Rede der Freien Wähler zum Haushaltsplan 2017

Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler

im Rat der Stadt Erftstadt, Raymond Pieper, zur Ratssitzung am 21.12.2016

 

Es gilt das gesprochene Wort.

 

Mit dem Haushaltsplanentwurf hat uns die Verwaltung ein solides Zahlenwerk abgeliefert in einer Darstellung, welche noch nicht optimal ist, aber sich schon in wesentlichen Punkten zu den vorhergehenden Haushalten verbessert hat, was die Lesbarkeit und damit die Transparenz des gesamten Haushaltes fördert.

Ziel sollte es sein, dass sich nicht nur Mitglieder der Ratsfraktionen, sondern auch der Bürger an sich mit dem Haushaltsplan beschäftigen kann, ohne vorher ein BWL-Studium absolvieren zu müssen.
Unsere Anträge zum Haushalt, zielten daher dieses Jahr auch mehr auf die Form als auf den Inhalt ab und wir sind zufrieden, dass die Verwaltung einige unsere Anregungen aufgegriffen hat.
Dennoch, Verbesserungsmöglichkeiten gibt es immer.

 

Zum Inhalt gibt es tatsächlich nicht viel zu sagen, da sich der Haushalt kaum von den vorherigen Haushalten unterscheidet.

So attestiert uns der Kämmerer erneut, dass der Haushalt 2017 wahrscheinlich der letzte genehmigungsfähige Haushalt für lange Zeit sein wird.
Hoffen wir, dass man sich auch diesmal irrt.
Aber Prognosen sind schwer – besonders, wenn sie die Zukunft betreffen.

Bei den Bürgerinnen und Bürgern kommt wenig davon an, in welcher finanziellen Schieflage die Stadt ist.
Vielleicht wird die von uns beantragte Schuldenuhr und der Bürgerhaushalt ein bisschen Aufklärung leisten.
Solange wir aber so tun, als würden wir das Geld hier im Keller drucken,

 

was jedenfalls die hohen Druckkosten in der Verwaltung erklären würde,

 

brauchen wir uns nicht zu wundern, dass der Eindruck entsteht, es ginge uns finanziell gut um nicht zu sagen „zu gut“.

 

Wäre der Stadt ein Unternehmen, hätten inzwischen 30% der Mitarbeiter ihren Job verloren; als wir im Jahr 2014 eine Reduktion der Personalkosten um 0,5% – ich wiederhole 0,5% gefordert haben, wurden wir als Phantasten belächelt.

 

Vor welchen finanziellen Problemen diese Stadt steht ist auch Teilen der Verwaltung offensichtlich nicht bewusst.

So verwundert es nicht, dass für einen Umbau eines angemieteten Büros im Rathaus mal eben über 500.000 € ausgegeben werden.

Auf unseren Antrag im Jahr 2014 die Büchereien zusammenzulegen um damit jedenfalls auch Kosten zu sparen, ist die Idee eines Medienzentrums erwachsen, was sicherlich in den Bereich „wünschenswert“ fällt, allerdings völlig an der damaligen Intention des Antrags vorbei.
Auch nach bald zwei Jahren sind wir daher noch kein Stück weiter.
Vielmehr sind wir in den für Erftstadt typischen Kreislauf von „Reden, Vertagen, Reden, Vertagen, Arbeitskreis bilden, Gutachten beauftragen, Reden, Vertagen“ eingetreten.
So, meine Damen und Herren, kommen wir jedenfalls finanziell nicht vorwärts in dieser Stadt.

Die Bürgerinnen und Bürgern sind auch verwundert, wo wir überall investieren wollen.

RWE, GVG, Stadtbusgesellschaft, Energiegesellschaft…

Der Eindruck entsteht, wir hätten Geld wie Heu.

Tatsächlich werden und würden alle genannten Projekte ausschließlich mit Darlehen finanziert.

Auch auf der Einnahmenseite verzichten wir gerne auf Erträge aus Grundstücksverkäufen.  Beste Beispiele: Vilskaul oder Lange Heide.

Der Haushaltsplan selbst hat sich jedenfalls schon mal in Bezug auf Lesbarkeit und Transparenz verbessert. Fehlt nur noch das Verständnis derer, die ihn lesen.
Ein langer Weg liegt vor uns. Wir, die Freien Wähler sind bereit ihn zu gehen.

 

Dem Haushalt stimmen wir daher zu.

Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden

Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche städtischen Gebäude bereits mit Photovoltaik Anlagen ausgestattet sind und welche Energieleistung von diesen im Jahr 2016 erzeugt wurde.
  2. Die Verwaltung stellt dar, welche weiteren städtischen Gebäude sich für eine Ausstattung mit Photovoltaik Anlagen eignen .
  3. Es soll festgelegt werden, dass ab dem Jahr 2020 die durch Photovoltaik Anlagen auf städtischen Gebäuden produzierte Stromleistung mindestens der verbrauchten Stromleistung aller städtischen Gebäude entspricht.

Begründung

Photovoltaik (Solarstrom) Anlagen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Hier lässt sich mit immer geringeren Investitionen Strom erzeugen, welcher in das Stromnetz eingespeist oder selbst verbraucht werden kann.

Wenn die Kommune ihren kompletten Strombedarf auf diese Weise selbst herstellen würde, wäre dies nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern gleichzeitig ein gelungener Beitrag zur Energiewende. Auch wäre dies ein positives Signal an die Bürger, über die eigene wirtschaftlich sinnvolle Selbstversorgung nachzudenken. Wir würden es auch für eine gute Werbung der Stadt Erftstadt halten, die progressiv und rational wirtschaftlich handelnd neue Wege geht.

Im Eigentum der Stadt Erftstadt stehen diverse Gebäude, wie z.B. Kindergärten, Schulen oder Feuerwehrgerätehäuser, welche sich für eine Bestückung mit Photovoltaik Anlagen eignen.

Durch diverse Fördermaßnahmen können die Anlagen leicht finanziert werden, wobei sich die Investitionskosten meist schon nach wenigen Jahren durch Einnahmen durch die Stromproduktion amortisiert haben.

