Anfrage bezüglich der Eintreibung von Rundfunkgebühren

03.03.2024

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

die Rundfunkgebühren wurden bei säumigen Zahlern bisher im Auftrag der GEZ von den Vollstreckungsbeamten der Kommunen eingetrieben.
Die GEZ hat diese Praxis nunmehr geändert und betreibt die Zwangsvollstreckung im eigenen Auftrag.

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Werden seitens der Stadt Erftstadt weiterhin Forderungen für die GEZ eingetrieben?
  2. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2023 Forderungen für die GEZ eingetrieben?
  3. Wieviel Verwaltungsressourcen waren durch die Eintreibungen gebunden?
  4. Wie werden die freiwerdenden Ressourcen nach Wegfall der Aufträge der GEZ eingesetzt?

Antwort der Verwaltung vom 14.03.2024

 

Sehr geehrter Herr Pieper,
Vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Eintreiben von Rundfunkgebühren, die ich Ihnen gerne
folgendermaßen beantworte:
1.) Werden seitens der Stadt Erftstadt weiterhin Forderungen für die GEZ eingetrieben?
Nein, zum 31.12.2023 wurden alle offenen Amtshilfeersuchen (AHE) von der GEZ an diese
zurückgegeben. Seit dem 01.01.2024 werden keine Forderungen mehr für die GEZ eingetrieben.
2.) In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2023 Forderungen für die GEZ eingetrieben?
In 2023 gab es insgesamt 4333 neue Aufträge für die Vollziehungsbeamt:innen (VZB), davon 1764
Amtshilfeersuchen. 453 Aufträge für 430 Schuldner:innen kamen von der GEZ. Von diesen 453
Aufträgen wurden 42 wieder durch die GEZ zurückgenommen und der Außendienst musste nicht
tätig werden.
3.) Wieviel Verwaltungsressourcen waren durch die Eintreibungen gebunden?
Die verbliebenen 411 Aufträge der GEZ machten etwa 9,5% der neuen Aufträge aus. Die beiden
VZBs haben also etwa 9,5% ihrer Zeit in die AHEs der GEZ investiert.
4.) Wie werden die freiwerdenden Ressourcen nach Wegfall der Aufträge der GEZ eingesetzt?
Die durch den Wegfall der Beitreibung für die GEZ gewonnenen Ressourcen können jetzt intensiver
für alle noch offenen Aufträge der VZBs genutzt werden. Ziel sollte es sein die offenen Forderungen
zeitnah bei den Schuldner:innen einzufordern. Durch die hohe Menge an offenen Forderungen ist
dies bisher nicht immer möglich gewesen. Bis Ende 2023 waren insgesamt noch 3.516 Fälle bei den
VZBs offen, bzw. noch nicht vollständig beigetrieben. Darin enthalten sind auch Fälle aus Vorjahren.
In 2023 wurden von den beiden VZBs insgesamt 2.974 Fälle vollständig erledigt. Im Januar und Februar 2024 sind insgesamt schon 886 neue Aufträge an die VZBs erteilt worden. Im Laufe des
Jahres 2023 wurde außerdem die Gruppenleitung der Vollstreckung eingespart, so dass auch eine
Aufgabenverschiebung dieser Stelle auf die VZBs stattfindet.

Anfrage bezüglich der Ansiedlung der Fachhandelskette für Tierbedarf der Firma Fressnapf in Nörvenich

03.03.2024

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

die Firma Fressnapf erbaut in der Nachbargemeinde Nörvenich ein großes Logistikzentrum. Damit verbunden ist die Schaffung von 800 neuen Arbeitsplätzen. Das Investitionsvolumen soll sich im Rahmen eines dreistelligen Millionenbetrages bewegen.
Damit verbunden ist eine erhebliche Zunahme des An- und Ablieferungsverkehrs, welcher voraussichtlich hauptsächlich über die L495 und B264 erfolgen wird.
Insgesamt sollen zusätzlich 4442 Fahrten in der Region anfallen.
Hierbei wird insbesondere im Kreuzungsbereich Gymnich/Dirmerzheim mit einer stark erhöhten Belastung zu rechnen sein.

