Antrag zum Recycling von Blumenzwiebeln

 

07.05.2023

Antrag zum Recycling von Blumenzwiebeln

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt beantragen wir,

  • die Verwaltung bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit ausrangierte Blumenzwiebeln zu spenden und lässt diese im Herbst eines jeden Jahres in öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet einpflanzen

 

Begründung:

 

Blumenzwiebeln erfreuen sich im Frühjahr einer steigenden Beliebtheit und werden von den Bürgerinnen und Bürgern in Töpfen eingesetzt, in Töpfen fertig gekauft oder im Garten eingesetzt.

Nach der Blüte werden die Blumenzwiebeln meist entsorgt, obwohl diese jedes Jahr erneut austreiben können.

Durch die Spendemöglichkeit, welche bereits in der Stadt Bergheim praktiziert wird, werden den Blumenzwiebeln mehrere weitere Blüten ermöglicht und die Stadt Erftstadt spart die Kosten durch eigene Anschaffung und kann damit die öffentlichen Grünanlagen verschönern.

Antrag auf Hybrid Sitzungen

07.05.2023

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt beantragen wir,

 

  1. Die Hauptsatzung der Stadt Erftstadt wird entsprechend des § 58a GO NRW dahingehendgeändert, dass auch außerhalb der besonderen Ausnahmefälle hybride Sitzungen durchgeführt werden können.

 

  1. Die Verwaltung legt dar, welche Ausschüsse und Gremien in Erftstadt entsprechend
  • § 58a, 57 II GO NRW von der Durchführung von hybriden Sitzungen ausgenommen sind.

 

  1. Die Verwaltung legt dar, wie der jeweilige Ausschuss einen entsprechenden Beschluss zur Durchführung einer hybriden Sitzung treffen kann und gibt entsprechende Handlungsempfehlungen.

 

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche technischen und personellen Maßnahmen für die Umsetzung erforderlich sind.

 

Begründung:

Die Gemeindeordnung NRW wurde zum 26.04.2022 geändert.

Seit diesem Zeitpunkt sieht § 58a GO NRW die Möglichkeit vor Hybride Sitzungen von

Ausschüssen abzuhalten (siehe Anlage).

Um von dieser Möglichkeit Gebrauch machen zu können, muss die Hauptsatzung

entsprechend ergänz werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind der Hauptausschuss, der Finanzausschuss und

der Rechnungsprüfungsausschuss.

Ob in Erftstadt noch weitere Ausschüsse, beispielsweise die Betriebsausschüsse

ausgeschlossen sind, ist von der Verwaltung zu prüfen und darzulegen.

Die Entscheidung darüber, ob ein Ausschuss „hybrid“ stattfinden soll, entscheidet der

jeweilige Ausschuss mit einfacher Mehrheit.

Hier ist eine Handlungsempfehlung der Verwaltung angezeigt, wie und wann der jeweilige

Ausschuss eine solche Entscheidung treffen kann.

Zur Rechtssicherheit wäre auch hier eine Ergänzung der Hauptsatzung sinnvoll.

Um eine Durchführung zu ermöglichen, müssen in den jeweiligen Sitzungssälen die

technischen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden.

Es wird notwendig sein, dass die Teilnehmer vor Ort die hybriden Teilnehmer sehen und

hören können, und ebenso die hybriden Teilnehmer die Teilnehmer vor Ort.

Auch muss eine rechtssichere Erfassung der Abstimmungsergebnisse möglich sein, was

sowohl für die Öffentliche als auch für die namentliche und geheime Abstimmung geltend

muss.

Das System sollte die Voraussetzungen erfüllen auch den Livestream von Sitzungen zu

ermöglichen, sobald sich hierfür eine politische Mehrheit findet.

 

Im Zuge der Novellierung der Gemeindeordnung wurde auch § 47a GO NRW ergänzt.

