Antrag zur Anbringung von Hinweisschildern in Oberliblar mit Hinweisen auf historische Gebäude

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • In Oberliblar werden Hinweisschilder angebracht, die auf zeitlich zurückgreifende Funktionen der Gebäude hinweisen

Begründung

Viele Gebäude in Oberliblar (ehemals Donatusdorf) sind historisch.
Hier gab es um die Wende zum 20. Jahrhundert bis in die 60er Jahre des vorherigen Jahrhunderts z.B. Kolonialwarenhändler, Gebäude der Verwaltung der Grube Donatus, ein ehemaliges Feuerwehrgerätehaus, ein Forsthaus und nicht zuletzt eine Volksschule.
Die Gebäude sind fast alle noch erhalten, dienen aber inzwischen fast ausschließlich Wohnzwecken.
Es wäre schade, wenn dieser Teil der Erftstädter Geschichte verloren gehen sollte.

Durch kleine Hinweistafeln an den Gebäuden könnte an die ehemalige Funktion erinnert werden.

Es wird angeregt, dass die Verwaltung unter Leitung des Stadtarchivars zusammen mit dem Erftstädter Geschichtsverein und anderen Vereinen und Anwohnern eine Liste von geschichtsträchtigen Gebäuden in Oberliblar erstellt und diese dann dem Ausschuss vorstellt.

Ein Ansprechpartner für Informationen und historische Fotos ist auch die

„Facebookgruppe Liblar“.

Möglicherweise könnte so auch ein historischer Rundgang durch Oberliblar entstehen.

Vergleich der Musikschule Erftstadt mit benachbarten Musikschulen – Darstellung der Personalsituation

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt einen Vergleich der Musikschule Erftstadt, mit benachbarten Musikschulen im Hinblick auf Anzahl der Schüler (m/w/d), Anzahl der gegebenen Stunden, Anzahl der Mitarbeiter getrennt nach festen Mitarbeitern und Honorarkräften, generierte jährliche Verluste und gewonnene Auszeichnungen und Preise dar.
  2. Die Verwaltung stellt Möglichkeiten vor, um die durch die Musikschule jährlich anfallenden erheblichen finanzielle Verluste zu reduzieren.

Begründung

Die Musikschule in Erftstadt genießt einen sehr guten Ruf und ist ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Angebotes unserer Stadt.

 

Die jährlich generierten Verluste betragen für das Jahr 2018 laut Planansatz 727.729,00 € trotz Schenkung des Musikschulgebäudes.

Ein Vergleich mit Musikschulen von Nachbarkommunen kann Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen, die möglicherweise zur Verringerung der finanziellen Verluste bei gleichbleibender Qualität der Erftstädter Musikschule führen.

Antrag bezüglich Berichtes über die Vor- und Nachteile des Betreibens einer eigenen Volkshochschule im Vergleich zu einem Anschluss an die Volkshochschule Rhein-Erft

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die Verwaltung stellt dar, welche Vor- und Nachteile sich aus einer „eigenen“ Volkshochschule im Vergleich zu einer Mitwirkung im Verbund ergeben.

Begründung

Die Stadt Erftstadt betreibt seit vielen Jahren erfolgreich eine eigene Volkshochschule (VHS).

Die Städte Brühl, Hürth, Pulheim und Wesseling haben bereits im Jahr 1976 die Volkshochschule Rhein-Erft gegründet und betreiben diese ebenfalls sehr erfolgreich.

Diese bietet auf Grund ihrer Größe in einigen Bereichen einen erheblichen Mehrwert. So können hier zum Beispiel auch sogenannte Bildungsschecks ausgegeben werden, wodurch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger staatlich bezuschusst werden können.
Daneben dürfte der Verbund auch aus finanzieller Sicht günstiger sein. Eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile des Betreibens einer eigenen Volkshochschule im Vergleich zu einer Mitgliedschaft im Verbund, kann Grundlage für zukünftige Entscheidungen sein.

Anfrage zu der Sportanlage von Fortuna Liblar

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im letzten Jahr wurde die Erstellung eines Sportstättenkonzeptes beschlossen auf dessen Grundlage zukünftig Aussagen über mögliche Änderungen an den bestehenden Sportstätten getroffen werden können.
Bis dieses Konzept vorliegt und umgesetzt ist, werden aber noch einige Jahre vergehen.

