Zulassung von Online-, Telefon- und Video- Fraktionssitzungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung des nächsten Haupt- Finanz- und Personalausschuss aufzunehmen:

  • Es wird beschlossen, dass Fraktionssitzungen mit sofortiger Wirkung auch online oder per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden können.

Begründung

In den aktuellen Hinweisen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW wird bezüglich der Abhandlung von Fraktionssitzungen folgende Anmerkung gegeben:

Handlungsoptionen für Fraktionssitzungen

 1Anders als für die im Grundsatz weiterhin öffentlich durchzuführenden Sitzungen der Vertretungen und ihrer Ausschüsse besteht für die Durchführung von Sitzungen der Fraktionen in den Vertretungen die Möglichkeit, andere Sitzungsformen zu wählen. 2So können Fraktionssitzungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zur Vorbereitung der Gremienarbeit zum Beispiel als Telefon- bzw. Videokonferenzen, auch in Form von Online-Sitzungen, durchgeführt werden.

3Soweit sich eine Kommune im Rahmen ihrer Selbstorganisation entschieden hat, auch Online-Fraktionssitzungen zuzulassen, und sich im Rahmen der ihr durch die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse eingeräumten Möglichkeit dazu entschieden hat, Sitzungsgeld zu gewähren, kann Sitzungsgeld auch für Online-Fraktionssitzungen ausgezahlt werden, wenn eine solche Online-Fraktionssitzung im gleichen Rahmen stattfindet wie eine gewöhnliche Fraktionssitzung.

4Hiervon ist auszugehen, wenn nachweislich eine Sitzung vorliegt, zu der im Vorfeld eingeladen wurde, an der die üblichen Personen teilnehmen und zu der im Vorfeld ein Beratungsgegenstand oder eine Tagesordnung festgelegt wurde. 5Die Teilnehmer einer Online-Fraktionssitzung sind zudem zu Beginn der Sitzung ordnungsgemäß vom Vorsitzenden oder der Geschäftsführung durch Aufruf festzustellen und schriftlich festzuhalten.

6Spontane Kontakte zwischen einzelnen Fraktionsmitgliedern per Telefon- oder Videoanruf sind nicht als Sitzung zu bewerten, so dass hierfür auch kein Sitzungsgeld gewährt werden kann.

 

Auch in Zeiten der Corona Krise stehen viele kommunalpolitische Themen zur Beratung an.

Durch die Regelung wird es möglich auch weiterhin Fraktionssitzungen abzuhalten, ohne die Sicherheit der Teilnehmer zu gefährden.

Ein Nachweis gegenüber dem Ratsbüro sollte so auch ohne persönliche Unterschrift möglich sein.

Einrichtung einer Anlauf- und Koordinierungsstelle für BürgerInnen, die aufgrund der Corona-Krise Hilfe benötigen, und für BürgerInnen, die helfen wollen.

Antrag aller im Rat vertretenen Fraktionen:


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Erner,
im Namen aller Fraktionen des Rates der Stadt Erftstadt möchten wir Sie bitten, den folgenden Antrag an die zuständigen Gremien des Stadtrates zur Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten.


Antrag: Hotline der Stadtverwaltung für Hilfesuchende und Helfer erweitern


Beschlussvorschlag:


Die Verwaltung wird gebeten, die bereits bestehende Corona-Hotline der Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger für Hilfesuchende und Helfer zu erweitern. So soll die Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten für hilfebedürftige Menschen in Erftstadt durch Freiwillige unterstützt werden.
Begründung:
In seinem Brief an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt hat Bürgermeister Volker Erner am 20. März 2020 mitgeteilt, dass sich besorgte Bürgerinnen und Bürger zu Corona an eine Hotline der Stadtverwaltung wenden können. Diese ist auch für das Wochenende von 10.00 bis 16.00 Uhr unter Tel. 02235/409-610 eingerichtet.
Wir bitten darum, diese Corona-Hotline für Hilfesuchende und Helfer zu erweitern. Es gibt viele Freiwillige, die in Zeiten der Corona-Krise helfen wollen, indem sie zum Beispiel Einkäufe für alte, kranke und bewegungseingeschränkte Menschen übernehmen. Auf der anderen Seite gibt es vermutlich viele alte, kranke und bewegungseingeschränkte Menschen, die keine Angehörigen oder Nachbarn haben, die sie um Besorgungen bitten können. Die Corona-Hotline könnte hier einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten leisten.

