Haushaltsrede der Freien Wähler zum Haushalt 2016

Albert Einstein hat schon vor längerer Zeit darauf hingewiesen, dass sich die Probleme, die wir mit bestimmten Denkmustern erzeugt haben nicht mit denselben Denk- und Vorgehensweisen beheben lassen.

 

Das Umdenken fällt uns offenbar schwerer, als Albert Einstein das gehofft hat.

 

Was bedeutet das für Erftstadt?

 

Dem Haushalt haben im letzten Jahr die Fraktionen CDU, SPD und wir, die Freien Wähler zugestimmt.

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 unterscheidet sich kaum von dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2015, was aber nicht verwundern sollte, da er auf diesem aufbaut.

Wenn man zum damaligen Haushalt „Ja“ sagte, müsste man auch zu diesem „Ja“ sagen. Dies gilt im Übrigen auch für ein „Nein“.

 

Wir Freien Wähler sehen uns als Ratsfraktion in der Pflicht zeitnah einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen.

 

Zeitnah, da wir hier über den Haushalt 2016 reden, heute am 16.03.2016! Fast ein Vierteljahr ist also schon vergangen.

 

Würden wir streng nach Gesetz agieren (§80 V GO NRW), hätten wir den Haushalt bereits bis zum 30.11.2015 beschließen müssen.

Dem Ansinnen über den Haushalt erst am 28.06.2016 beschließen zu wollen können wir nicht folgen zumal die Gemeindeordnung NRW hierzu eindeutig ist.

Oberste Pflicht ist die dort formulierte Treuepflicht gegenüber der Gemeinde.

 

Hier ohne Not den Haushalt solange hinausschieben zu wollen, bis angeblich Klarheit über die Entwicklung eintritt können wir keinesfalls mittragen.

Schließlich beschließen wir hier den Haushaltsplan 2016 und nicht den Haushaltsabschluss 2016.

 

Aber darum geht es den Fraktionen die den Haushalt ablehnen auch nicht wirklich.

Letztlich versucht man den Haushalt als Geisel zu nehmen, um die Verwaltung bzw. die Ratsmehrheit zu bewegen bestimmte getroffene Entscheidungen zu überdenken.

Auch wir sind Beileibe mit einigen Dingen unzufrieden:

  • Büchereien
  • Artothek
  • Ausgaben für Sportstätten ohne Vorherige Absprache mit dem Rat.

 

Auch kleinere Dinge wie:

  • Handykosten
  • Umgang der Verwaltung mit einigen Anträgen und Anfragen

 

Um nur einige Beispiele zu nennen.

 

Natürlich – und darum geht es hier wahrscheinlich hauptsächlich, sind wir auch mit der Entscheidung zur Gesamtschule, welche der Rat mit denkbar knapper Mehrheit getroffen hat nicht einverstanden.

Wir halten weiterhin den Bedarf für eine Gesamtschule gegeben – und dies – und das haben wir nie anders gesagt – auch parallel zum Erhalt der beiden bestehenden Gymnasien.

 

Aber um diese ganzen Dinge geht es nicht bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016.

 

Bei der Verabschiedung des Haushaltsplans 2016 geht es darum für die Stadt und ihre Bürger einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Denn was wäre die Alternative?

Die Alternative wäre ein nicht genehmigter Haushalt, welcher einem Nothaushalt gleichkommt. Der Stadt und auch diesem Rat würde dann jeglicher Handlungsspielraum genommen.

Wer der Verwaltung und diesem Rat nicht zutraut für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt verantwortungsvoll zu handeln, der müsste dann tatsächlich den Haushalt ohne Begründung ablehnen. Damit müsste jeder einzelne aber auch sein diesbezügliches „Versagen“ eingestehen.

Denn den Haushalt abzulehnen und selbst keine „bessere Idee“ zu präsentieren, um Erftstadt voranzubringen ist wenig zielführend.

 

Wege entstehen dadurch, dass man sie geht!

Die Verwaltung geht diesen Weg, indem sie uns ein Haushaltssicherungskonzept vorlegt.

Dieses wurde in den Vorjahren von der Kommunalaufsicht stets genehmigt – kann also so falsch erstmal nicht sein.

Wie will die Verwaltung die Finanzen in dieser Stadt in den Griff bekommen?

Hier gibt es zunächst diverse kleinere Einsparungen (Handy) und pauschale Kürzungen in allen Bereichen, hauptsächlich wird aber an der Einnahmenschraube gedreht. So werden die Steuern (wie schon 2015 auch von der SPD(!) vorbeschlossen) erneut erhöht.

Ist diese Erhöhung, welche alle Bürgerinnen und Bürger tragen müssen notwendig, oder gibt es Alternativen?

Genau diese Frage haben wir der Verwaltung gestellt.

Auf unseren Antrag antwortete die Verwaltung wie folgt:

 

„Einen vergleichbaren Einsparvorschlag hat und kann die Verwaltung derzeit nicht generieren. Nur als Beispiel: Würde die Stadt sich dazu entscheiden, die freiwilligen Aufgaben Musikschule und Bücherei komplett aufzugeben, würden lediglich Einsparungen i. H. v. 1 Mio. Euro jährlich generiert. Selbst diese drastischen Einschnitte könnten nicht die Lücke der Hebesatzsteigerungen abfangen. Es gibt daher keine Alternative zum Haushaltssicherungskonzept des Jahres 2015.“

 

Daher jetzt die Frage an die anderen Ratsfraktionen – haben Sie eine Alternative?

Eindeutig nicht, ansonsten hätten Sie uns eine präsentiert – und glauben Sie uns, wir wären dieser sicher gerne gefolgt.

Für zukünftige Haushalte erwarten wir mehr Transparenz und Nachhaltigkeit– gerade was die Eigenbetriebe angeht.
Das Vermieter/Mieter Modell scheint niemand wirklich in allen Facetten zu durchschauen, und faktisch sind die Eigenbetriebe Straßen und Immobilien Konkurs bzw. kurz davor.
An einer Eingliederung zurück in den Kernhaushalt führt unsere Meinung kein Weg vorbei.
Hier erwarten wir schon dieses Jahr konkrete Pläne.