Dieser sieht vor, dass in besonderen Ausnahmefällen wie Katastrophen, einer epidemischen

Lage oder anderen außergewöhnlichen Notlagen die Durchführung von Sitzungen des Rates

und der Ausschüsse in digitaler Form stattfinden dürfen.

Die Stadt Erftstadt war in den letzten Jahren, sowohl von einer (Flut)-katastrophe als auch

von einer epidemischen Lage betroffen, so dass die neu geschaffene Möglichkeit Sitzungen

digital abzuhalten, nicht nur von theoretischen Interessen ist.

Allein um in solchen Notlagen weiter handlungsfähig zu sein, ist also eine entsprechende

technische und personelle Ausstattung dringend angezeigt.

Aber auch außerhalb von Notlagen bietet die Möglichkeit hybrid an Sitzungen teilzunehmen

viele Vorteile.

So wäre es auch Personen die Kinder oder hilfsbedürftige Personen (Beispiel: häusliche

Pflege von Verwandten) betreuen weiterhin möglich, an den entsprechenden Sitzungen

teilzunehmen.

Auch Menschen mit Behinderung, denen der Gang ins Rathaus zu beschwerlich oder auf

Grund von mangelhafter Barrierefreiheit sogar unmöglich ist, könnten an den Sitzungen

teilnehmen.

Gleiches gilt für Personen mit leichteren Erkrankungen, Personen, die sich beruflich oder

privat kurzzeitig außerhalb von Erftstadt aufhalten oder einfach auch Personen, die es aus

beruflichen oder privaten Gründen nicht rechtzeitig ins Rathaus schaffen.

Hier gebietet allein das Demokratieprinzip, den genannten Menschen eine Mitwirkung zu

ermöglichen.

Die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt würde erheblich vereinfacht werden, was

wiederrum mehr Menschen motivieren wird sich kommunalpolitisch zu engagieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

                                                                                                

Raymond Pieper                                                                 Jutta Jüterbock

(Freie Wählergemeinschaft)                                                 (Freie Wählergemeinschaft)

 

 

 

 

Anlage

 

  • 58a GO NRW

 

Hybride Sitzungen der Ausschüsse

In der Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass Ausschüsse des Rates auch

außerhalb der besonderen Ausnahmefälle nach § 47a Absatz 1 hybride Sitzungen

durchführen dürfen. Von diesem Recht ausgenommen sind die in § 57 Absatz 2

genannten Ausschüsse. Dem jeweiligen Ausschuss bleibt die Entscheidung darüber

vorbehalten. Der Beschluss darüber, ob eine Sitzung des Ausschusses als hybride

Sitzung durchgeführt werden soll, ist mit einfacher Mehrheit zu fassen. Die

Beschlussfassung soll so rechtzeitig gefasst werden, dass § 47 Absatz 2 gewahrt

werden kann. § 47a Absatz 2 Satz 3 und Absatz 4 gilt entsprechend.

 

  • 47a GO NRW

 

Einberufung von Sitzungen in besonderen Ausnahmefällen

(1) In besonderen Ausnahmefällen wie Katastrophen, einer epidemischen Lage oder

anderen außergewöhnlichen Notsituationen kann die Durchführung von Sitzungen

des Rats, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen in digitaler Form erfolgen,

sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind (digitale Sitzung).

(2) Bei einer digitalen Sitzung nehmen alle Gremienmitglieder ohne persönliche

Anwesenheit am Sitzungsort unter Einsatz technischer Hilfsmittel durch zeitgleiche

Bild-Ton-Übertragung an der Sitzung teil. Bei einer digitalen Sitzung gelten per Bild-

Ton-Übertragung teilnehmende Gremienmitglieder als anwesend im Sinne von § 49

Absatz 1 Satz 1. Einer digitalen Sitzung steht eine hybrid durchgeführte Sitzung

gleich, in der Gremienmitglieder teils persönlich anwesend und teils ohne persönliche

Anwesenheit an der Sitzung teilnehmen, während die Sitzungsleitung am Sitzungsort

anwesend ist.

