Vergleich der Musikschule Erftstadt mit benachbarten Musikschulen – Darstellung der Personalsituation

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt einen Vergleich der Musikschule Erftstadt, mit benachbarten Musikschulen im Hinblick auf Anzahl der Schüler (m/w/d), Anzahl der gegebenen Stunden, Anzahl der Mitarbeiter getrennt nach festen Mitarbeitern und Honorarkräften, generierte jährliche Verluste und gewonnene Auszeichnungen und Preise dar.
  2. Die Verwaltung stellt Möglichkeiten vor, um die durch die Musikschule jährlich anfallenden erheblichen finanzielle Verluste zu reduzieren.

Begründung

Die Musikschule in Erftstadt genießt einen sehr guten Ruf und ist ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Angebotes unserer Stadt.

 

Die jährlich generierten Verluste betragen für das Jahr 2018 laut Planansatz 727.729,00 € trotz Schenkung des Musikschulgebäudes.

Ein Vergleich mit Musikschulen von Nachbarkommunen kann Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen, die möglicherweise zur Verringerung der finanziellen Verluste bei gleichbleibender Qualität der Erftstädter Musikschule führen.

Darstellung über durchgeführte Personalmaßnahmen im Jahr 2018 und Darstellung der Steigerung der Personalkosten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt dar, wieviel Neueinstellungen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.09.2018 verteilt auf die jeweiligen Fachämter und Eigenbetriebe erfolgt sind
  2. Die Verwaltung stellt dar, inwieweit diesbezüglich eine Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen wurde.
  3. Die Verwaltung gibt eine Übersicht über die offenen Stellen in Stadtverwaltung und Eigenbetrieben und stellt dar, ob und wann eine Nachbesetzung erfolgen wird.
  4. Die Verwaltung stellt dar, wie sich die Personalkosten in Stadtverwaltung in Eigenbetrieben vom 30.09.2017 zum 30.09.2018 prozentual verändert haben.

 

Begründung

In den letzten 12 Monaten ist es zu einer Vielzahl von Neueinstellungen gekommen. Eine entsprechende Übersicht kann helfen, die Personalentwicklung der einzelnen Ämter und Eigenbetriebe zu erfassen.

Da einer Neueinstellung in der Regel zwingend eine Ausnahme vom Einstellungsstopp vorrausetzt, sollte die Anzahl der Ausnahmen vom Einstellungsstopp deckungsgleich mit den Einstellungen sein. Sollte davon abgewichen worden sein, ist dies zu begründen.

 

Laut Aussage der Verwaltung können mehrere Stellen mangels ausreichender bzw. qualifizierter Bewerber nicht besetzt werden. Eine Übersicht kann hier helfen, den Bedarf der einzelnen Ämter und Eigenbetriebe zu erfassen. Es wäre zu begründen, warum einzelne Stellen nicht besetzt werden können.

 

Die Steigerung der Personalkosten in den letzten 12 Monaten gibt eine Übersicht über die Entwicklung insbesondere im Hinblick auf zukünftige die Fortschreibung der Personalkosten im Haushaltsplan.

Antrag bezüglich Berichtes über die Vor- und Nachteile des Betreibens einer eigenen Volkshochschule im Vergleich zu einem Anschluss an die Volkshochschule Rhein-Erft

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die Verwaltung stellt dar, welche Vor- und Nachteile sich aus einer „eigenen“ Volkshochschule im Vergleich zu einer Mitwirkung im Verbund ergeben.

Begründung

Die Stadt Erftstadt betreibt seit vielen Jahren erfolgreich eine eigene Volkshochschule (VHS).

Die Städte Brühl, Hürth, Pulheim und Wesseling haben bereits im Jahr 1976 die Volkshochschule Rhein-Erft gegründet und betreiben diese ebenfalls sehr erfolgreich.