 

Und hier komme ich nochmals auf Albert Einstein‘s Umdenken zurück.

 

Das Kapital einer Stadt, das Kapital dieser Stadt sind ihre Bürgerinnen und Bürger. Das sollten wir bei all diesen Diskussionen nicht vergessen.

Deshalb fordern die Freien Wähler für 2017 einen Bürgerhaushalt.

 

Die von den Fraktionen im Haushaltssicherungskonzept nachträglich eingebauten Einsparmaßnahmen sind „maximal ein Tropfen auf den heißen Stein“. Für die Zukunft ist es erforderlich, unter Einbeziehung der Bürger strategische Überlegungen anzustellen, wie wir die finanzielle Situation nachhaltig verbessern können. Das duldet keinen Aufschub. Daher ist es kontraproduktiv, diesen Haushaltsplanentwurf abzulehnen.

Die Freien Wähler stimmen diesem jedenfalls zu.

 

 

 

 

 

 

Freie Wählergemeinschaft kritisieren hohe Kosten für den Einsatz von Mobiltelefonen in der Stadtverwaltung

Freie Wählergemeinschaft kritisieren hohe Kosten für den Einsatz von Mobiltelefonen in der Stadtverwaltung

 

Auf Anfrage der Freien Wähler teilte die Verwaltung mit, dass die Stadt Erftstadt für ihre Mitarbeiter insgesamt 107 Mobilfunkverträge abgeschlossen hat. Für diese fallen jährliche Kosten in Höhe von rund 32.000 € an.

Die einzelnen Mobilfunkverträge unterscheiden sich dabei erheblich voneinander. So sind Kostenunterschiede der einzelnen Verträge um mehr als 30,00 € monatlich keine Seltenheit.
Auch sind diverse Handytypen vom I-Phone bis zu einfacheren Modellen vertreten.
Durch die Vielzahl der unterschiedlichen Vertrags- und Handymodelle ist ein Überblick über die laufenden Kosten und über das Kostensenkungspotential kaum zu ermitteln.

„Die Stadtverwaltung wäre dringend angehalten, sich bei der Auswahl der Anbieter auf einen Anbieter zu beschränken, mit welchem dann – je nach tatsächlichem Bedarf des jeweiligen Mitarbeiters, das passende Handy und den passenden Tarif ausgewählt werde kann“, so der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Raymond Pieper

Dazu werden die Freien Wähler jetzt drängen.

Es sind gibt bereits Tarifmodelle auf dem Markt, mit denen man für unter 8,00 € im Monat 300 Minuten frei telefonieren und unbegrenzt das Internet nutzen kann. Ein solcher Tarif wäre sicherlich für 80% der Mitarbeiter, die auf ein Handy dienstlich angewiesen sind, ausreichend.
Selbst sogenannte „All-Nett Verträge“ mit unbegrenzten Freiminuten in alle Netze sind schon für unter 20,00 € erhältlich.

Bei über 107 Mobilfunkverträgen sollte zusätzlich ein entsprechend hoher Rabatt aushandelbar sein.

Dass die Verwaltung erst jetzt diesbezüglich aktiv werden will ist löblich aber auch spät.

 

Handys

Alternative zur Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die Verwaltung stellt Alternativen vor, wie trotz des Verzichtes auf die Erhöhung der Grundsteuer A und B, sowie der Gewerbesteuer, ein genehmigungsfähiger Haushalt im Jahr 2016 und in den Folgejahren aufgestellt werden kann.

Begründung

 

Teil des Haushaltsicherungskonzeptes ist eine jährliche Anpassung der Grundsteuer A und B, sowie der Gewerbesteuer. Durch eine fortwährende Erhöhung der oben genannten Steuern verliert der Standort Erftstadt an Attraktivität.

Folglich könnten Unternehmen abwandern. Die Neuansiedlung von Unternehmen wird unwahrscheinlicher, damit gibt es bei genauer Überlegung auch weniger Zuzüge.

Es entsteht ein Teufelskreis aus hohen Schulden, Einsparungen bei Infrastruktur, steigenden Steuern und Gebühren und damit sinkender Attraktivität.

Entsprechenden Vorschläge sollten diesbezüglich seitens der Verwaltung kommen, da die überwiegende Mehrheit der Ratsfraktionen bei den dringend erforderlichen Sparmaßnahmen eine direkte Auswirkung auf das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger befürchtet.

Anfragen zum Haushalt 2016

Die Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt hat sich am Samstag, den 23.01.2016 intensiv mit dem Haushaltsplan 2016 der Stadt Erftstadt auseinandergesetzt.
Herr Knips, der Kämmerer der Stadt Erftstadt war ebenfalls anwesend und konnte  bereits einen Großteil der Fragen zufriedenstellend beantworten.
Nachfolgende weitere Fragen haben wir nunmehr dem Bürgermeister zur offiziellen Beantwortung vorgelegt.
Nach Eingang der Antworten werden die Freien Wähler entscheiden, ob Sie dem Haushalt in der vorgeschlagenen Form zustimmen können.
Fest steht bereits jetzt, dass eine Zustimmung oder Ablehnung bereits in der März-Sitzung erfolgen wird. Die Freien Wähler erwarten bis zur Juni-Sitzung keine neuen Erkenntnisse bezüglich des Haushaltes.
Vielmehr ist es wichtig, dass die Stadt Planungssicherheit bekommt. Dies ist nur möglich, wenn über den Haushalt frühestmöglich entschieden wird.

 

Hier: Förderschule:

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

auf die Förderschule in Erftstadt-Friesheim entfallen weiterhin jährliche Kosten von über 350.000,00 Euro.

 

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Wie ist die Perspektive für den Erhalt des Standortes?

 

  1. Würde eine baldige auch räumliche Zusammenlegung mit der Förderschule in Kerpen schul-, und finanzpolitisch sinnvoll sein, ehe die Schließung unvermeidbar wird?

 

  1. Welche Entwicklungsperspektiven sind für den Standort nach einer möglichen Aufgabe der Förderschule angedacht?

 

Hier die Antwort der Verwaltung vom 19.02.2016:

zur Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

1. Gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen ist bei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen eine Mindestschülerzahl von 144 Schülerinnen und Schülern erforderlich; ein Standort kann mit mindestens der hälftigen Schülerzahl von 72 Schülerinnen und Schülern pro Standort geführt werden.

