CDU und Grüne winken Grundsteuererhöhung durch

 

Gruppe FWG/Aufbruch: Neue Grundsteuer B ist reine Abzocke

 

Erftstadt. Nach langer Diskussion stimmten nur CDU und Grüne im Rat dem von der Bürgermeisterin und vom Kämmerer vorgeschlagenen neuen Grundsteuerhebesatz zu und stellten so einen traurigen Negativrekord auf. Der Hebesatz steigt damit rückwirkend auf ein Allzeithoch von 895 Punkten. Rund vier Millionen Euro müssen Erftstadts Bürgerinnen und Bürger nun mehr an Grundsteuern berappen.

Abzocken und auspressen

In seiner Haushaltsrede bezeichnete Bernd Bohlen diesen Beschluss denn auch als dreiste Abzocke. Und nachdem er die weiteren im Haushaltsplan genannten geplanten Grundsteuererhöhungen für die nächsten Jahre aufzählte, wandte er sich direkt an CDU, Grüne, die Bürgermeisterin und den Kämmerer: „Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Wollen Sie die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt weiter abzocken und auspressen wie eine Zitrone. Fällt Ihnen wirklich nichts anderes ein, als mantraartig immer wieder nur die Grundsteuer B zu erhöhen?“

Die nächsten kräftigen Grundsteuererhöhungen sind nämlich bereits eingeplant. Für das Jahr 2027 setzte der Kämmerer Einnahmen aus der Grundsteuer von 25,1 Millionen Euro an. Noch einmal satte 8,5 Millionen mehr als in diesem Jahr. Ein weiterer kräftiger Anstieg ist für das Jahr 2029 geplant. Dann sollen die Einnahmen aus der Grundsteuer auf 33,7 Millionen Euro steigen. Gegenüber diesem Jahr, wo die Einnahmen bereits auf Rekordhöhe sind, entspricht dies einer Verdopplung der Einnahmen. Der Hebesatz müsste dann auf die schwindelerregende Höhe von 1800 Punkten steigen.

Besonders dreist: CDU und Grüne haben keinen einzigen Vorschlag unterbreitet, den Anstieg der Grundsteuern abzubremsen. Anträge und Vorschläge von FWG/Aufbruch und er Fraktion Die Linken lehnten sie rundweg ab (siehe dazu Anhang).

Durchpeitschen des Haushaltes war gewollt

Keine Mehrheit fand auch ein gemeinsamen Vertagungsantrag der Haushaltsplanberatungen der Gruppe FWG/Aufbruch und der Fraktion Die Linken. Die Zeit für eine ausführliche und ehrliche Beratung des Haushaltsplanes sei nicht möglich gewesen, so die Begründung. Zumal zwischen Einbringung des Haushaltes im Februar und der Verabschiedung jetzt im März im Rheinland fast zwei Wochen lang ausgiebig Karneval gefeiert wird. „Der Zeitdruck war offensichtlich von vornherein geplant. Kritische Nachfrage und seriöse Beratungen waren nicht gewollt“, stellten Bernd Bohlen und Ray Pieper nach der Abstimmung für ihre Gruppe fest.

 

 

Anhang

Ein Überblick unsere gemeinsam mit der Fraktion Die Linke eingebrachten Vorschläge zum Haushaltsplan

  • Wir wollen die Verkleinerung der Verwaltungsspitze durch Verzicht auf einen Beigeordneten – das wäre auch ganz kurzfristig noch möglich, wie wir auch aus Kreisen der Verwaltung erfahren haben. Einsparung mindestens 120.000 Euro im Jahr.

 

  • Wir wollen eine Modernisierungsoffensive für die städtischen Gebäude, um die laufenden Bewirtschaftungskosten zu verringern.

 

  • Wir setzen uns für den Ausbau von Photovoltaik auf städtischen Gebäuden und Flächen. So produzieren wir Strom, den wir nutzen oder verkaufen können.

 

  • Wir können uns die Wiedereinführung der Gewässerabgabe Die wurde vor Jahren in den Grundsteuern versteckt. Eine Herausnahme bedeutet 700.000 bis 1 Million Euro weniger Grundsteuern.

 

  • Wir wollen Abgaben des Stadtentwicklungsbetrieb (SEB) an den städtischen Haushalt. Die Stadt hat ihm kostenlos Grundstücke im Wert von 20 Millionen Euro übereignet. Von den Stadtwerken verlangen wir eine Anlagenkapitalverzinsung. Der Eigenbetrieb Immobilien muss Jahr für Jahr gut 3 Millionen Euro an den städtischen Haushalt abtreten.

 

  • Wir wollen schneller Gewerbegebiete schaffen. Wir schlagen vor, das gut erschlossenen Gewerbegebiet Friesheim jetzt zügig anzugehen. Den SEB wollen wir beauftragen, jetzt zügig die notwendigen Grundstückskäufe zu tätigen. Neue Gewerbeansiedlungen bringen zusätzliche Einnahmen.

