Anfrage zur Vermietung an Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Menschen die als Flüchtlinge nach Erftstadt kommen werden nicht nur in städtischen Einrichtungen, sondern auch dezentral in den auf dem freien Wohnungsmarkt angemieteten Wohnungen oder Häusern untergebracht.
Diesbezüglich habe ich folgende Fragen:

 

  1. Wieviel Objekte wurden im Jahr 2015 zusätzlich zu diesem Zwecke angemietet?

 

  1. Nach welchen Kriterien wird die Höhe der Miete festgelegt, welche an die privaten Vermieter gezahlt werden?

 

  1. Werden die Mietverträge nach einem Muster der Stadt Erftstadt geschlossen oder ist der individuelle Mietvertrag des Vermieters entscheidend?

 

  1. Stehen voraussichtlich genug geeignete Wohnungen oder Häuser zur Verfügung?

 

  1. Zeigen sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt Auswirkungen auf den „regulären“ Wohnungsmarkt in Erftstadt?

 

Begründung:

 

In Erftstadt sind viele Vermieter gerne bereit ihre Häuser und Wohnungen an Flüchtlinge zu vermieten.

Möglicherweise würden sich noch mehr Vermieter motivieren lassen, wenn bekannt wäre, nach welchen Berechnungsmaßstäben Mieten gezahlt würden.

 

Da in Erftstadt unstreitig zu wenig bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht, stellt sich grundsätzlich die Frage, welche Auswirkungen die Anmietungen durch die Stadt Erftstadt auf den Bestand freier Wohnungen und auf das Mietniveau haben.

 

Hier die Antwort der Stadt Erftstadt: (15.12.2015)

 

Zu 1. Bis zum heutigen Tag wurden in Erftstadt zur Unterbringung von Asylsuchenden 25 Objekte von Privatpersonen angemietet. Darüber hinaus wurden sechs Objekte von der GWG Rhein-Erft angemietet. Dabei handelt es sich um stadteigene Objekte, die im Rahmen des bekannten Vertrages zwischen Stadt und GWG von der GWG verwaltet werden.

Zu 2. Grundsätzlich wird bei der Ermittlung der Mieten der zur Zeit gültige Mietspiegel der Stadt Erftstadt zugrundgelegt.

 

Zu 3. Die Mietverträge werden unter Zuhilfenahme des städtischen Mustermietvertrages abgeschlossen.

 

Zu 4. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen mir viele Angebote zur Anmietung von Wohnraum zur Verfügung. Natürlich ist derzeit nicht absehbar, ob der Trend auch in den kommenden Jahren anhält.

Zu 5. – 2 – Eine Aussage dazu, inwieweit die Anmietung von Wohnungen Auswirkungen auf den freien Wohnungsmarkt hat, vermag ich erst dann abzugeben, wenn ich Kontakt mit mehreren Immobilienbü- ros aufgenommen habe. Diese Informationen werde ich gerne einholen, wenn ich dazu einen Auftrag erhalte. Bezüglich Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau im Stadtgebiet Erftstadt kann ich bestätigen, dass dieser von der Flüchtlingssituation betroffen ist, d.h. dass die ohnehin schon schwierige Wohnungsmarktsituation im sozial geförderten Bereich mehr als angespannt ist. Ich verweise insoweit auch auf die Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag des Vorsitzenden des Seniorenbeirates (B 488/2015), der im letzten Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 27.10.2015 beraten wurde.

 

Hinweis für Vermieter:

Ansprechpartner bei der Stadt Erftstadt ist Herr Schlender:

Amtsleiter:
Jürgen Schlender
Zimmer 120
Telefon: 02235/409-120
E-Mail: juergen.schlender@erftstadt.de