Gleichzeitig sollte durch „passive“ Maßnahmen der Energieverbrauch gesenkt werden (Einsatz von LED etc.).

Vorab sollten als Prüfschritte folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wie viele Kilowattstunden verbrauchen die städtischen Einrichtungen im Jahr?
  • Wird der Strom aus den bisherigen Photovoltaik Anlagen bereits selbst genutzt oder eingespeist?
  • Falls dieser selbst genutzt wird (oder werden kann), wie viel zusätzlicher Strom müsste dann noch selbst hergestellt werden?
  • Wie viel Anlagen m² wären nötig, um stromautark agieren zu können?

Anfrage zu den Kosten der Flüchtlings Unterkunft in Erp

Sehr geehrter Herr Erner,
den Ausführungen Herrn Walters aus dem Rechnungsprüfungsausschuss folgend ist es in den ersten zehn Monaten des Jahres (01.01.2016-21.10.2016) zu enorm hohen Kosten in der Erstunterkunft in Erp gekommen.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

aufste
Laut Information im letzten Rechnungsprüfungsausschuss wird das Gebäude in Erp derzeit nur noch von 34 Personen genutzt, denen 21 „Dienstleister“ gegenüberstehen. Zu diesen Dienstleistern zählen nicht nur Mitarbeiter des ASB, sondern auch das Reinigungspersonal, etc. Die Verträge mit den jeweiligen Dienstleistern wären kurzfristig zu ändern und an die Anzahl der Bewohner anzupassen zu wesen.
Leider war kein Ansprechpartner des entsprechenden Fachamts anwesend.

Bitte beantworten Sie diesbezüglich nachfolgende Fragen:
1. Wie war die zahlenmäßige Entwicklung der Bewohner der Unterkunft in Erp von Januar 2016 bis November 2016 einschließlich?
2. Wie hoch waren die Kosten für die Unterkunft Erp bisher insgesamt (2015 & 2016)?
3. Wie hoch ist der Betrag der Kosten, den das Land NRW bisher erstattet hat?
4. Was passiert mit den Kosten, die das Land bisher nicht erstattet hat?
5. Wie stellen Sie sicher, dass alle Kosten erstattet werden?
6. Warum wurden die Verträge nicht an die Zahl der Bewohner angepasst?
7. Welche Aufgaben hab das Reinigungspersonal und der ASB insbesondere übernommen, da die Leistung laut Vertrag nicht reduziert wurde, aber sich das Arbeitsvolumen verringert hat?

 

Antwort der Verwaltung vom 24.11.2016:

Ihre Anfrage, ausgelöst durch eine nicht auf der Tagesordnung des Rechnungsprüfungsausschus-ses stehende Darstellung des Rechnungsprüfungsamtes in der Sitzung am 22.11.2016, nehme ich zum Anlass nicht nur die aufgeworfenen Fragen zu beantworten, sondern eine umfassende Dar-stellung zum Betrieb der Notunterkunft für Flüchtlinge abzugeben.
Diese Darstellung soll dazu dienen, Ihnen die mit dem Betrieb der Notunterkunft einher gehenden Problematiken transparent zu gestalten.
Die Verwaltung wird seit August 2015 im Wege der Amtshilfe durch das Land NRW gemäß §§ 4ff Verwaltungsverfahrensgesetz NRW in Anspruch genommen und verpflichtet Unterbringungsmög-lichkeiten für geflüchtete Personen bereit zu stellen, um drohende Obdachlosigkeit zu verhindern. Das Amtshilfeersuchen wurde einige Male angepasst und verändert. Letztlich war die Verwaltung verpflichtet für bis zu 280 Personen eine Unterkunft bis zum 31.12.2016 vorzuhalten.
Die konkrete Vorgabe, resultierend aus dem Amtshilfeersuchen, bestand darin, eine Einrichtung zu errichten und für die jederzeitige Betriebsbereitschaft im Hinblick auf medizinische und soziale Be-treuung sowie Versorgung für bis zu 280 Flüchtlinge zu sorgen und dafür eine entsprechende Konzeption, auch unter Einbeziehung von Verwaltungsleistungen, Hausmeisterdiensten und Securityleistungen aufzubauen.
Das Konzept, welches die Handlungsanweisungen des Landes NRW berücksichtigte, sah vor, Sozialarbeiter/innen vorzuhalten, eine adäquate Beschäftigung für die Bewohner/innen anzubie-ten, eine Kinderbetreuung zu gewährleisten, Deutsch zu unterrichten, eine Security rund um die Uhr vorzuhalten und als Betreiber der Einrichtung eine 24 Stunden Erreichbarkeit sicher zu stel-len. Außerdem musste die Anlage nach strengen Kriterien und Vorgaben gereinigt und ein Hausmeisterdienst eingerichtet werden. Es musste eine Hausordnung erstellt und an die Bewoh-ner/innen vermittelt werden. Regelungen zum Betrieb der Waschmaschinen wurden erarbeitet. Das Essen und die entsprechende Ausgabe musste organisiert werden. Selbst die Kleiderkammer funktionierte erst, als feste Regeln aufgestellt wurden. Medikamente mussten verabreicht, Arzt- und Impftermine galt es zu vereinbaren und zu organisieren. Dazu gehörte auch die Organisation von Fahrdiensten. Umfangreichen Dokumentationspflichten bezüglich Krankheitsverläufen, Medi-kamentenverabreichungen, Arztbesuchen etc. musste nachgekommen werden. Personenakten wurden angelegt. Es kam zu Krankheitsfällen, die eine Separierung und eine Unterbringung in ei-ner Quarantänestation nach sich zogen. Dazu fiel sehr viel Büroarbeit an, zudem galt es sehr viele Fragen hinsichtlich des Fortgangs des Asylverfahrens und Konflikte (hinsichtlich Zimmerunterbrin-gung, Streitereien etc.) zu lösen. Es kam nachts und am späten Abend zu plötzlichen Krankheits-fällen, Verletzungen etc., die behandelt werden mussten. Mehr als einmal standen zu allen Tages- und Nachtzeiten Menschen vor der Tür, die Einlass begehrten, Besuche durchführen wollten etc.
Des weiteren mussten auch das Gesundheitsamt und das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises beteiligt werden. Etliche Begehungen wurden durchgeführt und es galt Hygiene- und Reinigungs-pläne zu erstellen. Ähnliches galt für den Brandschutz. Rettungswegepläne und Notausgänge wurden erarbeitet.
Die Notunterkunft wurde zunächst in einem sehr, sehr kurzen Zeitfenster in den Räumen der För-derschule Erftstadt-Friesheim errichtet. Im Oktober 2015 wurden diese Räume aufgegeben. Es erfolgte ein Umzug in das leerstehende Seminargebäude der Allianzversicherung nach Erftstadt Erp.
Zu Beginn des Betriebes der Notunterkunft wurde die Stadt Erftstadt von keinem Betreuungsver-band unterstützt. Alle Verbände, bei denen eine Nachfrage gestellt wurde, erteilten eine Absage, weil die Kapazitäten nicht ausreichten. Mithin organisierten die Verwaltungsmitarbeiter/innen, un-terstützt von ehrenamtlich Helfenden, alle die oben beschriebenen Dinge zunächst allein.
Glücklicherweise fanden wir dann, quasi im letzten Moment, einen in Erftstadt ansässigen Betreu-ungsverband, der uns Unterstützung zusagte. Dafür musste aber zunächst Personal in Anleh-nung an die Vorgaben der Bezirksregierung akquiriert und eingestellt werden. Dies war anfangs nicht einfach, so wechselte das Personal anfänglich mehrfach. Schließlich ist es aber gelungen, qualifiziertes, motiviertes Personal zu finden und der Betreuungsverband konnte sukzessive schließlich alle sozialarbeiterischen und medizinischen Aufgaben nach den Vorgaben der Bezirks-regierung übernehmen. Nachfolgend gebe ich dazu einen Überblick:
 Medizinische Versorgung kleinerer Unfälle und Behandlung geringfügiger Erkrankungen; ggf. Hinzuziehen eines RTW/Notarztes oder Arztes
 Ausfüllen der entspr. Krankentransportscheine und Krankenbehandlungsscheine
 Verabreichen der notwendigen Medikamente und deren Dokumentation
 Organisation der turnusmäßig in der Einrichtung stattfindenden Arztsprechstunde sowie de-ren Begleitung durch Fachpersonal; Führung einer Krankenakte; Einlösung von Rezepten und Beschaffung von Arzneimitteln
 Vereinbarung von Facharztterminen und Krankenhausbehandlungsterminen
 Organisation der medizinischen Erstsichtung bei Neuankünften
 Vereinbaren von Röntgenterminen zum Ausschluss einer TBC-Erkrankung; Organisation des Impfangebotes
 Führen der Krankenakten und Untersuchungshefte
 Erkennen, bewältigen und vermeiden von Konflikten zur Sicherstellung des sozialen Frie-dens in der Einrichtung. Mitwirkung an der Akzeptanz der Flüchtlinge bei der Bevölkerung und den Bewohnern Sitten und Gebräuche näher bringen
 Vermittlung der Hausordnung und Regeln
 Organisation der Waschmaschinen- und Trocknernutzung
 Anleitung der Flüchtlinge zu Arbeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung, wie Garten-arbeit, Laub kehren, Staub saugen, Müll sammeln etc.
 Durchführen diverser Beschäftigungsangebote für alle Altersgruppen; Gesprächsrunden
 Angebot von ersten Deutschkursen
 Übernahme eines Nachtdienstes zur Abdeckung medizinischer „Notfälle“
Wie oben beschrieben, musste auch eine Bewachungsfirma, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung ist, beauftragt werden. Auch hier gebe ich einen Überblick zu den Aufga-ben:
 Objektschutz
 Einlasskontrolle, ggf. Personenkontrollen und Durchsuchungen; Führen einer Anwesen-heits- und Abwesenheitsliste der Bewohner/innen
 Begleitung bei der Essensausgabe und Kleiderkammer; Begleitung des Reinigungsperso-nals beim Reinigen sensibler Bereiche, z.Bsp. der Toiletten/Appartements
 Personenschutz im Objekt (Begleitung schwieriger Gespräche)