Da sich die Entwicklung der Schülerzahlen auf Grund der verschiedenen verfahrensbedingten Besonderheiten (AOSF-Verfahren, Berücksichtigung des Elternwillens) kaum vorhersagen lässt, ist eine valide Schülerprognose über das nächste Schuljahr hinaus nicht möglich. Die Schule wird im laufenden Schuljahr 2015/16 von 78 Schülerinnen und Schülern besucht; im kommenden Schuljahr voraussichtlich von 73.

In diesem Zusammenhang bitte ich zu berücksichtigen, dass derzeit ein kreisweiter Schulentwicklungsplan für den Bereich der Förderschulen erstellt wird. Der Entwurf dieses Schulentwicklungsplans wurde unlängst im entsprechenden Fachausschuss des Rhein-Erft-Kreises vorgestellt und ist als Beratungsgegenstand für die nächste Sitzung des hiesigen Schulausschusses vorgesehen.

2. Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Städten Kerpen und Erftstadt wurde zum Schuljahr 2014/15 im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Zusammenschluss der beiden Förderschulen einstimmig von den jeweiligen Stadträten beschlossen. Ziel der Vereinbarung ist vor allem die Sicherstellung der wohnortnahen Beschulung der Schülerinnen und Schüler an beiden Standorten. In diesem Zusammenhang haben sich die beiden Städte verpflichtet, die jeweils andere Stadt über alle die Schulen betreffenden Maßnahmen zu unterrichten, die schulorganisatorisch und finanziell für den jeweiligen Standort von Bedeutung sind. Diese Unterrichtung hat bereits im Vorbereitungsstadium solcher Maßnahmen zu erfolgen.

Vor diesem Hintergrund kann die dezidierte Beantwortung der Frage nicht im Rahmen einer Anfrage erfolgen, sondern bedarf einer entsprechenden Beschlussfassung.

3. Im Konzept zur Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt ist die Fläche der Förderschule bei einer Aufgabe der schulischen Nutzung als Innenverdichtungspotenzial zu Wohnzwecken benannt. Es soll geprüft werden, ob die Fläche als Ganzes veräußert werden kann, oder ob auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwurfs ein Bebauungsplan aufgestellt wird und die Vermarktung von Einzelbaugrundstücken erfolgt.

 

 

Hier: Gymnasium Lechenich

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

laut Haushaltsplanentwurf entfallen auf das Gymnasium Lechenich wesentlich höhere Bewirtschaftungskosten als auf das Gymnasium Liblar.

So betragen die Bewirtschaftungskosten beim Gymnasium Lechenich für Grundstücke und bauliche Anlagen 87.000,00 Euro, beim Gymnasium in Liblar betragen diese Aufwendungen nur 55.000,00 Euro.

Beim Gymnasium Lechenich fallen Energiekosten in Höhe von 190.000,00 Euro an, beim Gymnasium in Liblar fallen diesbezüglich nur 98.000 Euro an.

Beim Gymnasium Lechenich fallen Kosten für Abwasser und Niederschlagswasser in Höhe von 30.500,00 Euro an, beim Gymnasium Liblar lediglich 11.500,00 Euro.

 

Diese Kosten stehen im Widerspruch zu den höheren Schülerzahlen beim Gymnasium Liblar.

 

Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wie erklären sich die wesentlich höheren Kosten für Bewirtschaftung, Heizung, Wasser und Abwasser beim Gymnasium Lechenich?

 

  1. Wie werden sich die Kosten nach Sanierung des Gymnasium Lechenich voraussichtlich entwickeln?

 

  1. Welche kurzfristigen Maßnahmen sind angedacht, um diese Kosten zu reduzieren?

 

Hier die Antwort der Verwaltung vom 24.02.2016

 

1. Betriebskostenvergleich Gymnasium Lechenich ./. Ville-Gymnasium

 

Bewirtschaftungs- und Energiekosten in Schulen sind nur in einem sehr geringen Umfang abhängig von der jeweiligen Schülerzahl. Eine gewisse Vergleichbarkeit kann über die Bruttogeschossflächen erzielt werden.

 

Im Schulzentrum Lechenich sind auf einer Fläche von 17.382 qm

 

– das Gymnasium,

– die Realschule,

– die Aula,

– die Turnhalle und

– das Hallenbad

gemeinsam untergebracht.

 

Die Energiekosten beziehen sich auf alle Gebäudeteile und können auf Grund der baulichen Gegebenheiten nicht separat erfasst werden.

Eine Aufteilung der Kosten erfolgt prozentual im Verhältnis der Schülerzahlen mit dem Ergebnis: 60 % Gymnasium, 40 % Realschule.

 

Im Ville-Gymnasium Liblar sind die Energiekosten nur für das Gymnasium (8.381 qm) erfasst. Circa die Hälfte des Gebäudes wurde im Jahr 2003 nach neuesten energetischen Maßstäben erbaut. Zum Gebäude des Ville-Gymnasiums gehört eine kleine Aula, die fast ausschließlich während der Unterrichtszeiten für schulische Zwecke genutzt wird. Eine Fremdnutzung erfolgt nur in sehr geringem Umfang.

 

Die Verbräuche und Kosten stellen sich wie folgt dar:

 

  Gymnasium Lechenich incl. Realschule, Turnhalle, Aula und Variobad Ville Gymnasium nachrichtlich Realschule Liblar incl. Aula und Turnhalle
             
Energieart Verbrauch Kosten Verbrauch Kosten Verbrauch Kosten
Nahwärme/kWh 1.617.000 273.600 € 680.000 96.600 € 709.000 94.800 €
Strom/kWh 493.300 110.000 € 147.000 34.600 € 151.000 33.900 €
Wasser/Abwasser cbm 1.300 8.400 € 1.700 7.100 € 800 2.600 €
Wasser/Abwasser Bad cbm 6.900 14.200 €        
Niederschlag/qm 16.711 11.900 € 7.700 5.500 € 8.600 6.100 €
             
Summe 17.382 qm 418.100 € 10.022 qm 143.800 € 8.381 qm 137.400 €
             
    418.100 €   281.200 €    

 

 

Beim Vergleich der Kosten für die Nahwärmeversorgung muss darauf hingewiesen werden, dass auf Grund des sehr guten Ausschreibungsergebnisses, die Kosten pro Kilowattstunde im Schulzentrum Liblar deutlich geringer sind als in Lechenich.