Diese bietet auf Grund ihrer Größe in einigen Bereichen einen erheblichen Mehrwert. So können hier zum Beispiel auch sogenannte Bildungsschecks ausgegeben werden, wodurch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger staatlich bezuschusst werden können.
Daneben dürfte der Verbund auch aus finanzieller Sicht günstiger sein. Eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile des Betreibens einer eigenen Volkshochschule im Vergleich zu einer Mitgliedschaft im Verbund, kann Grundlage für zukünftige Entscheidungen sein.

Freie Wählergemeinschaft fordert Deckelung der Personalkostensteigerung

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die maximale Steigerung der Personalkosten der Stadt Erftstadt und der Eigenbetriebe wird auf 1 Prozent jährlich festgesetzt. Nach Erreichung des Wertes werden keine Personaleinstellungen, welche zu höheren Personalkosten führen mehr vorgenommen.

 

  • Die Verwaltung informiert im jeweiligen Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, beginnend mit dem Ausschuss im Dezember 2017, ob dieser Wert erreicht ist und berichtet in jedem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, wie sich die Personalkostenentwicklung darstellt.

 

  • Die Verwaltung erstellt ein Konzept, wie mittelfristig die Personalkosten stabil gehalten werden können.

 

Begründung

 

Die Personalkosten der Stadt Erftstadt betragen über 34 Millionen Euro jährlich, zuzüglich bestehender Vorsorgeaufwendungen.
Es handelt sich um den mit Abstand größten, seitens der Stadt Erftstadt steuerbaren Posten im Haushalt.
Der Kämmerer Herr Knips führte bereits mehrfach aus, zuletzt bei der Haushaltseinbringung am 17.10.2017, dass wesentliches Einsparpotential beim Personal zu suchen ist.
Ob hier tatsächliche Einsparungen zu erreichen sind, bezweifeln wir.

Dies würde nur mittels einer Umstrukturierung innerhalb der Verwaltung gelingen. Es fehlt allerdings der politische als auch der verwaltungsinterne Wille für eine Umsetzung.
Hinzu kommt, dass der Verwaltung im hohen Maße neue Aufgaben übertragen wurden, wodurch es zu einem größeren Personalbedarf kam.
Zu nennen wäre hier insbesondere die Betreuung der unter Dreijährigen, die Betreuung der Flüchtlinge und die notwendige Personalaufstockung bei Feuerwehr und Rettungsdienst.
Die dadurch bedingten Einstellungen waren alle notwendig und unvermeidbar.

Auch das Dezernat 6 klagt inzwischen sogar im Rahmen von Ausschussvorlagen über einen Personalmangel. Dies resultiert im Wesentlichen durch viele zu betreuende Großprojekte wie z.B. der Bahnhofsumbau, die Masterpläne Liblar und Lechenich, den Umbau der Schulzentren sowie der Erschließung neuer Baugebiete.
Letzteres wurde leider in den vorangegangenen Jahren sehr zurückhaltend durchgeführt, woraus unter anderem der in Erftstadt im großen Maße fehlende bezahlbare Wohnraum resultiert.

Die Fraktion Freie Wählergemeinschaft erkennt an, dass hier in den letzten Jahren viel geleistet wurde, was zu einer Belastung der hier eingesetzten MitarbeiterInnen geführt hat.
Hinzu kommt, dass gerade im technischen Bereich Stellen nur schwer zu besetzten sind, da die Anzahl an geeigneten Bewerbern weiter rückläufig ist.

 

Trotzdem ist zu bedenken, dass nach Beendigung der Großprojekte und Aufarbeitung aller Rückstände das eingestellte Personal weiterhin dauerhaft zur Verfügung steht.
Es ist (leider) nicht davon auszugehen, dass in Erftstadt regelmäßig Großprojekte zu betreuen sind, so dass es auch durchaus einmal mittelfristig zu einem größeren Personalüberhang kommen kann.

