Anfrage zu Übernachtungen in Kitas

Sehr geehrter Herr Erner,

für einige Kinder endet in den nächsten Wochen die Kindergartenzeit. Das Ende der Kindergartenzeit ist eine aufregende Zeit, und das besondere Highlight ist die Übernachtung der Kinder im Kindergarten.

Derzeit herrscht eine große Verunsicherung bei Eltern und dem pädagogischen Fachpersonal und viele Kindertagesstätten haben die Übernachtunsparty in diesem Jahr gestrichen, weil das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW darauf hingewiesen hat, dass Kindertageseinrichtungen für die Übernachtung eine Nutzungsgenehmigung benötigen.

Bitte beantworten Sie doch folgende Fragen:

  1. Wie handhabt die Stadt Erftstadt den Umgang mit dem Erlass des Ministeriums?
  2. Hat sich der bürokratische Aufwand für die Kindertageseinrichtungen im Hinblick auf Übernachtungspartys der Vorschulkinder geändert und wenn ja, wie?
  3. Wie viele Übernachtungspartys fanden in 2017 statt und wie viele in 2018?

Ärger durch Doppelbelegungen trotz Kita-Navigator

 

Sehr geehrter Herr Erner,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

 

  • Die Verwaltung erläutert, wie es trotz Kita-Navigator zu Doppelbelegungen und zu mehrfachen Zusagen kommen konnte und wie diese Situation künftig vermieden werden kann.

 

Begründung:

 

Nach uns vorliegenden Informationen kam es im Rahmen der Kita-Anmeldungen zu mehrfachen Anmeldungen eines Kindes in den Kitas Borr, Friesheim und Erp, bzw. in St. Kilian und einer städt. Kita in Lechenich und zu Zusagen für ein Kind in Borr und Erp bzw. in St. Kilian und der städt. Einrichtung in Lechenich.

 

Der Kita-Navigator ist ein internetbasiertes System, um Kinder für Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen bzw. in der Tagespflege vorzumerken und wurde mit dem Vorteil angepriesen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, transparenter zu gestalten und Doppelanmeldungen bzw. doppelte Zusagen zu verhindern.

Freie Wählergemeinschaft fordert Werbeverbot in Kitas

Werbeverbot in Kindertageseinrichtungen

 

Sehr geehrter Herr Erner,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • In allen städtischen Kindertageseinrichtungen wird ein Verbot kommerzieller Werbung eingeführt.

 

Begründung:

An Schulen gilt gemäß §§ 98, 99 SchulG NRW ein Werbeverbot. Schulen haben einen Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen und sind zudem zu Neutralität verpflichtet. Das sollte auch für Kindertagesstätten gelten, ausgenommen die Werbung für eigene Veranstaltungen, die z. B. Familienzentren durchführen (Spielkreise, Themenabende) oder natürlich auch Sommerfeste in den Einrichtungen.

Doch leider finden sich in den Einrichtungen immer mehr Flyer und Plakate, die für Theatervorstellungen werben, für Zirkusaufführungen, für Schwimmschulen oder Ergotherapeuten und vieles mehr. Grundsätzlich ist weder ein Theaterbesuch noch das Schwimmen lernen kritisch zu betrachten, die Werbung dafür in Kindertagesstätten aus folgenden Gründen allerdings schon:

 

  1. Das Auslegen von Flyern oder der Aushang von Plakaten suggeriert Eltern, dass der Besuch des Theaterstücks oder das Schwimmen lernen in eben dieser Schwimmschule pädagogisch besonders wertvoll oder gut ist – im Gegensatz zu anderen Schwimmschulen oder Aufführungen.

Gleichzeitig kann der Eindruck entstehen, dass die Kita und damit eine staatliche Einrichtung das Angebot eines bestimmten Unternehmens oder Vereins ausdrücklich unterstützt.

 

  1. In der Regel ist der Besuch dieser Angebote nicht kostenfrei und mit Rücksicht auf Familien, die dies nicht finanzieren können, sollte Werbung in den Einrichtungen unterbleiben. Kinder werden auf die bunten Plakate und Flyer aufmerksam und möchten gerne – wie ihre Freunde – dorthin.

