Anfrage bezüglich des Bedarfes für eine Hebammenambulanz in Erftstadt

28.08.2024

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Jahr 2021 nahm das vom Rhein-Erft-Kreis geförderte Pilotprojekt Hebammenambulanz für die Städte Bergheim und Bedburg seine Arbeit auf.
Die Hebammenambulanz  dient als Anlaufstelle für schnelle und flexible Unterstützung vor und nach der Geburt.
Das Projekt wurde zunächst bis zum 31.12.2024 verlängert.
Ob eine erneute Verlängerung stattfinden soll, wird momentan im Kreistag diskutiert.


Möglicherweise besteht auch in Erftstadt ein entsprechender Bedarf, was sich dann positiv auf eine Verlängerung auswirken könnte.

Zu dem Thema habe ich folgende Fragen:

 

  1. Wurde seitens des Rhein-Erft-Kreises bei der Stadt Erftstadt der Bedarf bezüglich einer Hebammenambulanz angefragt?
  2. Besteht in Erftstadt ein Bedarf an einer Hebammenambulanz?
  3. Wie wird für die Bevölkerung von Erftstadt eine ausreichende Verfügbarkeit von entsprechenden Beratungsleistungen sichergestellt?

Hier die Antwort der Verwaltung vom 16.09.2024

240916 Antwort Jüterbock Hebammenambulanz

Anfrage bezüglich der Verwendung von recycelten Baustoffen bei Bauprojekte in Erftstadt

08.08.2024

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

seit einigen Jahren werden bei Bauprojekten immer häufiger recycelte Baustoffe erfolgreich eingesetzt.

Beispielsweise kam recyceltes Material beim Bau des Senckenberg-Turms in Frankfurt am Main zum Einsatz. Die Fassade des 106 Meter hohen Bürogebäudes besteht zu 95 Prozent aus Aluminium, das wiederum zu mindestens drei Vierteln aus recyceltem Material gewonnen wurde. So wurden beim Bau gegenüber konventioneller Produktion mehr als 2600 Tonnen CO2 vermieden.

Dies sollte auch in Erftstadt verstärkt Anwendung finden.

 

Zu dem Thema habe ich folgende Fragen:

 

  1. Inwieweit wurden bei Bauprojekten in Erftstadt schon recycelte Baustoffe eingesetzt?
  2. Inwieweit werden bei Bauprojekten und entsprechenden Ausschreibungen schon der Einsatz von recycelte Baustoffen berücksichtigt?
  3. Wie gedenkt die Verwaltung den verstärkten Einsatz von recycelten Baustoffen auszuweiten?

Ausbau der papierlosen Rats-, Ausschuss- und Gremienarbeit zur Ratsperiode 2025

 

04.08.2024

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Zur Ratsperiode 2025 werden Rats- Ausschuss und Gremienmitgliedern die Unterlagen nur noch papierlos zur Verfügung gestellt.
  2. Auch die Mitarbeiter der Verwaltung werden im Hinblick auf die Rats- Ausschuss und Gremienarbeit ab der Ratsperiode nur noch papierlos arbeiten.
  3. Für die Mitglieder des Rates, der Ausschüsse, der Gremien und der Verwaltung werden entsprechende Schulungen angeboten.
  4. Den Fraktionen werden auf Antrag pauschale Mittel zur Verfügung gestellt, um in Ausnahmefällen selbst Ausdrucke der entsprechenden Unterlagen für die Mitglieder der engeren und erweiterten Fraktion zu erstellen.
  5. Es finden wieder in regelmäßigen Abständen „Anwendertreffen“ zum Thema SD.NET statt, um Probleme zu klären und um neue Funktionswünsche mit den Entwicklern zu besprechen.

 

Begründung:

 

Der papierlose Sitzungsdienst (SD.NET) wird seit mehreren Jahren in der Rats- Gremien- und Ausschussarbeit erfolgreich praktiziert. Die überwiegende Zahl der Ratsmitglieder ist inzwischen auf den papierlosen Sitzungsdienst umgestiegen. Einige Fraktionen sogar vollständig.

 

Durch die zweigleisige Nutzung von Unterlagen auf Papier und dem SD.NET, kommt es des Öfteren zu Problemen. So weichen oft die Unterlagen auf Papier von den digitalen Unterlagen ab, oder die digitalen Nutzer haben Unterlagen, die die Nutzer auf Papier nicht haben.
Hinzu kommt, dass das Ratsbüro stets prüfen muss, wer noch Unterlagen auf Papier benötigt, muss diese ausdrucken, sortieren und versenden.
Dies führt zu Kosten und bindet Arbeitskräfte.