 

  • Wir halten an der Einführung der Grundsteuer C für unbebaute, aber kurzfestig bebaubare Grundstücke fest. Die Berechnungen des Kämmerers überzeugen uns nicht.

 

Mit unserem gemeinsamen Vertagungsantrag haben wir das Angebot unterbreitet, jetzt kurz innezuhalten, die bisherigen Entscheidungen zu überprüfen und gemeinsam nach neuen Lösungen zu suchen. Denn mit den alten Vorschlägen sind wir in den letzten Jahren nicht weitergekommen.

 

Die Rede zum Haushalt:

 

Der heutige Tag endet für Erftstadt mit einem neuen traurigen Negativrekord. CDU und Grüne treiben die Grundsteuern in unserer Stadt auf ein Allzeithoch. Rund vier Millionen Euro müssen die Erftstädterinnen und Erftstädter in diesem Jahr mehr an Grundsteuern zahlen. Der Hebesatz steigt auf knapp 900 Punkte. Das sind gut 30 Prozent mehr als im letzten Jahr.

Düstere Zukunft

Die Zukunft ist düster. Die nächsten kräftige Grundsteuererhöhungen sind bereits eingeplant. Nachzulesen im Haushaltsplan 2026 auf Seite 32: Dort setzt der Kämmerer für das Jahr 2027 Einnahmen aus der Grundsteuer von 25,1 Millionen Euro an. Satte 8,5 Millionen mehr als 2026 – ein Plus von knapp 50 Prozent. Und zwei Jahre später geht es noch höher. Dann sollen die Einnahmen aus der Grundsteuer auf 33,7 Millionen Euro steigen. Gegenüber 2026 entspricht dies eine Verdopplung der Einnahmen. Der Hebesatz müsste dann auf die schwindelerregende Höhe von 1800 Punkten steigen.

Abzocken und auspressen

Frau Bürgermeisterin, Herr Knips, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Wollen Sie die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt weiter abzocken und auspressen wie eine Zitrone. Fällt Ihnen wirklich nichts anderes ein, als mantraartig immer wieder nur die Grundsteuer B zu erhöhen? Weder dieses Jahr noch in den Jahren zuvor sind von Ihnen konkrete Vorschläge gekommen, wie sie aus der Abwärtsspirale herauskommen wollen.

Unsere Vorschläge

Weil wir in den Ausschüssen nicht mitwirken dürfen, machen wir, die Gruppe FWG/Aufbruch gemeinsam mit der Fraktion die Linke, nun heute im Rat eine Reihe von Vorschlägen, wo man ansetzen könnte. Die wollten wir mit Ihnen diskutieren.

 Ich will ein paar unserer Anträge kurz erwähnen:

  • Wir wollen die Verkleinerung der Verwaltungsspitze durch Verzicht auf einen Beigeordneten – das wäre auch ganz kurzfristig noch möglich, wie wir auch aus Kreisen der Verwaltung erfahren haben.
  • Wir wollen eine Modernisierungsoffensive für die städtischen Gebäude, um die laufenden Bewirtschaftungskosten zu verringern.
  • Wir setzen uns für den Ausbau von Photovoltaik auf städtischen Gebäuden und Flächen. So produzieren wir Strom, den wir nutzen oder verkaufen können.
  • Wir können uns die Wiedereinführung der Gewässerabgabe vorstellen. Die wurde vor Jahren in den Grundsteuern versteckt. Eine Herausnahme bedeutet 700.000 bis 1 Million Euro weniger Grundsteuern.
  • Wir wollen Abgaben des SEB an den städtischen Haushalt. Die Stadt hat der AöR kostenlos Grundstücke im Wert von 20 Millionen Euro übereignet. Von den Stadtwerken verlangen wir eine Anlagenkapitalverzinsung. Der Eigenbetrieb Immobilien muss Jahr für Jahr gut 3 Millionen Euro an den städtischen Haushalt abtreten.
  • Wir wollen schneller Gewerbegebiete schaffen. Wir schlagen vor, das gut erschlossenen Gewerbegebiet Friesheim jetzt zügig anzugehen. Den SEB wollen wir auffordern, jetzt zügig die notwendigen Grundstückskäufe zu tätigen. Neue Gewerbeansiedlungen bringen zusätzliche Einnahmen.
  • Wir halten an der Einführung der Grundsteuer C für unbebaute, aber kurzfestig bebaubare Grundstücke fest. Die Berechnungen des Kämmerers überzeugen uns nicht.

Und nicht zuletzt haben wir einen Vorschlag eingebracht, die kommunale Selbstverwaltung jetzt einzuklagen.

Mit unserem Vertagungsantrag bieten wir Ihnen an, kurz innezuhalten, die bisherigen Entscheidungen zu überprüfen und gemeinsam nach neuen Lösungen zu suchen. Denn mit den alten Vorschlägen sind wir in den letzten Jahren nicht weitergekommen.

