Die Freie Wählergemeinschaft bedankt sich bei den Wählerinnen und Wählern für ihre Unterstützung.

 

Mit 6,4 (5,52 2014) Prozent der Stimmen und  1469 (1.142 2014) Wählerinnen und Wählern konnten wir unser Ergebnis verbessern und sind trotz einer Verkleinerung des Rates weiterhin mit 3 Ratsmitgliedern vertreten.

Wir werden die kommenden 5 Jahre nutzen um Erftstadt zu gestalten und voranzubringen und hoffen dabei auf Anregungen der Bürgerinnen und Bürger.
Denn wir sind auch zwischen den Wahlen stets für Sie da!

Antrag zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr durch Verwaltungsmitarbeiter

 

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung berichtet wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr sind.
  2. Die Verwaltung wirbt bei den vorhandenen Mitarbeitern und insbesondere bei Neueinstellungen dafür, Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr zu werden.
  3. Bei Neueinstellungen wird ein „Kennenlerntag“ bei der Freiwilligen Feuerwehr angeboten.
  4. Die Verwaltung gewährt Mitgliedern der Verwaltung und der Eigenbetriebe, welche aktive Mitglieder bei der Freiwilligen Feuerwehr sind Vergünstigungen.

Begründung:

Werktags zu den üblichen Arbeitszeiten steht oft nur wenig Personal für die Freiwillige Feuerwehr zur Verfügung, da sehr viele Mitglieder außerhalb Erftstadts arbeiten oder beruflich unabkömmlich sind.

Hier könnten Mitarbeiter der Stadtverwaltung aushelfen.

Das Rathaus ist direkt gegenüber der Feuerwache in Liblar, so dass diese schnell fußläufig erreichbar ist.
Durch einen „Kennenlerntag“ oder Praktika könnten die Mitarbeiter für eine Mitarbeit begeistert werden.
Bei Neueinstellungen wäre daran zu denken, schon bei den Bewerbungsgesprächen als Frage aufzunehmen, ob die Person sich vorstellen könnte bei der Freiwilligen Feuerwehr mitzuarbeiten.

Aktive Mitgliedern sollten durch Vergünstigungen, wie zum Beispiel extra Urlaubstage motiviert werden.

Durch eine Werbekampagne innerhalb der Verwaltung könnte sichergestellt werden, dass stets eine ausreichende Anzahl von Freiwilligen Einsatzkräften zur Verfügung steht, was die Einsatzstärke sichert.

Sollten sich beispielsweise bei den Außenstellen oder den Eigenbetrieben viele Interessierte finden, wäre darüber nachzudenken dort ein Fahrzeug zu stationieren.
In vielen Städten und Gemeinden stehen bereits Einsatzfahrzeuge an den Rathäusern, welche dann von Verwaltungsmitarbeitern bemannt werden.

Bei allen Maßnahmen ist selbstverständlich die Freiwilligkeit zu beachten.

Dringlichkeitsantrag zur Digitalisierung an Schulen

 

Gemeinsamer Antrag von CDU, FDP und Freier Wählergemeinschaft

Hier: Ergebnisse der Stadtschulleiterkonferenz


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
nachfolgende Punkte beantragen wir im Namen der Fraktionen von CDU, FDP und Freien Wählern zur Beschlussfassung in den zuständigen Ratsgremien:
Beschluss:
• Die Verwaltung stellt durch externe Beauftragung kurzfristig sicher, dass die vorhandene schulische digitale Infrastruktur geordnet, dokumentiert und auf einheitliche Standards gebracht wird.
• Die Verwaltung wird beauftragt den bereits in der Stadtschulleiterkonferenz angekündigten Koordinierungstermin zwischen AIXCONCEPT sowie der Fa. Neko zwecks Inbetriebnahme der WLAN Infrakstruktur zu koordinieren mit dem Ziel einer kurzfristigen Inbetriebnahme der WLAN Komponenten in den jeweiligen Schulgebäuden
• Zur Sicherstellung des „Distanzlernes“, auch im Falle eines erneuten Lockdowns, wird die Verwaltung beauftragt unverzüglich – zunächst befristet für 1 Jahr – MNS Pro Cloud für alle städtischen Schulen einzurichten. Die besondere Dringlichkeit ergibt sich aus der durch die Corona Pandemie bedingten Umstände als auch vor dem Hintergrund der Einheitlichkeit der bereits vorhandenen Infrastruktur an den Schulen. Im Zuge der Erarbeitung des Medienentwicklungsplans ist dann zu entscheiden, welche langfristige Perspektive und Cloud-Lösung zum Zuge kommt. Zudem müssen vergaberechtliche Aspekte berücksichtigt werden, die eine längere Laufzeit zunächst ausschließt.
• Im Zuge der Medienentwicklungsplanung ist zudem zu untersuchen, wie und in welchem Umfang die weiter stark anwachsende Systeminfrastruktur an den Schulen gewartet, administriert und supportet wird. Bis dahin wird die Verwaltung beauftragt, dies durch externe Dienstleister sicherzustellen.

