Haushaltsplanberatung 2.0 – jetzt mit Bund der Steuerzahler

18.10.2024

Da seitens der Bürgermeisterin und des Kämmerers im ersten Halbjahr 2024 ein fehlerhafter Haushalt eingebracht wurde, welcher von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt wurde, haben wir erneut etliche Stunden unserer freien Zeit investiert, um den neuen Haushaltsentwurf zu diskutieren.

Dieser sieht eine planerische Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2026 auf 980 Punkte vor. Das wir dies nicht mittragen würden, war von Anfang an klar.

Wir wollten gerade auch die Meinungen der Bürgerschaft mit einbeziehen. Diese ist unserem Aufruf gefolgt und so haben wir zahlreiche Vorschläge in unseren Antrag zur Haushaltskonsolidierung aufnehmen können.

Da sich die Erklärungen und Erläuterungen des Kämmerers zum Haushaltsplanentwurf als nicht zufriedenstellend erwiesen haben, haben wir den Bund der Steuerzahler zur Beratung mit eingeladen.

Die Beratungen waren sehr konstruktiv und so konnten wir von vielen Anregungen profitieren.

Hier die Präsentation zum Vortrag:
2024-10-17_Haushaltsberatungen_Erftstadt_BdStNRW

Die Haushaltsplanberatungen haben uns in unserer Meinung gestärkt, dass nicht allein die Bürgerinnen und Bürger von Erftstadt für das Missmanagement der Verwaltung der letzten Jahre zahlen müssen. Es muss ein Umdenken gerade auch in der Verwaltung und in der Kommunalpolitik erfolgen um Einsparungen zu ermöglichen. 

Als Gesellschaft und Politik müssen wir auch an Standarts rütteln. 
Unserer Antrag zur Konsolidierung des Haushaltes beinhaltet alle diese Aspekte.
Wir bedanken uns nochmals ausdrücklich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die vielfache Vorschläge bei uns eingereicht haben.
Hier unserer Antrag zur Haushaltskonsolidierung:

Anträge zur Verabschiedung des Haushalts am 12.11.2024

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt stellen wir folgende Anträge zum Doppelhaushalt 2024/25

  1. Der Hebesatz der Grundsteuer B wird im Jahr 2026 planerisch um 70 Punkte, sowie in den Jahren 2027 bis 2030 jeweils planerisch um 20 Punkte erhöht. Weitere Erhöhungen finden in diesem Zeitraum nicht statt.
  2. Bei der Stadt Erftstadt wird zukünftig nur noch eine Beigeordnetenstelle besetzt. Dazu werden bei den nächsten beiden Beigeordnetenwahlen die Stellen nicht neu besetzt und bei der dritten Beigeordnetenwahl ein Einvernehmen über den Aufgabenbereich der verbleibenden Beigeordnetenstelle erzielt.
  3. Seitens der Verwaltung erfolgt eine Auflistung über alle geförderten Stellen. Rechtzeitig vor Auslaufen der Förderung, wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt, ob diese Stellen weitergeführt werden sollen.

Die Stellen für den Klimaanpassungsmanager und die Klimaschutzbeauftragte werden nicht fortgeführt und die Stellen entsprechend gestrichen. Diesbezüglich werden Kooperationen mit anderen Kommunen getroffen insbesondere auch mit dem Rhein-Erft-Kreis, um Synergien zu schaffen.

Sollte das Dienstverhältnis nicht durch Kündigung aufgelöst werden können, ist dem Stelleninhaber ein neuer Aufgabenbereich zuzuordnen.

  1. Die Verluste der Musikschule werden maximal auf 750.000 € im Jahr 2030 und auf maximal 500.000 € im Jahr 2035 festgeschrieben.
  2. Die Stadtbücherei in Liblar wird geschlossen und die geeigneten Bestände der Bücherei einer zu schaffenden Schulbücherei im Schulzentrum Liblar zugeführt.
  3. Zur nächsten Ratsperiode 2025 werden alle nicht verpflichtenden Beiräte nicht neu gebildet, die Anzahl der Ausschüsse durch Zusammenlegung um mindestens drei reduziert und die maximale Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister auf maximal zwei festgelegt. Die Ausschussgröße wird auf die minimal notwendige Größe festgelegt, um die Mehrheitsverhältnisse im Rat darzustellen.
  4. Zur Reduzierung der Kosten für Fraktions- und Ausschusssitzungen, bekommen die Ratsmitglieder ab dem Jahr 2025 ihre Aufwandsentschädigung als Pauschale, so dass eine gesonderte Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen entfällt.
  5. Es wird eine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke eingeführt
  6. Es wird in Erftstadt ein Parkraumbewirtschaftungssystem eingeführt, so dass das Parken in diesen Bereichen kostenpflichtig wird. Hier ist insbesondere an den Innenstadtbereich von Lechenich oder die Carl-Schurz-Straße in Erftstadt zu denken.
  7. Es findet eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit statt. Insbesondere wird eine Zusammenlegung der Rechnungsprüfungsämter, Bürgerbüros, Volkshochschulen und Musikschulen geprüft.
  8. Sofern die Maßnahmen bezüglich Top 1- 10 nicht ausreichend sind, um einen genehmigungsfähigen Haushalt darzustellen, wird der Fehlbetrag planerisch durch eine Erhöhung von Grundsteuer A, Gewerbesteuer, sowie weiterer Steuern kompensiert.

 

Begründung:

 

Durch den von der Verwaltung fehlerhaft eingebrachten und daher nicht genehmigten Haushalt, sind nun erhebliche Umstrukturierungen in Bereich der Verwaltung und in der Stadt Erftstadt unumgänglich.