Die Rufnummer der Hotline sollte über die Webseite der Stadt und in den Medien bekannt gemacht werden.
Es ist wünschenswert, dass die Hotline möglichst umgehend mit diesem Angebot startet. Über eine Dringlichkeitsentscheidung müsste nicht bis zur Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 31.03.2020 gewartet werden.

Die Gesundheit geht vor – Freie Wählergemeinschaft Erftstadt beschränkt ihre politische Tätigkeit auf das absolut Notwendige

Die „Corona-Krise“ trifft uns alle.
Umso mehr müssen wir jetzt zusammenhalten.
Das heißt zu helfen wo Hilfe notwendig ist, zu unterstützen wo Unterstützung gebraucht wird, aber ansonsten den Kontakt zueinander auf das absolut Notwendige zu beschränken, um das Virus nicht weiter zu verbreiten.
Zusammen mit anderen Fraktionen arbeiten wir gerade an einem Netzwerk, über welches Personen die das Haus nicht mehr verlassen können oder dürfen bei Dingen wie Einkäufen oder mit dem Hund gehen unterstützt werden sollen.
Dies und die Versorgung unserer Familien und Freunde und Nachbarn bedarf unserer vollen Aufmerksamkeit.
Da auch Fraktions-, Ausschuss- und Ratssitzungen zu einer Verbreitung des Virus beitragen können, werden wir diese von nun an telefonisch abhalten und nur persönlich zusammenkommen, wenn dies unabdingbar ist.


Unterstützen Sie Ihre Freunde, Familien und Nachbarn und bleiben Sie gesund!

Ihr Raymond Pieper

 

Haushaltsrede 2019

Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden Raymond Pieper

(Freie Wählergemeinschaft Erftstadt).

 Es gilt das gesprochene Wort.

 

Herr Bürgermeister, sehr verehrte Zuhörende,

ich halte hier voraussichtlich die letzte Haushaltsrede dieser Ratsperiode und bin zuversichtlich im Frühjahr 2021 in der Reihenfolge nach vorne gerückt zu sein.

Im Jahr 2021 werden wir auch alle schlauer sein, zumindest was den Haushalt 2021 angeht und insbesondere wie sich dieser an dem kritischen Datum 2022 darstellen wird.

Momentan steht hier ein Gewinn von 17.021,00 €.

Sollte sich dieser Betrag um mehr als diese Summe verschlechtern, werde ich im Jahr 2021 keine Haushaltsrede halten müssen, da wir dann schon im Nothaushalt sein werden.

Aber ich will den Teufel nicht an die Wand malen, dass haben schon meine Vorredner ausführlich getan.

Trotzdem möchte ich noch einmal auf die Zahl zurückkommen. 17.021,00 Euro.
Das ist sehr wenig im Hinblick auf Erträge in Höhe von knapp 140 Millionen Euro und Aufwendungen in ähnlicher Höhe.

Die kleinste Steigerung der Personalkosten, die in der Vorschreibung wieder unrealistisch gering angesetzt wurden, eine Zinssteigerung im Promillebereich oder die Einstellung einer zusätzlichen Halbtagskraft und das Polster von 17.021 Euro ist aufgebraucht.

Wie können wir uns hier absichern?

Zunächst wäre auf der Einnahmenseite an Steuererhöhungen zu denken. Dies schließen wir aber, wie auch alle anderen Fraktionen kategorisch aus.