• Des Weiteren soll im Rahmen des Medienentwicklungsplanes eine Empfehlung zu „BYOD“ (Bring Your Own Device bzw. private Endgeräte) erarbeitet werden, welche sich unterteilt auf a) private Lehrergeräte b) private Schülergeräte c) sonstige externe Geräte
• Die von den Schulen benannten Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte sind kurzfristig zu beschaffen.
Begründung:
Im Rahmen der letzten Stadtschulleiterkonferenz, an dem auch Vertreter und Vertreterinnen des Schulausschusses teilgenommen haben, wurde von Seiten der Schulen zahlreiche Defizite aufgezeigt, die sich in Zeiten der Corona-Pandemie nochmal verstärkt haben. Dank umfangreicher Fördermöglichkeiten können jetzt viele Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung angestoßen werden. Aus der Stadtschulleiterkonferenz sind wichtige Hinweise gekommen, die wir in diesem Antrag aufgegriffen haben.

Anfrage zum Bestandsbetrieb der Raiffeisenbank Gymnich e.G. (RaiBa) am Standort Kehlerweg

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die betriebliche Situation beim Bestandsbetrieb der Raiffeisen Bank Gymnich e.G. („RaiBa“) am Kehlerweg ist seit Jahren ein Konfliktherd, der bereits zu einer Vielzahl von Gerichtsverfahren geführt hat und droht, die Verwaltung immer weiter von den betroffenen Bürgern zu entfremden.

Die unmittelbare Nähe des Betriebes zur angrenzenden Wohnbebauung erfordert ein besonderes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme und im Besonderen die Einhaltung von ordnungsrechtlichen Vorgaben.

Nach Information der Freien Wählergemeinschaft Erftstadt sind wesentliche, für die Sicherheit und die Einhaltung von Emissionsgrenzen bezüglich Staub- Lärm und Verkehrsbelastung maßgebliche Bedingungen und Auflagen aus bestehenden Baugenehmigungen und öffentlich-rechtlichen Verträgen zwischen der Stadt Erftstadt und der RaiBa von dieser nicht erfüllt oder umgesetzt.

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Stadt Erftstadt wann durchgeführt, um die Einhaltung der Auflagen und öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zu kontrollieren und sicherzustellen?
    Im Einzelnen: Welche Bau- und Bauzustandsbesichtigungen, Überprüfungen haben stattgefunden und welche Feststellungen wurden getroffen?

 

  1. Wurden nach der Erteilung der Baugenehmigungen weitere Anforderungen gestellt, um bei der Genehmigung nicht vorhergesehene Gefahren oder unzumutbare Belästigungen von der Allgemeinheit oder den Benutzern der baulichen Anlage abzuwenden?

 

 

  1. Zu welchen Zeitpunkten wurde der Betreiber aufgefordert, die festgestellte Mängel jeweils abzustellen? Welche (Nach-) Fristen wurden zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands von Gebäude und Anlagen gesetzt?

 

  1. Welche Bußgelder wurden wann und in welcher Höhe gegen die RaiBa Gymnich in den Fällen der nicht Beachtung von Auflagen und vertraglichen Vereinbarungen oder nicht nachgekommen Aufforderungen zur Beseitigung von Mängeln verhängt?

 

  1. Wie wird der bauordnungsrechtliche Zustand des Betriebs der Warenannahme (Silo) und des Einzelhandels einschließlich der Brand- und Explosionsrisiken sowie der Freisetzung von Feinstaub beurteilt? Wie wirkt sich diese Beurteilung auf den vermeintlichen Bestandsschutz aus?

 

  1. Wie ist es zu erklären, dass Auflagen bis heute ganz offensichtlich nicht eingehalten werden (z.B. Staubschutz, Eingrünung)?

 

  1. An wen können sich betroffene Bürger im Schadenfall wenden, um bei ordnungsbehördlicher Untätigkeit Ihre begründeten Haftungsansprüche geltend zu machen?