 Schlichten von Konflikten der Bewohnerschaft untereinander
 Durchsetzen von Verboten (z.Bsp. kein Alkoholkonsum, Nachtruhe, Durchsetzung der Hausordnung)
 Begleitung von Transfers nach Bedarf
Die Firma zeichnet sich dadurch aus, dass sie mehr als den gesetzlich geforderten Mindestlohn zahlt, keine Subunternehmer beschäftigt und auch auf Chefebene eine ständige Erreichbarkeit sicher gestellt ist. Die Arbeit im Flüchtlingsbereich erfordert eine hohe Kompetenz und Einfüh-lungsvermögen, welches zu jedem Zeitpunkt vorhanden war. Besonders erwähnenswert ist, dass hier Mitarbeiter/innen zum Einsatz kamen, die die Sprachen der Herkunftsländer, wie bspw. Ara-bisch, Asyrisch oder Farsi sprechen. Alle Mitarbeiter/innen unterliegen einer ständigen Überprü-fung durch die Bezirksregierung.
Auch an die Reinigung der Notunterkunft wurde eine sehr hohe Anforderung gestellt. Dazu hat das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises mehrere Begehungen, anfangs in Erftstadt-Friesheim,
später in Erftstadt-Erp durchgeführt und Anleitungen gegeben. Da es sich um eine Gemein-schaftsunterkunft handelte, musste die Vorgabe beachtet werden, dass die Unterkunft fremd zu reinigen ist- die Bewohner/innen selbst durften zu Reinigungsarbeiten nicht heran gezogen wer-den. Bezüglich der Gemeinschaftsräume (Speisesaal, Sanitärcontainer, Spielzimmer etc.) waren die Auflagen ebenfalls streng. Die Reinigungsleistung musste dokumentiert werden, die Wischlap-pen mehrfach gewechselt und spezielle Desinfektionsmittel kamen in den Einsatz. Die Reinigung der Sanitärcontainer verlangte vom Personal Schutzbekleidung. Die Appartements waren täglich desinfizierend zu reinigen, der Speisesaal nach den Mahlzeiten, Türklinken etc. waren mehrfach täglich zu desinfizieren, Scheiben zu wischen, Personaltoiletten, Küche, Waschräume, Untersu-chungszimmer- alles musste nach festen Vorgaben individuell gereinigt werden.
Es wurde vereinbart, dass die Reinigungskräfte diese Leistung in einer Zeit von 8 Stunden/Tag zu zweit zu erbringen haben. Dabei ist es durchaus vorgekommen, dass zusätzlich noch Sonderrei-nigungen des Quarantänebereiches etc. anfielen.
Die Beauftragung der Reinigungsfirma war fast am Schwierigsten, da die Arbeit schwer und oft nicht angenehm ist. Auch hier haben wir allerdings das große Glück, dass wir Kräfte beauftragt haben, die sich mit der Einrichtung und den dort auftretenden Problemen identifizieren und eine Kontinuität gewährleistet war.
Die Strukturen, die das Rechts- und Ordnungsamt mit dem Betreuungsverband, der Security Fir-ma, der Reinigungsfirma, dem Caterer und den vor Ort anwesenden Verwaltungsmitarbeitern, de-nen Koordinationsaufgaben zukamen, aufgebaut hat, waren keineswegs von Anfang an so vor-handen, sondern haben sich über Monate entwickelt. Man kann sagen, dass etwa seit Febru-ar/März 2016 die von der Bezirksregierung geforderte Personalstruktur und die damit verbundene Aufgabenwahrnehmung und –sicherstellung funktionierte.
Das städtische Rechnungsprüfungsamt war bei den größeren Ausgaben immer eingebunden und es gab hier durchaus die ein oder andere Nachfrage beim Fachamt. So wurde beispielsweise auch die Frage der Ausschreibung thematisiert und auch die Möglichkeiten einer Kostenersparnis waren zu prüfen.
Hierzu gab es dann regelmäßigen Austausch mit der Bezirksregierung Köln und dem dortigen für Flüchtlingsangelegenheiten zuständigen Dezernat 20.
Die Kernaussage bezog sich immer darauf, dass eine Ausschreibung entbehrlich ist, da es sich hier um einen Fall der Dringlichkeit, entsprechend dem Gemeinsamen Runderlass des Finanzmi-nisteriums, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, des Mi-nisteriums für Inneres und Kommunales und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-lung und Verkehr vom 06.08.2015, handelte.
Das Amtshilfeersuchen wurde insgesamt mehrfach angepasst und verlängert, so dass die Dring-lichkeit immer wieder auf`s Neue auch seitens der Bezirksregierung bejaht wurde, da zu keinem Zeitpunkt mit der Beauftragung der in Rede stehenden Unternehmen bis zum Abschluss eines aufwändigen Ausschreibungsverfahren abgewartet werden konnte.
Aktuell ist, so die Bezirksregierung Köln, das Amtshilfeersuchen bis 31.12.2106 aufrecht zu erhal-ten. Dazu gehört auch und vor allen Dingen die Aufrechterhaltung der Verträge und des Personal-stammes. Auch wenn das Personal nun aufgrund der gesunkenen Belegungszahlen weniger Auf-gaben hat, bedeutet dies nicht, dass die Verträge gekündigt werden sollen. Das Personal soll sich dann mit anderen Aufgaben, wie z.Bsp. allgemeinen Arbeiten rund um Haus und Hof und um Rückbauarbeiten kümmern. Grundsätzlich ist jedoch hier weiterhin das Amtshilfeersuchen zu sehen, wonach die Notunterkunft jederzeit bis 31.12.2016 betriebsbereit für die Aufnahme von bis zu 280 Personen zu halten ist.
Im Ergebnis kann ich das trotz der hohen Kosten nachvollziehen. Es hat fast 6 Monate gedauert, bis die Strukturen so aufgebaut waren, Menschen haben Arbeitsplätze bekommen und neue Ar-beitsverträge unterzeichnet. Diesen Menschen ist mitgeteilt worden, dass sie bis 31.12.2016 einen Arbeitsplatz haben. Die Einhaltung von Kündigungsfristen war somit noch möglich. Aus Gesprä-chen mit dem Betreuungsverband, der Security Firma und auch der Reinigungsfirma weiß ich, dass der Großteil der Menschen, die in der Notunterkunft einen Arbeitsplatz gefunden haben, in die Arbeitslosigkeit entlassen werden.
Nun zu den einzelnen Fragen:
Zu 1.:
Von Januar 2016 bis November 2016 war die Entwicklung der Bewohnerzahlen, jeweils zum Stich-tag, 01. d. Monats, wie folgt:
Januar                28
Juni                    127
November        20
Februar             55
Juli                    121
März                124
August             115
April                126
September        51
Mai                  124
Oktober           34
Zu 2.:
Die Gesamtkosten belaufen sich bisher auf 4.432.972,60 €.
Zu 3.:
Erstattet wurden bisher 2.217.158,33 €.
Zu 4. und 5.:
Bisher wurden alle Kosten, die geltend gemacht wurden, anerkannt- die Erstattung der geltend gemachten Kosten erfolgt zeitverzögert. Es werden alle Rechnungen und Kosten, die geltend ge-macht werden in eine Excel Tabelle eingetragen und zusätzlich in Papierform gesondert abgehef-tet. Daraus werden Abrechnungen erstellt, die sowohl per Post, als auch digital an die Bezirksre-gierung versendet werden. Der Eingang der Kostenerstattung wird nachgehalten- erfolgt diese nicht in einem angemessenen Zeitraum wird nachgefragt.
Zu 6. und 7.
Hierzu verweise ich auf die ausführlichen Erläuterungen im obigen Text.