 

  1. Wenn Werbung in Einrichtungen erlaubt ist, dann müsste sie für alle gleichermaßen erlaubt sein und selektiv ausgewählt werden können. Es ist außerdem davon auszugehen, dass Eltern sich heutzutage via Internet oder örtliche Medien ein umfangreiches Bild über lokale Angebote von Unternehmen und Vereinen machen können. Jedenfalls ist es nicht die Aufgabe von Kindertageseinrichtungen, dabei zu unterstützen.

 

  1. Es wäre überdies auch nicht möglich zu differenzieren, welcher Betrieb, welcher Verein mit welcher Sparte für sich werben darf und welcher nicht.

 

  1. Die entsprechenden Gewerbetreibenden müssen sich in Sachen Werbung auf die Möglichkeiten beschränken, die auch von anderen genutzt werden, um auf sich aufmerksam zu machen, wie etwa Inserate, Plakatwände, Postwurfsendungen, Internet usw.

Elternbefragungen in den Kitas

Elternbefragung in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Erftstadt

 

Sehr geehrter Herr Erner,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Durchführung einer Elternbefragung in den Erftstädter Kindertageseinrichtungen zu den Themen
    1. Öffnungs- und Schließzeiten
    2. Zufriedenheit mit der qualitativen Betreuung der Kinder

 

  1. Die Verwaltung benennt alternative Möglichkeiten für die Sommerferienschließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen

 

Begründung:

Zu 1: Die letzte Elternbefragung wurde 2010 durchgeführt. Die Eltern wurden nach ihrer Zufriedenheit mit den Öffnungs- und Schließzeiten sowie Buchungszeiten in Kindertageseinrichtungen befragt. Im Ergebnis zeigte sich eine große Unzufriedenheit der Eltern u.a. bei den Sommerferienschließzeiten.

Trotz dieser großen Unzufriedenheit hat sich vor allem bei den städtischen Einrichtungen keine Abweichung von der bisherigen Regel ergeben.

Nach wie vor schließen städtische Einrichtungen die letzten drei Wochen in den Sommerferien. Trotz der großen Probleme, die die Eltern haben, wird der angebotene Notdienst so gut wie gar nicht genutzt. Im Schnitt machen 5-7 Eltern von dem Notdienst Gebrauch. Die Gründe dafür sind leicht nachvollziehbar. Die Eltern haben die berechtigte Sorge, dass sich die Kinder, die zum Teil bereits mit einem Jahr eine Einrichtung besuchen, in einer fremden Umgebung mit nicht bekannten Personen nicht wohl fühlen und emotionale Störungen erleiden.

 

Wir waren – und sind es immer noch – in Erftstadt in den letzten Jahren zunehmend mit dem Ausbau von Kinderbetreuung beschäftigt. Dabei ist es wichtig, die Qualität der Betreuung nicht aus den Augen zu lassen. Deshalb soll die Zufriedenheit der Eltern mit der qualitativen Betreuung der Kinder mit in die Befragung einbezogen werden.

Zu 2: Seit jeher schließen die städtischen Kindertageseinrichtungen in den letzten drei Wochen der Sommerferien. Das Ergebnis der Elternbefragung steht in deutlichem Widerspruch zu dem Abstimmungsverhalten der Elternbeiräte, die ein Mitspracherecht gem. Kinderbildungsgesetz haben. Das Votum erfolgt in der Regel einstimmig (Ausnahme das städtische Familienzentrum „Die Wilden Zwerge“), obwohl die Elternbefragung gezeigt hat, dass 30% der an der Umfrage beteiligten Eltern mit der Sommerschließzeit unzufrieden sind. Ferienzeiten sind selbstverständlich auch für Kinder und das Personal in den Einrichtungen wichtig und unbedingt einzuhalten. Aber die Schließzeiten der Einrichtungen sind nicht immer mit den Urlaubsmöglichkeiten der Eltern kompatibel. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, sollten hier neue Möglichkeiten angedacht und angeboten werden, vor allem im Hinblick auf immer jüngere Kinder, die in den Einrichtungen betreut werden.