Zusammenarbeit und Miteinander

Wir wollen alle politischen und bürgerschaftlichen Kräfte in die Suche nach einer nachträglichen Lösung für unsere Haushaltsprobleme einbinden: Alle Ratsmitglieder, die Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt.

Dazu brauchen wir Zeit. Die müssen wir uns nehmen. Wir müssen den Haushalt nicht heute beschließen, auch nicht im Mai. Wir müssen andere Wege finden, die Finanzen in den Griff zu bekommen. Erst ganz am Schluss steht die Frage nach Steuererhöhungen. Und nicht am Anfang!

Ausgrenzung

Erlauben Sie mir zum Schluss noch einen eindringlichen Appell an die Ratsmehrheit: Es muss endlich Schluss sein mit der Ausgrenzung demokratischer Politiker, etwa durch die undemokratischen taktischen Spielchen bei der willkürlichen Festsetzung der Ausschussgrößen. Es muss Schluss sein mit der Einschränkung und der Behinderung bürgerschaftlichen Engagements, etwa durch die Zusammenlegung von Beiräten. Erftstadt braucht gerade jetzt vor allem auch die kritischen Stimmen. Erftstadt braucht das Engagement aller politischer und bürgerschaftlicher Kräfte.

Erftstadt voranbringen kann nur der, der nicht ausgrenzt, der die Zusammenarbeit und das Miteinander lebt und darin nicht nur eine leere Floskel sieht.

Den vorliegenden Haushaltsentwurf lehnen wir ab.

 

Teilhabe verweigert…

 

 

In der gestrigen konstituierenden  Ratssitzung gab es einen großen Gewinner und zwei Verlierer.

 

Als großer Gewinner konnte sich die CDU präsentieren, welche alle wichtigen Ausschüsse mit Ausschussvorsitzenden besetzen konnte und neben der Bürgermeisterin auch den ersten stellvertretenden Bürgermeister stellt.
Hierzu gratulieren wir recht herzlich.

Als Verlierer ging unsere Wählergemeinschaft aus der Sache hervor. Obwohl wir uns mit der Wählergemeinschaft Aufbruch 22 zu einer Gruppe zusammengeschlossen hatten, um so in den Ausschüssen mitwirken zu können, entschied die Ratsmehrheit die Ausschüsse exakt so weit zu verkleinern, dass unsere Gruppe in keinem Ausschuss mehr vertreten ist.
So können wir weder sachkundige Bürger benennen, von welchen es in unserer Wählergemeinschaft viele gibt, die in den vergangenen beiden Ratsperiode mit vielen Ideen an einer Entscheidungsfindung zum Wohle der Stadt Erftstadt mitgewirkt haben und auch unser Ortsbürgermeister von Niederberg, Markus Janser hat nun keine Möglichkeit, die Interessen von Niederberg in den Ausschüssen zu vertreten.

Während die Kommunen um Erftstadt herum alles unternommen haben alle demokratischen Kräfte zu einen und diesen eine Mitarbeit in den Ausschüssen zu ermöglichen, ging man in Erftstadt den entgegengesetzten Weg.
Hier wählte man den Weg der Ausgrenzung und verhindert so die Mitarbeit vieler sachkundiger Bürgerinnen und Bürgern, wodurch wertvolles Wissen und Engagement fünf Jahre ungenutzt bleiben wird.

Während in anderen Kommunen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Fraktionen und Gruppen vorab an einen Tisch holten, um Kompromisse zu finden, trat die Bürgermeisterin von Erftstadt Carolin Weitzel überhaupt nicht in Erscheinung und überließ ihrer Partei der CDU das Feld.
Eine Bürgermeisterin für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt, wie sie es in ihrer Antrittsrede formulierte, hätte anders gehandelt.

Der zweite Verlierer war für alle überraschend die Fraktion der Grünen.
Obwohl diese 8 Ratsmandate erringen konnte, musste diese sich mit nur einem Ausschussvorsitz begnügen, wobei es hier noch nicht einmal für den Ausschuss für Mobilität reichte, ureigenes Terrain der Grünen sowohl im Kreis als auch im Bund, in welchem wichtige Akzente hätten gesetzt werden können.
Das von uns geschätzte CDU-Mitglied Frank Jüssen, schnitt mit zwei Ausschussvorsitzenden besser ab als die gesamte Fraktion der Grünen. Gut gemacht, Frank!

Anfrage bezüglich Ersatzpflanzungen am Bürgerplatz in Liblar

14.06.2025

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

am Bürgerplatz in Erftstadt-Liblar wurden mehrere Bäume entfernt.


Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Aus welchen Gründen wurden die Bäume entfernt?
  2. Wann werden entsprechende Ersatzbepflanzungen durchgeführt?
  3. Werden diese an der bisherigen Position der Bäume durchgeführt?
  4. Wie wird sichergestellt, dass diese auch in der Dürrezeit entsprechend anwachsen können?

