Anfrage zu Schwimmkenntnissen der Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Badesaison beginnt in wenigen Wochen.

Auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt gibt es einen Badesee, sowie mehrere Frei- und Hallenbäder, welche sich eines hohen Zulaufes von in Erftstadt untergebrachten Flüchtlingen erfreuen dürften.

Wie man aus der Presse erfahren konnte, können viele Flüchtlinge die zu uns gekommen sind nicht schwimmen oder überschätzen ihre Schwimmfähigkeiten.
Zudem sollen viele Bademeisterstellen bundesweit unbesetzt sein.

Daher habe ich folgende Fragen:

 

  1. Liegen Informationen über die Anzahl der Flüchtlinge in Erftstadt vor, welche nicht über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen?

 

  1. Welche Angebote werden seitens der Stadt, der Vereine und der Schulen unterbreitet, um den Flüchtlingen schwimmen beizubringen bzw. deren Schwimmkenntnisse zu verbessern?

 

  1. Inwieweit ist man in Erftstadt darauf vorbereitet, während der Badesaison die Sicherheit einer größeren Anzahl von Personen zu gewährleisten, welche möglicherweise über gar keine bzw. über eine nicht ausreichende Schwimmfähigkeit verfügen?

 

Hier die Antwort der Stadt Erftstadt: (09.05.2016)

Sehr geehrte Frau Jüterbock,

 

zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

 

Frage 1:

Aktuell liegen keine Informationen zu den Schwimmkenntnissen der in Erftstadt untergebrachten Flüchtlinge vor. Eine entsprechende Erhebung ist mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden. Eine Abfrage mit Hilfe ehrenamtlich im Bereich der Flüchtlingsarbeit engagierten Personen wird initiiert werden und könnte näheren Aufschluss über die Bedarfssituation geben.

 

Frage 2:

Das Amt für Schulverwaltungs- und Sportangelegenheiten nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Angebote von Vereinen:

Schwimmkurse werden in Erftstadt in nennenswertem Umfang von der SG Erftstadt und dem VfB Erftstadt angeboten. Nach Auskunft der Vorsitzenden des Stadtsportverbandes, Frau Arnsfeld, werden Flüchtlingskinder in begrenztem Umfang in die laufenden Schwimmkurse aufgenommen. Ein separater Schwimmkurs wird nicht angeboten.

Die Schwimmkurse der SG Erftstadt am Montagabend im Hallenbad Liblar werden hin und wieder auch von jungen männlichen Flüchtlingen besucht.

Gegen Gebühr findet am Sonntagnachmittag ein Frauen-/Mädchenschwimmen statt, welches auch von weiblichen Flüchtlingen oder Musliminnen besucht wird. Hinsichtlich dieses Angebots besteht eine Zusammenarbeit der SG Erftstadt mit dem Fachdienst Migration & Integration. Ein ähnliches Angebot für die männliche Zielgruppe, für die ebenfalls Bedarf besteht, konnte bislang noch nicht umgesetzt werden, da noch kein Übungsleiter bzw. keine Hallenzeit gefunden werden konnte.

Angebote von Schulen:

An den Erftstädter Schulen nehmen Flüchtlingskinder am regulären Schwimmunterricht teil.

 

Frage 3:

Die Stadtwerke haben hierzu wie folgt Stellung genommen:

Aktuell verfügen die Stadtwerke über drei ausgebildete Fachangestellte für Bäder. Zudem unterstützen mehrere Aushilfen aus der städtischen DLRG als Beckenaufsicht das Team. Ferner verfügt der Betrieb über einen sehr versierten  Schwimmmeister als Leiter der Bäderbetriebe. Grundsätzlich ist mithin die personelle Besetzung der Bäder ausreichend. Dies verlangt allerdings eine hohe Flexibilität und Arbeitsbereitschaft seitens des Personals. Sollte sich eine deutliche Zunahme der Badegäste über das saisonale Normalmaß hinaus einstellen, wäre diese zunächst durch die verstärkte Inanspruchnahme der Unterstützung durch die DLRG zu bewerkstelligen. Mittelfristig wird eine personelle Aufstockung auch aus betrieblicher und arbeitsschutzrechtlicher Sicht erforderlich werden. Die Betriebsleitung ist bemüht entsprechende personelle Vorsorge zu treffen.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

