servicebereichen geschehen.
Die Kunden der Post AG können ihre Paketsendungen laut Auskunft der Post AG an in der Nähe
gelegenen Paketstationen oder der nächstgelegenen Postfiliale mit Paketservice abholen.
Nach Auskunft der Post AG erfolgte dies durch Benachrichtigung der Postkunden und Aushang an
der Postfiliale mit dem Hinweis auf die Auslieferungsstelle.
Der Rat der Stadt Erftstadt wird in der Sitzung des Rates am 20.03.2018, auf Anregung aus der
Ortsbürgermeister/innendienstbesprechung, hierzu in einer Resolution des Rates an den Vorstand
der Post AG die Einhaltung der sich aus der Post-Universaldienstleistungsverordnung ergebenden
Verpflichtungen einfordern.

Erner

Anfrage Bolzplatz Willy-Brand-Straße

Sehr geehrter Herr Erner,

der Bolzplatz an der Willy-Brandt-Str. wurde ausgebaut und um eine Grillhütte erweitert, um Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben ungestört zu feiern.

Leider ist es mit Beginn der Sommermonate zu erheblichen Lärmbelastungen gekommen und die Anwohner klagen immer häufiger über nächtliche Ruhestörungen.

 

So treffen sich jeden Sonntag um die 20 Erwachsene zum Fußballspielen und Grillen. Dafür fahren sie mit ihren PKWs den Feldweg entlang und parken dann am „Wäldchen“. Hinterlassen werden dann große Mengen an Abfall.

 

Hier handelt es sich meist nicht um Kinder und Jugendliche, sondern um Erwachsene.

 

Werden diese Personen von den Anwohnern angesprochen, reagieren sie überwiegend sehr aggressiv.

 

Ich habe daher folgende Fragen:

 

  1. Ist der Verwaltung die Situation bekannt?

 

  1. Von wem wird der Platz vornehmlich genutzt? (Altersgruppen,Wohnort)

 

  1. Besteht Kontakt der Verwaltung (Mobilé etc.) zu den Nutzern?

 

  1. Welche Maßnahmen werden ergriffen um das Befahren des Weges mit Fahrzeugen zu unterbinden und um die Lärmbelästigung, gerade in den Abendstunden, für die Anwohner auf ein erträgliches Maß zu reduzieren?

Anfrage zu den Kosten der Flüchtlings Unterkunft in Erp

Sehr geehrter Herr Erner,
den Ausführungen Herrn Walters aus dem Rechnungsprüfungsausschuss folgend ist es in den ersten zehn Monaten des Jahres (01.01.2016-21.10.2016) zu enorm hohen Kosten in der Erstunterkunft in Erp gekommen.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

aufste
Laut Information im letzten Rechnungsprüfungsausschuss wird das Gebäude in Erp derzeit nur noch von 34 Personen genutzt, denen 21 „Dienstleister“ gegenüberstehen. Zu diesen Dienstleistern zählen nicht nur Mitarbeiter des ASB, sondern auch das Reinigungspersonal, etc. Die Verträge mit den jeweiligen Dienstleistern wären kurzfristig zu ändern und an die Anzahl der Bewohner anzupassen zu wesen.
Leider war kein Ansprechpartner des entsprechenden Fachamts anwesend.

Bitte beantworten Sie diesbezüglich nachfolgende Fragen:
1. Wie war die zahlenmäßige Entwicklung der Bewohner der Unterkunft in Erp von Januar 2016 bis November 2016 einschließlich?
2. Wie hoch waren die Kosten für die Unterkunft Erp bisher insgesamt (2015 & 2016)?
3. Wie hoch ist der Betrag der Kosten, den das Land NRW bisher erstattet hat?
4. Was passiert mit den Kosten, die das Land bisher nicht erstattet hat?
5. Wie stellen Sie sicher, dass alle Kosten erstattet werden?
6. Warum wurden die Verträge nicht an die Zahl der Bewohner angepasst?
7. Welche Aufgaben hab das Reinigungspersonal und der ASB insbesondere übernommen, da die Leistung laut Vertrag nicht reduziert wurde, aber sich das Arbeitsvolumen verringert hat?

 

Antwort der Verwaltung vom 24.11.2016:

Ihre Anfrage, ausgelöst durch eine nicht auf der Tagesordnung des Rechnungsprüfungsausschus-ses stehende Darstellung des Rechnungsprüfungsamtes in der Sitzung am 22.11.2016, nehme ich zum Anlass nicht nur die aufgeworfenen Fragen zu beantworten, sondern eine umfassende Dar-stellung zum Betrieb der Notunterkunft für Flüchtlinge abzugeben.
Diese Darstellung soll dazu dienen, Ihnen die mit dem Betrieb der Notunterkunft einher gehenden Problematiken transparent zu gestalten.
Die Verwaltung wird seit August 2015 im Wege der Amtshilfe durch das Land NRW gemäß §§ 4ff Verwaltungsverfahrensgesetz NRW in Anspruch genommen und verpflichtet Unterbringungsmög-lichkeiten für geflüchtete Personen bereit zu stellen, um drohende Obdachlosigkeit zu verhindern. Das Amtshilfeersuchen wurde einige Male angepasst und verändert. Letztlich war die Verwaltung verpflichtet für bis zu 280 Personen eine Unterkunft bis zum 31.12.2016 vorzuhalten.
Die konkrete Vorgabe, resultierend aus dem Amtshilfeersuchen, bestand darin, eine Einrichtung zu errichten und für die jederzeitige Betriebsbereitschaft im Hinblick auf medizinische und soziale Be-treuung sowie Versorgung für bis zu 280 Flüchtlinge zu sorgen und dafür eine entsprechende Konzeption, auch unter Einbeziehung von Verwaltungsleistungen, Hausmeisterdiensten und Securityleistungen aufzubauen.
Das Konzept, welches die Handlungsanweisungen des Landes NRW berücksichtigte, sah vor, Sozialarbeiter/innen vorzuhalten, eine adäquate Beschäftigung für die Bewohner/innen anzubie-ten, eine Kinderbetreuung zu gewährleisten, Deutsch zu unterrichten, eine Security rund um die Uhr vorzuhalten und als Betreiber der Einrichtung eine 24 Stunden Erreichbarkeit sicher zu stel-len. Außerdem musste die Anlage nach strengen Kriterien und Vorgaben gereinigt und ein Hausmeisterdienst eingerichtet werden. Es musste eine Hausordnung erstellt und an die Bewoh-ner/innen vermittelt werden. Regelungen zum Betrieb der Waschmaschinen wurden erarbeitet. Das Essen und die entsprechende Ausgabe musste organisiert werden. Selbst die Kleiderkammer funktionierte erst, als feste Regeln aufgestellt wurden. Medikamente mussten verabreicht, Arzt- und Impftermine galt es zu vereinbaren und zu organisieren. Dazu gehörte auch die Organisation von Fahrdiensten. Umfangreichen Dokumentationspflichten bezüglich Krankheitsverläufen, Medi-kamentenverabreichungen, Arztbesuchen etc. musste nachgekommen werden. Personenakten wurden angelegt. Es kam zu Krankheitsfällen, die eine Separierung und eine Unterbringung in ei-ner Quarantänestation nach sich zogen. Dazu fiel sehr viel Büroarbeit an, zudem galt es sehr viele Fragen hinsichtlich des Fortgangs des Asylverfahrens und Konflikte (hinsichtlich Zimmerunterbrin-gung, Streitereien etc.) zu lösen. Es kam nachts und am späten Abend zu plötzlichen Krankheits-fällen, Verletzungen etc., die behandelt werden mussten. Mehr als einmal standen zu allen Tages- und Nachtzeiten Menschen vor der Tür, die Einlass begehrten, Besuche durchführen wollten etc.
Des weiteren mussten auch das Gesundheitsamt und das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises beteiligt werden. Etliche Begehungen wurden durchgeführt und es galt Hygiene- und Reinigungs-pläne zu erstellen. Ähnliches galt für den Brandschutz. Rettungswegepläne und Notausgänge wurden erarbeitet.
Die Notunterkunft wurde zunächst in einem sehr, sehr kurzen Zeitfenster in den Räumen der För-derschule Erftstadt-Friesheim errichtet. Im Oktober 2015 wurden diese Räume aufgegeben. Es erfolgte ein Umzug in das leerstehende Seminargebäude der Allianzversicherung nach Erftstadt Erp.
Zu Beginn des Betriebes der Notunterkunft wurde die Stadt Erftstadt von keinem Betreuungsver-band unterstützt. Alle Verbände, bei denen eine Nachfrage gestellt wurde, erteilten eine Absage, weil die Kapazitäten nicht ausreichten. Mithin organisierten die Verwaltungsmitarbeiter/innen, un-terstützt von ehrenamtlich Helfenden, alle die oben beschriebenen Dinge zunächst allein.
Glücklicherweise fanden wir dann, quasi im letzten Moment, einen in Erftstadt ansässigen Betreu-ungsverband, der uns Unterstützung zusagte. Dafür musste aber zunächst Personal in Anleh-nung an die Vorgaben der Bezirksregierung akquiriert und eingestellt werden. Dies war anfangs nicht einfach, so wechselte das Personal anfänglich mehrfach. Schließlich ist es aber gelungen, qualifiziertes, motiviertes Personal zu finden und der Betreuungsverband konnte sukzessive schließlich alle sozialarbeiterischen und medizinischen Aufgaben nach den Vorgaben der Bezirks-regierung übernehmen. Nachfolgend gebe ich dazu einen Überblick:
 Medizinische Versorgung kleinerer Unfälle und Behandlung geringfügiger Erkrankungen; ggf. Hinzuziehen eines RTW/Notarztes oder Arztes
 Ausfüllen der entspr. Krankentransportscheine und Krankenbehandlungsscheine
 Verabreichen der notwendigen Medikamente und deren Dokumentation
 Organisation der turnusmäßig in der Einrichtung stattfindenden Arztsprechstunde sowie de-ren Begleitung durch Fachpersonal; Führung einer Krankenakte; Einlösung von Rezepten und Beschaffung von Arzneimitteln
 Vereinbarung von Facharztterminen und Krankenhausbehandlungsterminen
 Organisation der medizinischen Erstsichtung bei Neuankünften
 Vereinbaren von Röntgenterminen zum Ausschluss einer TBC-Erkrankung; Organisation des Impfangebotes
 Führen der Krankenakten und Untersuchungshefte
 Erkennen, bewältigen und vermeiden von Konflikten zur Sicherstellung des sozialen Frie-dens in der Einrichtung. Mitwirkung an der Akzeptanz der Flüchtlinge bei der Bevölkerung und den Bewohnern Sitten und Gebräuche näher bringen
 Vermittlung der Hausordnung und Regeln
 Organisation der Waschmaschinen- und Trocknernutzung
 Anleitung der Flüchtlinge zu Arbeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung, wie Garten-arbeit, Laub kehren, Staub saugen, Müll sammeln etc.
 Durchführen diverser Beschäftigungsangebote für alle Altersgruppen; Gesprächsrunden
 Angebot von ersten Deutschkursen
 Übernahme eines Nachtdienstes zur Abdeckung medizinischer „Notfälle“
Wie oben beschrieben, musste auch eine Bewachungsfirma, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung ist, beauftragt werden. Auch hier gebe ich einen Überblick zu den Aufga-ben:
 Objektschutz
 Einlasskontrolle, ggf. Personenkontrollen und Durchsuchungen; Führen einer Anwesen-heits- und Abwesenheitsliste der Bewohner/innen
 Begleitung bei der Essensausgabe und Kleiderkammer; Begleitung des Reinigungsperso-nals beim Reinigen sensibler Bereiche, z.Bsp. der Toiletten/Appartements
 Personenschutz im Objekt (Begleitung schwieriger Gespräche)
 Schlichten von Konflikten der Bewohnerschaft untereinander
 Durchsetzen von Verboten (z.Bsp. kein Alkoholkonsum, Nachtruhe, Durchsetzung der Hausordnung)
 Begleitung von Transfers nach Bedarf
Die Firma zeichnet sich dadurch aus, dass sie mehr als den gesetzlich geforderten Mindestlohn zahlt, keine Subunternehmer beschäftigt und auch auf Chefebene eine ständige Erreichbarkeit sicher gestellt ist. Die Arbeit im Flüchtlingsbereich erfordert eine hohe Kompetenz und Einfüh-lungsvermögen, welches zu jedem Zeitpunkt vorhanden war. Besonders erwähnenswert ist, dass hier Mitarbeiter/innen zum Einsatz kamen, die die Sprachen der Herkunftsländer, wie bspw. Ara-bisch, Asyrisch oder Farsi sprechen. Alle Mitarbeiter/innen unterliegen einer ständigen Überprü-fung durch die Bezirksregierung.
Auch an die Reinigung der Notunterkunft wurde eine sehr hohe Anforderung gestellt. Dazu hat das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises mehrere Begehungen, anfangs in Erftstadt-Friesheim,
später in Erftstadt-Erp durchgeführt und Anleitungen gegeben. Da es sich um eine Gemein-schaftsunterkunft handelte, musste die Vorgabe beachtet werden, dass die Unterkunft fremd zu reinigen ist- die Bewohner/innen selbst durften zu Reinigungsarbeiten nicht heran gezogen wer-den. Bezüglich der Gemeinschaftsräume (Speisesaal, Sanitärcontainer, Spielzimmer etc.) waren die Auflagen ebenfalls streng. Die Reinigungsleistung musste dokumentiert werden, die Wischlap-pen mehrfach gewechselt und spezielle Desinfektionsmittel kamen in den Einsatz. Die Reinigung der Sanitärcontainer verlangte vom Personal Schutzbekleidung. Die Appartements waren täglich desinfizierend zu reinigen, der Speisesaal nach den Mahlzeiten, Türklinken etc. waren mehrfach täglich zu desinfizieren, Scheiben zu wischen, Personaltoiletten, Küche, Waschräume, Untersu-chungszimmer- alles musste nach festen Vorgaben individuell gereinigt werden.
Es wurde vereinbart, dass die Reinigungskräfte diese Leistung in einer Zeit von 8 Stunden/Tag zu zweit zu erbringen haben. Dabei ist es durchaus vorgekommen, dass zusätzlich noch Sonderrei-nigungen des Quarantänebereiches etc. anfielen.