Antrag zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Radwegen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt dar, in welchen Abständen die Erftstädter Radwege und Radfahrspuren auf ihre Verkehrssicherheit überprüft werden.
  2. Die Verwaltung stellt dar, inwieweit auch die Belange der Radfahrenden bei der Überprüfung von Straßen ohne Radfahrspuren Berücksichtigung finden.
  3. Die in der Begründung aufgeführten Mängel werden schnellstmöglich behoben.

Begründung

Im Stadtgebiet sind mehrere Straßen in einem schlechten Zustand. Dies ist für Radfahrende höchst gefährlich, da es zum Beispiel beim Einfahren in ein Schlagloch zu einem gefährlichen Unfall kommen kann.

Gerade die Radfahrspuren auf der Fahrbahn werden nicht ausreichend im Hinblick auf die Verkehrssicherheit für Radfahrende kontrolliert.
So zum Beispiel an zwei Stellen in der Grachtstraße in Erftstadt-Liblar.
Hier wurde nach dem Abschluss der Kanalarbeiten zwar die Straße wieder instandgesetzt, nicht aber die Radfahrspur.



Die auf den Bildern ersichtlichen Schäden können zu einem Folgenschweren Sturz des Radfahrenden führen.

Da Radfahrende grundsätzlich den äußerst rechten Teil der Fahrbahn nutzen, ist auch bei Fehlen einer Radfahrspur hier besonders darauf zu achten, dass keine Gefahrenquellen vorhanden sind.

So befindet sich beispielsweise auf der Brühler-Str. in Höhe der Hausnummer 36 ein mehr als 1cm tiefes Schlagloch.

 

Auf der Theodor-Heuss-Str. sind im Bereich der Übergänge (z.B. Donatusgrundschule) Schlaglöcher und Absenkungen entstanden, welche bei Radfahrenden ebenfalls zu schweren Unfällen führen können.

Bei der Begehung der Straßen ist zukünftig insbesondere auch auf die Belange der Radfahrenden ein besonderes Augenmerk zu legen.

Freie Wählergemeinschaft kritisiert „Hinterzimmerpolitik“

Im November letzten Jahres hat die Freie Wählergemeinschaft Erftstadt beantragt über den möglichen Einsatz von sogenannten Winterrasen auf Erftstädter Sportplätzen zu berichten.
Winterrasen kann einen ganzjährigen Spielbetrieb ermöglichen ohne die ökologischen Nachteile des Kunstrasens durch Absonderung großer Mengen von Mikroplastik.
Als geeigneten Sportplatz schlugen wir den Platz von Fortuna-Liblar vor.

Nach einer Stellungnahme der Verwaltung vom 17.03.2020, erfolgte am 18.06.2020 ein weiterer Sachstandsbericht zu diesem Thema.

Auf Nachfrage im Ausschuss, ob bereits mit den Verantwortlichen von Fortuna Liblar Gespräche geführt wurden, erklärten die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter und der erste Beigeordnete, dass ihnen dazu nichts bekannt war.

Auf explizite Ratsanfrage der Freien Wählergemeinschaft stellte sich heraus, dass sehr wohl Gespräche mit Fortuna Liblar zu genau diesem Thema geführt wurden.
Allerdings nicht seitens des zuständigen Amtes oder des zuständigen Beigeordneten Herrn Breetzmann, sondern seitens der Bürgermeisterkandidatin der SPD, der technischen Beigeordneten Monika Hallstein und des Ratskandidaten der Links-Partei, Herrn Kaulen-Windgassen, dessen Partei die Kandidatur von Frau Hallstein unterstützt.

Die Gespräche fanden im offiziellen Rahmen im Rathaus statt, ohne das die zuständigen Ämter, der Vorsitzende des Sportausschusses oder die Freie Wählergemeinschaft als Antragssteller daran beteiligt wurden.
Obwohl die Gespräche schon am 19.05.2020 stattgefunden hatten, wurde der am 18.06.2020 tagende Sportausschuss, welcher das Thema auf der Tagesordnung hatte nicht darüber unterrichtet.

Die Freie Wählergemeinschaft geht davon aus, dass hier hinter verschlossenen Türen versucht wurde, von der technischen Beigeordneten und Herrn Kaulen-Windgassen Wahlkampfversprechen abzugeben, welche sich schon jetzt als unhaltbar erwiesen haben, da die technische Beigeordnete nunmehr auf Nachfrage einräumen musste, dass sich der Sportplatz von Fortuna Liblar, leider nicht für den Einsatz von Winterrasen eignet.