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Hat die Firma Fressnapf auch bei der Stadt Erftstadt bezüglich eines Grundstücks angefragt?
  2. Inwieweit ist die Stadt Erftstadt in die Planungen hinsichtlich der zusätzlichen Verkehrsströme eingebunden?
  3. Mit welchen zusätzlichen Verkehrsbelastungen ist im Stadtgebiet zu rechnen?
  4. Welche verkehrstechnischen Maßnahmen sind im Hinblick auf das erhöhte Verkehrsaufkommen geplant?

 

Antrag auf Ausstattung der Haltestelle für den Schienenersatzverkehr

 

17.01.2024

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Der Haltepunkt für den Schienenersatzverkehr am Erftstädter Bahnhof wird kurzfristig mit einem provisorischen Wartehaus und einer Mülltonne ausgestattet.

 

Begründung:

Die Bahnstrecke von Erftstadt nach Köln ist vom 21.01.2024 bis zum 22.03.2024 gesperrt.
Für die Fahrgäste steht ein Schienenersatzverkehr mittels Bussen vom Bahnhof Erftstadt zum Kölner Hauptbahnhof zur Verfügung.
Der Wartebereich befindet sich am nördlichen Parkplatz des Bahnhofes.
Hier befindet sich lediglich ein Haltestellenschild mit Fahrplänen.

Die Fahrgäste sind beim Warten den Witterungen ausgesetzt und haben keine Möglichkeit Müll zu entsorgen, was leider schon zu einer eheblichen Verschmutzung in diesem Bereich geführt hat.

Auf Grund des langen Zeitraums des Zugausfalls besteht hier kurzfristiger Handlungsbedarf.

Durch Aufstellung eines mobilen überdachten Wartehäuschens und einem Mülleimer, kann die unkomfortable Situation für die Fahrgäste verbessert werden.

Auf Grund der Dinglichkeit wird gebeten zu prüfen, ob die Maßnahmen als laufendes Geschäft der Verwaltung kurzfristig umgesetzt werden können.

Da zukünftig mit weiteren Zugausfällen auf der Eifelstrecke zu rechnen sein wird, wird die Verwaltung gebeten, bei Ausfällen, die über mehrere Wochen dauern eigenständig für eine Verbesserung des Komforts der Haltstelle zu sorgen.

Anfrage zur Ausbesserung von Bürgersteigen nach durchgeführten Arbeiten

17.12.2023

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

gerade durch die Verlegung von Glasfaserkabeln, werden in letzter Zeit häufig Bürgersteige geöffnet und wieder verschlossen. Danach zeigt sich nur selten der ursprüngliche Zustand, wie aus anliegenden Bildern ersichtlich.

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Inwieweit, sind die Bauunternehmen verpflichtet den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen?
  2. Wird diese Verpflichtung von der Verwaltung kontrolliert?

 

               

 

 

Antrag auf Änderung der Friedhofssatzung, so dass das Mitführen von Hunden erlaubt ist

 

17.12.2017

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt beantragen wir folgenden Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die Friedhofssatzung wird in §7 II i) dahingehend geändert, dass das Mitbringen von Hunden zugelassen ist

 

Begründung:

 

Die momentan gültige Friedhofssatzung verbietet in §7 II i) das Mitbringen von Tieren, ausgenommen von Blinden- und Schwerbehindertenbegleithunden.

 

Gerade ältere Menschen haben jedoch ein starkes Bedürfnis den Familienhund mit auf den Friedhof zu nehmen, um beispielsweise das Grab des verstorbenen Partners zu besuchen.
Da Hunde oft nicht länger allein gelassen werden können, ist vielen Personen ein Friedhofsbesuch so nicht möglich.