Bereits jetzt hat sich jedoch unter anderem bei dem von Fortuna Liblar betriebenen Sportplatz in Oberliblar ein erheblicher Sanierungsstau ergeben.
So ist unter anderem die Flutlichtanlage defekt und wurde in der Vergangenheit nur äußerst notdürftig repariert, wie anliegendes Bilde zeigt.
Hier ist bereits die Verkehrssicherheit der Anlage in Zweifel zu ziehen.

 

Die den Sportplatz umgebende große Grünfläche ist verwahrlost und wird, wenn überhaupt nur, in großen zeitlichen Abständen rudimentär gepflegt.
Der öffentliche Parkplatz vor dem Sportplatz ist in einem sehr schlechten Allgemeinzustand und gerade auch auf Grund der dort befindlichen Altglas-Container ständig durch Müll und Scherben verschmutzt.
Dies gibt ein entsprechend schlechtes Bild ab, insbesondere wenn Mannschaften aus anderen Ortsteilen zu Heimspielen kommen.

 

Der Verein wünscht sich von der Verwaltung einen festen Ansprechpartner, auch um die oben aufgeführten Missstände schnellstmöglich zu beheben. Dies inkludiert ebenso die Problematik der fehlenden Hallenzeiten für die Jugendmannschaften. Hier besteht dringender Gesprächsbedarf.

Folgende Fragen stellen sich mir:

 

  1. Wer ist für die Pflege der Grünanlage zuständig und in welchen Abständen erfolgt diese?
  2. Wer ist für die Pflege und Reinigung des angrenzenden öffentlichen Parkplatzes zuständig und in welchen Abständen wird dieser gereinigt?
  3. Wie wird sichergestellt, dass dem Verein Fortuna Liblar ausreichende Hallenzeiten zur Verfügung gestellt werden?
  4. Wer in der Stadtverwaltung ist der konkrete Ansprechpartner für den Verein Fortuna Liblar auch im Hinblick auf Probleme in der Sportanlage?

 

 

 

Die Antwort der Verwaltung:

 

Sehr geehrter Herr Pieper,
Ihre Fragen bezüglich der Sportanlage in Oberliblar kann ich wie folgt beantworten:
1) Die Pflege innerhalb des umzäunten Sportplatzgeländes obliegt dem Verein SC Fortuna Liblar.
In regelmäßigen Abständen wird vom Verein nach Bedarf der Rasen gemäht und das Umfeld sauber
gehalten.
Im hinteren Bereich, angrenzend an die Waldflächen der Ville, erfolgt keine intensive Pflege der
naturnahen Strauchpflanzungen. Hier werden seitens der Gartenbauabteilung jedoch regelmäßige
Baumkontrollen und, falls erforderlich, Schnittmaßnahmen durchgeführt.
Die Pflege der Tennendecke erfolgt regelmäßig durch die Städtischen Dienste
Am 3.3.18 hat der Verein eine größere Reinigung des Geländes geplant, da am 11.03.18 dort auch
der 14. GVG-Donatuslauf stattfindet.
2) Der öffentliche Parkplatz wird mehrmals jährlich in unregelmäßigen Abständen (nach Bedarf)
vom städt. Reinigungsdienst gereinigt. In der Vergangenheit hat der Verein die Notwendigkeit einer
Reinigung auf direktem Wege mit dem Reinigungsdienst kommuniziert. Da der Reinigungsdienst
seit ca. einem Jahr auf Grund der politischen Entscheidung, die Reinigungskolonne nicht zu erweitern,
oft Kapazitätsengpässe hat, ist eine bedarfsorientierte kurzfristige Reinigung leider nicht immer
möglich.
3) Die Belegungspläne der städtischen Sporthallen weisen grundsätzlich keine freie Kapazitäten
auf. Insbesondere in den Wintermonaten führt dies dazu, dass entsprechende Nachfragen der
Fußballvereine auf zusätzliche Hallentrainingszeiten nicht berücksichtigt werden können. Der SC
Fortuna Liblar nutzt derzeit donnerstags von 18.15 – 21.00 Uhr die Turnhalle der Gottfried-Kinkel-
Realschule. Der Verein steht im Kontakt mit der für die Belegung zuständigen Kollegin, Frau Engel.
Bei evtl. kurzfristig freiwerdenden Kapazitäten werden diese unmittelbar für andere Sportvereine
freigegeben.
4) Ansprechpartner für Anliegen und Probleme, die das Sportplatzgelände betreffen ist die städtische
Gartenbauabteilung. (Herr Schulz, Tel. 02235/409400, karl-heinz.schulz@erftstadt.de)
Elektrotechnische Anliegen bzgl. der Flutlichtanlage werden auch hier entgegengenommen und an
den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Ich hoffe, Ihnen hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehe für weitere Fragen gerne zur
Verfügung.
In Vertretung
(Hallstein)

Freie Wählergemeinschaft setzt sich für Fortführung des Kunstmarktes in Erftstadt ein

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung sucht und unterstützt ehrenamtliche Organisatoren zur Fortführung des Kunstmarktes in der Donatusgrundschule in Erftstadt Liblar.