Die Beauftragung der Reinigungsfirma war fast am Schwierigsten, da die Arbeit schwer und oft nicht angenehm ist. Auch hier haben wir allerdings das große Glück, dass wir Kräfte beauftragt haben, die sich mit der Einrichtung und den dort auftretenden Problemen identifizieren und eine Kontinuität gewährleistet war.
Die Strukturen, die das Rechts- und Ordnungsamt mit dem Betreuungsverband, der Security Fir-ma, der Reinigungsfirma, dem Caterer und den vor Ort anwesenden Verwaltungsmitarbeitern, de-nen Koordinationsaufgaben zukamen, aufgebaut hat, waren keineswegs von Anfang an so vor-handen, sondern haben sich über Monate entwickelt. Man kann sagen, dass etwa seit Febru-ar/März 2016 die von der Bezirksregierung geforderte Personalstruktur und die damit verbundene Aufgabenwahrnehmung und –sicherstellung funktionierte.
Das städtische Rechnungsprüfungsamt war bei den größeren Ausgaben immer eingebunden und es gab hier durchaus die ein oder andere Nachfrage beim Fachamt. So wurde beispielsweise auch die Frage der Ausschreibung thematisiert und auch die Möglichkeiten einer Kostenersparnis waren zu prüfen.
Hierzu gab es dann regelmäßigen Austausch mit der Bezirksregierung Köln und dem dortigen für Flüchtlingsangelegenheiten zuständigen Dezernat 20.
Die Kernaussage bezog sich immer darauf, dass eine Ausschreibung entbehrlich ist, da es sich hier um einen Fall der Dringlichkeit, entsprechend dem Gemeinsamen Runderlass des Finanzmi-nisteriums, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, des Mi-nisteriums für Inneres und Kommunales und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-lung und Verkehr vom 06.08.2015, handelte.
Das Amtshilfeersuchen wurde insgesamt mehrfach angepasst und verlängert, so dass die Dring-lichkeit immer wieder auf`s Neue auch seitens der Bezirksregierung bejaht wurde, da zu keinem Zeitpunkt mit der Beauftragung der in Rede stehenden Unternehmen bis zum Abschluss eines aufwändigen Ausschreibungsverfahren abgewartet werden konnte.
Aktuell ist, so die Bezirksregierung Köln, das Amtshilfeersuchen bis 31.12.2106 aufrecht zu erhal-ten. Dazu gehört auch und vor allen Dingen die Aufrechterhaltung der Verträge und des Personal-stammes. Auch wenn das Personal nun aufgrund der gesunkenen Belegungszahlen weniger Auf-gaben hat, bedeutet dies nicht, dass die Verträge gekündigt werden sollen. Das Personal soll sich dann mit anderen Aufgaben, wie z.Bsp. allgemeinen Arbeiten rund um Haus und Hof und um Rückbauarbeiten kümmern. Grundsätzlich ist jedoch hier weiterhin das Amtshilfeersuchen zu sehen, wonach die Notunterkunft jederzeit bis 31.12.2016 betriebsbereit für die Aufnahme von bis zu 280 Personen zu halten ist.
Im Ergebnis kann ich das trotz der hohen Kosten nachvollziehen. Es hat fast 6 Monate gedauert, bis die Strukturen so aufgebaut waren, Menschen haben Arbeitsplätze bekommen und neue Ar-beitsverträge unterzeichnet. Diesen Menschen ist mitgeteilt worden, dass sie bis 31.12.2016 einen Arbeitsplatz haben. Die Einhaltung von Kündigungsfristen war somit noch möglich. Aus Gesprä-chen mit dem Betreuungsverband, der Security Firma und auch der Reinigungsfirma weiß ich, dass der Großteil der Menschen, die in der Notunterkunft einen Arbeitsplatz gefunden haben, in die Arbeitslosigkeit entlassen werden.
Nun zu den einzelnen Fragen:
Zu 1.:
Von Januar 2016 bis November 2016 war die Entwicklung der Bewohnerzahlen, jeweils zum Stich-tag, 01. d. Monats, wie folgt:
Januar                28
Juni                    127
November        20
Februar             55
Juli                    121
März                124
August             115
April                126
September        51
Mai                  124
Oktober           34
Zu 2.:
Die Gesamtkosten belaufen sich bisher auf 4.432.972,60 €.
Zu 3.:
Erstattet wurden bisher 2.217.158,33 €.
Zu 4. und 5.:
Bisher wurden alle Kosten, die geltend gemacht wurden, anerkannt- die Erstattung der geltend gemachten Kosten erfolgt zeitverzögert. Es werden alle Rechnungen und Kosten, die geltend ge-macht werden in eine Excel Tabelle eingetragen und zusätzlich in Papierform gesondert abgehef-tet. Daraus werden Abrechnungen erstellt, die sowohl per Post, als auch digital an die Bezirksre-gierung versendet werden. Der Eingang der Kostenerstattung wird nachgehalten- erfolgt diese nicht in einem angemessenen Zeitraum wird nachgefragt.
Zu 6. und 7.
Hierzu verweise ich auf die ausführlichen Erläuterungen im obigen Text.