 

  1. Kostenentwicklung nach Sanierung des Gymnasiums Lechenich

 

Eine Kostenprognose zur Entwicklung der Bewirtschaftungskosten im Schulzentrum Lechenich kann erst nach Festsetzung der konkreten Sanierungsmaßnahmen abgegeben werden.

 

  1. kurzfristige Kostenreduzierung

 

Kurzfristig können die Bewirtschaftungskosten nur durch unpopuläre Maßnahmen, wie z.B. durch die Außerbetriebnahme von Einrichtungen erzielt werden.

 

 

Hier: Diensthandies

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

laut Haushaltsplanentwurf 2016 soll der Einsatz von Diensthandys in der Verwaltung eingeschränkt bzw. optimiert werden.

Diesbezüglich ergeben sich folgende Fragen.

 

  1. Wie viele Diensthandys werden in der Verwaltung eingesetzt?

 

  1. Gibt es unterschiedliche Vertragsmodelle (Anbieter, Freiminuten etc.) und wenn ja, welche?

 

  1. Welche Kosten sind im Jahr 2015 für Handys (Telefonate, Verträge, Geräte) angefallen?

 

  1. Welche Handymodelle werden genutzt und wer entscheidet, welches Modell angeschafft wird?

 

  1. Welche Optimierungen im Hinblick auf die Kosten sind laut Ansicht der Verwaltung möglich?

Hier die Antwort der Verwaltung vom 09.02.2016:

im Entwurf der Haushaltssatzung 2016 habe ich unter der HSK-Maßnahme 4.2016 darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung der Handyverträge durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt.

 

In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt nachfolgend meine Stellungnahme zu Ihrer Anfrage.

 

Zu Frage 1:

Zum Stand 01.02.2016 bestehen bei der Stadt Erftstadt insgesamt 107 Mobilfunkverträge.

Zu den Fragen 2 und 4:

Eine inzwischen unüberschaubare Vielzahl von Vertragsmodellen (mit Sonderaktionen) und Handymodellen sind auf dem Markt vertreten. Entsprechend gibt es die unterschiedlichsten Konstellationen – angepasst an den jeweiligen Bedarf – auch bei den Mobilfunkverträgen der Stadt Erftstadt.

Über die Leistungsmerkmale der Verträge und die eingesetzte Hardware entscheidet der/die Budgetverantwortliche.

Zu Frage 3:

Die Kosten für die Mobilfunkverträge bei der Stadt Erftstadt beliefen sich im Haushaltsjahr 2015 insgesamt auf rd. 32.000 Euro.

Zu Frage 5:

Das Rechnungsprüfungsamt prüft derzeit die Telefonkosten. Zum Bereich Mobilfunk lassen sich folgende Prüfhinweise bereits festhalten:

Differenzen von bis zu 30 Euro zwischen den Verträgen werden beanstandet. Die Ämter werden aufgefordert, den Bedarf nach dienstlichen Erfordernissen zu ermitteln und möglichst kostensparend zu agieren. Pauschalaufwendungen von 45 – 50 € pro Monat sind – zumindest für den Regelfall – überteuert. Solche Verträge sollten gekündigt werden. Ebenso wenig wird – im Normalfall – die Anschaffung eines IPhone unabdingbar erforderlich sein. Auch dies ist derzeit öfter der Fall.

Die Vertragsgestaltung erfolgt aufgrund der unüberschaubaren Vielzahl von individuellen Angeboten und Leistungen und auch unterschiedlichen Bedarfen durch die Budgetverantwortlichen.

In der Verwaltungskonferenz vom 22.01.2016 wurde gleichwohl festgelegt, dass seitens des Hauptamtes Möglichkeiten für Rahmenvereinbarungen eruiert und diese dann der Mitarbeiterschaft zur Verfügung gestellt werden. Auch bleibt das Hauptamt Ansprechpartner für grundsätzliche diesbezügliche Verfahrensfragen.

Gleichwohl wird die letzte Entscheidung beim jeweiligen Budgetverantwortlichen liegen, der die dienstlichen Bedarfe am besten beurteilen kann und muss.

Ggfls. wird nämlich durchaus ein einfaches Handy ausreichen. Hochwertige Geräte und umfangreiche Pakete sind oftmals aus dienstlichen Gesichtspunkten entbehrlich und sollten kurzfristig durch günstigere Geräte / Vertragsgestaltungen ersetzt werden.

Im Zuge kostenoptimierender Vertragsneugestaltungen wurden mittlerweile bereits mehrere Mobilfunkverträge, u.a. für die komplette Verwaltungsführung, gekündigt.

 

Hier: Erhöung der Hundesteuer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Teil des Haushaltssicherungskonzepts des Jahres 2015 war die Erhöhung der Hundesteuer und eine Verstärkung der Kontrollen um den Bestand an nicht angemeldeten Hunden zu reduzieren.

Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wie viele Hunde wurden im Jahr 2015 kontrolliert?

 

  1. Wieviel nicht angemeldete Hunde konnten festgestellt werden?

 

  1. Welche Einnahmen konnten dadurch generiert werden?

 

  1. War auf Grund der Kontrollen eine erhöhte „freiwillige“ Anmeldung festzustellen?

Hier die Antwort der Verwaltung vom 09.02.2016.

das Rechts- und Ordnungsamt hat in 2015 im Rahmen einer besonders angeordneten Maßnahme im Zeitraum März, April und Mai ein verstärktes  Augenmerk auf alle angetroffenen Hunde gehabt und kontrolliert, ob diese eine Steuermarke tragen.

 

Entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt Erftstadt muss der Hund zum Nachweis der steuerlichen Erfassung die Hundesteuermarke tragen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann. Das Nichttragen der Hundesteuermarke könnte zudem ein Indiz dafür darstellen, dass ein Hund steuerlich nicht erfasst ist.