 

Anzumerken ist, dies gilt für die gesamte Verwaltung, dass es in der freien Wirtschaft aber auch in anderen Städten durch die fortschreitende Digitalisierung bereits zu Personalreduzierungen gekommen ist und noch zu erheblichen weiteren kommen wird.
Letztlich wird die Verwaltung durch Digitalisierung und Automatisierung in den nächsten Jahrzehnten mit wesentlich weniger Mitarbeitern dieselben Leistungen erbringen können.
Anders als in der freien Wirtschaft kann im Beamtentum und im öffentlichen Dienst weder eine kurz- noch eine mittelfristige Personalreduzierung erreicht werden, so dass die entsprechenden Weichen schon jetzt gestellt werden müssen.

 

Auch aus diesem Grunde sehen wir daher zum jetzigen Zeitpunkt kurzfristig kein Einsparpotential im Personalbereich.

 

Die sich weiter verschlechternde dramatische Haushaltslage der Stadt Erftstadt macht es jedoch erforderlich, zumindest einer unkontrollierten Steigerung der Personalkosten entgegenzuwirken.

 

Daher sollte die jährliche Steigerung der Personalkosten auf 1% jährlich begrenzt werden.
Sobald diese Grenze erreicht ist, sollen nur noch kostenneutrale Einstellungen vorgenommen werden, d.h. wenn eine vorhandene Stelle ersetzt wird oder dafür woanders eine gleichwertige Stelle wegfällt.
Klar erkennbar ist, dass allein durch tarifliche Erhöhungen der jährliche Wert in Höhe von 1% erreicht wird, so dass die jährliche Maximalerhöhung um 1% letztlich sogar zu einer Reduzierung des Personalbestandes führen wird.

 

Daran führt aber kein Weg vorbei.
Der Stadt Erftstadt wird es letztlich nur noch gelingen einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen, wenn die Personalkosten stabil bleiben.

 

Davon geht auch der Kämmerer aus. Dessen Gesamtergebnishaushalt (Seite 102) sieht in den Jahren 2018 bis 2021 sogar eine geringere Steigerung als 1% bei den Personalaufwendungen jährlich vor.

Durch Beschluss der maximalen Erhöhung der Personalkosten um 1% würde daher lediglich die Fortschreibung des vorliegenden Haushaltsplanes beschlossen werden, dem Rat und seinen Ausschüssen würde aber zusätzlich ein Instrument in die Hand gegeben werden die Personalsteigerungen zu kontrollieren umso einwirkend eine „unkontrollierte“ Steigerung der Personalkosten abwenden zu können.

Ist die Grenze von 1% erreicht, müsste dann zwangsläufig von kostensteigernden Neueinstellungen abgesehen werden, so dass seitens der Verwaltung und der Politik intensiv überlegt werden muss, welche neuen Stellen geschaffen werden und welche vorhandenen ersetzt werden.

Anträge der Freien Wähler für mehr Transparenz im Haushalt und in den Haushaltsplänen.

Die Fraktion der Freien Wähler Erftstadt, hat diesmal bereits die Zeit vor der Vorstellung des Haushaltsplans 2017 genutzt, um Verbesserungen für bessere Information und mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger einzufordern:

 

 

1.) Aufnahme des zugrundeliegenden Stellenplans im Haushaltsplanentwurf

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • die wenn auch noch nicht genehmigten, so doch zumindest geplanten Stellen des aktuellen Planjahres laut Stellenplan werden in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen.

 

Begründung:

Die in der Kostenart 11 Personalaufwendungen gemachten Angaben für die Plan-Periode können nur auf einem Stellenplan basieren. Es ist daher vollkommen unverständlich, warum diese Angaben nicht in Form des Stellenplans auch im Haushaltsplanentwurf genannt werden.

 

2.) Feingliederung in Produkte, Ergänzung der Kundennachfrage und Überarbeitung der Kennzahlen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Für die Produktgruppen 030 Schulträgeraufgaben, 040 Kultur und Wissenschaft, 050 Soziale Leistungen, 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, 080 Sportförderung, 130 Natur- und Landschaftspflege, 140 Umweltschutz und 140 Wirtschaft und Tourismus eine weitere Untergliederung der Produktgruppen in Produkte.

