Antrag zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr durch Verwaltungsmitarbeiter

 

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung berichtet wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr sind.
  2. Die Verwaltung wirbt bei den vorhandenen Mitarbeitern und insbesondere bei Neueinstellungen dafür, Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr zu werden.
  3. Bei Neueinstellungen wird ein „Kennenlerntag“ bei der Freiwilligen Feuerwehr angeboten.
  4. Die Verwaltung gewährt Mitgliedern der Verwaltung und der Eigenbetriebe, welche aktive Mitglieder bei der Freiwilligen Feuerwehr sind Vergünstigungen.

Begründung:

Werktags zu den üblichen Arbeitszeiten steht oft nur wenig Personal für die Freiwillige Feuerwehr zur Verfügung, da sehr viele Mitglieder außerhalb Erftstadts arbeiten oder beruflich unabkömmlich sind.

Hier könnten Mitarbeiter der Stadtverwaltung aushelfen.

Das Rathaus ist direkt gegenüber der Feuerwache in Liblar, so dass diese schnell fußläufig erreichbar ist.
Durch einen „Kennenlerntag“ oder Praktika könnten die Mitarbeiter für eine Mitarbeit begeistert werden.
Bei Neueinstellungen wäre daran zu denken, schon bei den Bewerbungsgesprächen als Frage aufzunehmen, ob die Person sich vorstellen könnte bei der Freiwilligen Feuerwehr mitzuarbeiten.

Aktive Mitgliedern sollten durch Vergünstigungen, wie zum Beispiel extra Urlaubstage motiviert werden.

Durch eine Werbekampagne innerhalb der Verwaltung könnte sichergestellt werden, dass stets eine ausreichende Anzahl von Freiwilligen Einsatzkräften zur Verfügung steht, was die Einsatzstärke sichert.

Sollten sich beispielsweise bei den Außenstellen oder den Eigenbetrieben viele Interessierte finden, wäre darüber nachzudenken dort ein Fahrzeug zu stationieren.
In vielen Städten und Gemeinden stehen bereits Einsatzfahrzeuge an den Rathäusern, welche dann von Verwaltungsmitarbeitern bemannt werden.

Bei allen Maßnahmen ist selbstverständlich die Freiwilligkeit zu beachten.