 

Eine vollständige Liste, wieviele Hunde im genannten Zeitraum kontrolliert wurden, habe ich nicht erstellt. Bekannt ist aber, dass in den 3 Monaten insgesamt 75 Hunde ohne Steuermarke angetroffen wurden. In allen Fällen habe ich es in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens bei einer Belehrung belassen und lediglich eine gebührenfreie Verwarnung ausgesprochen. Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen sich die Hundeführer/innen weigerten, Personalien anzugeben, wurden alle Hunde, die ohne Steuermarke angetroffen wurden, der Abteilung Steuern und Abgaben in der Kämmerei gemeldet.

Dort wurde dann überprüft, ob die Hunde tatsächlich steuerlich nicht gemeldet sind. Eine Aussage darüber,  wieviel der 75 in Rede stehenden Hunde nicht steuerlich erfasst waren, kann zum jetzigen Zeitpunkt von der Abteilung Steuern und Abgaben nicht mehr getroffen werden. Hierzu muss man sehen, dass die Abteilung Steuern und Abgaben ja nicht nur die Hunde, die seitens des Rechts- und Ordnungsamtes gemeldet wurden, zu bearbeiten hatte, sondern parallel dazu auch das normale Tagesgeschäft weiter lief, in dem es ja auch galt, Hunde zur Hundesteuer zu veranlagen. Insofern vermischten sich hier die Fälle.

 

Alle 75  gemeldeten  Fälle wurden aber kontrolliert und auch  im Nachhinein bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen steuerlich erfasst.  Wie hoch die dadurch generierten Steuereinnahmen sind, kann nicht gesagt werden.

 

Bußgeldeinnahmen aufgrund der fehlenden steuerlichen Veranlagung wurden i.H.v. ca. 500 € generiert.

 

Zu 4.:

 

Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass aufgrund der Kontrollen eine erhöhte freiwillige Anmeldung erfolgte.

 

 

Hier: Unterhaltsvorschuss

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

durch Unterhaltsvorschussleistungen entstehen der Stadt Erftstadt jährlich Kosten in Höhe von 300.000,00 € mit steigender Tendenz.
Da die bisherige Rückholquote mit über 30% vergleichsweise gut ist, sollte noch Optimierungspotential vorhanden sein.

 

Dies könnte zum einem durch eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl in diesem Bereich erfolgen, wobei eine Kosten-Nutzen-Analyse anzustellen wäre.
Denkbar wäre auch die Unterhaltsgläubiger verstärkt an externe Stellen (z.B. Rechtsanwälte) zu verweisen. Daraus würden weder der Stadt noch den Unterhaltsgläubigern Kosten entstehen, da letztere nahezu in allen Fällen Anspruch auf kostenlose Beratungshilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe haben dürften.
Ob dies erfolgreich wäre, hängt maßgeblich von den Gründen ab, warum eine Rückholung scheitert.
Ist der Schuldner nicht bekannt oder nachweislich weder kurz- noch mittelfristig finanziell in der Lage die Forderungen auch nicht in Teilen zu begleichen, wäre die Sache juristisch und wirtschaftlich aussichtslos.

 

Anders läge der Fall, wenn die Rückholung an den zeitlichen Kapazitäten der Mitarbeiter scheitern sollte, bzw. die Rückholung nicht mit juristischem Nachdruck verfolgt würde, wobei insbesondere an die Inanspruchnahme anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe zu denken wäre.

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Wie würde sich die Erhöhung der Mitarbeiterzahl, insbesondere durch Einstellung eines Juristen, auf die Rückholquote auswirken?

 

  1. Wurde die Zuhilfenahme externer Kräfte z.B. Rechtsanwälte geprüft, bzw. in Anspruch genommen?
  2. Auf welche Bereiche entfallen die Gründe des Scheiterns bei einer Rückholung beim Unterhaltsschuldner? (z.B.: Fehlenden Kenntnis über den Schuldner; Mangelnde Finanzkraft des Schuldners; Mangelnder Wille des Schuldners zur Zahlung).
  3. In wieviel Fällen wurden Seitens der Unterhaltsvorschusskasse Klage (Antrag) gegen den Schuldner erhoben und in wieviel Prozent der Fälle war die Klage (Antrag) erfolgreich?

 

Hier die Antwort der Verwaltung vom 18.02.2016. Diese deckt sich nicht wirklich mit den persönlichen Erfahrungen…

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Aktuelle Situation:

Zahl der Mitarbeiterrinnen: 2 (jeweils Vollzeit im geh.Dienst)
Rückholquote Stand 31.12.2015: 29,61 %
Summe Ausgaben 2015: 375.832,48 €
Summe Einnahmen 2015: 111.277,96 €

Allgemeines:

Das „Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder –ausfallleistungen“ (Unterhaltsvorschussgesetz – UVG) gibt es bereits seit 1980. Nach seiner Zielsetzung soll es den Schwierigkeiten begegnen, die allein stehenden Elternteilen und ihren Kindern entstehen, wenn der andere Elternteil sich der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ganz oder teilweise entzieht, hierzu nicht oder nicht in hinreichendem Maße in der Lage ist oder wenn er verstorben ist.
Nach dem Gesetz wird ein typisierter Unterhaltsbedarf für Kinder unabhängig von der Höhe des Einkommens des allein erziehenden Elternteils durch eine öffentliche Sozialleistung sichergestellt, die gegenüber der Erfüllung des zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs durch den anderen Elternteil nachrangig ist. Dabei ist das UVG nicht auf die Absicherung des Ausfalls konkret geschuldeter, tatsächlich ausfallender Unterhaltszahlungen beschränkt, sondern tritt mit seiner pauschalierten Leistung ersatzweise auch dort ein, wo der andere Elternteil verstorben, (noch) nicht festgestellt oder auf Dauer nicht oder nur in geringem Maße leistungsfähig ist.