Anfrage bezüglich gefällter Bäume auf dem Gelände des Aldi-Marktes in Erftstadt-Liblar

 

20.03.2025

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

am 30.11.2023 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung auf unsere Nachfrage protokoliert, dass im Wege der Errichtung des DM-Marktes am Standort des Aldi-Marktes in Erftstadt-Liblar, keine Bäume gefällt werden.

 

Dazu heißt es im Protokoll wörtlich:

 

„StV Dost fragt die Verwaltung, was mit den Bäumen auf dem Grundstück passiert. Die Verwaltung gibt bekannt, die Bäume bleiben bestehen.“

 

Nunmehr mussten wir feststellen, dass dennoch mehrere Bäume gefällt wurden. (Siehe Fotos am Ende der Anfrage)


Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Wieso wurden, entgegen der eindeutigen Aussage der Verwaltung Baumfällungen vorgenommen?

 

  1. Wer hat die Baumfällungen veranlasst und vorgenommen?

 

  1. Werden dort neue Bäume gepflanzt, wenn nicht, gibt es Ausgleichspflanzungen?

Anträge zur Verbesserung der Fahrtzeiten von Bussen und Mobies in den Karnevalstagen

19.03.2025

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt stellen wir folgenden Antrag und bitten darum diesen auf die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse zu setzen

Die Verwaltung prüft eine Ausweitung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs in den Abend und Nachtzeiten in den Karnevalstagen von Weiberfastnacht bis einschließlich Karnevalsdienstag.

 

Begründung:

 

Der Bedarf an Nachtfahrten in den Karnevalstagen ist im Bereich von Erftstadt und zu den benachbarten Kommunen, insbesondere nach Köln in den Abend- und Nachtstunden stark erhöht.
Viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt besuchen Karnevalsveranstaltungen in Erftstadt und in den Nachbarstätten und sind für die Hin- und Rückfahrt auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen.
Hierbei wird ausdrücklich das Mobie-Angebot mit einbezogen.

 

Bisher sind die Taktungen der Busse an „normale“ Tage angepasst und es werden keine zusätzlichen Fahrten angeboten.

Die Fahrten sollten daher im Bereich der Nachtstunden in den entsprechenden Tagen ausgeweitet werden.

 

Durch die Bereitstellung eines zusätzlichen Mobies in dem Zeitraum, kann weiter für Entlastung gesorgt werden.

 

Durch eine Verbesserung des Angebotes, werden mehr Personen die sicheren Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs in dieser Zeit nutzen.

 

Die Verwaltung unterbreitet hierzu Vorschläge und stellt die dadurch für die Stadt Erftstadt entstehenden Mehrkosten dar.

 

CDU-Fraktion im Blindflug bei der Grachtstraße

26.02.2025

Pressemitteilung der Bürgervereinigung Freie Wählergemeinschaft Erftstadt zum Beschluss vom 25.02.2025 die Testphase zur Schließung von Teilen der Grachtstraße vorzeitig abzubrechen.

Mit breiter Mehrheit hatte der Ausschuss für Mobilität und Straßen im Jahr 2023 den Beschluss gefasst Teile der Grachtstraße testweise für den KFZ-Verkehr zu sperren, um so eine sichere fußläufige Verbindung vom Stadtgarten zum Schlosspark Liblar herzustellen.

Die Testphase begann am 06.08.2024 und in einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 20.02.2025 wurde angekündigt, dass im März 2025 nach einer abschließenden Verkehrszählung dem Ausschuss in der Sitzung im Mai 2025 eine abschließende Empfehlung gegeben werden sollte.

Bisher führte die teilweise Schließung laut Mitteilung der Verwaltung lediglich zu einer Zunahme des Verkehrs an anderen Stellen um 3,5%. Die Maßnahme wäre daher bisher „grundsätzlich als umfeldverträglich zu bewerten“.

Trotz dem Fehlen von abschließenden Fakten und den bisherigen Ausführungen der Verwaltung, entschied der Ausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion die Testphase frühzeitig zu beenden.
Hiervon ließen sich CDU, SPD und FDP-Fraktion auch nicht von anwesenden Anwohnern abbringen, welche die Schließung von Teilen der Grachtstraße durchweg als positiv bewerteten und sich mit Nachdruck für eine Beibehaltung der Schließung einsetzten.

Die CDU-Fraktion zeigte sich völlig uninformiert und dieser war sichtlich nur daran gelegen einen Beschluss der Ortsgruppe Liblar der CDU-Fraktion umzusetzen, auch wenn bestehende Beschlüsse und eindeutige Fakten dagegensprachen.

Hier setzte sich die CDU-Fraktion unterstützt von SPD und FDP erneut über die Interessen der Bürgerinnen und Bürger von Liblar hinweg.

Dem Ortsteil Liblar wurde seitens der CDU-Fraktion der gesamten Ratsperiode keinerlei Beachtung geschenkt.
Der Versuch kurz vor der Kommunalwahl plötzlich Aktivismus zu entfalten nahm bereits im ersten Anlauf keinen guten Ausgang.