Anfrage zu veränderten Haushaltszahlen 2016

Anfrage zu veränderten Zahlen für den Haushalt 2016

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Ratssitzung am 27.04.2016 haben einige Fraktionen dem Haushalt unter anderem mit der Begründung nicht zugestimmt, dass man diesem wenn überhaupt erst in der Ratssitzung am 28.06.2016 zustimmen wolle, da nach Auffassung dieser Fraktionen erst dann zuverlässige Zahlen vorliegen würden.
Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Welche wesentlichen Veränderungen und Erkenntnisse haben sich im Hinblick auf den Haushalt 2016 zwischen dem 27.04.2016 und dem 28.06.2016 ergeben.

 

  1. Welche Nachteile hätten sich für die Stadt Erftstadt ergeben, wenn der Haushalt erst am 28.06.2016 verabschiedet worden wäre.

Antwort der Verwaltung vom 04.07.2016

 

der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs der Stadt Erftstadt, der zur Erfüllung der Aufgaben im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Die Haushalts-grundsätze sind auf einen Haushaltsplan anzuwenden. Der Grundsatz der Wahrheit erfordert eine möglichst genaue Berechnung und Schätzung auf Grundlage verlässlicher Daten, insbesondere bei den Haushaltseinnahmen. Schätzungen der Konjunktur und Steuerschätzungen bilden die Hauptquellen der Haushaltspläne. Ein Haushaltsplan erzeugt für die in ihm veranschlagten Ein-nahmen lediglich deklaratorische Wirkungen, weil als Erhebungsnorm außerbudgetäre Rechts-normen herangezogen werden müssen (insbesondere Steuergesetze oder Verträge). Ein Haus-haltsplan steht am Anfang der Haushaltsführung. Er muss durch Satzung verabschiedet werden und erlangt erst dann als genehmigter Haushalt Rechtskraft. Dieser Verfahrensablauf vom Haus-haltsplan über das Haushaltsgesetz bis hin zum endgültigen öffentlichen Haushalt ist gesetzlich festgelegt. Der Haushalt als Anlage der verabschiedeten Haushaltssatzung bildet für die betroffe-nen haushaltsführenden Stellen eine Ermächtigung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen ein-zugehen wie sie im Haushalt vorgesehen sind. Die Ausgaben haben damit konstitutiven Charakter.
– 2 –
Zu Ihrer Frage 1:
– Im Bereich Asyl bekommen wir eine höhere Pauschale (rd 400.000 Euro).
– Die Wohnungsmarktanalyse führt zu höheren Kosten (rd. 7.000 Euro).
– Für die Jahre 2017 ff. müssen wir mit höheren Kosten im Bereich der Kindergärten rechnen (Kosten
noch unklar).
– Die Gewerbesteuer liegt aktuell hinter den Erwartungen. Definitiv kann dies erst erfahrungsgemäß
im September/Oktober bestätigt werden.
Zu Ihrer Frage 2:
– Hier verweise ich auf die Vorlage A52 / 2016.
Gerne können wir weitere Fragen in einem persönlichen Gespräch klären.
In Vertretung
(Knips)

Anfrage zum Einsatz von Pyrotechnik in Erftstädter Stadien

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

bei Veranstaltungen von Fußballspielen auf den Sportplätzen der Stadt Erftstadt, kommt es in letzter Zeit gehäuft zum Einsatz von Pyrotechnik durch die Zuschauer.

Zuletzt bei einem Liga-Spiel der Spielgemeinschaft Friesheim-Erp gegen Königsdorf.
Hier wurde durch Zuschauer ein Bengalo gezündet.

Diesbezüglich habe ich folgende Fragen:

 

  1. Ist der Einsatz von Feuerwerkskörpern in den Erftstädter Stadien verboten und wenn ja, in welcher Vorschrift ist dieses geregelt?

 

  1. Wie werden die Zuschauer über das Verbot aufgeklärt?

 

  1. Inwieweit ist das Ordnungsamtes bei „brisanten“ Begegnungen im Fußball involviert und vor Ort anwesend?

 

Antwort der Verwaltung vom 10.06.2016

 

Sehr geehrter Herr Pieper,
Zu 1.: Es gibt keine Vorschrift, die explizit untersagt, Bengalos in Erftstädter Stadien oder auf Fußballplätzen zu zünden. Bengalos gehören zu den Sprengkörpern der sogenannten T1-Klasse. Das Zünden ist, anders als bei Feuerwerkskörpern der Klassen II oder IV ganzjährig ohne besondere Genehmigung erlaubt. Bengalos stellen jedoch, je nachdem wo sie gezündet werden, eine Gefahr dar, die es ggf. nach den allgemeinen Grundsätzen des Ordnungsbehördengesetzes zu verhindern gilt.
Grundsätzlich hat der jeweils ausrichtende Fußballverein eine Gefährdungsanalyse durch-zuführen und zunächst selbst dafür zu sorgen, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Dies kann durch Taschenkontrollen am Eingang und/oder durch den Einsatz von Ordnern erfol-gen. Die Ordnungsbehörde würde ggf. solche Maßnahmen gegenüber dem Verein anord-nen und die Durchführung bestimmter Maßnahmen kontrollieren.
Zu 2.: Bislang erfolgt seitens der Ordnungsbehörde keine Aufklärung der Zuschauer. Hier sehe ich den ausrichtenden Verein in der Pflicht der Aufklärung und in der Pflicht von sei-nem Hausrecht, wie bereits unter 1. beschrieben, Gebrauch zu machen und mit geeigne-ten Mitteln dafür zu sorgen, dass keine Bengalos mitgeführt und gezündet werden.
Zu 3.: Bislang war die Ordnungsbehörde bei „brisanten“ Begegnungen im Fußball einmal kontrollierend in Erftstadt-Lechenich vor Ort. Hier ging es um angekündigte Ausschreitun-gen von Fußballfans. Dieser Einsatz wurde allerdings im engen Austausch mit der Polizei durchgeführt.

Anfrage zur Einwohnerfragestunde

Sehr geehrter Herr Erner,

 

in Anlehnung an die letzte Ratssitzung von Mittwoch, 27. April 2016 haben sich bei mir Unklarheiten ergeben. Es waren mehrere EinwohnerInnen zugegen, die sich zu dem Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ zu Wort gemeldet haben. Als eine Dame mehrere Fragen zu einem ihr sehr wichtigen Thema stellen wollte, wurde sie von Ihnen etwas unwirsch unterbrochen und Sie teilten ihr mit, dass nur eine Frage pro EinwohnerIn gestellt werden dürfe. In der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse vom 15.04.2008 kann ich dazu leider keine Auskunft finden.

  • 14 (1) ermöglicht Einwohnern ausdrücklich „mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten“ und § 14 (2) erlaubt dem oder der FragestellerIn zwei Zusatzfragen.

Bitte beantworten Sie mir doch nachstehende Fragen:

  • Wo finde ich die Grundlage Ihrer Auskunft, dass pro Einwohner höchstens eine Frage erlaubt ist?
  • Beziehen sich die zwei Zusatzfragen auf die absolute Anzahl der Fragen, die ein Einwohner stellen darf oder auf die Anzahl der Nachfragen zu der bereits gestellten Frage?