Ziel sollte es daher sein, ab der Ratsperiode 2025 vollständig auf das papierlose System umzusteigen.

 

Sollten in begründeten Fällen Rats- Gremien oder Ausschussmitglieder die Unterlagen dennoch auf Papier benötigen, sollte diese Aufgabe auf die Fraktionen verlagert werden.
Die jeweiligen Fraktionsgeschäftsführer würden dann die benötigten Unterlagen ausdrucken und entsprechend verteilen.
So wird es übrigens in mehreren Fraktionen schon jetzt praktiziert.

Sollte es den Fraktionen nicht möglich sein, diese Aufgabe mit den zur Verfügung gestellten Fraktionsmitteln zu leisten, ist diesen Fraktionen auf Antrag eine zusätzliche Pauschale je nicht papierlosem Mitglied zur Verfügung zu stellen.
Die Kosten, welche hierfür anfallen, sollten durch die Einsparungen im Ratsbüro mehr als gedeckt sein.

 

Um die bisherigen Nutzer auf Papier an das System heranzuführen, sollten zur Beginn der Ratsperiode und bei Bedarf auch während der laufenden Ratsperiode entsprechende Schulungen angeboten werden.

 

Durch regelmäßige Treffen der Anwender zusammen mit den Entwicklern, können Probleme angesprochen und Verbesserungswünsche kommuniziert werden.
Diese Treffen fanden in der Ratsperiode 2014 bis 2020 regelmäßig statt und waren sehr erfolgreich.

 

 

Antrag zur Einführung einer Beschwerde-App

01.08.2024

 

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die Stadtverwaltung führt kurzfristig eine „Beschwerde App“ ein, über welche Bürgerinnen und Bürger unkompliziert die Stadtverwaltung auf Probleme im Stadtgebiet hinweisen können und über diese App auch eine Rückmeldung seitens der Stadtverwaltung bekommen.

 

Begründung:

Den Versuch eine „Beschwerde App“ einzuführen, geht auf eine lange Historie in Erftstadt zurück.
Zunächst wurde im Jahr 2012 unter der Vorlagennummer 266/2012 ein erster Versuch dementsprechend gestartet. Der Antrag war damals seiner Zeit voraus und wäre daher dazu geeignet gewesen, dass die Stadt Erftstadt hier eine Vorreiterrolle hätte einnehmen können.
Leider verlief dieser Antrag mit dem Hinweis auf die baldige Überarbeitung der Homepage der Stadt Erftstadt im Sande.

Im Jahr 2020 wurde dann unter der Vorlagennummer 461/2020 ein erneuter Versuch gestartet, diesmal mit Hinweis auf die bereits existierende App „Sags mir“
Hierzu wollte die Verwaltung laut Protokoll vom 25.08.2020 in einem der nächsten Ausschüsse berichten.
Dieser Bericht steht bis heute aus.

Aktuell wurde sich dem Thema im Jahr 2024 unter der Vorlage 31/2024 erneut angenommen, diesmal unter Verweis auf die bereits existierende App „Müll Weg“. Dieser Antrag wurde auf (unbestimmte Zeit) vertagt.

Momentan stellt sich die Meldung einer Beschwerde für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erftstadt wie folgt dar:

 

Auf der Homepage der Stadt Erftstadt befindet sich an unscheinbarer Stelle der Punkt: „Häufig gesucht“. Hier wird unter anderem der Punkt „Fragen, Anregungen und Kritik“ aufgeführt.
Ein klick auf diesen Punkt führt einen zur folgender Eingabemaske:

 

Als Pflichtangaben muss man hier bis auf den „Titel“ alle Felder ausfüllen. Außerdem muss der Hinweis zum Datenschutz angewählt werden.

Da man auf Probleme wie wilden Müll und anderes in der Regel nur trifft, wenn man unterwegs ist, müssen alle obigen Angaben über die Handytastatur eingeben werden.
Erst danach kommt man zu folgendem Feld:

 

Hier muss nun unter einer Reihe von Schlagworten wie beispielweise folgende

 

der passende Punkt ausgewählt werden. Dann muss die Mitteilung geschrieben werden und Anlagen wie Fotos hinzugefügt werden. Danach kommt man auf folgende Seite:

 

 

Hier kann noch einmal alles überprüft werden und nach der Auswahl „Einreichen“ erreicht die Mitteilung die Verwaltung.