Das Zustandekommen des Beschlusses war dabei auch rechtlich zweifelhaft. Der Beschluss wurde unter einem Tagesordnungspunkt gefasst, welcher als Mitteilung der Verwaltung und als Kenntnisnahme gekennzeichnet war. Hier sind laut Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt keine Ausführungen erlaubt, sondern es können nur Verständnisfragen gestellt werden.
Die Freie Wählergemeinschaft Erftstadt hat daher die Bürgermeisterin aufgefordert den Beschluss zu beanstanden.

 

Haushaltsrede 2024/25

Haushaltsrede 2024/25      12.11.2024

Fraktion Freie Wählergemeinschaft

Es gilt das gesprochene Wort.

 

Sehr geehrte Zuhörende,

der Doppelhaushalt 2024/2025, den CDU, FDP und Grüne heute versuchen zu beschließen, hat einen langen und schwierigen Weg hinter sich. Ursprünglich sollte er im Dezember 2023 von der Bürgermeisterin und dem Kämmerer eingebracht werden. Da die Zahlen jedoch nicht den gewünschten Ergebnissen entsprachen, wurde die Einbringung auf Februar 2024 verschoben. Schließlich wurde der Haushalt im Mai 2024 mehrheitlich verabschiedet.

Zu diesem Zeitpunkt sah alles gut aus: Keine Steuer- oder Gebührenerhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger, also unspektakulär. Der Haushalt erschien positiv, weil man im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl die Bürgerschaft nicht verärgern wollte.

Das „dicke Ende“ sollte erst nach der Wahl kommen.

Das „dicke Ende“ kam jedoch bereits in Form eines Schreibens der Kommunalaufsicht im Juni 2024. In diesem Schreiben wurde der Bürgermeisterin und dem Kämmerer auf sieben Seiten deutlich gemacht, dass der eingebrachte Haushalt in keiner Weise genehmigungsfähig sei. Dies führte zu einer einmaligen Situation für die Stadt Erftstadt, da ein Haushalt in dieser Form noch nie abgelehnt wurde.

Leider führte diese Ablehnung nicht zu einem Lerneffekt bei der Bürgermeisterin und dem Kämmerer. Stattdessen beharren sie bis heute darauf, alles richtig gemacht zu haben. Die geplante Erhöhung der Grundsteuer von über 34 % auf den Höchstsatz von 980 Punkten im Jahr 2026 wird den Bürgerinnen und Bürgern als rein theoretischer Wert verkauft, der in der Praxis nicht eintreten würde.

Das Jahr 2026 ist zwar noch fast 14 Monate entfernt, aber die Steuererhöhungen müssen bereits im Jahr 2025 erfolgen. Der neue Rat wird daher im Jahr 2025 mangels beschlossenen Haushalts keine Möglichkeit haben, auf das Ergebnis für das Jahr 2026 Einfluss zu nehmen, sondern muss die Grundsteuer vorab entsprechend erhöhen.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich dankenswerterweise zahlreich zum Haushalt eingebracht, aber auch deren Einsprüche wurden von der Mehrheit abgelehnt. Lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen und bringen Sie sich weiter ein. Falls Sie mit dem Kontaktformular auf der Homepage der Stadt Erftstadt nicht klarkommen, wundern Sie sich nicht. Das geht vielen so.

Die Ablehnung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht hätte die Chance für Politik und Verwaltung sein können, jetzt endlich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zusammenzuarbeiten. Doch auch daraus wurde nichts. Zwar gab es ein Treffen aller Fraktionen Ende September, auf dem die Wichtigkeit einer Zusammenarbeit betont wurde, doch schon am nächsten Tag war alles vergessen.

Während sich einige Fraktionen Gedanken machen, wie man den Haushalt grundlegend sanieren könnte, ohne die Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger abzuwälzen, heißt es bei anderen Fraktionen „Augen zu und durch“. Der Antrag, die Verabschiedung des Haushalts in das erste Quartal 2025 zu verschieben, wurde abgelehnt. Auch hier vertraute man unwissend der Verwaltung, die versicherte, dass dies negative Auswirkungen haben könnte – wer´s glaubt wird selig!

Wir haben bereits führzeitig umfangreiche Anträge gestellt, um die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Diese Anträge wurden alle abgelehnt.

Anträge von CDU, FDP und Grünen lagen erst gestern vor. Den anderen Fraktionen wurde damit jegliche Möglichkeit der seriösen Beratungen diesbezüglich genommen. Das nennt man gelebte Demokratie.

Dieser Haushalt stellt einen Tiefpunkt in der Geschichte der Stadt Erftstadt dar.

Den Haushalt lehnen wir mit aller Deutlichkeit ab.