Bereits vor meiner Zeit als Stadtverordnete habe ich mich politisch engagiert und hatte oftmals das Gefühl als einfache Bürgerin in Ausschusssitzungen nicht unbedingt willkommen zu sein. Mit Hinblick auf die Anzahl der Tagesordnungspunkte einiger Sitzungen kann ich das bedingt verstehen, allerdings sollten wir alle gemeinsam an einer anderen, freundlicheren Außenwirkung arbeiten und uns darüber freuen, wenn Fragen gestellt werden – auch wenn wir unter Umständen eine andere politische Meinung vertreten mögen.

 

Antwort der Verwaltung vom 18.05.2016

 

Sehr geehrte Frau Iber,
die Regelungen zur Einwohnerfragestunde in der Geschäftsordnung des Rates und seiner Aus-schüsse sind identisch mit der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Nach herrschender Meinung und langjähriger Praxis in Erftstadt ist das Fragerecht der Einwohner/innen auf eine Frage mit zwei Zusatzfragen begrenzt, um einer Vielzahl von Fragen-stellern in der auf maximal 60 Minuten begrenzten Einwohnerfragestunde Fragen zu ermöglichen.
Dem Gestaltungsrecht des Rates steht es frei, hier andere Regelungen zu treffen.
In den meisten Kommunen ist das Fragerecht auf eine Frage mit einer unterschiedlichen Anzahl von Zusatzfragen festgesetzt worden.
Eine nicht geringe Anzahl von Kommunen fordert zudem eine vorherige schriftliche Einreichung der Fragen an den Bürgermeister.
In Hinblick auf die Dauer einer durchschnittlichen Ratssitzung von mindestens drei Stunden halte ich die bisherige Regelung in Erftstadt mit der Begrenzung auf eine Fragen mit zwei Zusatzfragen sowie der zeitlichen Begrenzung auf max. 60 Minuten – auch unter dem Gesichtspunkt der Sitzungsökonomie – für sachgerecht.
Mit freundlichem Gruß
(Erner)

 

Anfrage zum Einsatz von Navigationsgeräten im Feuerwehr- und Rettungsdienst

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

Mitte April 2016 kam es zu einem verspäteten Rettungseinsatz im Lechenicher Pfad in Erftstadt-Gymnich.

Grund für die Verspätung soll gewesen sein, dass diese Straße noch nicht in die Navigationssoftware der jeweiligen Hersteller eingepflegt worden war.

Tatsächlich ist der Lechenicher Pfad auch bei Google Maps, welches Grundlage für mehrere Navigationssysteme ist, noch nicht verzeichnet.

 

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Wie wird seitens der Verwaltung eine frühzeitige Weitergabe neuer Daten an die Hersteller von Navigationssoftware sichergestellt?

 

  1. Navigieren Feuerwehr und Rettungsdienst mit Hilfe von Navigationsgeräten zu den Einsatzorten?

 

  1. Wenn ja, welche zusätzlichen Informationen werden genutzt, um Fehlfahrten auf Grund veralteter oder fehlerhafter Navigationsdaten zu vermeiden?

 

  1. Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen es auf Grund veralteter oder fehlerhafter Navigationsdaten zu Verzögerungen bei Feuerwehr- und Rettungseinsätzen kam?

 

 

Antwort der Verwaltung vom 17.05.2016

 

Sehr geehrter Herr Pieper,

 

gerne werde ich versuchen Ihre Fragestellungen abschliessend zu beantworten, möchte jedoch zunächst eine Erläuterung zum Sachverhalt geben. In der Tat kam es am 22.04.2016 zu einem rettungsdienstlichen Notfalleinsatz in der Straße „Lechenicher Pfad“. Der Rettungswagen von der Wache Lechenich und das Notarzteinsatzfahrzeug der Wache Liblar rückten eine Minute nach der Alarmierung aus und trafen nach neun Minuten Fahrzeit an der Einsatzstelle ein. Geringfügig verzögert wurde das Eintreffen dadurch, dass sich auf der vom Navigationssystem vorgeschlagenen Route (Lechnicher Pfad ist bekannt), Betonpoller in der Durchfahrt zur Zielstraße befanden und daher das Ziel über eine andere Zufahrt neu angefahren werden musste.

 

Zu 1. Die Stadt Erftstadt informiert die öffentlichen Stellen, die Versorgungsträger u. a., aber auch die NAVTEQ Deutschland GmbH & Co. KG (Gemeindefeedback) und die TELEATLAS Deutschland GmbH (Gemeindefeedback) über Straßenum- und -neubebennungen, so dass sichergestellt ist, dass die Betreiber von Navigationsgeräten entsprechende Informationen abfragen können. Bei diesen beiden Firmen handelt es sich um Hersteller von Navigationskarten. Bedingt durch die Produktionszyklen der Navigationsindustrie dauert es in der Regel mehrere Monate, bis die gemeldeten Änderungen in den ersten Navigationssystemen wirksam werden. Die volle Wirkung können die Korrekturen erst nach ein paar Jahren entfalten, wenn sie eine hohe Verbreitung im Markt gefunden haben.