Selbstverständlich darf der Hund nur im angeleinten Zustand mitgenommen werden und es zu beachten, dass der Hund stets auf den Wegen bleibt und Hinterlassenschaften beseitig werden.

Die Änderung könnte zunächst probeweise erfolgen und die  Verwaltung berichtet dem Ausschuss nach einem Jahr, ob sich diese bewährt hat.

 

Anfrage bezüglich sechs gleichzeitiger Rohrbrüche in Erftstadt in der Nacht vom 16.12. auf den 17.12.2023

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

in der Nacht vom 16.12. auf den 17.12.2023 kam es in Erftstadt gleichzeitig zu mindestens sechs Rohrbrüchen, so dass die Wasserversorgung in einem Viertel von Erftstadt zum Erliegen kam.
Die hohe Anzahl von Rohrbrüchen zum gleichen Zeitraum verwundert, insbesondere vor dem Hintergrund, dass uns stets versichert wurde, dass sich das Rohrleitungsnetz in einem sehr guten Zustand befinde.

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Was war der Auslöser für die Schadensereignisse?
  2. Wie kann der Eintritt gleichartiger Schadensereignisse zukünftig verhindert werden?
  3. Wie kann sichergestellt werden, dass bei gleichartigen Schadensereignissen die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung nicht unterbrochen wird, bzw. zeitnah wieder hergestellt wird?

Anfrage bezüglich des Zündens von privatem Feuerwerk außerhalb Silvester

30.08.2023

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

in den vergangenen Wochen wurden insbesondere im Stadtteil Liblar regelmäßig private Feuerwerke durchgeführt mit entsprechend negativen Einflüssen auf Tiere, Menschen und Umwelt.

Dazu habe ich folgende Fragen:

  • Wieviel private Feuerwerke wurden seitens der Verwaltung im Jahr 2023 genehmigt?
  • Wie geht die Verwaltung gegen ungenehmigte Feuerwerke vor?
  • Welche Möglichkeiten haben die Bürgerinnen und Bürger ein ungenehmigtes Feuerwerk in den Abend- und Nachtstunden zu melden?
  • Welche Bußgelder sind bei Zünden eines ungenehmigten privaten Feuerwerks vorgesehen?

Die Antwort der Verwaltung vom 31.08.2023

 

Sehr geehrter Herr Pieper,


vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Bei den sogenannten „privaten Feuerwerken“ handelt es sich meist um pyrotechnische
Gegenstände der Kategorie 2, die in der Zeit vom 02. Januar bis 30. Dezember eines Jahres von
Privatpersonen nur abgebrannt werden dürfen, wenn die zuständige Behörde (Ordnungsamt) aus
begründetem Anlass eine Ausnahme zulässt.
Die Absicht ein Feuerwerk der Kategorie 2 abbrennen zu wollen, ist dem Ordnungsamt 2 Wochen
zuvor, u.a. unter Angabe von Name und Anschrift der für das Abbrennen verantwortlichen Person,
Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende, anzuzeigen. (§§ 23,24 der Ersten Verordnung zum
Sprengstoffgesetz; (1.SprengV)
Zu Ihren Fragen:
Zu 1.:
Im Jahr 2023 wurden für 2 Feuerwerke, die von Privatpersonen angezeigt wurden, Ausnahmen
zugelassen.
Zu 2.:
Wenn bekannt wird, dass ein Feuerwerk ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung abgebrannt
wurde, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, sofern die verantwortliche Person
ermittelt werden kann. Im konkreten Falle könnte das weitere Abbrennen auch seitens
Polizei/Ordnungsbehörde unterbunden werden.
Zu 3.;
Für den Fall, dass Bürger:innen ein Feuerwerk bemerken und der Verdacht besteht, dass keine
Ausnahme zugelassen wurde, kann außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes die Polizei
kontaktiert werden.
Ebenso besteht die Möglichkeit zeitnah beim Ordnungsamt eine schriftliche Anzeige einzureichen.
Diese Mitteilung muss Angaben zum Ort, Umfang sowie zum Beginn und Ende des Feuerwerks
enthalten. Wenn die Angaben bekannt sind, sind auch die Verantwortlichen und/oder der Anlass
zu benennen, aus dem heraus das Feuerwerk abgebrannt wurde.
Derartige Mitteilungen mit detaillierten Angaben können oftmals nicht erfolgen, da meist die
Örtlichkeit und die verantwortlichen Personen von Bürger:innen nur schwer auszumachen sind.
Die Behörde ist aber verpflichtet, auch selbst Ermittlungen aufgrund gegebener Hinweise
anzustellen und kann zudem auch Zeug:innen befragen.
Zu 4.:
Nach § 46 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz handelt es sich um eine
Ordnungswidrigkeit, wenn ein Feuerwerk von einer Privatperson ohne, dass eine Ausnahme
zugelassen wurde, abgebrannt wird. Die Bußgeldhöhe bestimmt die 1.SprengV nicht, so dass die
Regelungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes Anwendung finden. Danach können bis zu 1.000
€ Bußgeld erhoben werden.