(3) Dem Rat bleibt die Feststellung eines Ausnahmefalls nach Absatz 1 und die

Entscheidung darüber vorbehalten, ob infolgedessen digitale oder hybride Sitzungen

durchgeführt werden. Der Beschluss darüber ist mit zwei Dritteln seiner Mitglieder,

längstens für einen Zeitraum von zwei Monaten, zu fassen. Die Stimmabgaben

können in Textform erfolgen. Die Beschlussfassung soll so rechtzeitig gefasst

werden, dass die Frist des § 47 Absatz 2 Satz 1 gewahrt werden kann. Die

Verlängerung ist bei einem weiteren Andauern des besonderen Ausnahmefalles

möglich. Für den Beschluss über eine Verlängerung gilt Satz 2 entsprechend.

(4) Die Durchführung von digitalen und hybriden Sitzungen ist nur zulässig, wenn

und soweit die erforderlichen technischen Voraussetzungen für ihre Durchführung

vorliegen und jedes Gremienmitglied über eine digitale Zugangsmöglichkeit zur

Sitzung verfügt. Für die digitalen und hybriden Sitzungen dürfen nur die

Anwendungen verwendet werden, die von der für die Zertifizierung zuständigen

Stelle zugelassen sind. Die Gemeinde hat in ihrem Verantwortungsbereich dafür

Sorge zu tragen, dass die technischen Voraussetzungen während der Sitzung

durchgehend bestehen; die Gremienmitglieder stellen ihre Sitzungsteilnahme per

Bild-Ton-Übertragung in eigener Verantwortung sicher.

(5) Bei digitalen Sitzungen wird der Öffentlichkeitsgrundsatz über die Bild-Ton-

Übertragung der Sitzung gewahrt. Die Herstellung der Öffentlichkeit nach Satz 1

erfolgt über die Bereitstellung eines geschützten Zugangs zur digitalen Sitzung. § 48

Absatz 4 gilt entsprechend.

Anfrage zur Ablagerung von Abbruchmaterial von Kernkraftwerken in der Deponie Ville

Vielen Dank an die Freien Wähler Rhein/Erft, die sich dem Thema angenommen haben.

Wir fordern eine eindeutige, exakte und verbindliche Antwort von dem Betreiber. Jetzt und für die Zukunft!

Jetzt kam die „Antwort“ vom Rhein-Erft-Kreis. Man solle sich doch gleich an die Bezirksregierung Arnsberg wenden…

Die kennen wir in Erftstadt ja schon im Hinblick auf die Kiesgrube in Blessem.

Die Antwort des Rhein-Erft-Kreises zeigt wieder einmal, wie egal dem Kreis die Belange der Bürgerinnen und Bürger sind. 
Man versteckt sich lieber hinter Zuständigkeiten.
Eine Anfrage des Kreises direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg wird ersichtlich nicht für nötig gehalten.

Wir können daher nur allen Bürgerinnen und Bürgern raten, sich mit Hinweis auf die Antwort des Rhein-Erft-Kreises direkt an die Bezirksregierung Arnsberg zu wenden:

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg

Beantwortung Anfrage Abbruchmaterial v. Kernkraftwerken

Sorge um Auswirkungen der Gaspreisbremse bei Flutgeschädigten

24.11.2022

Die CDU Erftstadt und die Freie Wählergemeinschaft Erftstadt sorgen sich um die Umsetzung der Gaspreisbremse bei Flutgeschädigten.
Die Gaspreisbremse soll für einen vergünstigten Gaspreis sorgen, dieser ist jedoch auf 80% des Verbrauches im Bemessungszeitraum begrenzt.
Der Gedanke dahinter ist zunächst positiv, da so die Gasverbraucher auch zu einer Reduzierung des Verbrauches angehalten werden.
Dies darf aber nicht zu Lasten der Personen gehen, die auf Grund von Flutschäden in dem Bemessungszeitraum keinen Heizungsverbrauch hatten, da eine Heizung schadensbedingt schlichtweg nicht vorhanden war.
Die CDU Erftstadt und die Freie Wählergemeinschaft Erftstadt haben daher den Direktkandidaten für den Erftstädter Wahlkreis Herrn MdB Detlef Seif mit einem gemeinsamen Anschreiben gebeten, sich in den zuständigen Gremien dafür einzusetzen, dass für die Flutgeschädigten eine Regelung gefunden wird, so dass auch diese von der Gaspreisbremse profitieren können.

 

24_11_2022_Schreiben_an_Herrn Seif_Gaspreisbremse

 

Herr MdB Detlef Seif hat sich sofort dem Thema angenommen

28.11.2022 Schreiben an BM Dr. Robert Habeck zur Preisbremse bei Flutgeschädigten

Prüfung Prinzip Schwammstadt

07.03.2022

 Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

 

  1. Das Prinzip der Schwammstadt wird im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vorgestellt.
  2. Die Verwaltung stellt dar, ob sich die Stadt Erftstadt, bzw. welche Ortsteile der Stadt sich grundsätzlich für das Prinzip einer Schwammstadt eignen.
  3. Maßnahmen im Sinne des Schwammstadt-Prinzips, die bereits bei Neubau und Sanierung von Straßen umgesetzt werden, sollen beispielhaft dargestellt werden. (Pflanzgruben für Straßenbäume, Versickerungsflächen, Entsiegelung und Durchlässigkeit von Belägen, Zisternen)
  4. Bei der Planung von Neubauquartieren sollen künftig möglichst viele Maßnahmen zur Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips berücksichtigt werden.

 

 

Begründung:

Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat gezeigt, mit welchen Herausforderungen die Stadt Erftstadt, wie auch andere Städte, zukünftig zu kämpfen haben werden.
Um künftige Hochwasser- und Starkregenereignisse abzumildern, bietet sich das          „Prinzip Schwammstadt“ an.

Vereinfacht dargestellt, wird durch das Schwammstadtprinzip ermöglicht, Regenwasser dezentral durch eine entsprechende Ertüchtigung der Flächen im Boden zu speichern, um so Starkregenereignisse abzumildern und gleichzeitig Wasser für längere Trockenperioden vorzuhalten.

Wesentlicher Bestandteil dieses Prinzipes ist es, versiegelte Flächen, die das Wasser in die Kanalisation leiten, künftig zu vermeiden und bestehende versiegelte Flächen zurückzubauen.
So kann das Wasser vor Ort nach dem Prinzip eines Schwammes „aufgesaugt“ werden, belastet nicht die Kanalisation und steht bei späteren Trockenperioden den Pflanzen als Wasserquelle zur Verfügung.

Das Prinzip der Schwammstadt kann dabei ein Baustein zur Abmilderung von Starkregen und Hochwasserereignissen sein und einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass es zu keiner extremen Ansammlung von Oberflächenwasser und einem damit verbundenen unkontrollierten Abfluss kommt.

Momentan wird in dem Land NRW eine Modellkommune für das Prinzip einer Schwammstadt gesucht, wofür sich schon mehrere Städte beworben haben.
Auf Grund der Struktur der Stadt Erftstadt, die aus mehreren sehr unterschiedlich großen und teilweisen weit voneinander entfernten Ortsteilen besteht, dürfte eine Bewerbung nicht von Erfolg gekrönt sein, trotzdem bietet es sich an, das Projekt intensiv zu verfolgen und aus den daraus gezogenen Erfahrungen Lehren für die Stadt zu ziehen.

Schon jetzt sollte bei Neubaugebieten auf eine Versickerungs- und Speicherfähigkeit der Böden und Dächer geachtet werden.
Es sollte daher stets an eine Dachbegrünung und an einen weitreichenden Verzicht auf Flächenversiegelung gedacht werden.

