11.09.2024
Der neue Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Erftstadt welcher in der Ratssitzung am 10.09.2024 durch die Bürgermeisterin und den Kämmerer vorgestellt wurde, sieht für das Jahr 2026 die höchste Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in der Geschichte Erftstadts vor.
Damit wäre der Hebesatz der Grundsteuer B in Erftstadt nicht nur der höchste im gesamten Rhein-Erft-Kreis, sondern auch einer der Spitzenreiter in ganz Deutschland.
Momentan liegt der Hebesatz bei 730 Punkten.
Ab dem Jahr 2026 soll dieser laut dem vorgestellten Haushaltsplan unter Ausnutzung aller Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen bei 980 Punkten liegen.
Dies ist eine Erhöhung von mehr als 34%.
Sämtliche Eigentümer und Mieter in Erftstadt müssten demnach ab dem Jahr 2026 mit einer Erhöhung der jährlich zu zahlenden Grundsteuer von mehr als 1/3 rechnen.
Nicht eingerechnet ist hier die Grundsteuerreform, nach welcher viele Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2025 schon mit einem weitaus höherem Zahlbetrag belastet werden.
Gerade bei älteren Objekten ist oft mit einer Verdreifachung des bisher gezahlten Betrages zu rechnen.
Die Erhöhung um mehr als 1/3 würde auf diese Summe dann noch dazu kommen.
„Eine Zustimmung zu einer solch massiven Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B schließt die Freie Wählergemeinschaft Erftstadt aus.“, so der Fraktionsvorsitzende Raymond Pieper.
Die Freie Wählergemeinschaft Erftstadt ermutigt die Bürgerinnen und Bürger von Erftstadt dazu auf, sich mit Ideen zu Sparvorschlägen an unsere Fraktion oder auch direkt an die Stadt Erftstadt zu wenden.
Um die geplante Erhöhung zu verhindern oder zumindest abzumildern, darf es hier keine Tabuthemen geben.
Der Haushaltsplan der Stadt Erftstadt ist auf der Homepage der Stadt Erftstadt einsehbar.
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