Antrag zur Einrichtung eines Kinder- und eines Jugendparlamentes

 

23.08.2023

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Um die politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und die politische Bildung zu stärken richtet die Stadt Erftstadt ein Kinderparlament (Grundschulkinder) sowie ein Jugendparlament (ab Sekundarstufe 1) ein, welche mindestens halbjährlich tagen
  • Die Verwaltung wird aufgefordert ein Konzept für beide Parlamente zu erarbeiten und in einer gemeinsamen Sitzung von Jugendhilfe und Schulausschuss im 2. Quartal 2024 vorzustellen. Die erste Sitzung der Parlamente soll dann zum Schuljahr Sommer 2024 erfolgen.

 

Begründung:

 

Die Bereitschaft zur ehrenamtlichen politischen Mitwirkung schwindet in der Gesellschaft immer weiter. Verbunden damit fehlt das Verständnis für die Kommunalpolitik, da Themen aus Bundes- und Landespolitik die Berichterstattung dominieren.

 

Durch die Einrichtung eines Kinder- und eines Jugendparlamentes wird das Verständnis für die Kommunalpolitik bereits im Kindesalter geprägt und es ist davon auszugehen, dass so auch der Wunsch sich später kommunalpolitisch zu betätigen erheblich gestärkt wird.


Gleichzeitig wird Kindern und Jugendlichen frühzeitig die Möglichkeit gegeben Einfluss auf kommunalpolitische Entscheidungen zu nehmen.
So können diese die Zukunft der Stadt Erftstadt bereits mitgestalten und können aus ihrer Sicht wichtige Anregungen für Verwaltung und Politik geben.

 

Bereits viele Städte und Gemeinden haben solche Parlamente eingerichtet und die Erfahrungen mit diesen sind durchweg positiv.

 

Zur Arbeitsersparnis wird angeregt, sich mit einer der Städte zum Erfahrungsaustausch in Verbindung zu setzen.

Haushaltsrede 2023

Haushaltsrede Fraktion Freie Wählergemeinschaft 20.06.2023

Fraktionsvorsitzender Raymond Pieper

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Zuhörende,

 

nach nunmehr über drei Jahren, habe ich heute wieder die Möglichkeit eine Haushaltsrede zu halten, wobei die neugeschaffene Redezeitbegrenzung auf 20 Minuten für uns keine Herausforderung darstellt.


Die letzten Haushalte waren geprägt von der ständigen Suche nach Einsparmöglichkeiten. Diese wurden inzwischen vollständig ausgeschöpft.
Verbunden mit der Tatsache, dass die Aufgaben der Kommune von Bund und Land ständig ausgeweitet werden, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich zu schaffen und die erheblichen inflationsbedingten Mehraufwendungen machen eine Erhöhung von Gebühren und Steuern unumgänglich.