Auch bei der Sanierung von Straßen und Parkflächen sollte dieses Prinzip bereits jetzt Beachtung finden.

Als Negativbeispiel kann das Bahnhofsumfeld dienen. Hier ist es durch eine extreme Flächenversiegelung zu einer weitreichenden Überschwemmung gekommen, was dazu führte, dass das Wasser wie ein Sturzbach in Richtung Unterliblar abfloss und die dort bereits sehr angespannte Situation erheblich verschärfte.

Auswirkungen auf den Klimaschutz in der Beschlussvorlage

02.03.2022

 Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Bei sämtlichen Beschlussvorlagen in Rat und Ausschüssen wird künftig folgender Textbaustein aufgenommen:

Auswirkung auf den Klimaschutz

  • Nein
  • Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
  • Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

 

Sollte das Feld „Ja“ angekreuzt sein, ist die Auswirkung in der Begründung zu

erläutern.

Begründung:

Bei sämtlichen städtischen Maßnahmen ist der Klimaschutz zu beachten. Durch die Aufnahme in die Beschlussvorlage in gleicher Weise wie „Mittel stehen zur Verfügung“ ist direkt für jeden Leser ersichtlich, ob die Vorlage Auswirkungen auf den Klimaschutz hat.
Auch dem Ersteller wird nochmals vor Augen geführt, dass der Klimaschutz bei jeder Maßnahme beachtet werden muss.

Antrag auf Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung

03.02.2022

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt sich an Förderprogrammen zur Dachbegrünung von privaten und gewerblichen Dächern zu beteiligen.
  2. Entsprechende Mittel werden in den Haushaltsplan 2023 eingestellt.
  3. Bei der Aufstellung von zukünftigen Bebauungsplänen ist die Begrünung von Dachflächen wo technisch und wirtschaftlich möglich, grundsätzlich vorzusehen.
  4. Bei der Errichtung von städtischen Gebäuden ist eine Dachbegrünung, wenn technisch und wirtschaftlich möglich stets vorzusehen.

 

Begründung:

Die Begrünung von Dachflächen und Fassaden dient nicht nur dem Umweltschutz, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Abmilderung von Starkregenereignissen und Aufheizung der Stadtflächen in den heißen Sommermonaten. Die Bepflanzung schützt vor UV-Strahlen und Abnutzung zum Beispiel durch die Witterung. In Kombination mit Photovoltaik wird die Effizienz der Anlage durch die Kühlung gesteigert. Zudem binden die Pflanzen CO2 und Staub und filtern Schadstoffe aus der Luft.

 

Daher sollten zum einem die Errichter von Wohn- und Gewerbeflächen durch Fördermittel bei der freiwilligen Umsetzung unterstützt werden, zum anderem sollte bei der Aufstellung von zukünftigen Bebauungsplänen eine Dachbegrünung, wenn technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar zwingend vorgesehen werden.

Natürlich sollte die Stadt bei der Errichtung von eigenen Gebäuden stets mit gutem Beispiel vorangehen und die Gebäude so planen, dass eine Dachbegrünung möglich ist.

 

Die momentane Förderung ist bereits ausgelaufen, aber es ist zu erwarten, dass sich neue Fördermöglichkeiten ergeben werden.

 

Da von der Stadt aller Voraussicht nach ein Eigenanteil zu erbringen ist, sind entsprechende Mittel in den nächsten Haushalt einzustellen.

Anfrage zur Energiegesellschaft Erftstadt mbH

10.10.2021

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

Mit Ratsbeschluss vom 24.09.2013, also inzwischen vor mehr als 8 Jahren, wurde die Energiegesellschaft Erftstadt mbH gegründet.