So ein Verhalten ist schlechter Stil und zeigt auf, wie gerade in Wahlkampfzeiten Ämter missbraucht werden.

Antrag zur Überprüfung des Vorganges „Anmietung des Objektes Behrensstraße 13“

 

Antrag zur Überprüfung des Vorganges „Anmietung des Objektes Behrensstraße 13“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir in Bezugnahme auf die Mitteilung in der letzten Ratssitzung vom 16.06.2020 zum Vorgang der Anmietung des Objektes Behrensstraße 13, folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt wird beauftragt den Vorgang „Anmietung des Objektes Behrensstraße 13“ zu überprüfen und einen schriftlichen Bericht vorzulegen.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss vom 09.10.2018 wurde mehrheitlich beschlossen, dass Objekt Behrensstraße 13 beginnend zum 01.01.2019 anzumieten, um in dem Gebäude Teile der Verwaltung unterzubringen.

Dem vorausgegangen ist eine intensive Besichtigung und Prüfung des Gebäudes auf seine entsprechende Eignung durch die Verwaltung.

Auch die Fraktionen haben die Möglichkeit wahrgenommen das Gebäude zu besichtigen.

Am 17.10.2018 wurde der Mietvertrag unterzeichnet.

Am 14.11.2018 wurde das Übergabeprotokoll erstellt. In diesem wurden keine Mängel oder sonstigen Vorbehalte aufgenommen.

Das Objekt wurde jedoch nie bezogen. Es wurde lediglich die Miete für Januar 2019 bezahlt. Weitere Mietzahlungen oder eine Zahlung der Mietkaution wurden nicht vorgenommen.

Laut Aussage der Verwaltung stellte sich nach Übergabe heraus, dass das Gebäude unter anderem nicht den aktuellen Brandschutzregelungen entspricht.

Im Haupt- Finanz- und Personalausschuss am 31.03.2020 wurde mehrheitlich beschlossen die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Vermieter über eine Auflösung des Mietvertrages zu verhandeln, was zwischenzeitlich zu einer Auflösung des Mietvertrages geführt hat.

Obwohl sich hier die Verwaltung mit dem Vermieter auf eine geringere Zahlung als die volle Miete geeinigt hat, ist der Stadt durch den Vorgang ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden. Es mussten Zahlungen für ein Gebäude erbracht werden, welches nie genutzt wurde.Hinzu kommt, dass viele personelle Ressourcen durch den Vorgang gebunden wurden.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie einem Fachamt die angeblich bestehenden Mängel die einen Bezug unmöglich machen, bei den Besichtigungen verborgen geblieben sind.


Wir gehen davon aus, dass gerade bei der Begutachtung eines Gebäudes in dem künftig längerfristig Teile der Verwaltung untergebracht werden, vor Abschluss des Mietvertrages geprüft wird, ob das Gebäude geeignet ist.


Sind Mängel vorhanden, ist der Mietvertrag nicht abzuschließen bzw. es ist vorab eine Verpflichtung des Vermieters zu verhandeln, nachdem dieser die Mängel im Rahmen einer Frist beseitigt.


Dies scheint hier alles nicht der Fall gewesen zu sein.

Auch wurde nach unseren Informationen zu keinem Zeitpunkt eine Mietminderung erklärt.

Völlig unerklärlich ist auch, wie sich ein solcher Vorgang trotz externer Rechtsberatung bereits jetzt über einen Zeitraum von mehr als 1,5 Jahren hinziehen kann.

Wir bitten hier daher insbesondere folgende Fragen zu klären:

  1. Welcher finanzielle Schaden ist der Stadt durch die Anmietung entstanden?
  2. Warum wurden die Mängel nicht schon bei den Vorbesichtigungen oder spätestens bei der Übergabe am 14.11.2018 festgestellt?
  3. Wurden gegenüber dem Vermieter Mietminderungen angezeigt oder geltend gemacht?
  4. Wieso hat sich die Angelegenheit über einen Zeitraum von mehr als 1,5 Jahren hingezogen?

 

Weiter keine Umsetzung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen in Bliesheim.