 

In der Regel erhält man dann innerhalb von weniger Tage eine Nachricht des Sachbearbeiters, welcher dann entsprechende Informationen über das weitere Vorgehen mitteilt.

 

Dieser gesamte Vorgang ist für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Verwaltung viel zu kompliziert und führt überwiegend dazu, dass von einer Meldung abgesehen wird, sofern die Bürgerinnen und Bürger überhaupt die entsprechende Möglichkeit auf der Homepage der Stadt Erftstadt finden.

 

Eine entsprechende App, welche schon in vielen Städten im Einsatz ist, würde die Abläufe wesentlich vereinfachen.

Die Bürgerinnen und Bürger müssten sich nur einmalig registrieren und müssten danach keine weiteren persönlichen Daten mehr vor einer Beschwerde eingeben.
Es würde das einfache Anwählen eines Schlagwortes wie z.B. „wilder Müll“ ausreichen, wahlweise verbunden mit einem Foto. Der Standort würde automatischen übermittelt werden.
Der Sachbearbeiter kann dann direkt über die App antworten, so dass die Bürgerinnen und Bürger sofort den Bearbeitungsstand abrufen können.
Zeitaufwendige Rückmeldungen an den Meldenden per E-Mail würden entfallen.

 

Auch würde eine solche App einen Überblick über bereits erfolgte Meldungen anderer Bürgerinnen und Bürger geben, so dass die Nutzer sofort sehen, was schon von anderen gemeldet ist und wie der Bearbeitungsstand ist.
So werden mehrfach Meldungen vermieden.

 

Die Stadt Brühl verfolgt momentan ein solches System, wobei dies (noch) über eine leicht zugängliche Beschwedemanagement Homepage abgewickelt wird.
Dies sieht dann so aus:

 

 

 

 

Hier bekommen die Bürgerinnen und Bürger sehr zeitnah eine Rückmeldung (unter 2 Stunden in den obigen Beispielen“.

 

Dies führt zu einer erhöhten Bürgerzufriedenheit, einer Entlastung der Verwaltung und der kurzfristigen Behebung oder Erklärung und Missständen.

 

Unser Antrag zielt davon ab, dass ein solches oder ähnliches System kurzfristig in der Stadt Erftstadt umgesetzt wird.

Die Verwaltung soll hierzu noch im Jahr 2024 Vorschläge zur Umsetzung machen, entsprechende Mittel bereitstellen und spätestens zum 01.03.2025 mit einem entsprechendem System an den Start gehen.

 

Ein weiteres aufschieben wie in den letzten 12 Jahren ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter zumutbar.

Anfrage an den Rhein-Erft-Kreis zu dem Blitzer an der B265 vor der Ausfahrt Liblar/Köttingen

Anfrage Geschwindigkeitsüberwachungsgerät B265

 

 

 

Hier die Antwort vom Kreis:

Die Anfrage der Fraktion FREIE WÄHLER vom 29.04.2024 wird wie folgt beantwortet:
1. Wie oft wurde der Blitzer seit seiner Inbetriebnahme bereits sabotiert?
Die neue stationäre Geschwindigkeitsmessanlage in Erftstadt-Köttingen wurde bisher viermal sabotiert.
Darunter dreimal mit Farbe verunreinigt (seinerzeit ohne nennenswerten Aufwand behoben) und einmal
die Panzerschutzgläser so beschädigt, dass der Betrieb (korrektes Arbeiten des Lasers) nicht mehr gewährleistet war/ist.
2. Über welche Zeiträume war er außer Betrieb?
Die Anlage war stets nur wenige Tage außer Betrieb.
3. Welche Kosten sind für die Reparatur bereits angefallen?
Die Entfernung der Farbverunreinigungen wurden im Rahmen der allg. Kontrollfahrten erledigt und rufen
damit keine (nennenswerten) Kosten hervor. Die sabotierten Panzergläser haben einen gegenwärtigen
Stückpreis von ca. 450 EUR brutto. Der Einbau erfolgt ebenfalls im Rahmen der allg. Kontrollfahrten durch
unseren eigenen Außendienst.
4. Ist eine Versetzung des Blitzers an eine andere Position angedacht?
Die Anlagen müssen im Rahmen von umfangreichen Feinprojektierungen Standort-technisch so geplant
werden, dass exakt der gewünschte Fahrbahnabschnitt bemessen werden kann. Sämtliche Anlagen stehen
damit genau an den Stellen, an denen die Lasermesstechnik am besten / effektivsten arbeiten kann. Insbesondere für den Standort Erftstadt-Köttingen kommt hinzu, dass der vormalige Standort (seinerzeit zwischen den Leitplanken der Fahrbahnen) nicht weiter genutzt werden durfte. Dies hängt mit neuerlichen
Vorgaben im Hinblick auf die einzuhaltenden Mindestabstände zur Leitplankentechnik zusammen. Im konkreten Fall ist der verbleibende Zwischenraum zwischen den Leitplanken nicht ausreichend, um die neue Technik dort (weiterhin) verorten zu können.
Bergheim, 15.05.202

Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2024/2025

07.05.2024

Sehr geehrte Zuhörende,

 

der Haushalt 2024/2025 erscheint auf den ersten Blick unspektakulär.

Frei nach Miss Sophie: „The same procedure as every year“,

Es gibt keine Steuererhöhung oder Gebührenerhöhung und auch nahezu alle anderen Haushaltspositionen sind im Wesentlichen eine Fortführung der Positionen der vorherigen Haushalte.

Dies könnte als Zeichen der Stabilität und des Vertrauens in unsere städtische Finanzführung gedeutet werden. Tatsächlich liegt der Grund aber darin, dass man die Bürgerinnen und Bürger vor der Kommunalwahl 2025 nicht durch Steuer- und Gebührenerhöhungen erzürnen möchte.
Damit kann sich dann der neue Rat im Jahr 2025 und den Folgejahren auseinandersetzen, in der Hoffnung, dass die Bürgerinnen und Bürger bis zur nächsten Wahl 2030 die neuerlichen Erhöhungen schon wieder vergessen haben.

Ganz so unspektakulär bleibt es aber nicht.

Durch die Grundsteuerreform wird es zu erheblichen Veränderungen hinsichtlich der zu zahlenden Grundsteuer kommen.
Der Kämmerer hat zwar versprochen, dass die Hebesätze so angepasst werden, dass die Einnahmen für die Stadt gleich bleiben.
Dies bedeutet aber nicht, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleiche Beträge zu zahlen haben. Einige werden erheblich mehr zahlen, einige erheblich weniger, für andere wird sich nur marginal etwas ändern.
Dies wird nicht nur zu vielen Rückfragen, sondern auch zu Unmut in der  Bürgerschaft führen. Wir hoffen nicht nur, sondern wir erwarten, dass die Verwaltung alle Anfragen freundlich und zuvorkommend beantwortet.

Unsere Fraktion hat viele Dinge mühsam erstritten, damit diese Berücksichtigung im Haushalt finden. Beispielhaft nenne ich Gelder für Erneuerungen der Schultoiletten in der Donatus-Grundschule, Gelder für Radwege und viele weitere Positionen.
Diese Anträge haben zwei Dinge gemeinsam:

  1. Sie fanden eine Mehrheit
  2. Sie wurden nicht umgesetzt


Wenn wir uns die zahlreichen Seiten von Baumaßnahmen im Haushaltsplan ansehen, finden wir viele diese Positionen wieder, die von einem Jahr ins nächste geschoben werden, da seitens der Verwaltung das Personal oder auch der Wille fehlt, das Beschlossene umzusetzen.

Andere unserer Anträge, die eine Mehrheit fanden, sind sogar ganz verschwunden wie beispielsweise die Kennzeichnung zur Auswirkung auf das Klima, die jede Vorlage durch ein entsprechend ankreuzbares Kästchen haben sollte. Dieser Beschluss erfolgte vor mehr als zwei Jahren einstimmig. Von ihm fehlt weiter jede Spur und der Antrag wird alsbald ein Fall für die Kommunalaufsicht werden.

Ein vor mehr als vier Jahren einstimmig beschlossener Antrag eine Paketstation am Bahnhof einzurichten, ging so lange bei der Verwaltung verloren, bis sich DHL einen anderen Standort suchte.

Das geht sicher nicht nur uns so, sondern auch allen anderen Fraktionen und stellt nichts anderes dar als eine Missachtung des Rates durch die Verwaltungsspitze.

Hier müssen wir alle ansetzen und den Kommunalwahlkampf dafür nutzen der Verwaltungsführung klare Grenzen zu zeigen, dass so ein Umgang mit dem Rat nicht akzeptabel ist.