 

  • Beispiel 01: Die Produktgruppe 272 Büchereien wird in die Produkte Bücherei Lechenich, Bücherei Liblar und diese weiter in die angebotenen Medien digitale Medien und Print-Medien aufgegliedert.
  • Beispiel 02: Die Produktgruppe 080424 Sportstätten und Bäder wird in die einzelnen Sportstätten und Bäder aufgegliedert.
  • Beispiel 03: Die Produktgruppen 211 Grundschulen, 212 Hauptschulen, 215 Realschulen, usw. werden in die einzelnen Schulen aufgegliedert.
  • Beispiel 04: Die Produktgruppe 365 Tageseinrichtungen für Kinder wird in die Produkte Kita x, Kita y, Kita z, aufgegliedert.

 

  • Für alle Produkte die Aufnahme der quantifizierten

Entsprechend der o.g. Beispiele:

 

  • Beispiel 01: Für Büchereien z.B. die Anzahl der Ausleihungen untergliedert nach Medium, sowie die Anzahl der registrierten Nutzer.
  • Beispiel 02: Für Sportstätten die Anzahl der Vereinsmitglieder die dieses Produkt Sportstätte XYZ nutzen, ggf. zzgl. Schulklassen denen die Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
  • Beispiel 03: Für die Schulen die Anzahl der Schüler.
  • Beispiel 04: Für Kita’s die Anzahl der Kinder gegliedert nach Altersstufen (U3, usw.)
  • Außerdem gleichzeitig die Überarbeitung der bisher genannten Ziele. Die genannten Ziele sind schwammig formuliert und nicht messbar. Für jedes Produkt sollte es zukünftig eine klar messbare Zielsetzung geben oder sofern dies zurzeit noch nicht möglich ist, diese frei gelassen werden. Für jede Zielsetzung sollte es darüber hinaus einen Zeitrahmen geben.

 

  • Beispiel 01: Produkt 421.010 Förderung des Sports;
  • Bisherige Zielsetzung: Finanzielle Förderung von Gesundheit und Fitness, finanzielle Förderung des Breiten- und Spitzensportes, finanzielle Förderung des Vereinslebens.
  • Beispielhafte neue Zielsetzung: Durchführung von Familien-Sporttagen mit 3.000 Teilnehmern pro Jahr.

 

  • Die komplette Streichung der bisher zur Verfügung gestellten Kennzahlen und Leistungsmengen für die o.g. Produktgruppen, sofern dies nicht gesetzlichen Regelungen widerspricht.

 

  • Im Gegenzug wird die Bildung neuer Kennzahlen, die sich mindestens an den Zwischenergebnissen 010 Ordentliche Erträge, 017 Ordentliche Aufwendungen und 018 Ordentliches Ergebnis sowie der Kostenart 010 Personalaufwendungen, der Teilergebnishaushalte orientieren. Diese Zwischenergebnisse kombiniert mit den weiter oben beantragten Mengen der quantifizierten Kundennachfrage bieten die Grundlage für aussagekräftige Verhältniszahlen.

 

Begründung:

Die bisherige grobe Darstellung der Produktbereiche unter Außerachtlassung der tatsächlichen Abfrage der zur Verfügung gestellten Produkte lässt keine Aussage über den Nutzen der Aufwendungen zu. Erst wenn Aufwand oder das Ordentliche Ergebnis ins Verhältnis mit der quantifizierten Kundennachfrage gesetzt wird, können Produkte innerhalb einer Produktgruppe oder auch produktgruppenübergreifend miteinander verglichen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang weniger der Status quo, sondern der Vergleich dieser Kennzahlen über einen längeren Zeitraum. Nur so lassen sich allein in der Veränderung der Kundennachfrage die entsprechenden Maßnahmen treffen. Diese Maßnahmen können zusätzliche Investitionen, neue Zielsetzungen oder auch eine Reduzierung des Aufwandes sein.

