CDU-Fraktion im Blindflug bei der Grachtstraße

26.02.2025

Pressemitteilung der Bürgervereinigung Freie Wählergemeinschaft Erftstadt zum Beschluss vom 25.02.2025 die Testphase zur Schließung von Teilen der Grachtstraße vorzeitig abzubrechen.

Mit breiter Mehrheit hatte der Ausschuss für Mobilität und Straßen im Jahr 2023 den Beschluss gefasst Teile der Grachtstraße testweise für den KFZ-Verkehr zu sperren, um so eine sichere fußläufige Verbindung vom Stadtgarten zum Schlosspark Liblar herzustellen.

Die Testphase begann am 06.08.2024 und in einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 20.02.2025 wurde angekündigt, dass im März 2025 nach einer abschließenden Verkehrszählung dem Ausschuss in der Sitzung im Mai 2025 eine abschließende Empfehlung gegeben werden sollte.

Bisher führte die teilweise Schließung laut Mitteilung der Verwaltung lediglich zu einer Zunahme des Verkehrs an anderen Stellen um 3,5%. Die Maßnahme wäre daher bisher „grundsätzlich als umfeldverträglich zu bewerten“.

Trotz dem Fehlen von abschließenden Fakten und den bisherigen Ausführungen der Verwaltung, entschied der Ausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion die Testphase frühzeitig zu beenden.
Hiervon ließen sich CDU, SPD und FDP-Fraktion auch nicht von anwesenden Anwohnern abbringen, welche die Schließung von Teilen der Grachtstraße durchweg als positiv bewerteten und sich mit Nachdruck für eine Beibehaltung der Schließung einsetzten.

Die CDU-Fraktion zeigte sich völlig uninformiert und dieser war sichtlich nur daran gelegen einen Beschluss der Ortsgruppe Liblar der CDU-Fraktion umzusetzen, auch wenn bestehende Beschlüsse und eindeutige Fakten dagegensprachen.

Hier setzte sich die CDU-Fraktion unterstützt von SPD und FDP erneut über die Interessen der Bürgerinnen und Bürger von Liblar hinweg.

Dem Ortsteil Liblar wurde seitens der CDU-Fraktion der gesamten Ratsperiode keinerlei Beachtung geschenkt.
Der Versuch kurz vor der Kommunalwahl plötzlich Aktivismus zu entfalten nahm bereits im ersten Anlauf keinen guten Ausgang.

Das Zustandekommen des Beschlusses war dabei auch rechtlich zweifelhaft. Der Beschluss wurde unter einem Tagesordnungspunkt gefasst, welcher als Mitteilung der Verwaltung und als Kenntnisnahme gekennzeichnet war. Hier sind laut Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt keine Ausführungen erlaubt, sondern es können nur Verständnisfragen gestellt werden.
Die Freie Wählergemeinschaft Erftstadt hat daher die Bürgermeisterin aufgefordert den Beschluss zu beanstanden.