 

Zu 2.Kreisweit navigieren alle Fahrzeuge im öffentlichen Rettungsdienst wie auch ein Teil der Fahrzeuge der Feuerwehr in Erftstadt, einheitlichen mit dem System, „TOMTOM Webfleet“, das auch vom Einsatzleitrechner der Kreisleitstelle unterstützt wird. Hier wurde ein automatisches System implementiert, welches nach der Einsatzdisposition in der Leitstelle, zeitgleich mit der digitalen Alarmierung, die entsprechenden Koordinaten an die Navigationsgeräte in den Fahrzeugen sendet, die Route automatisch berechnet wird und startet. Somit steht der Besatzung die Route bereits bei Fahrtbeginn zur Verfügung.

 

Zu 3. Sollte im Einzelfall eine Straße unbekannt sein, so erhalten die Besatzung und die Leitstelle den Hinweis „ Achtung, ungenaue Koordinate“. Für diese Fälle werden auf allen Einsatzmitteln des Rettungsdienstes aktuelle Faltpläne der Stadt Erftstadt sowie aller benachbarten Städte mitgeführt, die i.d.R. jährlich ersetzt werden. Weiterhin wird ein ADAC Straßenatlas Köln/Bonn als Redundanz auf jedem Fahrzeug vorgehalten.

 

Zu 4. Bedingt durch Ähnlichkeiten von Straßennamen ist nicht aus zu schliessen, dass es in der Vergangenheit zu einer möglichen Fehldisposition oder zeitlichen Verzögerung gekommen ist. In der Regel aber nicht durch veraltetes Kartenmaterial auf dem Navigationsgerät, sondern evtl. durch Fehldisposition aufgrund einer unklaren Einsatzstellenbenennung des Anrufers oder auch aufgrund von ähnlichen Straßennamen.

 

 

Anfrage zu Schwimmkenntnissen der Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Badesaison beginnt in wenigen Wochen.

Auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt gibt es einen Badesee, sowie mehrere Frei- und Hallenbäder, welche sich eines hohen Zulaufes von in Erftstadt untergebrachten Flüchtlingen erfreuen dürften.

Wie man aus der Presse erfahren konnte, können viele Flüchtlinge die zu uns gekommen sind nicht schwimmen oder überschätzen ihre Schwimmfähigkeiten.
Zudem sollen viele Bademeisterstellen bundesweit unbesetzt sein.

Daher habe ich folgende Fragen:

 

  1. Liegen Informationen über die Anzahl der Flüchtlinge in Erftstadt vor, welche nicht über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen?

 

  1. Welche Angebote werden seitens der Stadt, der Vereine und der Schulen unterbreitet, um den Flüchtlingen schwimmen beizubringen bzw. deren Schwimmkenntnisse zu verbessern?

 

  1. Inwieweit ist man in Erftstadt darauf vorbereitet, während der Badesaison die Sicherheit einer größeren Anzahl von Personen zu gewährleisten, welche möglicherweise über gar keine bzw. über eine nicht ausreichende Schwimmfähigkeit verfügen?

 

Hier die Antwort der Stadt Erftstadt: (09.05.2016)

Sehr geehrte Frau Jüterbock,

 

zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

 

Frage 1:

Aktuell liegen keine Informationen zu den Schwimmkenntnissen der in Erftstadt untergebrachten Flüchtlinge vor. Eine entsprechende Erhebung ist mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden. Eine Abfrage mit Hilfe ehrenamtlich im Bereich der Flüchtlingsarbeit engagierten Personen wird initiiert werden und könnte näheren Aufschluss über die Bedarfssituation geben.

 

Frage 2:

Das Amt für Schulverwaltungs- und Sportangelegenheiten nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Angebote von Vereinen:

Schwimmkurse werden in Erftstadt in nennenswertem Umfang von der SG Erftstadt und dem VfB Erftstadt angeboten. Nach Auskunft der Vorsitzenden des Stadtsportverbandes, Frau Arnsfeld, werden Flüchtlingskinder in begrenztem Umfang in die laufenden Schwimmkurse aufgenommen. Ein separater Schwimmkurs wird nicht angeboten.

Die Schwimmkurse der SG Erftstadt am Montagabend im Hallenbad Liblar werden hin und wieder auch von jungen männlichen Flüchtlingen besucht.

Gegen Gebühr findet am Sonntagnachmittag ein Frauen-/Mädchenschwimmen statt, welches auch von weiblichen Flüchtlingen oder Musliminnen besucht wird. Hinsichtlich dieses Angebots besteht eine Zusammenarbeit der SG Erftstadt mit dem Fachdienst Migration & Integration. Ein ähnliches Angebot für die männliche Zielgruppe, für die ebenfalls Bedarf besteht, konnte bislang noch nicht umgesetzt werden, da noch kein Übungsleiter bzw. keine Hallenzeit gefunden werden konnte.

Angebote von Schulen:

An den Erftstädter Schulen nehmen Flüchtlingskinder am regulären Schwimmunterricht teil.