Nur durch diese Feingliederung ist es möglich, Veränderungen in den Produkten zu erkennen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Die bisher zur Verfügung gestellten Kennzahlen sind dazu ungeeignet. Eine positive Ausnahme bildet das bereits bestehende Produkt 361.010 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen. Die Anzahl der Plätze und der Tagespflegepersonen sind ein guter Anfang.

Zum Teil liegen diese Zahlen also bereits vor. Da diese Ergänzungen wahrscheinlich dennoch einige Zeit benötigen, wäre die Aufstellung eines Fahrplans mit gesetzten Fristen, zu den einzelnen Produktgruppen ein erster Schritt.

 

 

3.) Antrag gem. GO – Bereitstellung des Haushaltsplanentwurfs in elektronisch auslesbarer Form

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die Verwaltung stellt den Stadtverordneten den Haushaltsplanentwurf in elektronisch auslesbarer Form zur Verfügung.
  • Die Verwaltung behält die Mindestgliederung nach § 2 GemHVO bei, fügt aber weitere Spalten für den Produktbereich, die Produktgruppe und das Produkt ein.

Vorherige Darstellung

vorher

 

Neue Darstellung:

 

nachher

Begründung:

Der Haushaltsplanentwurf für 2016 bestand aus rund 550 Seiten. Bisher erhalten die Stadtverordneten den Entwurf lediglich in gebundener Papierform. Dieses Format ist nicht mehr zeitgemäß, es ist ineffizient und unzweckmäßig. Wir befinden uns im Zeitalter der Digitalisierung. Eine Anpassung der Berichtsform auf eine zeitgemäße Art sollte selbstverständlich sein.

Ein Haushaltsplanentwurf in digitalisierter und standardisierter Form kann leicht und präzise analysiert werden. Dies wäre ein erster Schritt in Richtung zu mehr Transparenz.

 

 

4.) Verabschiedung einer Nachhaltigkeitssatzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Wir beantragen eine für Rat und Verwaltung bindende Nachhaltigkeitssatzung nach beiliegender Vorlage zu verabschieden.
  • Die Nachhaltigkeitssatzung sollte die folgenden Kriterien beinhalten:
    • Die mittelfristige Zielsetzung eines ausgeglichenen Haushalts.
    • Die mittelfristige Zielsetzung keiner weiteren Nettoneuverschuldung.
    • Der Ausschluss weiterer Verschuldung, sofern sie nicht aus eigenen Mitteln getilgt werden kann.
    • Die Selbstverpflichtung, keine weiteren Investitionen oder finanziellen Belastungen zu begründen, sofern diese den o.g. Zielsetzungen entgegenwirken.
    • Einführung eines Generationenbeitrags bei gleichzeitiger Deckelung der Grund- und Gewerbesteuer.

Begründung:

Ein spezielles Wesensmerkmal der Nachhaltigkeitssatzungen besteht darin, dass sie Regelungen enthalten, die strenger sind als die entsprechenden Regelungen im kommunalen Haushaltsrecht. Eine Nachhaltigkeitssatzung stellt damit eine Form der freiwilligen           Selbstbeschränkung in Finanzangelegenheiten dar. Die Verabschiedung einer Nachhaltigkeitssatzung kann ein Signal an Bürger und ortsansässige Unternehmen senden, dass sich die betreffende Kommune in besonderem Maße einer nachhaltigen Haushalts- und Finanzpolitik verpflichtet.

Eine parteiübergreifende Einigung auf Selbstbeschränkung wäre eine gute Sache für Erftstadt und für unsere Generationen. Geplante Mehraufwendungen oder Finanzierungen müssen sich fortan an der Haushaltslage und am langfristigen Nutzen für ganz Erftstadt ausrichten.

 

 

5.) Schuldenuhr

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung implementiert eine Schuldenuhr auf der Homepage der Stadt Erftstadt.
  2. Die Schuldenuhr zeigt die Summe aller Bankverbindlichkeiten des Kernhaushaltes und aller Eigenbetriebe.
  3. Die Verwaltung informiert vierteljährlich über die Entwicklung des Schuldenstands nach Kernhaushalt und Eigenbetrieben und legt die Entwicklung der Mehr- oder Minderschulden zum letzten Schuldenstand dar.
  4. Die Verwaltung gibt vierteljährlich Auskunft über die zu erwartende Schuldenneuaufnahme (letzter Schuldenstand 30.06.2016 + zu erwartende Neuaufnahme).

