Anfrage zu Schwimmkenntnissen der Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Badesaison beginnt in wenigen Wochen.

Auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt gibt es einen Badesee, sowie mehrere Frei- und Hallenbäder, welche sich eines hohen Zulaufes von in Erftstadt untergebrachten Flüchtlingen erfreuen dürften.

Wie man aus der Presse erfahren konnte, können viele Flüchtlinge die zu uns gekommen sind nicht schwimmen oder überschätzen ihre Schwimmfähigkeiten.
Zudem sollen viele Bademeisterstellen bundesweit unbesetzt sein.

Daher habe ich folgende Fragen:

 

  1. Liegen Informationen über die Anzahl der Flüchtlinge in Erftstadt vor, welche nicht über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen?

 

  1. Welche Angebote werden seitens der Stadt, der Vereine und der Schulen unterbreitet, um den Flüchtlingen schwimmen beizubringen bzw. deren Schwimmkenntnisse zu verbessern?

 

  1. Inwieweit ist man in Erftstadt darauf vorbereitet, während der Badesaison die Sicherheit einer größeren Anzahl von Personen zu gewährleisten, welche möglicherweise über gar keine bzw. über eine nicht ausreichende Schwimmfähigkeit verfügen?

 

Hier die Antwort der Stadt Erftstadt: (09.05.2016)

Sehr geehrte Frau Jüterbock,

 

zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

 

Frage 1:

Aktuell liegen keine Informationen zu den Schwimmkenntnissen der in Erftstadt untergebrachten Flüchtlinge vor. Eine entsprechende Erhebung ist mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden. Eine Abfrage mit Hilfe ehrenamtlich im Bereich der Flüchtlingsarbeit engagierten Personen wird initiiert werden und könnte näheren Aufschluss über die Bedarfssituation geben.

 

Frage 2:

Das Amt für Schulverwaltungs- und Sportangelegenheiten nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Angebote von Vereinen:

Schwimmkurse werden in Erftstadt in nennenswertem Umfang von der SG Erftstadt und dem VfB Erftstadt angeboten. Nach Auskunft der Vorsitzenden des Stadtsportverbandes, Frau Arnsfeld, werden Flüchtlingskinder in begrenztem Umfang in die laufenden Schwimmkurse aufgenommen. Ein separater Schwimmkurs wird nicht angeboten.

Die Schwimmkurse der SG Erftstadt am Montagabend im Hallenbad Liblar werden hin und wieder auch von jungen männlichen Flüchtlingen besucht.

Gegen Gebühr findet am Sonntagnachmittag ein Frauen-/Mädchenschwimmen statt, welches auch von weiblichen Flüchtlingen oder Musliminnen besucht wird. Hinsichtlich dieses Angebots besteht eine Zusammenarbeit der SG Erftstadt mit dem Fachdienst Migration & Integration. Ein ähnliches Angebot für die männliche Zielgruppe, für die ebenfalls Bedarf besteht, konnte bislang noch nicht umgesetzt werden, da noch kein Übungsleiter bzw. keine Hallenzeit gefunden werden konnte.

Angebote von Schulen:

An den Erftstädter Schulen nehmen Flüchtlingskinder am regulären Schwimmunterricht teil.

 

Frage 3:

Die Stadtwerke haben hierzu wie folgt Stellung genommen:

Aktuell verfügen die Stadtwerke über drei ausgebildete Fachangestellte für Bäder. Zudem unterstützen mehrere Aushilfen aus der städtischen DLRG als Beckenaufsicht das Team. Ferner verfügt der Betrieb über einen sehr versierten  Schwimmmeister als Leiter der Bäderbetriebe. Grundsätzlich ist mithin die personelle Besetzung der Bäder ausreichend. Dies verlangt allerdings eine hohe Flexibilität und Arbeitsbereitschaft seitens des Personals. Sollte sich eine deutliche Zunahme der Badegäste über das saisonale Normalmaß hinaus einstellen, wäre diese zunächst durch die verstärkte Inanspruchnahme der Unterstützung durch die DLRG zu bewerkstelligen. Mittelfristig wird eine personelle Aufstockung auch aus betrieblicher und arbeitsschutzrechtlicher Sicht erforderlich werden. Die Betriebsleitung ist bemüht entsprechende personelle Vorsorge zu treffen.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

Der Fachdienst Migration & Integration des Amtes für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren stimmt sich mit Frau Arnsfeld ab zur Klärung der Frage, ob ein weiterer Schwimmkurs für junge Männer ab 16 Jahren realisiert werden kann. Hierzu muss ein Schwimmlehrer als Übungsleiter gefunden werden, eine Genehmigung des Bäderbetriebes muss vorliegen und die Finanzierung muss geklärt werden. Gfl. können hierfür Spendengelder akquiriert werden. Sofern ein entsprechender Kurs zustande kommt, könnten (für eine Finanzierung ab 2017) auch Fördergelder des Landes aus dem aktuellen Programm „KOMM-AN NRW“ (Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen) beantragt werden.