Dabei handelt es sich um eine juristische Person des Privatrechts und nicht etwa um ein städtisches Gremium.
Dies scheint jedoch von einigen Mitgliedern des Aufsichtsrates bis heute nicht realisiert worden zu sein und es drängt sich mir zunehmend der Eindruck auf, dass hier die Tätigkeit als Aufsichtsrat in einer GmbH in gefährlicher Weise mit der Fraktionsarbeit vermischt wird.

Auch unsere Fraktion hat ein Aufsichtsratsmitglied in die Energiegesellschaft gesandt, welches uns jedoch auf seiner strafbewehrten Verschwiegenheitspflicht gemäß

  • 116 Satz 2 AktG keine internen Informationen aus der GmbH offenbaren darf.

 

Gemäß § 404 Abs. 1 AktG wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Geheimnis der Gesellschaft, das ihm in seiner Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrats bekannt geworden ist, unbefugt offenbart.
Hinzukommen zivilrechtliche Forderungen der Gesellschaft.

 

Eine Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht wurde gemäß §394 AktG lediglich gegenüber der Gebietskörperschaft von welcher diese entsandt wurden, uns somit gegenüber der Stadt Erftstadt gemäß Gesellschaftsvertrag erteilt, und dies auch nur hinsichtlich von Berichten, welche diese an die Gebietskörperschaft zu erstatten haben.

 

Bei unserer Fraktion hat sich immer mehr der Eindruck verfestigt, dass die anderen Fraktionen über Interna von den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern umfassend informiert werden und so über einen erheblichen Informationsvorsprung verfügen.

 

Dies zeigte sich zuletzt in der Ratssitzung am 05.10.2021 in welcher gegen die Stimmen unserer Fraktion ein erheblicher Kredit der GmbH verlängert wurde, obwohl seit mehr als einem Jahr keinerlei offizielle Information über die Tätigkeit der GmbH verlautbart wurde.

 

 

Dazu habe ich folgende Fragen:

  1. Inwieweit sind die Aufsichtsratsmitglieder der Energiegesellschaft Erftstadt mbH zur Verschwiegenheit gegenüber ihren Fraktionen verpflichtet?

  2. Wurden die Aufsichtsratsmitglieder über ihre Verschwiegenheitspflicht entsprechend belehrt?

 

  1. Hat die Stadt Erftstadt Berichte aus dem Aufsichtsrat erhalten bzw. hat sie solche angefordert?

 

  1. Wurde überprüft, ob eine oder mehrere Mitglieder des Aufsichtsrats befangen sind?

 

  1. Wie gedenkt die Verwaltung den Rat zukünftig über die Tätigkeit der GmbH zu informieren.

 

 

Bezüglich der Tätigkeit der GmbH stellen sich uns zum jetzigen Zeitpunkt folgende Fragen:

 

  1. Wieviel Aufsichtsratssitzungen wurden in den letzten 2 Jahren durchgeführt?

 

  1. Gemäß § 9 V des Gesellschaftsvertrages ist der Geschäftsführer verpflichten den Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens vierteljährlich, in Textform über den Gang der Geschäfte, insbesondere den Umsatz, die Lage des Unternehmens und künftige Erwartungen zu berichten.
    Ist dies in den letzten zwei Jahren erfolgt?

 

  1. Wie stellt sich das Vermögen der GmbH nach Abzug aller Verbindlichkeiten dar?

 

Der Unterzeichner befürchtet, dass hier in der Vergangenheit gegen grundlegende Verpflichtungen, die sich aus dem AktG ergeben, verstoßen wurden.