Verständlicherweise, denn bei der Grund- und Gewerbesteuer sind wir in NRW auf den vordersten Plätzen. Leider in Bezug auf die Hebesätze, nicht auf die Einnahmen.

Dankenswerterweise ist dem diesjährigen Haushaltsplan ein Vergleich einzelner Positionen mit dem Mittel anderer NRW-Kommunen ähnlicher Größe vorausgestellt.

Hier zeigt sich bei den Gewerbesteuereinnahmen in erschreckender Deutlichkeit, dass wir weit unter dem Durchschnitt liegen und das trotz der perfekten Lage unserer Stadt und den zumindest theoretisch verfügbaren Flächenreserven.

Wir müssen hier nicht weit schauen wie es besser geht. Nur wenige Kilometer weiter hat Frechen zum Beispiel doppelt so hohe Gewerbesteuereinnahmen wie wir.

Was macht Frechen besser als wir?

Eine Frage an unsere Wirtschaftsförderung.

Unser Gewerbepark zwischen Liblar und Lechenich ist nahezu voll. Das ist eine sehr positive Entwicklung.

Eigentlich müsste jetzt schon die Erweiterung nicht nur beschlossen, sondern sogar schon erschlossen sein.

Ich befürchte hier drohen wir weiter den Anschluss zu verlieren.

Lassen wir uns jetzt auf die Ausgabenseite schauen.

Für die Bürgerinnen und Bürger sieht es oft so aus, als würden wir Ratsmitglieder über alle im Haushalt verankerten Positionen befinden.

Formell gesehen ist dies zutreffend, tatsächlich folgen wir aber in weit über 90% den Verwaltungsvorschlägen.


Würden wir der Verwaltung in allen Dingen folgen kämen wir auf meine nicht nur heutige Lieblingszahl von 17.021 Euro.

Jede Ausgabe, die auch im Jahr 2022 Wirkung zeigt und sei es nur in Form von Zinsen, denn wir investieren schon seit Jahren in der Regel Kapital, dass wir nicht haben, führt zu einer Verringerung der Summe und damit unweigerlich zum Nothaushalt.

Ein Nothaushalt würde auch auf den größten Glücksfall unserer 50jährigen Stadtgeschichte, der Ansiedlung der Technischen Hochschule unmittelbare Auswirkungen haben, da uns die Planungshoheit dann zumindest in Teilen entzogen werden könnte.

Die schwarze Null 2022 zu halten oder sogar zu verbessern hat daher für unsere Fraktion oberste Priorität.

Daher haben wir bei diesem Haushalt nur Ausgaben zugestimmt, die durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanziert wurden.

Da waren wir in guter Gesellschaft mit zwei anderen Fraktionen.

Gegenfinanzierung klingt auf dem Papier positiv, bedeutet aber im Klartext, dass wir anderen etwas weggenommen haben.


Das kann die Sanierung einer Toilettenanlage sein oder eine pauschale Kürzung von Sach- und Dienstleistungen, welche sicher dankbare Abnehmer gefunden hätten.

Dies ist auch ein wichtiges Signal an alle Bürgerinnen und Bürger, welche sich mit nachvollziehbaren Wünschen an Politik und Verwaltung wenden.


Jedem Wunsch, dem wir nachkommen bedeutet für jemand anders einen Einschnitt.

                                                                                                   

Eine andere Möglichkeit die Ausgaben stabil zu halten gibt es nicht.

Arbeiten wir dann noch an der Einnahmenseite (Gewerbesteuer) sehen die finanziellen Aussichten für unsere Stadt gar nicht schlecht aus.

Aber diesen Weg muss man erst einmal gehen und gerade in Zeiten des anstehenden Kommunalwahlkampfes befürchten wir viele Wahlgeschenke die uns letztlich teuer zu stehen kommen werden und damit meine ich keine Kugelschreibe, Fähnchen oder Luftballons.

