Anfrage zum Einsatz von Pyrotechnik in Erftstädter Stadien

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

bei Veranstaltungen von Fußballspielen auf den Sportplätzen der Stadt Erftstadt, kommt es in letzter Zeit gehäuft zum Einsatz von Pyrotechnik durch die Zuschauer.

Zuletzt bei einem Liga-Spiel der Spielgemeinschaft Friesheim-Erp gegen Königsdorf.
Hier wurde durch Zuschauer ein Bengalo gezündet.

Diesbezüglich habe ich folgende Fragen:

 

  1. Ist der Einsatz von Feuerwerkskörpern in den Erftstädter Stadien verboten und wenn ja, in welcher Vorschrift ist dieses geregelt?

 

  1. Wie werden die Zuschauer über das Verbot aufgeklärt?

 

  1. Inwieweit ist das Ordnungsamtes bei „brisanten“ Begegnungen im Fußball involviert und vor Ort anwesend?

 

Antwort der Verwaltung vom 10.06.2016

 

Sehr geehrter Herr Pieper,
Zu 1.: Es gibt keine Vorschrift, die explizit untersagt, Bengalos in Erftstädter Stadien oder auf Fußballplätzen zu zünden. Bengalos gehören zu den Sprengkörpern der sogenannten T1-Klasse. Das Zünden ist, anders als bei Feuerwerkskörpern der Klassen II oder IV ganzjährig ohne besondere Genehmigung erlaubt. Bengalos stellen jedoch, je nachdem wo sie gezündet werden, eine Gefahr dar, die es ggf. nach den allgemeinen Grundsätzen des Ordnungsbehördengesetzes zu verhindern gilt.
Grundsätzlich hat der jeweils ausrichtende Fußballverein eine Gefährdungsanalyse durch-zuführen und zunächst selbst dafür zu sorgen, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Dies kann durch Taschenkontrollen am Eingang und/oder durch den Einsatz von Ordnern erfol-gen. Die Ordnungsbehörde würde ggf. solche Maßnahmen gegenüber dem Verein anord-nen und die Durchführung bestimmter Maßnahmen kontrollieren.
Zu 2.: Bislang erfolgt seitens der Ordnungsbehörde keine Aufklärung der Zuschauer. Hier sehe ich den ausrichtenden Verein in der Pflicht der Aufklärung und in der Pflicht von sei-nem Hausrecht, wie bereits unter 1. beschrieben, Gebrauch zu machen und mit geeigne-ten Mitteln dafür zu sorgen, dass keine Bengalos mitgeführt und gezündet werden.
Zu 3.: Bislang war die Ordnungsbehörde bei „brisanten“ Begegnungen im Fußball einmal kontrollierend in Erftstadt-Lechenich vor Ort. Hier ging es um angekündigte Ausschreitun-gen von Fußballfans. Dieser Einsatz wurde allerdings im engen Austausch mit der Polizei durchgeführt.