Wir haben diesmal auch bewusst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen keine Anträge gestellt, Gelder für neue Projekte einzustellen, da die Verwaltung erheblich im Rückstand mit den bisherigen Projekten ist. Unser Motto hierzu: „Da geht auch weniger!“

Es wird seitens der Verwaltung immer wieder auf mangelndes Personal verwiesen, aber genau solches zu rekrutieren, in dem entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, ist Aufgabe der Verwaltungsspitze.

Wenn man dann  beispielsweise Stellenanzeigen liest in denen von den Bewerbern gefordert wird einen eigenen PKW für Dienstfahrten zur Verfügung zu stellen, braucht man sich nicht zu wundern, wenn keine Bewerbungen eingehen.

Auch die Bewerbungen sich als Rats- oder Ausschussmitglied ehrenamtlich in der Stadt einzubringen, gehen fraktionsübergreifend zurück.
Seitens der Verwaltung fehlt hier oft das Wissen oder das Verständnis, dass ein Großteil der Rats- und Ausschussmitglieder ihre ehrenamtliche Tätigkeit nach einem 8 bis 10 Stunden Arbeitstag ausübt.

Wenn dann im Rat und den Ausschüssen über Stunden trotz klarer Mehrheiten endlose Diskussionen geführt werden, um dann das Thema in den nächsten Ausschuss zu vertagen, muss sich niemand wundern, wenn keiner bereit ist, sich dies nach der Arbeit des Tages und vor der Arbeit des Folgetages anzutun.

Hier würde eine bessere Vorbereitung der Verwaltung auf die Sitzungen zu einer erheblichen Effizienzsteigerung führen.
Dazu gehört es Vorlagen zu erstellen die möglichst keine Fragen offen  lassen und diese so frühzeitig zu versenden, dass ausreichend Zeit zur Verfügung ist, sich damit auseinanderzusetzen.
Präsentationen sollten schon vor der Sitzung versendet werden, damit die Rats- und Ausschussmitglieder sich damit bereits beschäftigen können.
Der Rat selbst sollte vornehmlich dazu dienen, die Ergebnisse der Ausschüsse zu bestätigen und nicht dazu sämtliche Diskussionen neu aufzurollen.

Gehen wir ins Detail und sehen uns den Haushalt 2024/25 genauer an.

Dieser ist 480 Seiten stark und trotzdem fehlen wesentliche Erläuterungen. So werden Millionenbeträge für den Kauf des Schlossparks in Lechenich eingestellt. Ein Vorhaben, das den Ratsmitgliedern bisher völlig unbekannt war.
Anstatt hier Erläuterungen zu liefern, warum diese Gelder eingestellt werden, schweigt hierzu der Haushaltsplan.
Dies führt zu Verärgerungen und Nachfragen, bindet Personal der Verwaltung und Zeit der Engagierten. Selbst wenn sich die Aufregung nach Aufklärung durch die Verwaltung hier weitestgehend in Wohlgefallen aufgelöst hat, wäre das Ganze leicht vermeidbar und Ressourcen sparender gewesen.

Es ist unsere Pflicht als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger von Erftstadt, Transparenz und Klarheit in den Haushaltsprozess zu bringen. Wir fordern daher, dass der Haushaltsplan um die fehlenden Erläuterungen ergänzt wird und eine realistische Einschätzung der Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen erfolgt.

Nicht nur Hauptamtliche bringen eine Stadt voran, sondern auch Ehrenamtliche.

Diese Aufgabe geben wir der Verwaltungsführung für die Ratsperiode 2025 bis 2030 mit und werden unsere Zustimmung zu zukünftigen Haushalten davon abhängig machen.

Diesem Haushalt stimmen wir zu.

Antrag zur Teilnahme an der Aktion „mähfreier Mai“

26.04.2026

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die Stadt Erftstadt beteiligt sich ab dem Jahr 2025 an der Aktion „Mähfreier Mai“, in dem geeigneten städtischen Flächen in diesem Monat nicht gemäht werden und die Bürgerinnen und Bürger motiviert werden mit ihren Grünflächen ähnlich zu verfahren.

Die Initiative „mähfreier Mai“  ruft dazu auf, im gesamten Monat Mai auf das Mähen von Rasenflächen zu verzichten.

