Anfrage zum Bestandsbetrieb der Raiffeisenbank Gymnich e.G. (RaiBa) am Standort Kehlerweg

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die betriebliche Situation beim Bestandsbetrieb der Raiffeisen Bank Gymnich e.G. („RaiBa“) am Kehlerweg ist seit Jahren ein Konfliktherd, der bereits zu einer Vielzahl von Gerichtsverfahren geführt hat und droht, die Verwaltung immer weiter von den betroffenen Bürgern zu entfremden.

Die unmittelbare Nähe des Betriebes zur angrenzenden Wohnbebauung erfordert ein besonderes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme und im Besonderen die Einhaltung von ordnungsrechtlichen Vorgaben.

Nach Information der Freien Wählergemeinschaft Erftstadt sind wesentliche, für die Sicherheit und die Einhaltung von Emissionsgrenzen bezüglich Staub- Lärm und Verkehrsbelastung maßgebliche Bedingungen und Auflagen aus bestehenden Baugenehmigungen und öffentlich-rechtlichen Verträgen zwischen der Stadt Erftstadt und der RaiBa von dieser nicht erfüllt oder umgesetzt.

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Stadt Erftstadt wann durchgeführt, um die Einhaltung der Auflagen und öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zu kontrollieren und sicherzustellen?
    Im Einzelnen: Welche Bau- und Bauzustandsbesichtigungen, Überprüfungen haben stattgefunden und welche Feststellungen wurden getroffen?

 

  1. Wurden nach der Erteilung der Baugenehmigungen weitere Anforderungen gestellt, um bei der Genehmigung nicht vorhergesehene Gefahren oder unzumutbare Belästigungen von der Allgemeinheit oder den Benutzern der baulichen Anlage abzuwenden?

 

 

  1. Zu welchen Zeitpunkten wurde der Betreiber aufgefordert, die festgestellte Mängel jeweils abzustellen? Welche (Nach-) Fristen wurden zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands von Gebäude und Anlagen gesetzt?

 

  1. Welche Bußgelder wurden wann und in welcher Höhe gegen die RaiBa Gymnich in den Fällen der nicht Beachtung von Auflagen und vertraglichen Vereinbarungen oder nicht nachgekommen Aufforderungen zur Beseitigung von Mängeln verhängt?

 

  1. Wie wird der bauordnungsrechtliche Zustand des Betriebs der Warenannahme (Silo) und des Einzelhandels einschließlich der Brand- und Explosionsrisiken sowie der Freisetzung von Feinstaub beurteilt? Wie wirkt sich diese Beurteilung auf den vermeintlichen Bestandsschutz aus?

 

  1. Wie ist es zu erklären, dass Auflagen bis heute ganz offensichtlich nicht eingehalten werden (z.B. Staubschutz, Eingrünung)?

 

  1. An wen können sich betroffene Bürger im Schadenfall wenden, um bei ordnungsbehördlicher Untätigkeit Ihre begründeten Haftungsansprüche geltend zu machen?