 

Haushaltsplanberatung 2.0 – jetzt mit Bund der Steuerzahler

18.10.2024

Da seitens der Bürgermeisterin und des Kämmerers im ersten Halbjahr 2024 ein fehlerhafter Haushalt eingebracht wurde, welcher von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt wurde, haben wir erneut etliche Stunden unserer freien Zeit investiert, um den neuen Haushaltsentwurf zu diskutieren.

Dieser sieht eine planerische Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2026 auf 980 Punkte vor. Das wir dies nicht mittragen würden, war von Anfang an klar.

Wir wollten gerade auch die Meinungen der Bürgerschaft mit einbeziehen. Diese ist unserem Aufruf gefolgt und so haben wir zahlreiche Vorschläge in unseren Antrag zur Haushaltskonsolidierung aufnehmen können.

Da sich die Erklärungen und Erläuterungen des Kämmerers zum Haushaltsplanentwurf als nicht zufriedenstellend erwiesen haben, haben wir den Bund der Steuerzahler zur Beratung mit eingeladen.

Die Beratungen waren sehr konstruktiv und so konnten wir von vielen Anregungen profitieren.

Hier die Präsentation zum Vortrag:
2024-10-17_Haushaltsberatungen_Erftstadt_BdStNRW

Die Haushaltsplanberatungen haben uns in unserer Meinung gestärkt, dass nicht allein die Bürgerinnen und Bürger von Erftstadt für das Missmanagement der Verwaltung der letzten Jahre zahlen müssen. Es muss ein Umdenken gerade auch in der Verwaltung und in der Kommunalpolitik erfolgen um Einsparungen zu ermöglichen. 

Als Gesellschaft und Politik müssen wir auch an Standarts rütteln. 
Unserer Antrag zur Konsolidierung des Haushaltes beinhaltet alle diese Aspekte.
Wir bedanken uns nochmals ausdrücklich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die vielfache Vorschläge bei uns eingereicht haben.
Hier unserer Antrag zur Haushaltskonsolidierung:

Anträge zur Verabschiedung des Haushalts am 12.11.2024

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt stellen wir folgende Anträge zum Doppelhaushalt 2024/25

  1. Der Hebesatz der Grundsteuer B wird im Jahr 2026 planerisch um 70 Punkte, sowie in den Jahren 2027 bis 2030 jeweils planerisch um 20 Punkte erhöht. Weitere Erhöhungen finden in diesem Zeitraum nicht statt.
  2. Bei der Stadt Erftstadt wird zukünftig nur noch eine Beigeordnetenstelle besetzt. Dazu werden bei den nächsten beiden Beigeordnetenwahlen die Stellen nicht neu besetzt und bei der dritten Beigeordnetenwahl ein Einvernehmen über den Aufgabenbereich der verbleibenden Beigeordnetenstelle erzielt.
  3. Seitens der Verwaltung erfolgt eine Auflistung über alle geförderten Stellen. Rechtzeitig vor Auslaufen der Förderung, wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt, ob diese Stellen weitergeführt werden sollen.

Die Stellen für den Klimaanpassungsmanager und die Klimaschutzbeauftragte werden nicht fortgeführt und die Stellen entsprechend gestrichen. Diesbezüglich werden Kooperationen mit anderen Kommunen getroffen insbesondere auch mit dem Rhein-Erft-Kreis, um Synergien zu schaffen.

Sollte das Dienstverhältnis nicht durch Kündigung aufgelöst werden können, ist dem Stelleninhaber ein neuer Aufgabenbereich zuzuordnen.

  1. Die Verluste der Musikschule werden maximal auf 750.000 € im Jahr 2030 und auf maximal 500.000 € im Jahr 2035 festgeschrieben.
  2. Die Stadtbücherei in Liblar wird geschlossen und die geeigneten Bestände der Bücherei einer zu schaffenden Schulbücherei im Schulzentrum Liblar zugeführt.
  3. Zur nächsten Ratsperiode 2025 werden alle nicht verpflichtenden Beiräte nicht neu gebildet, die Anzahl der Ausschüsse durch Zusammenlegung um mindestens drei reduziert und die maximale Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister auf maximal zwei festgelegt. Die Ausschussgröße wird auf die minimal notwendige Größe festgelegt, um die Mehrheitsverhältnisse im Rat darzustellen.
  4. Zur Reduzierung der Kosten für Fraktions- und Ausschusssitzungen, bekommen die Ratsmitglieder ab dem Jahr 2025 ihre Aufwandsentschädigung als Pauschale, so dass eine gesonderte Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen entfällt.
  5. Es wird eine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke eingeführt
  6. Es wird in Erftstadt ein Parkraumbewirtschaftungssystem eingeführt, so dass das Parken in diesen Bereichen kostenpflichtig wird. Hier ist insbesondere an den Innenstadtbereich von Lechenich oder die Carl-Schurz-Straße in Erftstadt zu denken.
  7. Es findet eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit statt. Insbesondere wird eine Zusammenlegung der Rechnungsprüfungsämter, Bürgerbüros, Volkshochschulen und Musikschulen geprüft.
  8. Sofern die Maßnahmen bezüglich Top 1- 10 nicht ausreichend sind, um einen genehmigungsfähigen Haushalt darzustellen, wird der Fehlbetrag planerisch durch eine Erhöhung von Grundsteuer A, Gewerbesteuer, sowie weiterer Steuern kompensiert.