 

Unsere Fraktion wird weiterhin verlässlich bleiben und finanzpolitische Verantwortung übernehmen.

Dem Haushalt 2020 stimmen wir daher zu.

Anfrage zu Parkverstößen in Herrig

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

die Bürgerinitiative Herrig hat sich an die Fraktionen gewandt bezüglich Unstimmigkeiten von Parkverstößen im Ortsteil Herrig.

 

Hier wird regelmäßig auf einem Bereich hinter einer durchgezogenen Linie geparkt.

Dies wird von der Verwaltung in einem Schreiben vom 08.11.2019 als zulässig angesehen, da es sich hier nicht um eine durchgezogene Linie gemäß VZ 295 handle.

Vielmehr würde durch diese Linie der Gehweg für Fußgänger abgetrennt.

 

Nun ist jedoch auch grundsätzlich das Parken auf einem Gehweg nicht gestattet.

 

  • 2 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) lautet: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.“ Das gilt auch für den ruhenden Verkehr, also für alle Fahrzeuge, die sich nicht im fließenden Verkehr befinden. Weil der Gehweg nicht zur Fahrbahn gehört gilt ganz grundsätzlich: Parken auf dem Gehweg ist nach StVO verboten.

Auf den von der Bürgerinitiative eingereichten Fotos ist eindeutig ersichtlich, dass die Fahrzeuge nicht entlang des Gehwegs parken, sondern auf dem Gehweg.

Davon abgesehen, dass dies verboten ist, müssen so Fußgänger auf die Fahrbahn treten mit den damit verbundenen Gefährdungen.

Es wird um Aufklärung gebeten inwieweit zum einem das Parken und Halten auf dem durch einen Streifen abgetrennten Gehweg in Herrig und zum anderen das Parken links neben diesem Streifen zulässig ist

Die Fraktion Freie Wähler kritisiert die von den Grünen verbreitete Fehlinformation

Die am 26.11.2019 vorgestellte Präsentation für den Neubau einer zentralen Bibliothek in Erftstadt Liblar verdient Beachtung, allerdings auch unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung.

Erftstadt befindet sich im Haushaltssicherungskonzept. Für das Jahr 2020 werden weitere Verluste von über 12 Millionen Euro erwartet.

Die Finanzierung der Miete des Neubaus würde diese Summe weiter erhöhen, da die zu erwartenden Mietforderungen des Investors die jetzigen Kosten der beiden bestehenden Standorte in Liblar und Lechenich um ein fünffaches überschreiten. Von einer günstigeren Variante, wie dies die Fraktion der Grünen propagiert, kann also nicht ausgegangen werden.

Unsere Fraktion steht zu ihrer finanzpolitischen Verantwortung für den Haushalt der Stadt Erftstadt. Dies beinhaltet auch die primär wichtige Verwirklichung der dringend anstehenden Sanierung des Schulzentrums Lechenich und den geplanten Bau einer zentralen Feuerwache

Sanierung Schulzentrum Lechenich

Die Fraktion Freien Wählergemeinschaft Erftstadt kritisiert die Aussagen des Fraktionsvorsitzenden der SPD Fraktion Bernd Bohlen bezüglich des Schulzentrums Lechenich.

Mehr als einmal hat die Technische Beigeordnete Monika Hallstein versichert, dass ein Neubau nicht günstiger sei als eine Sanierung.
Zu keinem Zeitpunkt wurden hier auch nur ansatzweise Zweifel geäußert.

Trotzdem hätten sich die Freien Wähler eine seriöse Gegenüberstellung der Kosten für Sanierung und Neubau gewünscht. Allerdings im Jahr 2014, als das Thema erstmals auf der Agenda stand.
Dies wurde damals von einer knappen Mehrheit im Rat abgelehnt.
Wohl auch wegen der hohen Kosten, die eine solche Gegenüberstellung verursacht hätte. Hier wurde seitens der Verwaltung ein sechsstelliger Betrag genannt.

