Darstellung der Auswirkungen der Überführung von Anlagen an den Erftverband

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:
1. Die Verwaltung stellt dar, welche Anlagen wann an den Erftverband übertragen worden sind und welche noch bei der Stadt Erftstadt verblieben sind.
2. Die Verwaltung stellt dar, wer für die Unterhaltung der Anlagen, welche an den Erftverband übertragen worden sind, nunmehr zuständig ist und dafür finanziell und personell aufkommen muss.
3. Die Verwaltung stellt dar, ob die Übernahme weiterer Anlagen durch den Erftverband geplant ist.
4. Die Verwaltung erläutert, wie sich die Übertragung der Anlagen an den Erftverband bilanziell für die Stadtwerke ausgewirkt hat und weiter auswirkt.
5. Die Verwaltung erläutert, die Werthaltigkeit der Bilanzpositionen die im Zusammenhang mit der Übertragung stehen. Insbesondere ob Bewertungsrisiken bereits Rechnung getragen wurde oder diese wahrscheinlich Eingang finden werden.
Begründung
Bereits vor einiger Zeit mussten sämtliche Anlagen > 500 Einwohner zwangsweise an den Erftverband übertragen werden.
Es stellt sich die Frage welche Vor- und Nachteile sich daraus seitdem für die Stadtwerke ergeben haben.
Sofern für diese Anlagen jetzt nur noch alleinig der Erftverband zuständig ist, sollte dies zu einer finanziellen und personellen Entlastung der Stadtwerke geführt haben.
Bilanziell führte die Übertragung der Anlagen an den Erftverband zu einem Verlust des Anlagevermögens bei den Stadtwerken in Höhe von ca. 10 Millionen Euro.
Dies ergibt sich aus der Bilanz des Eigenbetriebs Stadtwerke der letzten Jahre.
Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass nicht gleichzeitig mit dem Verlust des Anlagevermögens bei den Stadtwerken eine Verminderung des Fremdkapitals/Verbindlichkeiten in gleicher Höhe zu verzeichnen ist, wie dies üblicherweise bei einer Übertragung von Anlagevermögen der Fall ist.
Nicht nachvollziehbar ist auch, dass nach Bekanntwerden des Ansinnens des Erftverbandes die Anlagen zu übernehmen, noch größere Investitionen die Anlagen betreffend getätigt und sogar Neubauten errichtet wurden, welche dann an den Erftverband übertragen wurden.