 

  1. Hintergrund des “Mähfreien Mai”:
    • Die Idee des “Mähfreien Mai” stammt ursprünglich aus England, wo er als “No Mow May” bekannt ist.
    • In Deutschland wird diese Aktion von der Deutschen Gartenbaugesellschaft unterstützt.
    • Ziel ist es, die Artenvielfalt zu fördern und gleichzeitig den CO2-Fußabdruck zu reduzieren.
  2. Vorteile des “Mähfreien Mai”:
    • Für den Rasen:
      • Längeres Gras ist widerstandsfähiger, speichert mehr Feuchtigkeit und übersteht trockene Wochen besser.
    • Für Menschen:
      • Kostenersparnis durch weniger Verbrauch von Rasenmäher-Benzin oder Strom.
      • Weniger Lärmbelästigung für Nachbarn.
      • Mehr Zeit, den Frühling zu genießen.
    • Für Insekten:
      • Ein blühender Rasen bietet Bienen und anderen Bestäubern ein Paradies.
      • Die Menge an Nektar für bestäubende Insekten kann um das Zehnfache erhöht werden.
      • Selbst kleine ungemähte Flächen im Garten sind eine große Hilfe für Insekten.
  3. Umsetzung im eigenen Garten:
    • Wer seinen Rasen insektenfreundlicher gestalten möchte, kann zusätzlich kleine Flächen für Wildblumen anlegen.
    • Diese Maßnahme fördert die Artenvielfalt und schafft Nahrungs- und Nistmöglichkeiten für Insekten.

 

Die Stadt Erftstadt sollte in einem ersten Schritt geeignete Flächen ermitteln und diese aus dem Mähzyklus im Mai herausnehmen.
Dies sollte alle Grundstücke sein, bei denen die Verkehrssicherungspflicht dieses nicht verbietet.

Durch Information über die Aktion können Bürgerinnen und Bürger motiviert werden mit ihren Grundstücken genauso zu verfahren.

Wir hoffen auf Unterstützung für die Teilnahme am “Mähfreien Mai”, damit ein Beitrag zum Umweltschutz und zur Förderung der Biodiversität geleistet werden kann.

 

Anfrage bezüglich der Eintreibung von Rundfunkgebühren

03.03.2024

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

die Rundfunkgebühren wurden bei säumigen Zahlern bisher im Auftrag der GEZ von den Vollstreckungsbeamten der Kommunen eingetrieben.
Die GEZ hat diese Praxis nunmehr geändert und betreibt die Zwangsvollstreckung im eigenen Auftrag.

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Werden seitens der Stadt Erftstadt weiterhin Forderungen für die GEZ eingetrieben?
  2. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2023 Forderungen für die GEZ eingetrieben?
  3. Wieviel Verwaltungsressourcen waren durch die Eintreibungen gebunden?
  4. Wie werden die freiwerdenden Ressourcen nach Wegfall der Aufträge der GEZ eingesetzt?

Antwort der Verwaltung vom 14.03.2024

 

Sehr geehrter Herr Pieper,
Vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Eintreiben von Rundfunkgebühren, die ich Ihnen gerne
folgendermaßen beantworte:
1.) Werden seitens der Stadt Erftstadt weiterhin Forderungen für die GEZ eingetrieben?
Nein, zum 31.12.2023 wurden alle offenen Amtshilfeersuchen (AHE) von der GEZ an diese
zurückgegeben. Seit dem 01.01.2024 werden keine Forderungen mehr für die GEZ eingetrieben.
2.) In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2023 Forderungen für die GEZ eingetrieben?
In 2023 gab es insgesamt 4333 neue Aufträge für die Vollziehungsbeamt:innen (VZB), davon 1764
Amtshilfeersuchen. 453 Aufträge für 430 Schuldner:innen kamen von der GEZ. Von diesen 453
Aufträgen wurden 42 wieder durch die GEZ zurückgenommen und der Außendienst musste nicht
tätig werden.
3.) Wieviel Verwaltungsressourcen waren durch die Eintreibungen gebunden?
Die verbliebenen 411 Aufträge der GEZ machten etwa 9,5% der neuen Aufträge aus. Die beiden
VZBs haben also etwa 9,5% ihrer Zeit in die AHEs der GEZ investiert.
4.) Wie werden die freiwerdenden Ressourcen nach Wegfall der Aufträge der GEZ eingesetzt?
Die durch den Wegfall der Beitreibung für die GEZ gewonnenen Ressourcen können jetzt intensiver
für alle noch offenen Aufträge der VZBs genutzt werden. Ziel sollte es sein die offenen Forderungen
zeitnah bei den Schuldner:innen einzufordern. Durch die hohe Menge an offenen Forderungen ist
dies bisher nicht immer möglich gewesen. Bis Ende 2023 waren insgesamt noch 3.516 Fälle bei den
VZBs offen, bzw. noch nicht vollständig beigetrieben. Darin enthalten sind auch Fälle aus Vorjahren.
In 2023 wurden von den beiden VZBs insgesamt 2.974 Fälle vollständig erledigt. Im Januar und Februar 2024 sind insgesamt schon 886 neue Aufträge an die VZBs erteilt worden. Im Laufe des
Jahres 2023 wurde außerdem die Gruppenleitung der Vollstreckung eingespart, so dass auch eine
Aufgabenverschiebung dieser Stelle auf die VZBs stattfindet.