Begründung:

Schuldenstände sind lediglich in der Bilanz zum 31.12. des Vorjahres ersichtlich. Informationen über den aktuellen Schuldenstand liegen nicht vor.

Eine Schuldenuhr und die fortlaufende Information über die Entwicklung der Schulden der Stadt Erftstadt, insbesondere der Bankverbindlichkeiten des Kernhaushalts und aller Eigenbetriebe erzeugen eine hohe Transparenz und erhöhen die Glaubwürdigkeit unseres politischen, kostenbewussten Handels maßgeblich.

Die finanziellen Auswirkungen aller politischen Entscheidungen müssen klar und deutlich sichtbar und vor allen Dingen messbar sein.

Langfristig soll die Schuldenuhr die Trendwende erkennbar machen und zeigen, dass wir uns auf dem richtigen Weg aus den Schulden befinden.

 

 

6.) Aufnahme zusätzlicher Informationen im Haushaltsplanentwurf

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Im Haushaltsplanentwurf wird eine Legende aufgenommen, welche die Felder: Vorläufiges Ergebnis, Ansatz und Plan erläutert. Ersatzweise können auch eindeutige Bezeichnungen wie IST, vorläufiges IST oder Plan gewählt werden.
  • Die Verwaltung ergänzt den Bericht für das Jahr 2017, um die folgenden Informationen:
    • Plan Vorvorjahr (2015),
    • vorläufiges/finales Ergebnis Vorvorjahr (2015),
    • Plan Vorjahr (2016) und
    • vorläufiges Ergebnis Vorjahr (2016).

Zu den Bezeichnungen vorläufiges Ergebnis und Plan siehe Punkt eins.

 

Begründung:

Neue Ratsmitglieder genauso wie interessierte Bürger sollen in die Lage versetzt werden, einen einfach verständlichen Haushalt selbständig lesen und verstehen zu können.

Zur besseren Vergleichbarkeit und Verfolgbarkeit der Planansätze und tatsächlichen bzw. vorläufigen Ergebnisse, ist die bisherige Darstellung ungeeignet. Abweichungen vom Vorjahresplan können mit der geänderten Darstellungsweise leicht identifiziert werden. Die Vorteile liegen in einer besseren Vergleichbarkeit und damit höheren Transparenz.

 

 

Antrag auf Bereitstellung von Kennzahlen zur interkommunaler Vergleichbarkeit

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

 

  1. Die Verwaltung stellt die Kennzahlen der Stadt Erftstadt entsprechend der anliegenden Liste der GPA NRW zur Verfügung und schreibt diese jährlich fort.

 

  1. Sofern eine oder mehrere der Kennzahlen erheblich vom dargestellten Mittelwert der Vergleichskommunen abweicht, erläutert die Verwaltung die Gründe für die Abweichung.

Begründung

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW) stellt auf ihrer Homepage ein Kennzahlenset zur Verfügung, welches es den einzelnen Kommunen ermöglicht, sich in verschiedenen Bereichen mit anderen Kommunen zu vergleichen.

Auch die Stadt Erftstadt wird hier bereits in einem Benchmark (Personenstandswesen) aufgeführt.

Durch die Zurverfügungstellung der auf die einzelnen Bereiche entfallenen Kennzahlen, wird die Verwaltung und die politischen Gremien in die Lage versetzt, sowohl Stärken als auch Schwachpunkte der Stadt Erftstadt im Vergleich zu anderen Kommunen zu ermitteln und dadurch Handlungsmöglichkeiten abzuleiten.

Hier geht es zum Link mit den Vergleichszahlen:

Haushaltsrede 2015 – Fraktionsvorsitzender Raymond Pieper

Herr Bürgermeister meine Damen und Herren, wenn ich jetzt sage, dass unsere Haushaltsrede die Kürzeste sein wird, dürfte dies die größte Untertreibung des heutigen Abends werden.