Positionspapier der Freien Wähler zum Thema Gesamtschule in Erftstadt

Die Freien Wähler Erftstadt setzen sich weiterhin für die Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt ein. Dass ein eindeutiger Bedarf besteht, wurde bereits in einer Elternbefragung ermittelt und von allen Fraktionen einstimmig bestätigt.

 

In der Zwischenzeit hat ein Bürgerentscheid mit der Fragestellung „Sollen die bestehenden Schulen in Erftstadt erhalten werden?“ stattgefunden. Dieser ist – wenn auch knapp – gescheitert.

 

Um nun Gewissheit über den Bedarf an einer Gesamtschule zu erhalten, fordern wir, schnellstmöglich eine zweite Elternbefragung einzuleiten. Diese muss unbedingt den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Einrichtung einer Gesamtschule zwingend zur Folge haben, wenn der Bedarf festgestellt wird.

 

Sollte der Bedarf in dieser Elternbefragung nicht ermittelt werden können, werden die Freien Wähler in dieser Ratsperiode keine Einrichtung einer Gesamtschule mehr verfolgen.

 

Diese Thematik darf nicht auf Dauer eine Belastung der bestehenden weiterführenden Schulen sein und muss so bald wie möglich, aber mit der gebotenen Sorgfalt, beendet werden.

 

Wird ein entsprechender Bedarf festgestellt, werden die Freien Wähler eine zeitnahe Einrichtung einer Gesamtschule unter folgenden Vorgaben fordern:

 

  1. Es wird sichergestellt, dass trotz der Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt jede Schulform (Gymnasium, Realschule und Hauptschule) mindestens einmal erhalten bleibt.
  2. Die Errichtung der Gesamtschule darf nicht damit verbunden sein, dass eines der in Erftstadt befindlichen Gymnasien auslaufen muss.

 

Bezüglich der Standortfrage sind die Freien Wähler nicht festgelegt. Die Freien Wähler werden sich dafür einsetzen, die Elternbefragung ohne Angabe eines genauen Standortes für eine Gesamtschule durchzuführen, sofern dies rechtlich möglich ist.

 

Das damalige Standortgutachten, welches eine Gesamtschule an dem Standort im Schulzentrum Liblar vorschlug, dürfte insoweit keine Gültigkeit mehr haben, als dass die ehemalige Hauptschule in Liblar durch eine zwischenzeitlich anders angedachte Nutzung nicht mehr als Räumlichkeit zur Verfügung steht. Hier wäre unter Umständen schon jetzt das damalige Gutachten mit einer Nachbearbeitung zu ergänzen.

 

Zur Vorbereitung auf die Elternbefragung haben die Freien Wähler folgende Aufträge/Fragen, welche zur Sitzung des nächsten Schulausschusses am 17.11.2016 beantwortet werden sollen:

 

  1. Die Verwaltung stellt das Muster eines Fragebogens für die Elternbefragung vor, welches den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
  2. Die Verwaltung legt dar, in welchem zeitlichen Rahmen die neue Elternbefragung erfolgen kann. Dabei gilt die Vorgabe, möglichst wenig Zeit zu verlieren.
  3. Die Verwaltung erläutert, ob in dem Fragebogen schon zwingend der exakte Standort einer möglichen Gesamtschule vorgesehen werden muss.
  4. Die Verwaltung stellt dar, ob und inwieweit das damalige Standortgutachten auf Grund der veränderten Umstände noch Gültigkeit hat.

Freien Wähler besichtigen geplantes Baugebiet am Dechant-Linden-Weg

dechant

 

Das Landschatzschutzgebiet nördlich vom Dechant-Linden-Weg angrenzend zum Liblarer Friedhof zeigte sich im schönsten Herbstlicht als die Freien Wähler sich zusammen mit Anwohnern ein Bild von dem Gelände machten, auf dem ein Neubaugebiet entstehen soll.

Insbesondere die Verkehrsanbindung und die Gefahr durch Überschwemmungen vom Mühlbach zeigten sich als ernstzunehmendes Problem.

Nicht zuletzt sollte aber auch die Frage aufgeworfen werden, ob diese Idylle am Rande von Liblar für ein Neubaugebiet geopfert werden sollte.

Diese und andere Fragen werden die Freien Wähler im Wege des weiteren Verfahrens intensiv diskutieren.

 

 

Darstellung der Auswirkungen der Überführung von Anlagen an den Erftverband

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:
1. Die Verwaltung stellt dar, welche Anlagen wann an den Erftverband übertragen worden sind und welche noch bei der Stadt Erftstadt verblieben sind.
2. Die Verwaltung stellt dar, wer für die Unterhaltung der Anlagen, welche an den Erftverband übertragen worden sind, nunmehr zuständig ist und dafür finanziell und personell aufkommen muss.
3. Die Verwaltung stellt dar, ob die Übernahme weiterer Anlagen durch den Erftverband geplant ist.
4. Die Verwaltung erläutert, wie sich die Übertragung der Anlagen an den Erftverband bilanziell für die Stadtwerke ausgewirkt hat und weiter auswirkt.
5. Die Verwaltung erläutert, die Werthaltigkeit der Bilanzpositionen die im Zusammenhang mit der Übertragung stehen. Insbesondere ob Bewertungsrisiken bereits Rechnung getragen wurde oder diese wahrscheinlich Eingang finden werden.
Begründung
Bereits vor einiger Zeit mussten sämtliche Anlagen > 500 Einwohner zwangsweise an den Erftverband übertragen werden.
Es stellt sich die Frage welche Vor- und Nachteile sich daraus seitdem für die Stadtwerke ergeben haben.
Sofern für diese Anlagen jetzt nur noch alleinig der Erftverband zuständig ist, sollte dies zu einer finanziellen und personellen Entlastung der Stadtwerke geführt haben.
Bilanziell führte die Übertragung der Anlagen an den Erftverband zu einem Verlust des Anlagevermögens bei den Stadtwerken in Höhe von ca. 10 Millionen Euro.
Dies ergibt sich aus der Bilanz des Eigenbetriebs Stadtwerke der letzten Jahre.
Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass nicht gleichzeitig mit dem Verlust des Anlagevermögens bei den Stadtwerken eine Verminderung des Fremdkapitals/Verbindlichkeiten in gleicher Höhe zu verzeichnen ist, wie dies üblicherweise bei einer Übertragung von Anlagevermögen der Fall ist.
Nicht nachvollziehbar ist auch, dass nach Bekanntwerden des Ansinnens des Erftverbandes die Anlagen zu übernehmen, noch größere Investitionen die Anlagen betreffend getätigt und sogar Neubauten errichtet wurden, welche dann an den Erftverband übertragen wurden.