Der Fachdienst Migration & Integration des Amtes für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren stimmt sich mit Frau Arnsfeld ab zur Klärung der Frage, ob ein weiterer Schwimmkurs für junge Männer ab 16 Jahren realisiert werden kann. Hierzu muss ein Schwimmlehrer als Übungsleiter gefunden werden, eine Genehmigung des Bäderbetriebes muss vorliegen und die Finanzierung muss geklärt werden. Gfl. können hierfür Spendengelder akquiriert werden. Sofern ein entsprechender Kurs zustande kommt, könnten (für eine Finanzierung ab 2017) auch Fördergelder des Landes aus dem aktuellen Programm „KOMM-AN NRW“ (Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen) beantragt werden.

Anfrage zur Vermietung an Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Menschen die als Flüchtlinge nach Erftstadt kommen werden nicht nur in städtischen Einrichtungen, sondern auch dezentral in den auf dem freien Wohnungsmarkt angemieteten Wohnungen oder Häusern untergebracht.
Diesbezüglich habe ich folgende Fragen:

 

  1. Wieviel Objekte wurden im Jahr 2015 zusätzlich zu diesem Zwecke angemietet?

 

  1. Nach welchen Kriterien wird die Höhe der Miete festgelegt, welche an die privaten Vermieter gezahlt werden?

 

  1. Werden die Mietverträge nach einem Muster der Stadt Erftstadt geschlossen oder ist der individuelle Mietvertrag des Vermieters entscheidend?

 

  1. Stehen voraussichtlich genug geeignete Wohnungen oder Häuser zur Verfügung?

 

  1. Zeigen sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt Auswirkungen auf den „regulären“ Wohnungsmarkt in Erftstadt?

 

Begründung:

 

In Erftstadt sind viele Vermieter gerne bereit ihre Häuser und Wohnungen an Flüchtlinge zu vermieten.

Möglicherweise würden sich noch mehr Vermieter motivieren lassen, wenn bekannt wäre, nach welchen Berechnungsmaßstäben Mieten gezahlt würden.

 

Da in Erftstadt unstreitig zu wenig bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht, stellt sich grundsätzlich die Frage, welche Auswirkungen die Anmietungen durch die Stadt Erftstadt auf den Bestand freier Wohnungen und auf das Mietniveau haben.

 

Hier die Antwort der Stadt Erftstadt: (15.12.2015)

 

Zu 1. Bis zum heutigen Tag wurden in Erftstadt zur Unterbringung von Asylsuchenden 25 Objekte von Privatpersonen angemietet. Darüber hinaus wurden sechs Objekte von der GWG Rhein-Erft angemietet. Dabei handelt es sich um stadteigene Objekte, die im Rahmen des bekannten Vertrages zwischen Stadt und GWG von der GWG verwaltet werden.

Zu 2. Grundsätzlich wird bei der Ermittlung der Mieten der zur Zeit gültige Mietspiegel der Stadt Erftstadt zugrundgelegt.

 

Zu 3. Die Mietverträge werden unter Zuhilfenahme des städtischen Mustermietvertrages abgeschlossen.

 

Zu 4. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen mir viele Angebote zur Anmietung von Wohnraum zur Verfügung. Natürlich ist derzeit nicht absehbar, ob der Trend auch in den kommenden Jahren anhält.

Zu 5. – 2 – Eine Aussage dazu, inwieweit die Anmietung von Wohnungen Auswirkungen auf den freien Wohnungsmarkt hat, vermag ich erst dann abzugeben, wenn ich Kontakt mit mehreren Immobilienbü- ros aufgenommen habe. Diese Informationen werde ich gerne einholen, wenn ich dazu einen Auftrag erhalte. Bezüglich Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau im Stadtgebiet Erftstadt kann ich bestätigen, dass dieser von der Flüchtlingssituation betroffen ist, d.h. dass die ohnehin schon schwierige Wohnungsmarktsituation im sozial geförderten Bereich mehr als angespannt ist. Ich verweise insoweit auch auf die Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag des Vorsitzenden des Seniorenbeirates (B 488/2015), der im letzten Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 27.10.2015 beraten wurde.