 

Sondersitzung zur Verkehrsproblematik gefordert

 

03.09.2021

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
im Namen der obigen Fraktionen (CDU, FDP und Freie-Wählergemeinschaft) wird beantragt:
• am 07.10.2021 wird eine gemeinsame Sondersitzung der Ausschüsse für Mobilität und Straßen und Öffentliche Sicherheit und Ordnung durchgeführt.
Begründung:
Die unterzeichnenden Fraktionen gehen davon aus, dass in der Ratssitzung am 05.10.2021 seitens der Verwaltung erneut umfangreich zu den Schäden des Flutereignisses von Juli 2021 vorgetragen werden wird und hierbei auch Ausführungen zur Infrastruktur getätigt werden. Die Infrastruktur von Erftstadt hat erhebliche Schäden durch das Flutereignis zu verzeichnen und bestimmte Abschnitte werden noch für einen längeren Zeitraum nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die betrifft nicht nur kommunale Straßen, sondern auch Straßen welche dem Kreis, dem Land oder dem Bund zuzuordnen sind. Insbesondere die Sperrung der Autobahn A61 belastet Erftstadt sehr, da der Verkehr der normalerweise über die Autobahn geführt wird über unser Stadtgebiet umgeleitet wird. Dies führt zu erheblichen Verkehrsproblemen, zur Belastung der ohnehin schon beeinträchtigen Infrastruktur und insbesondere auch zur Gefährdung der Erftstädter Bevölkerung. So sind auf Grund des stark erhöhten Verkehrsaufkommens die Eintreffzeiten von Feuerwehr- und Rettungsdienst nicht einzuhalten und Rettungswege sind blockiert. Das Ordnungsamt ist auf Grund dessen schon verstärkt eingebunden, um im Bereich des ruhenden Verkehrs Hindernisse durch falsches Parken zu beseitigen. Bis die Autobahn wieder instandgesetzt ist kann noch ein längerer Zeitraum vergehen, so dass kurzfristig Lösungen gefunden werden müssen. Auch der Zugverkehr ist bis Anfang September Richtung Köln und weit bis ins nächste Jahr hinein auf Bereichen von Strecken in der Eifel beeinträchtigt.
Es bietet sich daher an, nach terminiert nach der nächsten Ratssitzung, eine gemeinsame Sondersitzung der oben genannten Ausschüsse zu terminieren, in welcher ergänzend zur Ratssitzung berichtet wird und Lösungen abgestimmt werden können.
Um eine Vorbereitung der Fraktionen auf die Sitzung zu ermöglichen, wird angeregt, dass rechtzeitig vor dieser bereits ein schriftlicher Bericht der Verwaltung vorgelegt wird. Zu der Sitzung sollten sowohl Vertreter vom Kreis- als auch vom Landesbetrieb Straßenbau NRW eingeladen werden, so dass auch konkrete Aussagen über die überörtlichen Straßen getroffen werden können. Die Sondersitzung sollte dann auch zur Erledigung des Antrages der SPD-Fraktion auf Durchführung einer Sondersitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr führen.