Schaffung eines sicheren Zuweges zum Marienhospital Frauenthal

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Es wird ein Fußweg kommend von der Carl-Schurz-Str. zum Marienhospital Frauenthal geschaffen, auf welchem die Besucher des Krankenhauses dieses, das Ärztehaus und das Hospiz sicher und direkt erreichen können.
  2. Die Verwaltung berichtet über den Sachstand bezüglich des Ausbaus von Parkplätzen im Bereich des Marienhospitals Frauenthal.
  3. Die Verwaltung lädt in den nächsten Ausschuss einen Vertreter des Krankenhauses ein, welcher sowohl über die Situation der Parkmöglichkeiten, des Zuweges als auch über die Neubauten des Krankenhauses berichten kann

Begründung:

Beim Besuch des Marienhospitals Frauenthal ist ein Parkplatz nur schwer zu bekommen.
Besucher aber auch Patienten müssen weit entfernt parken und dann den mehrere hundert Meter weiten Fußweg auf sich nehmen.

Dabei wird meist nicht der Fußweg benutzt, da dieser einen „Umweg“ zum Ärztehaus und zum Hospiz darstellt.

Die Fußgänger teilen sich daher die sehr enge Straße mit Fahrzeugen, was insbesondere zu Problemen führt, wenn sich ein Rettungswagen auf Einsatzfahrt nähert.

Das Begehen der Straße sollte daher entweder untersagt werden oder es sollte zumindest ein markierter Randstreifen geschaffen werden, welcher es den Fußgängern mit einer gewissen Sicherheit ermöglichst ihr Ziel zu erreichen.

Insgesamt betrachtet ist die gesamte Zufahrt zum Krankenhaus nicht optimal, da insbesondere Rettungswagen einen kurvigen engen Weg befahren müssen, welcher mit anderen Verkehrsteilnehmern geteilt wird.

Die Einladung eines Vertreters des Krankenhauses sollte zu einer Sachaufklärung führen.

Insbesondere könnte die Gelegenheit genutzt werden um die Neubauten des Krankenhauses vorzustellen.

Qualitätsanalysen Erftstädter Schulen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die Verwaltung informiert über das Verfahren und die Zielsetzung der Qualitätsanalyse an Schulen in NRW
  • Die Verwaltung berichtet, welche Grund- und welche weiterführenden Schulen in Erftstadt bereits evaluiert wurden, bzw. wann die restlichen Schulen evaluiert werden
  • Die Verwaltung stellt die Qualitätsanalyseberichte im pdf-Format zur Verfügung.
  • Die Verwaltung legt dar, ob sich für die Stadt Erftstadt als Schulträger durch die Ergebnisse der Qualitätsanalysen Handlungsfelder ergeben.

 

Begründung:

Einige Schulen in Erftstadt haben sich bereits der Qualitätsanalyse unterzogen, andere noch nicht oder haben möglicherweise die Ergebnisse nicht veröffentlicht.

Die Veröffentlichung der QA-Berichte sorgen für eine größtmögliche Transparenz und können für Eltern möglicherweise eine wichtige Entscheidungshilfe für die Auswahl der Schule                      darstellen.

Als Schulträger ist die Stadt Erftstadt für die Bereitstellung und Ausstattung der Räumlichkeiten und Lehrmittel verantwortlich, nicht jedoch für die Bildungsinhalte.

Einzelne Qualitätsbereiche der QA betreffen zum einen die Ausstattung des Schulgebäudes und zum anderen könnten die Gesamtergebnisse für die Weiterentwicklung der Schullandschaft in Erftstadt eine richtungsweisende Rolle spielen.

Keine Verbraucherzentrale in Erftstadt

Die Ablehnung der Einrichtung eines Beratungstages der Verbraucherzentrale in Erftstadt durch die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grüne ist für die Freien Wähler nicht nachvollziehbar.
Laut Auskunft der Verbraucherzentrale suchen im Schnitt jede Woche 19 Bürger aus Erftstadt die Verbraucherzentrale in Brühl oder in Bergheim auf.
Bei einem durchschnittlichen Beratungsbedarf von 30 Minuten, kommt man somit auf 9,5 Beratungsstunden in der Woche für Erftstädter Bürgerinnen und Bürger, so die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale.

Es ist davon auszugehen, dass bei der Einrichtung eines wöchentlichen Beratungstages in Erftstadt sich der Bedarf verdoppeln würde, sodass man schon bald auf zwei Beratungstage wöchentlich kommen würde.

Gerade ältere und sozial schwache Menschen benötigen immer häufiger Hilfe, sei es bezüglich Probleme mit dem Telefonanbieter, durch den übereilten Abschluss von telefonisch „aufgeschwatzten“ Verträgen und anderen Dingen des täglichen Alltags.

Diese Personen sind meistens nicht oder nur eingeschränkt mobil, so dass der Besuch der Verbraucherzentrale in Brühl oder in Bergheim, oft ein Hindernis darstellt, welches nur unter Mühen überbrückt werden kann, obwohl hier schnelle und professionelle Hilfe möglich wäre.

Ein Beratungstag der Verbraucherzentrale in Erftstadt hätte vielen Menschen geholfen.