Zu den Fragen 1 – 4 wird wie folgt Stellung genommen:

zu 1. Die beiden Mitarbeiterinnen verfolgen alle Ansprüche in allen Fällen. Es gibt keinen Fall, in dem
die Ansprüche nicht geprüft und ggfs. realisiert werden. In den Fällen, wo eine Heranziehung der übergegangenen Ansprüche gem. § 7 UVG möglich ist, werden alle Instrumente der Unterhaltstitulierung und anschließender Durchsetzung anhand der möglichen Zwangsvollstreckungsinstrumenten konsequent und zeitnah durchgeführt.

Somit würde eine Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter im Bereich Unterhaltsvorschuss nur Kosten verursachen. Die jährlichen Kosten eines Mitarbeiters/-rin (geh. Dienst) belaufen sich im Durchschnitt auf durchschnittlich 61.000 €.
Eine Erhöhung der Personalkosten würde die Rückholquote nicht verbessen. Es ist natürlich unbestritten, dass eine Reduzierung der Arbeitsbelastung zu verzeichnen wäre. Mit Einführung des Gesetzes am 01.01.1980 wurden Kostenschätzungen vorgenommen. Bereits damals wurde erklärt, dass „sich durch die Einziehung der Kraft des Gesetzes in Höhe des Vorschusses auf die öffentliche Hand übergehenden Unterhaltsteils die Haushaltsbelastung um etwa ein Fünftel vermindern“ würde. Entsprechende Repräsentativerhebungen haben bestätigt, dass eine Rückholquote von mehr als 20 % kaum zu realisieren sei.
Die letzten Zahlen aus dem Regierungsbezirk Köln stammen aus dem Jahr 2014. Demnach betrug dort die durchschnittliche Rückholquote 18,60 %.
Es darf auch nicht verkannt werden, dass die Rückholquote ständigen Schwankungen unterliegt, auf die die Mitarbeiterinnen keinen Einfluss haben. Zum Beispiel führt jede Erhöhung des Selbstbehaltes (aktuell 1.080,00 €) zu einer Verringerung der Rückholquote.
Eine Rückholquote stets deutlich über dem Durchschnitt der angrenzenden Kommunen ist Beweis für eine in den letzten Jahren optimierte Arbeitsweise und Qualität der Mitarbeiter.
Die Einstellung eines Juristen würde aktuell ebenfalls keine Erhöhung der Rückholquote bedeuten. Dieser müsste natürlich im Bereich Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss sehr versiert sein. Dieses Fachwissen bringen die derzeitigen Mitarbeiterinnen aber durch ihr Engagement und ihre langjährige Erfahrung auch mit.

zu 2. Der Unterhaltsanspruch des Kindes geht kraft Gesetz (§ 7 UVG) auf das Land NRW – vertreten durch den Bürgermeister der Stadt Erftstadt/ UV-Stelle – über. Dem Land NRW steht in allen Verfahren (Titulierung der Ansprüche, Vollstreckungsmaßnahmen, etc.) Kostenfreiheit zu. Bei einer Aktivlegitimation des Kindes, d.h. Rückübertragung der Ansprüche auf das Kind, das diese insgesamt durch einen Rechtsanwalt geltend machen lässt, muss sich das Land an den Kosten des Verfahrens beteiligen, da nur das Kind Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat, nicht das Land. Dies bedeutet, es würden zusätzliche Kosten entstehen. Ferner ist die UV-Stelle bei einer Rückübertragung nicht mehr „Herr des Verfahrens“. Es besteht keine Möglichkeit mehr ggfs. korrigierend einzugreifen. Ggfs. hat dies auch wieder Auswirkung auf die Rückholquote und nicht unbedingt im positiven Sinne.

zu 3. Im Bereich Unterhaltsvorschuss beziehen ca. 80 % der Unterhaltsschuldner Leistungen
nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch 2. Buch), oder beziehen Erwerbseinkommen in Niedriglohnsektor. Hier spiegelt sich der große Bereich der Zeitarbeitsfirmen wieder.
Hier ist anzumerken, dass die Leistungen nach dem SGB II nicht pfändbar sind. Hinzu kommt die steigende Anzahl von Privatinsolvenzen. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass die Mitarbeiterinnen der Unterhaltsvorschussstelle der Stadt Erftstadt es teilweise schaffen, auch von diesen Schuldnern rückständige Zahlungen zu bekommen. Dies ist dem Um-stand zu verdanken, dass sie im Rahmen der Netzwerkbildung vertraulich mit den maßgebenden Stellen ( Jobcenter , Sozialamt etc. ) zusammenarbeiten und in der Lage sind, auch bei einigen dieser Schuldnern die Einsicht herbeizuführen, auf freiwilliger Basis geringe Zahlungen zu leisten.
Hier ist anzumerken, dass es teilweise sehr schwierig ist, den Schuldner zu-nächst ausfindig zu machen. Hierzu sind oft aufwendige Recherchen in Form von Anfragen an andere öffentliche Stellen (Sozialversicherungsträger, Einwohnermeldeämter, usw.) von Nöten.

zu 4. Die Stadt Erftstadt wird durch die Unterhaltsvorschusskasse auch in Unterhaltsprozessen
vor Gericht vertreten. In ca. 10 Fällen war die Stadt Erftstadt in den letzten 5 Jahren in streitigen Verfahren. Bisher waren alle Verfahren erfolgreich und konnten durch im Urteil festgelegte Zahlungsvereinbarungen auch zeitnah realisiert werden.
Die Unterhaltsforderungen werden aus Kostengründen zunächst über das gerichtliche Mahnverfahren oder über Anträge auf Festsetzung des Unterhaltes im vereinfachten Verfahren tituliert.
Klagen in diesem Bereich sind eher die Ausnahme, da dies nur in den Streitfällen Sinn macht, wo durch den Schuldner versucht wird tatsächliches Einkommen zu bestreiten.
Über die Anzahl von Anträgen auf gerichtliche Mahnbescheide, Pfändungen, und allen anderen Mitteln zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen werden keine Statistiken geführt.
Die Verwaltung hält derartige Zahlen allerdings auch für wenig aussagekräftig bei der Frage nach Möglichkeiten zur Steigerung der Rückholquote.

Verwaltungserfahrung ist, dass viele Zahlungspflichtige auf Mahnbescheide gar nicht mehr reagieren; so z. B. dann, wenn sie seit Jahren von Arbeitslosengeld II leben, die eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben oder Privatinsolvenz angemeldet haben.