Anfrage bezüglich der Ansiedlung der Fachhandelskette für Tierbedarf der Firma Fressnapf in Nörvenich

03.03.2024

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

die Firma Fressnapf erbaut in der Nachbargemeinde Nörvenich ein großes Logistikzentrum. Damit verbunden ist die Schaffung von 800 neuen Arbeitsplätzen. Das Investitionsvolumen soll sich im Rahmen eines dreistelligen Millionenbetrages bewegen.
Damit verbunden ist eine erhebliche Zunahme des An- und Ablieferungsverkehrs, welcher voraussichtlich hauptsächlich über die L495 und B264 erfolgen wird.
Insgesamt sollen zusätzlich 4442 Fahrten in der Region anfallen.
Hierbei wird insbesondere im Kreuzungsbereich Gymnich/Dirmerzheim mit einer stark erhöhten Belastung zu rechnen sein.

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Hat die Firma Fressnapf auch bei der Stadt Erftstadt bezüglich eines Grundstücks angefragt?
  2. Inwieweit ist die Stadt Erftstadt in die Planungen hinsichtlich der zusätzlichen Verkehrsströme eingebunden?
  3. Mit welchen zusätzlichen Verkehrsbelastungen ist im Stadtgebiet zu rechnen?
  4. Welche verkehrstechnischen Maßnahmen sind im Hinblick auf das erhöhte Verkehrsaufkommen geplant?

 

Hier die Antwort der Verwaltung vom 25.04.2024

Sehr geehrter Herr Pieper,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
1. Hat die Firma Fressnapf auch bei der Stadt Erftstadt bezüglich eines Grundstücks
angefragt?
Die Firma Fressnapf hat bei der Stadtverwaltung bzgl. eines passenden Grundstückes nicht
nachgefragt. In der jüngsten Zeit werden vermehrt sehr flächenintensive Standortanfragen über die
Landeswirtschaftsförderung NRW.Global Business gestellt. In der Regel werden diese von dort an
die WFG Rhein-Erft, mit der Bitte um Weitergabe an die kreisangehörigen Städte weitergeleitet.
Ferner werden bei solchen Standortgesuchen des Öftern auch große Immobilienbüros und
Projektentwickler vorgeschaltet. Oftmals werden diese flächenintensiven Gesuche in der ersten
Phase anonym gehalten. Laut Pressemitteilung der Gemeinde Nörvenich beträgt die Gesamtgröße
des Areals für Fressnapf aber insgesamt etwas mehr als 14 ha (141.500 m²). Eine Fläche in dieser
Größenordnung steht im Stadtgebiet nicht zur Verfügung.