Was für uns aber eine Herausforderung darstellt, ist die Festsetzung der Kreisumlage durch die Mehrheitsfraktion im Rhein-Erft-Kreis, bestehend aus CDU, Grünen und FDP.

Vor dem Hintergrund der immens steigenden Belastungen der kreisangehörigen Städte ist der Verbleib von satten 65% Liquidität in der Ausgleichsrücklage des Kreises unverständlich.

Während die Sparbücher der Städte leergeräumt sind, plante der Kreis mit mehr als 80 Millionen Euro Ausgleichsrücklage auf dem Konto sowohl in 2023 als auch in 2024 die Kreisumlage zu erhöhen.

Nur um dann zu verkünden: Der Kreis ist schuldenfrei!

Unerwähnt bleibt aber, dass dies zu Lasten der Kommunen geschieht.

Wäre die Mehrheitsfraktion ihrer Aufgabe gerecht geworden, 

und hätte die Kreisumlage in einem wesentlich erheblicheren Umfang gesenkt, was auf Grund der vorhandenen Rücklagen problemlos möglich gewesen wäre, hätten die Gebühren und Steuererhöhungen wesentlich geringer ausfallen können, bzw. hätten sogar in Teilen ganz entfallen können.

Eine solche Kreispolitik auf Kosten der Kommunen ist verantwortungslos.

Richten wir unser Augenmerk auf die nächste Herausforderung, die Verwaltung der Stadt Erftstadt.


Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass der Haushalt für das Jahr 2023 erst im Frühjahr dieses Jahres eingebracht wurde und nunmehr verabschiedet werden soll.

Dass dies überhaupt der Fall ist, ist auch nicht Leistung der Verwaltung zuzuschreiben, sondern den Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, die in den letzten Wochen unermüdlich damit beschäftigt waren.

Wenn beispielsweise die Verwaltung erhebliche Gebührensteigerungen im Kitabereich in den Haushalt einstellt und die Vorlage dazu erstmalig im Finanzausschuss 5 Tage vor der Ratssitzung beraten wird, ist nicht nur für uns ehrenamtliche Kommunalpolitiker, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger, die sich hier verständlicherweise einbringen wollen, unzumutbar.

 

Hoffnungsvoll stimmt uns, dass der Haushalt diesmal, um nicht zu sagen erstmalig mit seriösen Zahlen aufwarten kann, mit welchen man auch in die Zukunft planen kann, während in der Vergangenheit oft lediglich schöngerechnet wurde, um zum Stichtag eine fiktive schwarze Null erreichen zu können.

 

Jetzt wissen wir wo wir stehen und es sieht erwartungsgemäß um die Finanzen der Stadt nicht gut aus.

Wir haben im Vergleich zu den Nachbarkommunen einen erheblichen Nachholbedarf, was Gewerbesteuereinnahmen angeht.
Hier muss dringend gehandelt werden, durch eine aktive Wirtschaftsförderung zur zeitnahen Ansiedlung von finanzstarkem nachhaltigem und innovativen Gewerbe.
Wir können uns es uns nicht mehr leisten darauf zu warten bis sich Gewerbeunternehmen bei uns melden. Dies haben andere Städte längst begriffen und gehen gezielt auf Unternehmen zu, unterbreiten bestmögliche Vorschläge und begleiten das Unternehmen in der kompletten Phase, damit eine zügige Ansiedlung erfolgen kann. 

Mit der Ausweisung neuer Gewerbeflächen erst zu beginnen, wenn die alten Flächen bis zum letzten Platz gefüllt sind, lässt uns weiterhin auf den hinteren Plätzen im kommunalen Vergleich dümpeln.

 

Verschlafen haben wir auch die lokale Energiewende. Die Stadt Erftstadt hat sich bald 10 Jahre lang eine Energiegesellschaft in Form einer GmbH geleistet, welche in den Jahren ihres Bestehens keinerlei Fortschritte verwirklichen konnte und nur zu Verlusten geführt hat.
Es ist daher längst überfällig dieses unsägliche Kapitel zu beenden.