Seit dieser Entscheidung wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Daraufhin wurde die auch von der Verwaltung favorisierte Variante gewählt und weitreichende Aufträge für die Sanierung vergeben.

Soweit die SPD Fraktion kritisiert, dass sich bei der Sanierung nicht für die teuerste Variante entschieden wurde ist zu beachten, dass die technische Beigeordnete Monika Hallstein, ebenso wie die beteiligten Schulen, die preislich mittlere Variante ausdrücklich empfohlen hatten.

Nach heutigem Stand von einer Sanierung zur Planung eines Neubaus zu wechseln würde zu einem finanziellen Schaden in Millionenhöhe führen.

Hinzu kommt, dass es mindestens zusätzliche 5 Jahre dauern würde bis die Schülerschaft das neue Gebäude beziehen könnte.

Dies ist der SPD Fraktion jedoch augenscheinlich egal. Offensichtlich steht hier im Vordergrund, ein wichtiges und überfälliges Projekt in Lechenich zu Lasten der Schülerschaft zu verhindern.

Zum jetzigen Zeitpunkt noch von der Sanierung auf einen Neubau zu wechseln ist mehr als der „Blindflug“ welchen der Fraktionsvorsitzende der SPD Bernd Bohlen den Fraktionen von CDU, FDP und Freien Wählern vorwirft, sondern ein Sturzflug mit vorhersehbarem Ausgang.

Antrag zur Darstellung von Rechtsangelegenheiten

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche Rechtsangelegenheiten die Verwaltung in Eigenregie bearbeitet und bei welchen sich eines externen Dienstleisters bedient wird.
  2. Die Verwaltung stellt dar, welche Kosten in den Jahren 2018 und 2019 durch die Inanspruchnahme des externen Dienstleisters entstanden sind.
  3. Die Verwaltung legt in nicht öffentlicher Sitzung den Vertrag mit dem externen Dienstleister vor.

 

Begründung

Unter dem Haushaltspunkt „Rechtsangelegenheiten“ sind unter anderem folgende Zielsetzungen aufgeführt:

  1. Bearbeiten aller Klageverfahren innerhalb vorgegebener Zeiten mit dem Ziel der Abgabe rechtssicherer Klageerwiderungen
  2. Rechtssichere Beratung der Gesamtverwaltung in Rechtsangelegenheiten
  3. Abschluss und Betreuung von Versicherungsverträgen incl. der ständigen Überprüfung eines angemessenen Versicherungsschutzes; zeitnahe Abwicklung von Schadenfällen
  4. Rechtssichere Beratung in Angelegenheiten des Datenschutzes
  5. Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten für die Gesamtverwaltung
  6. Aufgaben der zentralen Vergabestelle – rechtssichere Ausschreibeverfahren für die Gesamtverwaltung durchführen

 

Zumindest in den letzten Monaten scheinen sämtliche Klageverfahren ohne inhaltliche Prüfung an einen externen Dienstleister (Kanzlei Lenz und Johlen) abgegeben worden zu sein.

Selbst einfachste Klagen werden nicht von der Verwaltung selbst bearbeitet.

 

Dies dürfte auf Grund des Vertrages mit dem externen Dienstleiser bei der Stadt zu erheblichen Mehrkosten führen und auch die betroffenen Bürger werden unmittelbar im Falle des Verlierens des Prozesses mit hohen Anwaltsgebühren belastet, welche nicht angefallen wären, wenn die Verwaltung hier selbst tätig geworden wäre.