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,


seit dem 29.05.2018 gibt es einen rechtsgültigen, demokratisch gefassten, Mehrheitsbeschluss zur Umsetzung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Rahmen des Schulischen Mobilitätskonzeptes zur Sicherung der Verkehrswege für Schulkinder im Stadtteil Bliesheim (siehe 161/2018). U.a. umfasste dieser den abschnittsweisen Ausbau des Gehweges auf der Lambertusstr. Dieser ist trotz mehrfachen Erinnerungen bis heute nicht umgesetzt.
Auf Nachfrage durch den Stv. Jüssen wurde, laut Auskunft des Technischen Dezernates, erst am 05.09.2019, also gut 1 ¼ Jahre nach Beschlussfassung, ein externes Büro mit der Durchführung/Begleitung der Maßnahme (Leistungsphase 5-8) beauftragt. Auf erneute Nachfragen durch den Stv. und Bliesheimer Ortsbürgermeister Frank Jüssen bzgl. dem Stand der Dinge, erwiderte Frau Claudia Seyfried im Abstimmung mit der Technischen Beigeordneten Frau Monika Hallstein, zuletzt am 04.02.2020, dass es keinen neuen Sachstand gebe, da die hausinterne Abstimmung noch nicht abgeschlossen werden konnte!
Auf Basis der am 06.05.2020 von Herr Stv Jüssen und Stv Holtz getätigten Akteneinsicht, konnte diese Aussage wiederlegt werden. Es wurde festgestellt, dass das mit der Umsetzung/Begleitung der Maßnahme beauftragte Büro bereits am 07. November 2019, das für eine Ausschreibung der Maßnahme erforderliche Leistungsverzeichnis, dem Technischen Dezernat zukommen ließ. Eine Ausschreibung der Leistungen, nebst anschließender Vergabe durch den Rat, hätte somit bereits im November bzw. Dezember 2019 erfolgen können. Die Übertragung der für die Maßnahme im Haushalt 2019 bereitgestellten finanziellen Mittel, in den Haushalt 2020, die erst auf Nachdruck des Stv Jüssen erfolgte und zahlreiche personelle Ressourcen band, hätte somit vermieden können.

Dass die Maßnahme bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt wurde, erachten wir als vorsätzliche Missachtung eines rechtsgültigen Beschlusses. Zudem finden wir es erstaunlich, dass einen Tag vor der von uns durchgeführten Akteneinsicht, die SPD in einem Brief an das Technische Dezernat die gesamte Maßnahme in Zweifel stellt und längst geklärte Fragen erneut aufwirft.
Wir beantragen daher nachfolgende Fragen ausführlich zur nächsten Ratssitzung zu beantworten.
1. Wer ist verantwortlich dafür, dass die Maßnahme bis heute nicht umgesetzt wurde?
2. Wer ist dafür verantwortlich, dass das Leistungsverzeichnis zur Maßnahme bisher nicht ins Vergabeportal der Stadt Erftstadt o.v. eingestellt wurde?
3. Wie viele Parkplätze fallen durch die Umsetzung der Maßnahme in der Lambertusstr. weg? (verweis auf Behauptung der SPD)
4. Werden die Kosten der Maßnahme anteilig auf die Anlieger der Lambertusstr. umgelegt bzw. entstehen für den Anlieger irgendwelche Kosten durch die Umsetzung der Maßnahme? (verweis auf Behauptung der SPD)
5. Wie kann sich das Technische Dezernat den unglaublichen Zufall erklären, einen Tag vor unserem Termin zur Akteneinsicht, zwei Jahre nach Beschlussfassung, ein Schreiben der SPD zu erhalten, in dem die gesamte Maßnahme erneut in Frage gestellt wird bzw. hinausgezögert werden soll, in dem man trotz aktuellem Versammlungsverbot eine Bürgerversammlung zur Sache verlangt?
6. Zu welchem Termin verfallen die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für das Projekt und welche Konsequenzen würden daraus resultieren?
7. Wie wird sichergestellt, dass sich die Verwaltung der Stadt Erftstadt, speziell das Technische Dezernat, an demokratisch gefasste Beschlüsse hält und u.a. diese Maßnahme nun umgehend umsetzt?
Sollten die zuvor gestellten Fragen nicht ausgiebig, nachvollziehbar und vor allen Dingen wahrheitsgemäß beantwortet werden, werden wir die Aufsichtsbehörde bemühen, sich mit der Sache zu befassen.

Zulassung von Online-, Telefon- und Video- Fraktionssitzungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung des nächsten Haupt- Finanz- und Personalausschuss aufzunehmen:

  • Es wird beschlossen, dass Fraktionssitzungen mit sofortiger Wirkung auch online oder per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden können.