Der Nachteil bei langen Reden ist, man muss immer sehr aufpassen, damit einem nichts entgeht.

Einem hätte sonst entgehen können, dass eine Fraktion die nach den Haushaltsplanberatungen sehr blumig in einer Pressemitteilung herausgibt, dass man den Haushalt mitträgt und diesen dann hier gerade ablehnt.

Einem wäre auch entgangen, dass eine andere Fraktion den Haushalt sanieren will, aber dazu weder Steuern erhöhen noch Einsparungen vornehmen will.

Und ich dachte ich wäre heute der Einzige hier mit einem Märchen.

In alten Zeiten, wo das Wünschen noch geholfen hat, lebte ein König….

Meine Damen und Herren, Sie ahnen es, die Geschichte zur Haushaltseinbringung wird einen andern Verlauf nehmen.

Einen realistischen.

Realistisch bedeutet der Wirklichkeit entsprechend, lebensecht und ohne Illusion.

 

Der Wirklichkeit entsprechend insofern, dass die Verwaltung einen Haushaltsentwurf vorgelegt hat welcher von realistischen Zahlen ausgeht und nichts beschönigt.

Unser Dank dafür an die Verwaltung.

 

Lebensecht insofern, dass wir uns ohne erhebliche Erhöhung der Grundsteuer A und B, sowie der Gewerbesteuer im Nothaushalt befinden.

 

Und ohne Illusion sind wir Freien Wähler mit klaren Vorgaben in die Beratungen gegangen, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu beschließen.

 

Wir haben diverse Sparvorschläge angedacht, mit Anträgen untermauert und den Fraktionen zur Beratung zugeleitet. Bei einer theoretischen Addition der möglichen Einsparungen durch unsere Ideen, wurde aber schnell klar, dass die Erträge die durch Erhöhung der Steuern und zwar in Höhe von fast 4 Millionen Euro generiert werden sollen, selbst bei Durchführung aller von uns vorgeschlagenen Einsparungen, eine Haushaltskonsolidierung nicht einmal ansatzweise erreicht werden kann.

Damit war klar, dass eine Erhöhung der genannten Steuern zur Vermeidung eines Nothaushaltes leider alternativlos ist.

Alternativlos, doch nicht fehlerlos.

Denn sonst könnten wir es uns zukünftig einfach machen. Die Verwaltung sagt uns, was sie braucht und wir erhöhen die Steuern entsprechend.
Die Haushaltsplanberatungen reduzieren sich dann zu einer short story mit den typischen Merkmalen. Der Schluss ist meist offen.

 

Wir Freien Wähler wollen und werden es uns aber nicht einfach machen und sind  verwundert, dass von den anderen Fraktionen nahezu keinerlei Sparvorschläge eingebracht wurden.

Scheinbar sind die anderen Fraktionen dabei der Aussage der Verwaltung gefolgt, dass da nichts mehr zu sparen ist.

(Blatt 12 des HP: „viele Einsparpotentiale bereits mehr als einmal durchleuchtet wurden“)

Mit Sparvorschlägen macht man sich tatsächlich auch keine Freunde. Quod erat demonstrandum.

 

Wir wollen nicht missverstanden werden. Wir halten alle vorhandene Einrichtung in Erftstadt für wichtig und unsere Einsparvorschläge möchten wir keinesfalls als Kritik an diesen verstanden wissen, doch muss man sich dann auch darüber im Klaren sein, dass ohne Einsparungen „auch da wo es weh tut“ öffentliches Leben nur noch über Steuererhöhungen finanziert werden kann.

Und wer meint, dass Erhöhungen der Grundsteuer allein die Eigentümer treffen, irrt.

Wir fordern daher Mut zur Diskussion. Diese Stadt braucht neue Ideen, denn nur Steuererhöhungen allein bringen uns nur kurzfristig weiter.