„Die Menschen die wirkliche Unterstützung bräuchten, werden also wieder einmal von der Politik im Regen stehen gelassen!“, so Raymond Pieper, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler verärgert.

Anträge der Freien Wähler für mehr Transparenz im Haushalt und in den Haushaltsplänen.

Die Fraktion der Freien Wähler Erftstadt, hat diesmal bereits die Zeit vor der Vorstellung des Haushaltsplans 2017 genutzt, um Verbesserungen für bessere Information und mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger einzufordern:

 

 

1.) Aufnahme des zugrundeliegenden Stellenplans im Haushaltsplanentwurf

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • die wenn auch noch nicht genehmigten, so doch zumindest geplanten Stellen des aktuellen Planjahres laut Stellenplan werden in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen.

 

Begründung:

Die in der Kostenart 11 Personalaufwendungen gemachten Angaben für die Plan-Periode können nur auf einem Stellenplan basieren. Es ist daher vollkommen unverständlich, warum diese Angaben nicht in Form des Stellenplans auch im Haushaltsplanentwurf genannt werden.

 

2.) Feingliederung in Produkte, Ergänzung der Kundennachfrage und Überarbeitung der Kennzahlen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Für die Produktgruppen 030 Schulträgeraufgaben, 040 Kultur und Wissenschaft, 050 Soziale Leistungen, 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, 080 Sportförderung, 130 Natur- und Landschaftspflege, 140 Umweltschutz und 140 Wirtschaft und Tourismus eine weitere Untergliederung der Produktgruppen in Produkte.

 

  • Beispiel 01: Die Produktgruppe 272 Büchereien wird in die Produkte Bücherei Lechenich, Bücherei Liblar und diese weiter in die angebotenen Medien digitale Medien und Print-Medien aufgegliedert.
  • Beispiel 02: Die Produktgruppe 080424 Sportstätten und Bäder wird in die einzelnen Sportstätten und Bäder aufgegliedert.
  • Beispiel 03: Die Produktgruppen 211 Grundschulen, 212 Hauptschulen, 215 Realschulen, usw. werden in die einzelnen Schulen aufgegliedert.
  • Beispiel 04: Die Produktgruppe 365 Tageseinrichtungen für Kinder wird in die Produkte Kita x, Kita y, Kita z, aufgegliedert.

 

  • Für alle Produkte die Aufnahme der quantifizierten

Entsprechend der o.g. Beispiele:

 

  • Beispiel 01: Für Büchereien z.B. die Anzahl der Ausleihungen untergliedert nach Medium, sowie die Anzahl der registrierten Nutzer.
  • Beispiel 02: Für Sportstätten die Anzahl der Vereinsmitglieder die dieses Produkt Sportstätte XYZ nutzen, ggf. zzgl. Schulklassen denen die Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
  • Beispiel 03: Für die Schulen die Anzahl der Schüler.
  • Beispiel 04: Für Kita’s die Anzahl der Kinder gegliedert nach Altersstufen (U3, usw.)
  • Außerdem gleichzeitig die Überarbeitung der bisher genannten Ziele. Die genannten Ziele sind schwammig formuliert und nicht messbar. Für jedes Produkt sollte es zukünftig eine klar messbare Zielsetzung geben oder sofern dies zurzeit noch nicht möglich ist, diese frei gelassen werden. Für jede Zielsetzung sollte es darüber hinaus einen Zeitrahmen geben.

 

  • Beispiel 01: Produkt 421.010 Förderung des Sports;
  • Bisherige Zielsetzung: Finanzielle Förderung von Gesundheit und Fitness, finanzielle Förderung des Breiten- und Spitzensportes, finanzielle Förderung des Vereinslebens.
  • Beispielhafte neue Zielsetzung: Durchführung von Familien-Sporttagen mit 3.000 Teilnehmern pro Jahr.

 

  • Die komplette Streichung der bisher zur Verfügung gestellten Kennzahlen und Leistungsmengen für die o.g. Produktgruppen, sofern dies nicht gesetzlichen Regelungen widerspricht.

 

  • Im Gegenzug wird die Bildung neuer Kennzahlen, die sich mindestens an den Zwischenergebnissen 010 Ordentliche Erträge, 017 Ordentliche Aufwendungen und 018 Ordentliches Ergebnis sowie der Kostenart 010 Personalaufwendungen, der Teilergebnishaushalte orientieren. Diese Zwischenergebnisse kombiniert mit den weiter oben beantragten Mengen der quantifizierten Kundennachfrage bieten die Grundlage für aussagekräftige Verhältniszahlen.

 

Begründung:

Die bisherige grobe Darstellung der Produktbereiche unter Außerachtlassung der tatsächlichen Abfrage der zur Verfügung gestellten Produkte lässt keine Aussage über den Nutzen der Aufwendungen zu. Erst wenn Aufwand oder das Ordentliche Ergebnis ins Verhältnis mit der quantifizierten Kundennachfrage gesetzt wird, können Produkte innerhalb einer Produktgruppe oder auch produktgruppenübergreifend miteinander verglichen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang weniger der Status quo, sondern der Vergleich dieser Kennzahlen über einen längeren Zeitraum. Nur so lassen sich allein in der Veränderung der Kundennachfrage die entsprechenden Maßnahmen treffen. Diese Maßnahmen können zusätzliche Investitionen, neue Zielsetzungen oder auch eine Reduzierung des Aufwandes sein.

Nur durch diese Feingliederung ist es möglich, Veränderungen in den Produkten zu erkennen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Die bisher zur Verfügung gestellten Kennzahlen sind dazu ungeeignet. Eine positive Ausnahme bildet das bereits bestehende Produkt 361.010 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen. Die Anzahl der Plätze und der Tagespflegepersonen sind ein guter Anfang.

Zum Teil liegen diese Zahlen also bereits vor. Da diese Ergänzungen wahrscheinlich dennoch einige Zeit benötigen, wäre die Aufstellung eines Fahrplans mit gesetzten Fristen, zu den einzelnen Produktgruppen ein erster Schritt.