 

 

Antrag zu den Problemen mit dem papierlosen Sitzungsdienst

In letzter Zeit häufen sich die Probleme mit dem papierlosem Sitzungsdienst (sd-net) über welchen die Stadtverordneten und sachkundigen Bürger auf Unterlagen zugreifen können.

Durch den Verzicht auf Vorlagen auf Papier können hohe Summen eingespart werden, da Druck und Versendekosten entfallen. Hinzu kommt die Einsparung von Ressourchen und die damit verbundene Entlastung der Umwelt.

Die Nutzung setzt aber voraus, dass sich die papierlosen Unterlagen mit denen auf Papier identisch sind.

Dies war in letzter Zeit vermehrt nicht der Fall, so dass unterschiedliche Vorlagen beraten wurden, was letztlich zur Ungültigkeit der entspechenden Abstimmungen führen kann.

Der Rechnungsprüfungsausschuss musste aus diesem Grund einen Großteil der Tagesordnungspunkte in eine Sondersitzung vertagen.

Die Probleme müssen schnellstmöglich abgestelllt werden. Daher nachfolgender Antrag der Freien Wähler:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

Die Verwaltung beruft zeitnah eine Sitzung des Arbeitskreises „Papierlos“ ein und be-richtet in diesem über die Probleme des papierlosen Sitzungsdienstes (SD-Net). Zu diesem Arbeitskreis werden Mitarbeiter der Verwaltung und Mitarbeiter des Unter-nehmens eingeladen, welche das SD-Net bereitstellt.
Begründung:
In letzter Zeit häufen sich die Probleme mit dem papierlosen Sitzungsdienst. So fehlen teilweise Vorlagen und Anlagen, insbesondere oft die Beschlusskontrolle. Einzelne Anlagen werden in schlechter Qualität bereitgestellt.
Weitaus schwerer wiegt aber der Umstand, dass die Vorlagen im SD-Net von den Vorlagen in Pa-pierform abweichen. So kommt es zur Abstimmung über unterschiedliche Vorlagen und damit zu unrechtmäßigen Beschlüssen mit entsprechenden Konsequenzen.
Besonders auffällig war dies in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 03.12.2015 in dem sich mehrere Vorlagen auf Papierform von der elektronischen Form unterschieden.
Dieser Zustand ist nicht weiter hinnehmbar und es sollte schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden.

Tierhilfe Vierbeiner zu Gast bei den Freien Wählern

Die „Tierhilfe Vierbeiner Erftstadt“, eine in Erftstadt einzigartige Initiative, war Gast bei den Freien Wählern und berichtete über ihre Arbeit.

„Wir sind ein Team, dass mit viel Freude und Herzblut bei der Sache ist“, berichtet Nicole Pegel die mit ihrem Teamkollegen Andre Berndt die Initiative, die sich um den regionalen Tierschutz kümmert, vorstellte.
Wenn ein Tier in Not ist, helfen sie, egal ob es sich um ein Wildtier oder ein Haustier handelt; und das rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.
Hinter der Arbeit steckt ein hohes Engagement, sowohl zeitlich als auch finanziell.
Trotzdem sind alle Einsätze unentgeltlich.
Zu ihren Einsätzen gehört sowohl die Suche von vermissten Tieren, als auch die Rettung verletzter Tiere.

„Wir sind beeindruckt, was hier an ehrenamtlicher Arbeit geleistet wird“, so Raymond Pieper, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler Erftstadt, über die Initiative, die es zu unterstützen gilt.

http://www.tierhilfe-vierbeiner-erftstadt.de

 

Tierhilfe

Geschäftsschließungen in Erftstadt-Erp

Die Freien Wähler fordern die Stadtverwaltung zum Handeln auf.

 

Nach der beschlossenen Schließung des EDEKA Marktes und der Bäckerei Minten in Erftstadt-Erp, würde in Erp kein Geschäft mehr verbleiben in welchem die Erper Bürgerinnen und Bürger ihren täglichen Bedarf an Grundnahrungsmittel decken könnten.

Mit dem Wegfall des EDEKA Marktes fällt sogleich die Hermes Paketstation, die Lotto Annahmestelle und die Wäscherei Annahme-Stelle weg.

Auch dafür gibt es in Erp keinen Ersatz.

 

„Erp verfügt noch nicht mal über einen Kiosk. Nach der Schließung von EDEKA und Bäckerei könne man in Erp schlichtweg gar nichts mehr kaufen. Das ist für die Erper Bevölkerung eine Katastrophe!“, so das Erper Mitglied der Freien Wähler Karsten Hajok.

 

Gerade auch im Hinblick auf die in Erp untergebrachten Flüchtlinge, welche auch ein Interesse daran haben bestimmte Dinge in fußläufiger Entfernung erwerben zu können, stellt sich die Situation als problematisch dar.
Für die Freien Wähler war gerade der vorhandene EDEKA Markt einer der Gründe gewesen, für den Standort Erp als Erstaufnahmeeinrichtung zu stimmen.
„Die Verwaltung sollte den bisherigen Eigentümer des EDEKA Marktes intensiv bei der Suche nach einem Nachfolger für das Ladenlokal unterstützen. In Liblar konnte die Lebensmittelkette Norma als Nachfolger für den geschlossenen EDEKA Markt am Bürgerplatz gefunden werden. Der Norma-Markt wird inzwischen sehr gut angenommen.

„Ein größerer Ortsteil wie Erp mit über 2.600 Einwohnern hat ohne weiteres Potential für einen Lebensmittelmarkt mittlerer Größe“, so der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Raymond Pieper.

Gesamtschule „Wir kämpfen weiter“

Gemeinsame Pressemitteilung

der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wählergemeinschaft sowie Birgit Foken-Brock (Piraten)

Erftstadt. Der Beschluss des Rates, alle weiterführenden Schulen in Erftstadt zu erhalten, um damit die Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt zu verhindern, wird deren Einrichtung in dieser Wahlperiode nicht aufhalten können. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wählergemeinschaft und Birgit Foken-Brock (Piraten) kündigten in einem Pressegespräch an, weiter für die Errichtung einer Gesamtschule kämpfen zu wollen. Unisono stellen sie fest: Der Bedarf für eine Gesamtschule in Erftstadt besteht. Die Nachfrage aus Erftstadt kann und wird in den Nachbarkommunen nicht befriedigt. Gleichzeitig hält die Stadt weitaus mehr Kapazitäten an den Gymnasien vor, als aus Erftstadt selbst und den Nachbarkommunen nachgefragt werden.