Und glauben Sie mir, die Gebrüder Grimm hätten das auch so gesehen!

Dem Haushalt stimmen wir zu.

Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt gegen Erhöhung der Fraktionszuwendungen

Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt gegen Erhöhung der Fraktionszuwendungen

Den von den Fraktionen CDU und SPD gestellten Antrag, die Fraktionszuwendungen um insgesamt 38.280,00 € jährlich zu erhöhen, lehnen die Freien Wähler ab.

Unstreitig für die Freien Wähler ist,  dass Fraktionszuwendungen alle paar Jahre einer Überprüfung und Anpassung an die gestiegenen Kosten für Mieten der Fraktionsbüros und die Vergütung von Angestellten die sich einzelne Fraktionen leisten, bedürfen.

Gerade aber im Hinblick auf die schlechte Haushaltslage, muss eine solche Erhöhung jedoch mit Bedacht und unter größtmöglicher Zurückhaltung erfolgen.

Dies vermissen die Freien Wähler bei dem getätigten Vorschlag der Fraktionen von CDU und SPD.

So erhöhen sich die Zuwendungen für die SPD Fraktion um über 54% und die Zuwendungen der CDU Fraktion gar um über 58%.

Die Zuwendungen der kleineren Fraktionen erhöhen sich dabei nur zwischen 23,9% (Freie Wählergemeinschaft) und 31,8% (Grüne / FDP), wodurch nochmals deutlich wird, wem die Erhöhung hauptsächlich zu Gute kommen soll.

Da die drei kleinen Fraktionen in einem Vorgespräch bezüglich des Themas Fraktionserhöhungen signalisiert hatten, einer Erhöhung nicht zuzustimmen, wurde der damals gemachte Vorschlag bewusst zu Gunsten der beiden großen Ratsfraktionen verändert.

Die laufenden Kosten kleinerer Fraktionen unterscheiden sich jedoch grundsätzlich nicht wesentlich von denen größerer Fraktionen. Auch diese müssen in der Regel Fraktionsbüros unterhalten und den Geschäftsbetrieb organisieren.

Für die Fraktion Freie Wählergemeinschaft ist die Erhöhung der Fraktionszuwendungen ohne Bedeutung. Schon bei den bisherigen Fraktionszuwendungen entsteht durch kostenbewusstes Verhalten ein Überschuss, welchen die Freien Wähler an die Stadt zurückzahlen. Dieser wird  durch die geplante Erhöhung der Fraktionszuwendungen entsprechend steigen, so dass den Bürgern der Stadt Erftstadt von Seiten der Fraktion der Freien Wähler keine Mehrkosten entstehen.
Dies ist allerdings ein Alleinstellungsmerkmal der Freien Wähler.

„Die zwischen den Fraktionen von CDU und SPD vereinbarte Erhöhung der Fraktionszuwendungen ist weder angemessen noch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, welcher gleichsam durch eine Erhöhung der Grundsteuer belastet werden, nicht vermittelbar und deshalb abzulehnen,“ so der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler Erftstadt Raymond Pieper.

Antrag bezüglich Einsparungen im Personalbereich

 

Der Antrag wurde von CDU und SPD bei Enthaltung der FDP Fraktion abgelehnt.

Antrag bezüglich Einsparungen im Personalbereich

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung ergreift Maßnahmen um die Personalkosten im Jahr 2015 um 0,5% zu reduzieren
  2. Die Verwaltung berichtet im Jahr 2016 über die Umsetzung der Maßnahme

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Antrag bezüglich Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen von Mitgliedschaften und Abonnements der Stadt Erftstadt

Antrag bezüglich Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen von Mitgliedschaften und Abonnements der Stadt Erftstadt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche freiwilligen Mitgliedschaften der Stadt Erftstadt bestehen, welche Abonnements bezogen werden und wie hoch die jährlichen Kosten sind.
  2. Die Verwaltung prüft mittels einer Kosten- Nutzenrechnung, ob sich sie Mitgliedschaften für die Stadt Erftstadt weiterhin rechnen.

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