 

Exemplarisch sei auf einen den Fraktionen bekannten Fall hingewiesen, in welchem ein älterer Erftstädter Mitbürger auf Grund eines Kommunikationsproblem mit der Verwaltung fristwahrend Klage ohne Begründung eingereicht hatte und die Verwaltung dieses Verfahren direkt an den externen Dienstleister abgab, obwohl das Verfahren rechtlich ausgesprochen einfach war.
Das Verwaltungsgericht Köln merkte bei dem Versuch die Kosten des externen Dienstleisters gegen den Bürger festsetzen folgendes an:

 

„Die Kosten, welche die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch eine Behörde verursacht, sind ausnahmsweise dann nicht erstattungsfähig, wenn die Heranziehung des Verfahrensbevollmächtigten gegen Treu und Glauben verstößt“ Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Hinzuziehung offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist/war, dem Gegner Kosten zu verursachen… Zunächst wurde eine Klage gegen den Bescheid ganz offensichtlich nur fristwahrend eingelegt. Die Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts durch eine Behörde liegt dementsprechend nicht vor.“

 

Durch den Wegfall des Widerspruchsverfahrens in vielen Bereichen ist der Bürger, um Fristen zu versäumen, oft kurzfristig darauf angewiesen Klage zu erheben.
In vielen Fällen lässt sich die Angelegenheit dann bis zum Gerichtstermin bereits klären.

Die Kosten für den Bürger beschränken sich dann im Regelfall nur auf die Gerichtskosten, nicht jedoch auf die Anwaltskosten der Stadt, da diese sich zumindest zunächst selbst vertritt.
So hat der Bürger die Möglichkeit ohne erhebliche Kosten eine Überprüfung herbeizuführen.

 

Diese Möglichkeit besteht für Erftstädter Bürger augenscheinlich nicht, da auch einfache Klagen direkt an einen externen Dienstleister weitergegeben werden.
Gewinnt die Stadt die Klage sind hohe Kosten für den Bürger die Folge, verliert die Stadt die Klage fallen die Kosten des externen Dienstleister der Stadt zu.

 

Die Verwaltung einer 50.000 Einwohnerstadt sollte in der Lage sein, einfache Fälle vor Gericht selbst zu vertreten.
Eine ungeprüfte Abgabe an einen externen Dienstleister verbietet sich hier.

 

Der externe Dienstleister wird dabei nicht nur bei gerichtlichen Verfahren in Anspruch genommen, sondern auch im außergerichtlichen Bereich, zum Beispiel bei der Kommunikation mit Vermietern, die der Stadt Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

 

Bei der Problematik der Vergabe bezüglich der Kindestagesstätten blieb bis heute unklar, ob der externe Dienstleister hier die Stadt, die Verwaltung, den Rat oder die beteiligten Personen vertrat.
Da hier untereinander Interessenkonflikte bestanden, war dieses Vorgehen zumindest unglücklich.
Zukünftig sollte hier eine saubere Abgrenzung erfolgen.
Jedenfalls darf nicht der Eindruck entstehen, als wollten sich einzelne Personen aus der Verwaltung unter Zuhilfenahme eines Anwaltes den Forderungen des Rates erwehren.

 

 

 

Im Hinblick auf die der Stadt durch den externen Dienstleister entstehenden Kosten, stellen sich folgende Fragen:

 

  1. Wie hoch sind die jährlichen Kosten?
  2. Sind die Kosten abhängig von der Anzahl der Rechtsfälle?
  3. Muss die Stadt auch Kosten für den jeweiligen Fall tragen, wenn diese vom unterlegenden Gegner übernommen werden?
  4. Wurde bei der Entscheidung für den externen Dienstleister auch Angebote anderer externen Dienstleister eingeholt?
  5. Warum wurde sich für diesen externen Dienstleister entschieden?

 

Neben der Klärung dieser Fragen, sollte den Ratsmitgliedern nicht öffentlich der Vertrag mit dem externen Dienstleister zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Mittelfristiges Ziel sollte es sein, dass ein Großteil der Rechtsangelegenheiten von der Verwaltung in Eigenarbeit durchgeführt werden.
Die dadurch entstehenden personellen Mehrkosten könnten durch den sparsamen Einsatz externer Dienstleister aufgefangen werden.