 

Die Organisationsuntersuchung hat viele Unzulänglichkeiten in der Verwaltung aufgedeckt. Einiges wurde bereits angegangen, vieles liegt noch vor uns.
Durch eine konsequente Umsetzung werden wir in einigen Jahren erheblich besser dastehen, aber der Weg dahin ist nicht einfach.
Umso wichtiger ist es, alle Mitarbeitende der Verwaltung auf diesen Weg mitzunehmen. Die Arbeit in der Verwaltung der Stadt Erftstadt muss attraktiver werden, denn rein über die Bezahlung wird es nicht möglich sein, alle Stellen zu besetzen.

Schon jetzt fehlen Mitarbeitende in allen Bereichen. Insbesondere das technische Dezernat ist nur noch bedingt handlungsfähig, was für die Bürgerinnen und Bürger täglich anhand des Zustandes von Straßen und Radwegen sichtbar wird.

 

Auch Großprojekte wie beispielsweise der Masterplan Liblar müssen noch engmaschiger betreut werden und bei Änderungen des Projektes müssen Politik und Bürgerschaft informiert und mitgenommen werden.
Das bisherige Ergebnis des Umbaus der Carl-Schurz-Str. ist für uns inakzeptabel.

 

Entsprechend unseres einstimmig angenommenen Antrages zur „Schwammstadt“ müssen wir Flächen entsiegeln, statt zu versiegeln und Bäume pflanzen und nicht fällen und dies nicht in naher Zukunft, sondern jetzt. Dies muss bei jeder Maßnahme berücksichtigt werden.

 

Auch im Hinblick auf den Ausbau der Radinfrastruktur hat sich in den letzten Jahren rein gar nichts getan. Wir verfolgen eine Verkehrspolitik aus den 60er Jahren. Das Auto steht immer noch im Mittelpunkt. Dies muss sich ändern.

 


Erftstadt hat sehr viel zu bieten und wird sich in den nächsten Jahren positiv verändern. Dabei wollen wir aktiv mitgestalten.

 

Dies geht aber nur mit einem genehmigten Haushalt.

 

Deshalb stimmen wir diesem zu.

Antrag zur Einführung von Sammelstellen für Speisefette und Speiseöle, sowie für Elektrokleingeräte

17.05.2023

Antrag zur Einführung von Sammelstellen für Speisefette und Speiseöle, sowie für Elektrokleingeräte

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt beantragen wir,

  • Es werden im Stadtgebiet Sammelstellen für Speisefette und Speiseöle eingerichtet
  • Es werden im Stadtgebiet Sammelstellen für Elektrokleingeräte eingerichtet

 

Begründung:

 

Zu 1.)

 

Speisefette und Speiseöle sind wichtige Rohstoffe, welche bei einer ordnungsgemäßen Sammlung beispielsweise zur Energiegewinnung genutzt werden können.

Für die Haushalte selbst stellt sich eine Entsorgung bisher schwierig dar. Diese werden oft einfach in den Abfluss entsorgt, was zu Verstopfungen in den Abflussleitungen führt.
Durch entsprechende Sammelstellen im Stadtgebiet, können die Fette und Öle einer weiteren Nutzung zugeführt werden und führen zu keinen Problemen bei der Entsorgung.

 

Dabei können folgende Fette/Öle gesammelt werden:

 

  • Friteusenfett
  • Brat- und Auslassfett
  • Salat- und Einlegeöl
  • Butter
  • Margarine

 

Zu 2.)

Elektrokleingeräte enthalten wichtige Rohstoffe, welche recyclingfähig sind. Trotz der vielfältigen Abgabemöglichkeiten im Handel und beim Schadstoffmobil landen jedoch viel zu viele Elektrokleingeräte im Hausmüll.
Durch die Aufstellung von Sammelcontainern im Stadtgebiet wird den Bürgern auch außerhalb des Angebotes des Schadstoffmobils eine Möglichkeit zur fachgerechten Entsorgung gegeben.