Die über Jahre erfolgte fehlerhafte Haushaltsführung, kann jetzt nicht durch eine Erhöhung der Grundsteuer B in einer nie dagewesenen Höhe auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt abgewälzt werden.

 

Zwar wird eine Erhöhung der Grundsteuer letztlich unumgänglich sein, soll aber maximal in der unter 1.) dargestellten Höhe über einen längeren Zeitraum erfolgen.
Sollte sich die Haushaltslage wider Erwarten besser darstellen, ist von den Erhöhungen der Grundsteuer B Abstand zu nehmen oder die Erhöhungen sind entsprechend zu reduzieren.

 

Eine notwendige weitere Erhöhung wird durch die unter 2.) bis 6.) vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen und der Einnahmeverbesserungen unter 7.) bis 9.) kompensiert.

 

Zu 2.)

 

Die Einführung von zwei weiteren Beigeordnetenstellen zu der gesetzlich vorgeschriebenen einen Beigeordnetenstelle hat für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch in der Verwaltung zu keinen Verbesserungen geführt.
Vielmehr lähmt das Vorhandensein von drei „politischen“ Beamten die Arbeit innerhalb der Verwaltung, da die Beigeordneten gegenüber den politischen Fraktionen „verpflichtet“ sind, von denen sie benannt wurden.
Dies geht so weit, dass sogar einzelne Beigeordnete Teile ihrer Vergütung an die Pateikassen abführen.
So entsteht ein gefährliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Verwaltung und Politik, welches zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht.

 

Zu 3.)

 

Immer wieder werden Stellen innerhalb der Stadtverwaltung besetzt, nur weil diese von Bund, Land oder Kreis gefördert werden.
Diese Stellen werden dann meist nach Wegfall der Förderung fortgeführt und belasten spätestens dann den städtischen Haushalt. Hier soll eine jährliche Evaluierung erfolgen.



Zu 4.)

 

Die Verluste der Musikschule werden im Jahr 2027 über 921.000 € und damit ab dem Jahr 2030 voraussichtlich über eine Million Euro jährlich betragen.
Rechnet man den Verlust auf jede einzelne Schülerinnen und jeden einzelnen Schüler um, ergibt sich ein nicht mehr akzeptabler Zuschussbetrag auf Kosten aller Bürgerinnen und Bürger.

 

Mittelfristig muss die Verlustentwicklung nicht nur gestoppt, sondern sogar erheblich reduziert werden.

 

Zu 5.)

 

Durch die Schließung der Bücherei in Liblar können Miet- und Personalkosten eingespart werden. Durch die Schaffung einer Schulbücherei im Schulzentrum Liblar stehen den Schülerinnen und Schülern weiterhin Ausleihmöglichkeiten zur Verfügung.


Zu 6.)

 

Auch die Kommunalpolitik muss an sich sparen. Daher sollen ab der Ratsperiode 2025 alle nicht gesetzlich verpflichtende Beiräte nicht neu gebildet werden.
Durch die Zusammenlegung von Ausschüssen (z.B. Schule & Kultur) können nicht nur Sitzungsgelder eingespart werden, sondern Politik und Verwaltung werden auch zeitlich entlastet.


Zur Unterstützung der hauptamtlichen Bürgermeisterin sind zwei stellvertretende Bürgermeister ausreichend. Durch den Verzicht auf weitere Stellvertreter sind Aufwandsentschädigungen einsparbar.

 

Die momentanen Ausschussgrößen sind durch 15 Mitglieder überdimensioniert. Eine Reduzierung auf beispielsweise 11 Mitglieder, würde zu einer Einsparung von Sitzungsgeldern führen, ohne die Arbeitseffektivität zu reduzieren.

 

Zu 7.)

 

Die Gemeindeordnung gibt dem Rat die Wahl, ob die Ratsmitglieder eine monatliche Pauschale für die Sitzungen erhalten, oder ob je nach Teilnahme an Sitzungen abgerechnet wird.
Durch einen Übergang zur pauschalen Entschädigung, fallen nicht nur die Sitzungsgelder und Fahrkosten weg, sondern die Verwaltung wird auch entlastet, da keine Abrechnungen für die Ratsmitglieder mehr erstellt werden müssen.

 

Zu 8.)

 

Durch die Einführung der Grundsteuer C ist Grundsteuer auch für nicht bebaute baureife Grundstücke zu entrichten. Dies führt zum einem zu mehr Einnahmen und zum anderen dazu, dass Grundstückseigentümer eher bereit sein werden notwendigen Wohnraum zu schaffen.

 

Zu 9)

 

Durch ein Parkraumbewirtschaftungssystem werden nicht nur Einnahmen generiert, sondern die Verkehrsteilnehmer werden auch dazu motiviert andere Verkehrsmittel als das Auto zu nutzen, wodurch es zu einer Abnahme des Verkehrs kommen wird.

 

Zu 10.)

 

Eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen im Rhein-Erft-Kreis, wird zu erheblichen Einsparungen im Personal- und Raumbedarf führen.
Durch die Zusammenlegung von einzelnen Ämtern und Institutionen kann zusätzlich eine Steigerung der Effektivität für die Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.

 

Zu 11.)

 

Der nach Kalkulierung der Maßnahmen von 1.) zu 10.) noch verbleibende Fehlbetrag zur Darstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltes, ist durch Erhöhung der anderen Steuern außerhalb der Grundsteuer B zu kompensieren.