 

Hinweis für Vermieter:

Ansprechpartner bei der Stadt Erftstadt ist Herr Schlender:

Amtsleiter:
Jürgen Schlender
Zimmer 120
Telefon: 02235/409-120
E-Mail: juergen.schlender@erftstadt.de

Geschäftsschließungen in Erftstadt-Erp

Die Freien Wähler fordern die Stadtverwaltung zum Handeln auf.

 

Nach der beschlossenen Schließung des EDEKA Marktes und der Bäckerei Minten in Erftstadt-Erp, würde in Erp kein Geschäft mehr verbleiben in welchem die Erper Bürgerinnen und Bürger ihren täglichen Bedarf an Grundnahrungsmittel decken könnten.

Mit dem Wegfall des EDEKA Marktes fällt sogleich die Hermes Paketstation, die Lotto Annahmestelle und die Wäscherei Annahme-Stelle weg.

Auch dafür gibt es in Erp keinen Ersatz.

 

„Erp verfügt noch nicht mal über einen Kiosk. Nach der Schließung von EDEKA und Bäckerei könne man in Erp schlichtweg gar nichts mehr kaufen. Das ist für die Erper Bevölkerung eine Katastrophe!“, so das Erper Mitglied der Freien Wähler Karsten Hajok.

 

Gerade auch im Hinblick auf die in Erp untergebrachten Flüchtlinge, welche auch ein Interesse daran haben bestimmte Dinge in fußläufiger Entfernung erwerben zu können, stellt sich die Situation als problematisch dar.
Für die Freien Wähler war gerade der vorhandene EDEKA Markt einer der Gründe gewesen, für den Standort Erp als Erstaufnahmeeinrichtung zu stimmen.
„Die Verwaltung sollte den bisherigen Eigentümer des EDEKA Marktes intensiv bei der Suche nach einem Nachfolger für das Ladenlokal unterstützen. In Liblar konnte die Lebensmittelkette Norma als Nachfolger für den geschlossenen EDEKA Markt am Bürgerplatz gefunden werden. Der Norma-Markt wird inzwischen sehr gut angenommen.

„Ein größerer Ortsteil wie Erp mit über 2.600 Einwohnern hat ohne weiteres Potential für einen Lebensmittelmarkt mittlerer Größe“, so der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Raymond Pieper.

Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche Vorteile sich aus dem Beitritt der Stadt Erftstadt zur Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1,1a Asylbewerberleistungsgesetz ergeben.

 

  1. Die Stadt Erftstadt tritt der oben genannten Rahmenvereinbarung bei.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuleiten.

 

Begründung:

 

Die Einführung der Gesundheitskarte für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet eine erhebliche Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Diese können mit einer Gesundheitskarte direkt einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen.

Auch für die Kommune bedeutet die Einführung eine Entlastung, indem nicht nur der Genehmigungsvorbehalt entfällt, sondern auch die Bearbeitung und Abrechnung über die Krankenkassen geregelt wird.

Da ein Beitritt zur Rahmenvereinbarung nur mit einer Frist von zwei Monaten zum Quartalsbeginn erfolgen kann, sollte der Beitritt noch in der Ratssitzung am 29.09.2015 beschlossen werden.

Anfrage zur Integration von Flüchtlingskindern

Sehr geehrter Herr Erner,

auf der Seite der deutschen Kinder- und Jugendstiftung (dkjs) befindet sich ein Programm, das sich „Willkommen bei Freunden“ nennt und in Kooperation mit dem Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Ziel verfolgt, Kommunen bei der Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher zu unterstützen (https://www.dkjs.de/themen/alle-programme/willkommen-bei-freunden/).

Zu diesem Programm bitte ich Sie, mir nachfolgende Fragen zu beantworten:

  1. Nimmt die Stadt Erftstadt an dem Programm teil bzw. gibt es bereits Überlegungen, dort teilzunehmen?

Des Weiteren möchte ich zwei Einzelpunkte näher aufgreifen, die Aktion „Zusammenspiel“ und „Willkommenskitas“.

