Anfrage bezüglich der Eintreibung von Rundfunkgebühren

03.03.2024

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

die Rundfunkgebühren wurden bei säumigen Zahlern bisher im Auftrag der GEZ von den Vollstreckungsbeamten der Kommunen eingetrieben.
Die GEZ hat diese Praxis nunmehr geändert und betreibt die Zwangsvollstreckung im eigenen Auftrag.

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Werden seitens der Stadt Erftstadt weiterhin Forderungen für die GEZ eingetrieben?
  2. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2023 Forderungen für die GEZ eingetrieben?
  3. Wieviel Verwaltungsressourcen waren durch die Eintreibungen gebunden?
  4. Wie werden die freiwerdenden Ressourcen nach Wegfall der Aufträge der GEZ eingesetzt?

Antwort der Verwaltung vom 14.03.2024

 

Sehr geehrter Herr Pieper,
Vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Eintreiben von Rundfunkgebühren, die ich Ihnen gerne
folgendermaßen beantworte:
1.) Werden seitens der Stadt Erftstadt weiterhin Forderungen für die GEZ eingetrieben?
Nein, zum 31.12.2023 wurden alle offenen Amtshilfeersuchen (AHE) von der GEZ an diese
zurückgegeben. Seit dem 01.01.2024 werden keine Forderungen mehr für die GEZ eingetrieben.
2.) In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2023 Forderungen für die GEZ eingetrieben?
In 2023 gab es insgesamt 4333 neue Aufträge für die Vollziehungsbeamt:innen (VZB), davon 1764
Amtshilfeersuchen. 453 Aufträge für 430 Schuldner:innen kamen von der GEZ. Von diesen 453
Aufträgen wurden 42 wieder durch die GEZ zurückgenommen und der Außendienst musste nicht
tätig werden.
3.) Wieviel Verwaltungsressourcen waren durch die Eintreibungen gebunden?
Die verbliebenen 411 Aufträge der GEZ machten etwa 9,5% der neuen Aufträge aus. Die beiden
VZBs haben also etwa 9,5% ihrer Zeit in die AHEs der GEZ investiert.
4.) Wie werden die freiwerdenden Ressourcen nach Wegfall der Aufträge der GEZ eingesetzt?
Die durch den Wegfall der Beitreibung für die GEZ gewonnenen Ressourcen können jetzt intensiver
für alle noch offenen Aufträge der VZBs genutzt werden. Ziel sollte es sein die offenen Forderungen
zeitnah bei den Schuldner:innen einzufordern. Durch die hohe Menge an offenen Forderungen ist
dies bisher nicht immer möglich gewesen. Bis Ende 2023 waren insgesamt noch 3.516 Fälle bei den
VZBs offen, bzw. noch nicht vollständig beigetrieben. Darin enthalten sind auch Fälle aus Vorjahren.
In 2023 wurden von den beiden VZBs insgesamt 2.974 Fälle vollständig erledigt. Im Januar und Februar 2024 sind insgesamt schon 886 neue Aufträge an die VZBs erteilt worden. Im Laufe des
Jahres 2023 wurde außerdem die Gruppenleitung der Vollstreckung eingespart, so dass auch eine
Aufgabenverschiebung dieser Stelle auf die VZBs stattfindet.