 

Frage 3:

Die Stadtwerke haben hierzu wie folgt Stellung genommen:

Aktuell verfügen die Stadtwerke über drei ausgebildete Fachangestellte für Bäder. Zudem unterstützen mehrere Aushilfen aus der städtischen DLRG als Beckenaufsicht das Team. Ferner verfügt der Betrieb über einen sehr versierten  Schwimmmeister als Leiter der Bäderbetriebe. Grundsätzlich ist mithin die personelle Besetzung der Bäder ausreichend. Dies verlangt allerdings eine hohe Flexibilität und Arbeitsbereitschaft seitens des Personals. Sollte sich eine deutliche Zunahme der Badegäste über das saisonale Normalmaß hinaus einstellen, wäre diese zunächst durch die verstärkte Inanspruchnahme der Unterstützung durch die DLRG zu bewerkstelligen. Mittelfristig wird eine personelle Aufstockung auch aus betrieblicher und arbeitsschutzrechtlicher Sicht erforderlich werden. Die Betriebsleitung ist bemüht entsprechende personelle Vorsorge zu treffen.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

Der Fachdienst Migration & Integration des Amtes für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren stimmt sich mit Frau Arnsfeld ab zur Klärung der Frage, ob ein weiterer Schwimmkurs für junge Männer ab 16 Jahren realisiert werden kann. Hierzu muss ein Schwimmlehrer als Übungsleiter gefunden werden, eine Genehmigung des Bäderbetriebes muss vorliegen und die Finanzierung muss geklärt werden. Gfl. können hierfür Spendengelder akquiriert werden. Sofern ein entsprechender Kurs zustande kommt, könnten (für eine Finanzierung ab 2017) auch Fördergelder des Landes aus dem aktuellen Programm „KOMM-AN NRW“ (Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen) beantragt werden.

Anfrage tote Fundtiere

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

am 28.12.2015 wurde im Schlosspark Liblar an einem Kinderspielplatz ein toter Fuchs gefunden.
Da das tote Tier an dieser Stelle unter anderem auf Grund der unklaren Todesursache eine akute Gefährdung darstellte, wurde von Bürgern versucht das Ordnungsamt zu erreichen und als das scheitere die Feuerwehr Erftstadt informiert.
Dort erhielten die Bürger die Antwort, dass die Feuerwehr nicht für den Schlosspark Erftstadt zuständig sei, da dieser kein städtisches Gebiet sei. Außerdem habe man vom Ordnungsamt die Information bekommen, „der Natur seinen Lauf zu lassen“ und den Fuchs dort zu belassen wo er sei, obwohl deutlich gemacht wurde, dass Kinder mit dem toten Tier in Berührung kommen könnten und somit akuter Handlungsbedarf bestünde.

Die Bürger kümmerten sich dann zwangsläufig selbst um die Beseitigung des Tieres. Dieser Vorgang ist in nachvollziehbarer Weise mehr als unbefriedigend.

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Wer ist für die Beseitigung toter Tiere im Stadtgebiet zuständig?

 

  1. Erstreckt sich die Zuständigkeit auch auf den Schlosspark in Liblar?

 

  1. Inwieweit versucht die Stadt Erftstadt bei aufgefundenen toten Haustieren die Besitzer zu ermitteln?

 

 

Die Antwort der Verwaltung vom 18.02.2016:

 

Zu 1.:

 

Tote Haustiere im öffentlichen Verkehrsraum stellen nach § 14 Ordnungsbehördengesetz (OBG) eine Gefahr dar, die es zu beseitigen gilt. Für die Beseitigung toter Haustiere im öffentlichen Verkehrsraum  (der am Häufigsten vorkommende Fall sind tote Katzen) ist der Straßenbaulastträger zuständig. Wird also ein totes Haustier im Bereich eines Feldweges oder einer Gemeindestraße gefunden,  ist der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt für die Beseitigung zuständig und trägt auch die Kosten, die durch die Beseitigung und Verwertung bei der Tierkörperverwertungsanstalt entstehen. Der Eigenbetrieb Straßen beseitigt auch die Tierkadaver von toten Haustieren innerhalb bebauter Ortslage, wenn diese auf einer Land-, Kreis- , oder Bundesstraße gefunden werden.

 

Geht es um die Beseitigung von toten Wildtieren im öffentlichen Verkehrsraum (Wildschwein, Kaninchen, Fuchs etc.) ist der jeweilige Jagdausübungsberechtigte zu informieren. Innerhalb bebauter Ortslage tot aufgefundene Tiere werden dabei nicht vom Jagdausübungsberechtigten beseitigt, weil sich deren Jagdausübung nicht auf Ortschaften bezieht. In diesen Fällen beseitigt auch hier der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt  die  toten Wildtiere –  auch dann, wenn es sich um  eine Land-, Kreis-, oder Bundesstraße handelt.

 

Wird ein totes Tier (Haus- oder Wildtier) auf privaten Flächen gefunden stellt auch dies unter Umständen eine Gefahr dar, die es zu beseitigen gilt. Für den Fall, dass eine Gefahr erkannt würde, wird  der/die jeweilige Grundstückseigentümer/in,  in dessen Einwirkungsbereich das tote Tier aufgefunden wird, aufgefordert, die Gefahr zu beseitigen. Die Kosten trägt der/die Grundstückseigentümer/in. .

 

Zu 2.:

 

 

Die Pflicht zur Beseitigung toter Tiere (Haustiere oder Wildtiere) aus dem Schlosspark Liblar obliegt dem Eigentümer bzw. dem Unterhaltspflichtigen. Dies ist der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt. Im vorliegenden Fall war die Verwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Die Aufgaben der Ordnungsbehörde waren in dieser Zeit auf die Feuerwehr übertragen.

 

Zu 3.:

 

Bei tot aufgefundenen Haustieren wird ermittelt, ob diese gechipt und bei dem Haustierzentralregister TASSO  erfasst sind, so dass Rückschlüsse auf einen Besitzer erfolgen können.