Familienministerin Schwesig ruft zu der Aktion „Zusammenspiel“ auf. Diese Aktion dauert vom 11.9. – 20.9.2015 und soll Menschen durch gemeinsame Aktionen miteinander verbinden. In Erftstadt gibt es viele ehrenamtliche HelferInnen, die sich gemeinsame Nachmittage mit Menschen in den Asyl- oder Notunterkünften wünschen – nicht nur auf den Zeitraum einer Woche begrenzt.

Meine Frage zu der Aktion „Zusammenspiel“:

  1. Gibt es bereits Bestrebungen, die Aktion „Zusammenspiel“ in Erftstadt umzusetzen?
  2. Gibt es Kontakt mit den ehrenamtlichen HelferInnen, um gemeinsame Spiel- oder Erzählnachmittag in Asyl- und Notunterkünften durchzuführen, die nicht nur auf den Zeitrahmen der Aktion „Zusammenspiel“ begrenzt sind.

In Sachsen gibt es bereits 10 Kitas, die zu  „WillkommensKitas“ ausgebildet werden. „WillkommensKitas“ zeichnen sich durch besonders geschultes Personal aus und baut ein soziales Netzwerk für mehr Willkommens-Kultur auf und aus.

Asylbegehrende haben in der Regel in ihrer Heimat schlimmes hinter sich gebracht, bevor sie zu dem letzten Mittel der Flucht gegriffen haben. Neben der Erleichterung, lebend hier angekommen zu sein, sind sie aber oftmals traumatisiert. In „WillkommensKitas“ wird das pädagogische Personal auf Fortbildungen geschult, wie man mit traumatisierten Kindern umgeht und wie mit sprachlichen und kulturellen Barrieren.

Meine Fragen zu den „WillkommensKitas“:

  1. Gibt es in Erftstadt ein vergleichbares Konzept?
  2. Wie werden Kinder aus asylbegehrenden Familien begleitet, wenn sie einen Kindergarten oder eine Schule besuchen?
  3. Ist das pädagogische Personal geschult im Umgang und in der Integration von Flüchtlingskindern?

Antrag bezüglich Medienangebot in Flüchtlingsunterkünften

Antrag bezüglich Medienangebot in Flüchtlingsunterkünften

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt dar, inwieweit es den in den Flüchtlingsunterkünften in Erftstadt untergebrachten Bewohnern möglich ist, das Internet zu nutzen und Fernsehprogramme in Ihrer Sprache zu empfangen.
  2. Die Verwaltung prüft die Einrichtung von W-LAN Hotspots in den Flüchtlingseinrichtungen.
  3. Die Verwaltung stellt Möglichkeiten vor, den Flüchtlingen den Empfang von Fernsehprogramm in ihrer Muttersprache zu ermöglichen.
  4. Die Verwaltung bemüht sich bezüglich der Finanzierung um Sponsoren.

 

Begründung

Für die in Erftstadt untergebrachten Flüchtlinge stellt die Internetnutzung eine einfache Möglichkeit dar, Kontakt zu Angehörigen und Freunden in ihrer Heimat zu halten.

Hier bietet sich insbesondere eine Nutzung des Internets über W-LAN an. Dies bietet den Flüchtlingen sowohl die Möglichkeit sich über die Geschehnisse in ihrem Heimatland zu informieren, als auch die Chance, sich über ihre neue Heimat zu informieren und auszutauschen.

Das Internet bietet gerade auch für Menschen die nicht oder nicht gut Deutsch sprechen die Möglichkeit zur Informationsbeschaffung.

Durch das W-LAN sind die Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte nicht an feste Standtorte oder Geräte gebunden, welches die Internetnutzung vereinfacht.

Ergänzt wird dies durch die Möglichkeit, Fernsehprogramm in der Muttersprache zu empfangen.

Um einen W-LAN Zugang zu erhalten, können sich die Flüchtlinge an die entsprechenden Mitarbeiter ihrer Einrichtung wenden, welche Zugangstickets mit Nutzername und Kennwort zur Verfügung stellen. Die Internetnutzung kann dann zeitlich begrenzt werden. Dieses Verfahren wird auch in anderen Städten erfolgreich praktiziert.

Als Sponsor würde sich unter anderem die Firma Netcologne anbieten.