 

 

3.) Antrag gem. GO – Bereitstellung des Haushaltsplanentwurfs in elektronisch auslesbarer Form

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die Verwaltung stellt den Stadtverordneten den Haushaltsplanentwurf in elektronisch auslesbarer Form zur Verfügung.
  • Die Verwaltung behält die Mindestgliederung nach § 2 GemHVO bei, fügt aber weitere Spalten für den Produktbereich, die Produktgruppe und das Produkt ein.

Vorherige Darstellung

vorher

 

Neue Darstellung:

 

nachher

Begründung:

Der Haushaltsplanentwurf für 2016 bestand aus rund 550 Seiten. Bisher erhalten die Stadtverordneten den Entwurf lediglich in gebundener Papierform. Dieses Format ist nicht mehr zeitgemäß, es ist ineffizient und unzweckmäßig. Wir befinden uns im Zeitalter der Digitalisierung. Eine Anpassung der Berichtsform auf eine zeitgemäße Art sollte selbstverständlich sein.

Ein Haushaltsplanentwurf in digitalisierter und standardisierter Form kann leicht und präzise analysiert werden. Dies wäre ein erster Schritt in Richtung zu mehr Transparenz.

 

 

4.) Verabschiedung einer Nachhaltigkeitssatzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Wir beantragen eine für Rat und Verwaltung bindende Nachhaltigkeitssatzung nach beiliegender Vorlage zu verabschieden.
  • Die Nachhaltigkeitssatzung sollte die folgenden Kriterien beinhalten:
    • Die mittelfristige Zielsetzung eines ausgeglichenen Haushalts.
    • Die mittelfristige Zielsetzung keiner weiteren Nettoneuverschuldung.
    • Der Ausschluss weiterer Verschuldung, sofern sie nicht aus eigenen Mitteln getilgt werden kann.
    • Die Selbstverpflichtung, keine weiteren Investitionen oder finanziellen Belastungen zu begründen, sofern diese den o.g. Zielsetzungen entgegenwirken.
    • Einführung eines Generationenbeitrags bei gleichzeitiger Deckelung der Grund- und Gewerbesteuer.

Begründung:

Ein spezielles Wesensmerkmal der Nachhaltigkeitssatzungen besteht darin, dass sie Regelungen enthalten, die strenger sind als die entsprechenden Regelungen im kommunalen Haushaltsrecht. Eine Nachhaltigkeitssatzung stellt damit eine Form der freiwilligen           Selbstbeschränkung in Finanzangelegenheiten dar. Die Verabschiedung einer Nachhaltigkeitssatzung kann ein Signal an Bürger und ortsansässige Unternehmen senden, dass sich die betreffende Kommune in besonderem Maße einer nachhaltigen Haushalts- und Finanzpolitik verpflichtet.

Eine parteiübergreifende Einigung auf Selbstbeschränkung wäre eine gute Sache für Erftstadt und für unsere Generationen. Geplante Mehraufwendungen oder Finanzierungen müssen sich fortan an der Haushaltslage und am langfristigen Nutzen für ganz Erftstadt ausrichten.

 

 

5.) Schuldenuhr

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung implementiert eine Schuldenuhr auf der Homepage der Stadt Erftstadt.
  2. Die Schuldenuhr zeigt die Summe aller Bankverbindlichkeiten des Kernhaushaltes und aller Eigenbetriebe.
  3. Die Verwaltung informiert vierteljährlich über die Entwicklung des Schuldenstands nach Kernhaushalt und Eigenbetrieben und legt die Entwicklung der Mehr- oder Minderschulden zum letzten Schuldenstand dar.
  4. Die Verwaltung gibt vierteljährlich Auskunft über die zu erwartende Schuldenneuaufnahme (letzter Schuldenstand 30.06.2016 + zu erwartende Neuaufnahme).

Begründung:

Schuldenstände sind lediglich in der Bilanz zum 31.12. des Vorjahres ersichtlich. Informationen über den aktuellen Schuldenstand liegen nicht vor.

Eine Schuldenuhr und die fortlaufende Information über die Entwicklung der Schulden der Stadt Erftstadt, insbesondere der Bankverbindlichkeiten des Kernhaushalts und aller Eigenbetriebe erzeugen eine hohe Transparenz und erhöhen die Glaubwürdigkeit unseres politischen, kostenbewussten Handels maßgeblich.

Die finanziellen Auswirkungen aller politischen Entscheidungen müssen klar und deutlich sichtbar und vor allen Dingen messbar sein.

Langfristig soll die Schuldenuhr die Trendwende erkennbar machen und zeigen, dass wir uns auf dem richtigen Weg aus den Schulden befinden.

 

 

6.) Aufnahme zusätzlicher Informationen im Haushaltsplanentwurf

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Im Haushaltsplanentwurf wird eine Legende aufgenommen, welche die Felder: Vorläufiges Ergebnis, Ansatz und Plan erläutert. Ersatzweise können auch eindeutige Bezeichnungen wie IST, vorläufiges IST oder Plan gewählt werden.
  • Die Verwaltung ergänzt den Bericht für das Jahr 2017, um die folgenden Informationen:
    • Plan Vorvorjahr (2015),
    • vorläufiges/finales Ergebnis Vorvorjahr (2015),
    • Plan Vorjahr (2016) und
    • vorläufiges Ergebnis Vorjahr (2016).

Zu den Bezeichnungen vorläufiges Ergebnis und Plan siehe Punkt eins.

 

Begründung:

Neue Ratsmitglieder genauso wie interessierte Bürger sollen in die Lage versetzt werden, einen einfach verständlichen Haushalt selbständig lesen und verstehen zu können.

Zur besseren Vergleichbarkeit und Verfolgbarkeit der Planansätze und tatsächlichen bzw. vorläufigen Ergebnisse, ist die bisherige Darstellung ungeeignet. Abweichungen vom Vorjahresplan können mit der geänderten Darstellungsweise leicht identifiziert werden. Die Vorteile liegen in einer besseren Vergleichbarkeit und damit höheren Transparenz.