 

Begründung:

 

Durch den von der Verwaltung fehlerhaft eingebrachten und daher nicht genehmigten Haushalt, sind nun erhebliche Umstrukturierungen in Bereich der Verwaltung und in der Stadt Erftstadt unumgänglich.

Die über Jahre erfolgte fehlerhafte Haushaltsführung, kann jetzt nicht durch eine Erhöhung der Grundsteuer B in einer nie dagewesenen Höhe auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt abgewälzt werden.

 

Zwar wird eine Erhöhung der Grundsteuer letztlich unumgänglich sein, soll aber maximal in der unter 1.) dargestellten Höhe über einen längeren Zeitraum erfolgen.
Sollte sich die Haushaltslage wider Erwarten besser darstellen, ist von den Erhöhungen der Grundsteuer B Abstand zu nehmen oder die Erhöhungen sind entsprechend zu reduzieren.

 

Eine notwendige weitere Erhöhung wird durch die unter 2.) bis 6.) vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen und der Einnahmeverbesserungen unter 7.) bis 9.) kompensiert.

 

Zu 2.)

 

Die Einführung von zwei weiteren Beigeordnetenstellen zu der gesetzlich vorgeschriebenen einen Beigeordnetenstelle hat für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch in der Verwaltung zu keinen Verbesserungen geführt.
Vielmehr lähmt das Vorhandensein von drei „politischen“ Beamten die Arbeit innerhalb der Verwaltung, da die Beigeordneten gegenüber den politischen Fraktionen „verpflichtet“ sind, von denen sie benannt wurden.
Dies geht so weit, dass sogar einzelne Beigeordnete Teile ihrer Vergütung an die Pateikassen abführen.
So entsteht ein gefährliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Verwaltung und Politik, welches zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht.

 

Zu 3.)

 

Immer wieder werden Stellen innerhalb der Stadtverwaltung besetzt, nur weil diese von Bund, Land oder Kreis gefördert werden.
Diese Stellen werden dann meist nach Wegfall der Förderung fortgeführt und belasten spätestens dann den städtischen Haushalt. Hier soll eine jährliche Evaluierung erfolgen.



Zu 4.)

 

Die Verluste der Musikschule werden im Jahr 2027 über 921.000 € und damit ab dem Jahr 2030 voraussichtlich über eine Million Euro jährlich betragen.
Rechnet man den Verlust auf jede einzelne Schülerinnen und jeden einzelnen Schüler um, ergibt sich ein nicht mehr akzeptabler Zuschussbetrag auf Kosten aller Bürgerinnen und Bürger.

 

Mittelfristig muss die Verlustentwicklung nicht nur gestoppt, sondern sogar erheblich reduziert werden.

 

Zu 5.)

 

Durch die Schließung der Bücherei in Liblar können Miet- und Personalkosten eingespart werden. Durch die Schaffung einer Schulbücherei im Schulzentrum Liblar stehen den Schülerinnen und Schülern weiterhin Ausleihmöglichkeiten zur Verfügung.


Zu 6.)

 

Auch die Kommunalpolitik muss an sich sparen. Daher sollen ab der Ratsperiode 2025 alle nicht gesetzlich verpflichtende Beiräte nicht neu gebildet werden.
Durch die Zusammenlegung von Ausschüssen (z.B. Schule & Kultur) können nicht nur Sitzungsgelder eingespart werden, sondern Politik und Verwaltung werden auch zeitlich entlastet.


Zur Unterstützung der hauptamtlichen Bürgermeisterin sind zwei stellvertretende Bürgermeister ausreichend. Durch den Verzicht auf weitere Stellvertreter sind Aufwandsentschädigungen einsparbar.

 

Die momentanen Ausschussgrößen sind durch 15 Mitglieder überdimensioniert. Eine Reduzierung auf beispielsweise 11 Mitglieder, würde zu einer Einsparung von Sitzungsgeldern führen, ohne die Arbeitseffektivität zu reduzieren.

 

Zu 7.)

 

Die Gemeindeordnung gibt dem Rat die Wahl, ob die Ratsmitglieder eine monatliche Pauschale für die Sitzungen erhalten, oder ob je nach Teilnahme an Sitzungen abgerechnet wird.
Durch einen Übergang zur pauschalen Entschädigung, fallen nicht nur die Sitzungsgelder und Fahrkosten weg, sondern die Verwaltung wird auch entlastet, da keine Abrechnungen für die Ratsmitglieder mehr erstellt werden müssen.

 

Zu 8.)