Begründung

In den aktuellen Hinweisen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW wird bezüglich der Abhandlung von Fraktionssitzungen folgende Anmerkung gegeben:

Handlungsoptionen für Fraktionssitzungen

 1Anders als für die im Grundsatz weiterhin öffentlich durchzuführenden Sitzungen der Vertretungen und ihrer Ausschüsse besteht für die Durchführung von Sitzungen der Fraktionen in den Vertretungen die Möglichkeit, andere Sitzungsformen zu wählen. 2So können Fraktionssitzungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zur Vorbereitung der Gremienarbeit zum Beispiel als Telefon- bzw. Videokonferenzen, auch in Form von Online-Sitzungen, durchgeführt werden.

3Soweit sich eine Kommune im Rahmen ihrer Selbstorganisation entschieden hat, auch Online-Fraktionssitzungen zuzulassen, und sich im Rahmen der ihr durch die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse eingeräumten Möglichkeit dazu entschieden hat, Sitzungsgeld zu gewähren, kann Sitzungsgeld auch für Online-Fraktionssitzungen ausgezahlt werden, wenn eine solche Online-Fraktionssitzung im gleichen Rahmen stattfindet wie eine gewöhnliche Fraktionssitzung.

4Hiervon ist auszugehen, wenn nachweislich eine Sitzung vorliegt, zu der im Vorfeld eingeladen wurde, an der die üblichen Personen teilnehmen und zu der im Vorfeld ein Beratungsgegenstand oder eine Tagesordnung festgelegt wurde. 5Die Teilnehmer einer Online-Fraktionssitzung sind zudem zu Beginn der Sitzung ordnungsgemäß vom Vorsitzenden oder der Geschäftsführung durch Aufruf festzustellen und schriftlich festzuhalten.

6Spontane Kontakte zwischen einzelnen Fraktionsmitgliedern per Telefon- oder Videoanruf sind nicht als Sitzung zu bewerten, so dass hierfür auch kein Sitzungsgeld gewährt werden kann.

 

Auch in Zeiten der Corona Krise stehen viele kommunalpolitische Themen zur Beratung an.

Durch die Regelung wird es möglich auch weiterhin Fraktionssitzungen abzuhalten, ohne die Sicherheit der Teilnehmer zu gefährden.

Ein Nachweis gegenüber dem Ratsbüro sollte so auch ohne persönliche Unterschrift möglich sein.

Einrichtung einer Anlauf- und Koordinierungsstelle für BürgerInnen, die aufgrund der Corona-Krise Hilfe benötigen, und für BürgerInnen, die helfen wollen.

Antrag aller im Rat vertretenen Fraktionen:


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Erner,
im Namen aller Fraktionen des Rates der Stadt Erftstadt möchten wir Sie bitten, den folgenden Antrag an die zuständigen Gremien des Stadtrates zur Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten.


Antrag: Hotline der Stadtverwaltung für Hilfesuchende und Helfer erweitern


Beschlussvorschlag:


Die Verwaltung wird gebeten, die bereits bestehende Corona-Hotline der Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger für Hilfesuchende und Helfer zu erweitern. So soll die Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten für hilfebedürftige Menschen in Erftstadt durch Freiwillige unterstützt werden.
Begründung:
In seinem Brief an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt hat Bürgermeister Volker Erner am 20. März 2020 mitgeteilt, dass sich besorgte Bürgerinnen und Bürger zu Corona an eine Hotline der Stadtverwaltung wenden können. Diese ist auch für das Wochenende von 10.00 bis 16.00 Uhr unter Tel. 02235/409-610 eingerichtet.
Wir bitten darum, diese Corona-Hotline für Hilfesuchende und Helfer zu erweitern. Es gibt viele Freiwillige, die in Zeiten der Corona-Krise helfen wollen, indem sie zum Beispiel Einkäufe für alte, kranke und bewegungseingeschränkte Menschen übernehmen. Auf der anderen Seite gibt es vermutlich viele alte, kranke und bewegungseingeschränkte Menschen, die keine Angehörigen oder Nachbarn haben, die sie um Besorgungen bitten können. Die Corona-Hotline könnte hier einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten leisten.

Die Rufnummer der Hotline sollte über die Webseite der Stadt und in den Medien bekannt gemacht werden.
Es ist wünschenswert, dass die Hotline möglichst umgehend mit diesem Angebot startet. Über eine Dringlichkeitsentscheidung müsste nicht bis zur Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 31.03.2020 gewartet werden.