Antrag zur Überprüfung des Vorganges „Anmietung des Objektes Behrensstraße 13“

 

Antrag zur Überprüfung des Vorganges „Anmietung des Objektes Behrensstraße 13“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir in Bezugnahme auf die Mitteilung in der letzten Ratssitzung vom 16.06.2020 zum Vorgang der Anmietung des Objektes Behrensstraße 13, folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt wird beauftragt den Vorgang „Anmietung des Objektes Behrensstraße 13“ zu überprüfen und einen schriftlichen Bericht vorzulegen.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss vom 09.10.2018 wurde mehrheitlich beschlossen, dass Objekt Behrensstraße 13 beginnend zum 01.01.2019 anzumieten, um in dem Gebäude Teile der Verwaltung unterzubringen.

Dem vorausgegangen ist eine intensive Besichtigung und Prüfung des Gebäudes auf seine entsprechende Eignung durch die Verwaltung.

Auch die Fraktionen haben die Möglichkeit wahrgenommen das Gebäude zu besichtigen.

Am 17.10.2018 wurde der Mietvertrag unterzeichnet.

Am 14.11.2018 wurde das Übergabeprotokoll erstellt. In diesem wurden keine Mängel oder sonstigen Vorbehalte aufgenommen.

Das Objekt wurde jedoch nie bezogen. Es wurde lediglich die Miete für Januar 2019 bezahlt. Weitere Mietzahlungen oder eine Zahlung der Mietkaution wurden nicht vorgenommen.

Laut Aussage der Verwaltung stellte sich nach Übergabe heraus, dass das Gebäude unter anderem nicht den aktuellen Brandschutzregelungen entspricht.

Im Haupt- Finanz- und Personalausschuss am 31.03.2020 wurde mehrheitlich beschlossen die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Vermieter über eine Auflösung des Mietvertrages zu verhandeln, was zwischenzeitlich zu einer Auflösung des Mietvertrages geführt hat.

Obwohl sich hier die Verwaltung mit dem Vermieter auf eine geringere Zahlung als die volle Miete geeinigt hat, ist der Stadt durch den Vorgang ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden. Es mussten Zahlungen für ein Gebäude erbracht werden, welches nie genutzt wurde.Hinzu kommt, dass viele personelle Ressourcen durch den Vorgang gebunden wurden.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie einem Fachamt die angeblich bestehenden Mängel die einen Bezug unmöglich machen, bei den Besichtigungen verborgen geblieben sind.


Wir gehen davon aus, dass gerade bei der Begutachtung eines Gebäudes in dem künftig längerfristig Teile der Verwaltung untergebracht werden, vor Abschluss des Mietvertrages geprüft wird, ob das Gebäude geeignet ist.


Sind Mängel vorhanden, ist der Mietvertrag nicht abzuschließen bzw. es ist vorab eine Verpflichtung des Vermieters zu verhandeln, nachdem dieser die Mängel im Rahmen einer Frist beseitigt.


Dies scheint hier alles nicht der Fall gewesen zu sein.

Auch wurde nach unseren Informationen zu keinem Zeitpunkt eine Mietminderung erklärt.

Völlig unerklärlich ist auch, wie sich ein solcher Vorgang trotz externer Rechtsberatung bereits jetzt über einen Zeitraum von mehr als 1,5 Jahren hinziehen kann.

Wir bitten hier daher insbesondere folgende Fragen zu klären:

  1. Welcher finanzielle Schaden ist der Stadt durch die Anmietung entstanden?
  2. Warum wurden die Mängel nicht schon bei den Vorbesichtigungen oder spätestens bei der Übergabe am 14.11.2018 festgestellt?
  3. Wurden gegenüber dem Vermieter Mietminderungen angezeigt oder geltend gemacht?
  4. Wieso hat sich die Angelegenheit über einen Zeitraum von mehr als 1,5 Jahren hingezogen?