 

Durch die Einführung der Grundsteuer C ist Grundsteuer auch für nicht bebaute baureife Grundstücke zu entrichten. Dies führt zum einem zu mehr Einnahmen und zum anderen dazu, dass Grundstückseigentümer eher bereit sein werden notwendigen Wohnraum zu schaffen.

 

Zu 9)

 

Durch ein Parkraumbewirtschaftungssystem werden nicht nur Einnahmen generiert, sondern die Verkehrsteilnehmer werden auch dazu motiviert andere Verkehrsmittel als das Auto zu nutzen, wodurch es zu einer Abnahme des Verkehrs kommen wird.

 

Zu 10.)

 

Eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen im Rhein-Erft-Kreis, wird zu erheblichen Einsparungen im Personal- und Raumbedarf führen.
Durch die Zusammenlegung von einzelnen Ämtern und Institutionen kann zusätzlich eine Steigerung der Effektivität für die Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.

 

Zu 11.)

 

Der nach Kalkulierung der Maßnahmen von 1.) zu 10.) noch verbleibende Fehlbetrag zur Darstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltes, ist durch Erhöhung der anderen Steuern außerhalb der Grundsteuer B zu kompensieren.

Anfrage zum Umgang mit Rechtsangelegenheiten

13.09.2024

 

  1. Mit welchen Rechtsanwaltskanzleien hat die Verwaltung Rahmenverträge abgeschlossen?
  2. Für welchen Fachbereich wurde mit welcher Rechtsanwaltskanzlei ein Rahmenvertrag abgeschlossen?
  3. Über welche Qualifikationen verfügen die beauftragten Rechtsanwaltskanzleien im jeweiligen Fachbereich?
  4. Wie sind die Rahmenverträge ausgestaltet? Wird nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet oder wurden Gebührenvereinbarungen abgeschlossen?
  5. Wenn Gebührenvereinbarungen abgeschlossen wurden, welcher Stundensatz wurde vereinbart?
  6. Welche Kosten für externe Rechtsdienstleistungen sind jeweils in den Jahren 2022 und 2023 angefallen?
  7. Wer ist in der Verwaltung berechtigt externe Rechtsdienstleistungen zu beauftragen?
  8. Ist geplant durch die erfolgte Besetzung des Haupt-, Personal- und Rechtsamtes mit einer Volljuristin weniger Rechtsangelegenheiten extern zu vergeben?

 

Die Stadt Erftstadt vergibt sehr viele Rechtsdienstleistungen extern, wodurch jährlich hohe Kosten entstehen. Diese könnten in Teilen vermeidbar sein, wenn seitens des Rechtsamtes entsprechende Leistungen erbracht werden. Hier besteht zusätzlich die Möglichkeit ohne Kosten für die Stadt auf Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen zurückzugreifen, die ihre Verwaltungsstation bei der Stadt absolvieren.

Den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Erftstadt drohen massive Steuererhöhungen

11.09.2024

Der neue Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Erftstadt welcher in der Ratssitzung am 10.09.2024 durch die Bürgermeisterin und den Kämmerer vorgestellt wurde, sieht für das Jahr 2026 die höchste Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in der Geschichte Erftstadts vor.
Damit wäre der Hebesatz der Grundsteuer B  in Erftstadt nicht nur der höchste im gesamten Rhein-Erft-Kreis, sondern auch einer der Spitzenreiter in ganz Deutschland.


Momentan liegt der Hebesatz bei 730 Punkten.
Ab dem Jahr 2026 soll dieser laut dem vorgestellten Haushaltsplan unter Ausnutzung aller Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen bei 980 Punkten liegen.
Dies ist eine Erhöhung von mehr als 34%.
Sämtliche Eigentümer und Mieter in Erftstadt müssten demnach ab dem Jahr 2026 mit einer Erhöhung der jährlich zu zahlenden Grundsteuer von mehr als 1/3 rechnen.

Nicht eingerechnet ist hier die Grundsteuerreform, nach welcher viele Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2025 schon mit einem weitaus höherem Zahlbetrag belastet werden.
Gerade bei älteren Objekten ist oft mit einer Verdreifachung des bisher gezahlten Betrages zu rechnen.
Die Erhöhung um mehr als 1/3 würde auf diese Summe dann noch dazu kommen.

„Eine Zustimmung zu einer solch massiven Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B schließt die Freie Wählergemeinschaft Erftstadt aus.“, so der Fraktionsvorsitzende Raymond Pieper.

Die Freie Wählergemeinschaft Erftstadt ermutigt die Bürgerinnen und Bürger von Erftstadt dazu auf, sich mit Ideen zu Sparvorschlägen an unsere Fraktion oder auch direkt an die Stadt Erftstadt zu wenden.
Um die geplante Erhöhung zu verhindern oder zumindest abzumildern, darf es hier keine Tabuthemen geben.

Der Haushaltsplan der Stadt Erftstadt ist auf der Homepage der Stadt Erftstadt einsehbar.

Städtischer Haushalt | Stadt Erftstadt