2. Inwieweit ist die Stadt Erftstadt in die Planungen hinsichtlich der zusätzlichen
Verkehrsströme eingebunden?
Die Ansiedlung des Logistikzentrums erfolgt auf einer Teilfläche des Gewerbegebietes
„Gypenbusch H3“, welches östlich an die Ortslage Nörvenich grenzt und über L 495 (überwiegend)
und die L 263, die auch in Richtung Erftstadt führt, angebunden ist. Die Ausweisung des
Gewerbegebietes Gypenbusch H3 in der heutigen Größenordnung erfolgte bereits bei
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich Anfang der
Jahrtausendwende.
Grundsätzlich sind Landstraßen für die Aufnahme des regionalen und überregionalen Verkehres –
auch Schwerverkehr- vorgesehen und entsprechend ausgebaut. Folglich ist vorrangig der
Landesbetrieb Straßen als Straßenbaulastträger für die Bewältigung der zusätzlichen Verkehre
bzw. Verkehrsströme und die Leistungsfähigkeit der Landstraßen verantwortlich und die
Einflussmöglichkeiten für die Kommunen nur sehr gering. Eine direkte Einbindung der
Stadtverwaltung Erftstadt in die Planungen bezüglich der zusätzlichen Verkehrsströme erfolgte
nicht.
3. Mit welchen zusätzlichen Verkehrsbelastungen ist im Stadtgebiet zu rechnen?
Nach dem zur Ansiedlung des Logistikzentrums erstellten Verkehrsgutachten löst das gesamte
Gewerbegebiet „Gypenbusch H3“ ca. 4.442 Kfz/Tag (als Summe aus Quell- und Zielverkehr) aus.
Davon entfallen auf das konkrete Bauvorhaben Fressnapf ca. 1. 470 Kfz/Tag und auf die restliche
Gewerbefläche ca. 2.972 Kfz/Tag (als Summe aus Quell- und Zielverkehr).
Von diesen 1.470 Kfz/ Tag werden laut der veröffentlichten Verkehrsuntersuchung 10 Prozent der
Verkehre über die L 262 in Richtung Erftstadt kommen und abfließen. Das entspricht einer
zusätzlichen Verkehrsbelastung von ca. 147 Kfz/ Tag. Von diesen Verkehren wird ein weiterer Teil
vor Pingsheim am Knotenpunkt K 54/L 263/ K 51 über die K 51 in Richtung Süden zur B 265 (Erp)
und in Richtung Norden über die K 54 zur L 495 (Rath) geführt. Daher wird sich dieser Verkehr in
Richtung Erftstadt weiter reduzieren.
Nach vollständiger Belegung des Gewerbegebietes Gypenbusch H3 ist jedoch mit bis zu 445 Kfz/
Tag (Ziel- und Quellverkehr) in Richtung Erftstadt zu rechnen, die sich ebenso am Knotenpunkt
K54/ L263/ K 51 reduzieren werden.
Die Verkehrsdaten aus der Straßenverkehrszählung (SVZ) 2021 zeigen für den Abschnitt der L
263 in Herrig ein Aufkommen von lediglich 2.991 Kfz/d im Querschnitt, was gegenüber anderen
Abschnitten der L 263 und vergleichbaren Landesstraßen eine eher geringe Verkehrsbelastung
darstellt.
4. Welche verkehrstechnischen Maßnahmen sind im Hinblick auf das erhöhte
Verkehrsaufkommen geplant?
Aus den vorgenannten Gründen sind verkehrstechnische Maßnahmen im Hinblick auf die
Ansiedlung des o.g. Logistikzentrums derzeit nicht geplant.

 

Antrag auf Ausstattung der Haltestelle für den Schienenersatzverkehr

 

17.01.2024

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Der Haltepunkt für den Schienenersatzverkehr am Erftstädter Bahnhof wird kurzfristig mit einem provisorischen Wartehaus und einer Mülltonne ausgestattet.

 

Begründung:

Die Bahnstrecke von Erftstadt nach Köln ist vom 21.01.2024 bis zum 22.03.2024 gesperrt.
Für die Fahrgäste steht ein Schienenersatzverkehr mittels Bussen vom Bahnhof Erftstadt zum Kölner Hauptbahnhof zur Verfügung.
Der Wartebereich befindet sich am nördlichen Parkplatz des Bahnhofes.
Hier befindet sich lediglich ein Haltestellenschild mit Fahrplänen.

Die Fahrgäste sind beim Warten den Witterungen ausgesetzt und haben keine Möglichkeit Müll zu entsorgen, was leider schon zu einer eheblichen Verschmutzung in diesem Bereich geführt hat.

Auf Grund des langen Zeitraums des Zugausfalls besteht hier kurzfristiger Handlungsbedarf.

Durch Aufstellung eines mobilen überdachten Wartehäuschens und einem Mülleimer, kann die unkomfortable Situation für die Fahrgäste verbessert werden.

Auf Grund der Dinglichkeit wird gebeten zu prüfen, ob die Maßnahmen als laufendes Geschäft der Verwaltung kurzfristig umgesetzt werden können.

Da zukünftig mit weiteren Zugausfällen auf der Eifelstrecke zu rechnen sein wird, wird die Verwaltung gebeten, bei Ausfällen, die über mehrere Wochen dauern eigenständig für eine Verbesserung des Komforts der Haltstelle zu sorgen.