 

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wählergemeinschaft und Birgit Foken-Brock werden einem Schulentwicklungsplan, in dem die Errichtung der Gesamtschule nicht festgeschrieben ist, nicht zustimmen. Den Erhalt einer aus den siebziger Jahren stammenden, rückwärtsgewandten Schullandschaft werden sie nicht mittragen. Die sich darin dokumentierende kommunale Schulpolitik ist einerseits mit den Erfordernissen eines modernen Schulangebots nicht zu vereinbaren und verstößt eklatant gegen das Prinzip der Chancengleichheit in der Bildungspolitik. Erftstädter Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern wird die Chance genommen, die bevorzugte Schulform zu wählen. Sie werden ausgegrenzt. Das Erftstädter Schulangebot fällt so noch weiter hinter das der Nachbarkommunen ab. Die Abstimmung mit den Füßen wird weiter angeheizt.

 

Die Gesamtschulbefürworter halten an ihrem Vorschlag fest, die Gesamtschule im Schulzentrum Lechenich einzurichten. Dafür sprechen einerseits die aktuellen und zu erwartenden Schülerzahlen, die geringere Bindung der Eltern an das Schulzentrum in Lechenich als anderseits auch die notwendigen Investitionen in das Schulzentrum selbst. Während das Schulzentrum in Liblar in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt für die Bedürfnisse von Gymnasium und Realschule saniert wurde und jetzt für rund vier Millionen Euro weiter ausgebaut wird, sind am Schulzentrum in Lechenich laut Verwaltung Investitionen von bis zu 22 Millionen Euro notwendig. Eine so hohe Investition ist nur für ein Schulangebot zu rechtfertigen, dass sich als zukunftsfähig erweist. Der bloße Erhalt der dort existierenden drei Schultypen bietet diese Garantie nicht.

 

In der Errichtung einer Gesamtschule im Schulzentrum Lechenich sehen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wählergemeinschaft und Birgit Foken-Brock die Chance, das Schulzentrum Lechenich nachhaltig zu stärken. Nur mit der Öffnung des Schulzentrums für eine Gesamtschule sind die notwendigen hohen Investitionen in das Schulzentrum in Lechenich zu rechtfertigen. Durch eine Öffnung des Schulzentrums für die Gesamtschule ist nach Ansicht der drei Fraktionen und der Piratin sogar eine Stärkung des derzeitigen Gymnasiums in Lechenich denkbar, sofern es bereit ist, mit der Gesamtschule zu kooperieren.

 

Hart ins Gericht gehen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wählergemeinschaft und Birgit Foken-Brock mit Erftstadts Bürgermeister Volker Erner. Er hat in der positiven Umfrage zur Gesamtschule zunächst einen Auftrag für die Errichtung einer Gesamtschule gesehen, ist dann angesichts der Forderungen des Bürgerbegehrens umgefallen und hat schließlich – ganz entgegen dem ursprünglichen Verwaltungsentwurf einseitig Partei für die Ziele des Bürgerbegehrens ergriffen. Er ist damit all den Grundschuleltern, die eine Gesamtschule für ihre Kinder anstreben, in den Rücken gefallen. Nach seiner einseitigen Festlegung für die Interessen der Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt aller weiterführenden Schulen bleibt er nun die Antwort darauf schuldig, wie er den nachgewiesenen Bedarf für eine Gesamtschule zu befriedigen gedenkt. Das ist eines Bürgermeisters für alle Erftstädter nicht würdig.

 

SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wählergemeinschaft und Birgit Foken-Brock bereiten derzeit einen gemeinsamen Antrag vor, in dem Rat und Verwaltung aufgefordert werden, den angefangenen Weg für die Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt voranzugehen. Sie werden die Verwaltung auffordern, aufzuzeigen, wie eine Gesamtschule am Schulzentrum in Lechenich eingerichtet werden kann. Geprüft werden soll auch, ob und wo zum Beispiel eine Gesamtschule zentral in Erftstadt, das heißt in Lechenich, neu gebaut werden kann.

Antrag bezüglich eines Beratungstages der Verbraucherzentrale in Erftstadt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt die Arbeit der Verbraucherzentrale im Hinblick auf die Nutzung durch Erftstädter Bürger dar.
  2. Die Verwaltung führt Gespräche mit der Verbraucherzentrale bezüglich Einrichtung eines monatlichen Beratungstages in Erftstadt

Begründung

Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erfahren immer größeren Zulauf durch Bürger, welche die vielfältigen Beratungsmöglichkeiten nutzen.

Die Probleme und Gefahren denen sich die Verbraucher gegenüber sehen, haben sich auch durch die Nutzung des Internets  in den letzten Jahren stark erhöht.

Gerade wenn es um Prüfung von Unterlagen geht, kann eine Beratung zwingend nur persönlich vor Ort in den Beratungsstellen erfolgen.

Im Rhein-Erft-Kreis gibt es nur zwei Beratungsstellen in den Städten Bergheim und Brühl.

Für Erftstädter Bürger ist damit eine Nutzung des Beratungsangebotes nur mit einer Fahrt zu den Beratungsstellen möglich, was in Einzelfällen dazu führen dürfte, dass von einer Beratung Abstand genommen wird.

Durch die Einrichtung eines monatlichen „Beratungstages“ in Erftstadt, könnte eine vorhandene Nachfrage abgefragt werden.
Die Beratung könnte in vorhandenen Räumen in Erftstadt und durch bereits vorhandene Mitarbeiter der Verbraucherzentrale erfolgen, so dass die Einrichtung des Beratungstages nur mit geringen Kosten verbunden sein dürfte.

Nach einem Testzeitraum von 12 Monaten kann dann, je nach Nutzung durch die Bürger, über eine Ausweitung oder Reduzierung des Angebotes entschieden werden.