 

Antrag auf Vorstellung des Einsatzes von „Winterrasen“ auf Sportplätzen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt den Einsatz von „Winterrasen“ auf Sportplätzen vor und legt die Vor- und Nachteile im Vergleich zu Kunstrasen und herkömmlichen Rasen dar.
  2. Bei einem positiven Ergebnis wird einer der noch bestehenden Aschenplätze als Pilotprojekt für den Einsatz von Winterrasen ausgewählt und der Umbau zeitnah umgesetzt.

Begründung

Seitens des Kreissportbundes und des Erftstädter Stadtsportverbandes wurden über die Presse die Vorteile des sogenannten „Winterrasens“ vorgstellt.

 

Dieser vereint positive Eigenschaften des Rasenplatzes zusammen mit einer besserern Bespielbarkeit in den Wintermonaten und hat gegenüber dem Kunstrasenplatz eine erheblich bessere Ökobilanz, da kein Mirkroplastik zum Einsatz kommt.
Außerdem kann der Winterrasen, anders als der Kunstrasenplatz, auch für ein breiteres Spektrum an Sportarten verwendet werden.

 

Sollten sich die positiven Eigenschaften bestätigen, sollte im Rahmen eines Pilotprojektes einer der noch bestehenden Aschenplätzte auf Winterrasen umgewandelt werden.

So können zeitnah Erfahrungen für andere Plätze gesammelt werden.

 

Hierbei würde sich insbesondere der Fussballplatz in Oberliblar anbieten, da hier der Einsatz von Kunstrasen, allein auf Grund des in diesem Gebietes verlaufenen Erftsprungs zu Problemen führen könnte.

 

Antrag zum Brand bei Remondis am 29.06.2019

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt dar, wie es zu dem Brandereignis am 29.06.2019 bei der Firma Remondis gekommen ist und wie sich die Löscharbeiten gestalteten.
  2. Die Verwaltung stellt alle Brandereignisse dar, welche sich auf dem Gelände der Firma Remondis in den letzten 15 Jahren ereignet haben.
  3. Die Verwaltung stell dar, ob es zu einer Kontaminierung des Waldgebietes und insbesondere der angrenzenden Seen durch den letzten Brand gekommen ist.
  4. Die Verwaltung fragt an, welche Erkenntnis die Firma Remondis aus dem erneuten Brandereignis gezogen hat.
  5. Die Verwaltung fragt an, welchen Einfluss das Brandereignis im Hinblick auf die geplanten Erweiterungen der Firma Remondis hat.

 

Begründung

Am 29.06.2019 kam es zu einem Großbrand auf dem Gelände der Firma Remondis östlich des Ortsteils Köttingen.

Hierbei kam es nicht nur zu einer eheblichen Rauchentwicklung, sondern es ist auch zu befürchten, dass insbesondere auch durch das Löschwasser eine Kontaminierung des Bodens und der angrenzenden Villeseen erfolgt ist.

Bei der Firma Remondis kam es in der Vergangenheit immer wieder zu kleineren, aber auch größeren Brandereignissen.

Da das Müllverwertungszentrum inmitten eines Naturschutzgebietes liegt, welches viele Menschen zur Naherholung oder auch zum Angeln nutzen, sind hier weiterhin sehr hohe Maßstäbe zu setzen.

Deren Umsetzung gelang in der Vergangenheit nur mit mäßigem Erfolg. Insbesondere kam es immer wieder zu einer Kontaminierung der Seen, welche eine Nutzung des Fischbestandes über viele Jahre unmöglich machte.

Am 27.06.2019 stellte ein Vertreter der Firma Remondis in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses Pläne zur Erweiterung des Geländes vor.


Unbestimmt ist, ob die Erweiterung durch den Brand hinfällig geworden ist oder zumindest zurückgestellt werden soll.

Bezüglich der Fragen 4. und 5. wird beantragt, den zuständigen Vertreter der Firma Remondis in den Ausschuss zu laden.