Haushaltsrede 2021/2022

29.06.2021

Die Haushaltsrede wurde coronabedingt zu Protokoll gegeben; anbei die Rede des Fraktionsvorsitzenden der Freien Wählergemeinschaft Erftstadt,
Raymond Pieper, zur Verabschiedung des Haushaltes 2021/2022 anlässlich der Sitzung des Stadtrates am 29.06.2021.
Sehr geehrter geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Anwesende,
ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns und ein weiteres solches liegt auch vor uns. Ein Jahr mit vielen Aufgaben, trotz der komplexen Lage mit Corona.
Diese hat die Arbeit von Rat und Verwaltung in den letzten 16 Monaten sehr geprägt.
Sitzungen konnten zunächst nicht mehr in Präsenz abgehalten werden, Mitarbeiter der Stadt mussten im Homeoffice arbeiten.
Diese Veränderungen waren aber auch alle mit Chancen verbunden. Mitarbeiter, die sich nur schwer vorstellen konnten von zuhause zu Arbeiten haben Gefallen daran gefunden. Nach anfänglichen kleineren Schwierigkeiten ist es der Stadt gelungen, trotz der erheblichen Mehrbelastungen den Verwaltungsbetrieb in Gang zu halten.
Die Krise zeigte aber auch Schwächen auf. Insbesondere zeigte sich, dass wir die Digitalisierung viele Jahre verschlafen haben. Dies trifft natürlich nicht nur auf Erftstadt zu, nahezu in ganz Deutschland zeigte sich ein ähnliches Bild. Andere Länder sind da jedoch schon viel weiter.
Hier müssen wir ansetzen und dies tun wir auch.
Die Organisationsuntersuchung weist uns hier die Richtung.
Die Umstrukturierung der Stadtverwaltung ist ein Projekt, welches es zu managen gilt. Nach der Umsetzung wird sich vieles für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessert haben, aber insbesondere auch für die Bürgerinnen und Bürger. Dies ist mühsam und zeitaufwendig, aber wir sind gewillt diese Aufgabe zu schultern und werden alle vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur mittragen, sondern sogar aktiv unterstützen.
Ein „zurück“ gibt es für uns in diesem Punkt nicht.
Die Umstrukturierung gilt auch für die politischen Gremien: Wir haben die meisten Ausschüsse, die meisten sachkundigen Bürger und die meisten Beiräte im gesamten Rhein-Erft-Kreis. Dies kostet nicht nur Geld, sondern bindet auch wichtige Ressourcen der Verwaltung.
Eine Reduzierung ist daher dringend notwendig.
Diese erwarten wir auch im Bereich der Sitzungsunterlagen.
Es muss sichergestellt werden, dass alle Rats- und Ausschussmitglieder die Unterlagen nur noch digital erhalten. Dies spart Ressourcen und verhindert Abweichungen zwischen Papier- und digitaler Vorlage.
Fraktion Freie Wählergemeinschaft

Die Stadtverordneten der Freien Wähler benutzen bereits seit 2014 nur digitale Vor-lagen.
Positiv hat sich die Möglichkeit dargestellt, Fraktionssitzungen online durchzuführen. Dies hat nicht nur zu Kosten- und Zeitersparnissen geführt, sondern auch dazu, dass Fraktionsmitglieder daran teilnehmen konnten, die vorher beruflich, gesundheitlich oder familiär verhindert waren.
Wir werden auch nach der Pandemie diese Möglichkeit beibehalten und reine Online oder auch „Hybrid-Sitzungen“ abhalten.
Es liegen arbeitsreiche Monate hinter uns, welche ihren vorläufigen Abschluss zu den Sommerferien mit diesem Doppelhaushalt für die Jahre 2021/2022 gefunden haben.
Unser Dank gilt unserer Bürgermeisterin, unserem Kämmerer, sowie allen Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, die an der Aufstellung des Haushaltes auch in widrigen Zeiten mitgewirkt haben.
Vielleicht lernen wir aus der Pandemie, die persönlichen Anfeindungen, den Umgangston miteinander, verschiedene Inhalte und Prioritäten nicht mehr so scharfkantig auszutragen.
Der Haushaltsentwurf ist solide und viele unsere Ideen und Wünsche haben darin Einklang gefunden. Insbesondere unsere Voraussetzung für eine Zustimmung zum Haushalt, nämlich ein Verzicht auf eine erneute Anhebung von Grund- und Gewerbesteuer. Auch für zukünftige Haushalte schließen wir weitere Erhöhungen von Grund- und Gewerbesteuer aus.
Eine Vermehrung der Einnahmen erwarten wir trotzdem, und zwar durch Neuausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten. Hier besteht in der Stadt dringender Nach-holbedarf.
Durch die mögliche Ansiedlung der TH Köln und der FH aus Brühl erhoffen wir uns hier wichtige Impulse.
Die Fraktion Freie Wählergemeinschaft stimmt daher dem vorliegenden Haushalt 2021/2022 vollumfänglich zu. Wir würden uns wünschen, wenn alle Fraktionen diesen Schritt mitgehen könnten. Es gilt, besonders in schweren und fiskalisch unsicheren Zeiten, Verantwortung zu übernehmen.
Das Wohl unseres Zuhauses, das Wohl von Erftstadt steht für uns im Mittelpunkt.