 

  1. In den Haushalt 2018 wird ein Betrag in Höhe von 8.000,00 € als Anschubinvestition eingesetzt.

 

Begründung

 

Der jährliche Kunstmarkt in der Donatusgrundschule erfreut sich seit nunmehr 45 Jahren einer ungebrochenen Beliebtheit. Hier haben Künstler aus Erftstadt und darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Werke einem breiten Publikum vorzustellen und zu verkaufen.

Dadurch unterscheidet sich der Kunstmarkt von allen anderen künstlerischen Veranstaltungen wie zum Beispiel Ausstellungen. Der Kunstmarkt wurde viele Jahrzehnte von der Stadt Erftstadt organisiert und durchgeführt.

Diese Aufgabe wurde in den letzten Jahren sehr erfolgreich von Ehrenamtlern übernommen, welche jedoch nunmehr aus Altersgründen die Arbeit nicht mehr fortführen können.

Bereits mehrere Künstler haben ihr Interesse an einer Fortführung des Kunstmarktes bekundet und wären auch bereit, sich bei der Planung ehrenamtlich zu engagieren.

Hier ist eine Koordination durch die Stadt gefragt, welche den zukünftigen Organisatoren hilfreich zur Seite steht, diese von bestimmten Aufgaben entlastet und finanzielle Mittel zur Verfügung stellt um eine erfolgreiche Weiterführung des Kunstmarktes sicherzustellen.

Durch eine Anschubinvestition in Höhe von 8.000,00 € soll es den ehrenamtlichen Organisatoren im Startjahr ermöglichst werden, sich auch kostenpflichtiger Hilfe zu bedienen und Sachwerte, wie zum Beispiel Stellwände etc. anzuschaffen, sowie Werbung zu schalten.

Klares Ziel sollte jedoch sein, dass der Kunstmarkt sich nach einer kurzen Übergangsphase selbst trägt.

Verlegung von Liegenschaften in Erftstadt

Antrag bezüglich Umwandlung von innerstädtischen Liegenschaften in Bauland bei gleichzeitigem Neubau der Einrichtung an anderer Stelle

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

 

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücke sich zur Umwandlung in Wohnbebauung eignen und bei welchen eine Verlagerung der auf dem Grundstück bisher befindlichen städtischen Einrichtung auf ein anderes Grundstück sinnvoll erscheint.
  2. Sollte ein oder mehrere Grundstücke die oben genannten Kriterien erfüllen, führt die Verwaltung Gespräche mit den Nutzern des Grundstückes und stellt Alternativen zur Verlagerung der Einrichtung an eine andere Stelle vor.
  3. In einem weiteren Schritt bemüht sich die Verwaltung, Investoren für das Vorhaben zu finden.

Begründung

Zurzeit wird die Verlegung der Stadtwerke vom bisherigen Standort ins Gewerbegebiet diskutiert. Durch den späteren gewinnbringenden Verkauf des Grundstückes auf welchem sich die Stadtwerke momentan befinden, können Einnahmen generiert werden, wodurch der Umzug der Stadtwerke mitfinanziert werden kann.
Ein solches Vorgehen könnte sich auch für andere von der Stadt Erftstadt betriebene Einrichtungen anbieten.

Viele städtische Einrichtungen sind sanierungsbedürftig und befinden sich an Standorten, die nutzungstechnisch nicht mehr optimal sind.

Durch den Neubau an anderer Stelle könnte eine Funktionsverbesserung der Einrichtung erreicht werden, wobei der Umzug und Neubau im Optimalfall vollständig durch die Einnahmen aus dem Verkauf des ehemaligen genutzten Grundstückes finanziert werden könnte.

Zu denken wäre hier insbesondere an Feuerwehrgerätehäuser und Sportplätze.

Die Stadt Hürth hat dieses Konzept vor einigen Jahren bezüglich des Sportplatzes (Stotzheim) erfolgreich praktiziert. Die Kosten für den Neubau wurden dabei vollständig von dem Erwerber des alten Grundstückes übernommen.
Dem Neubau folgten zusätzlich einen Kunstrasenplatz und ein Clubheim.
In Bezug auf Erftstadt ließe sich dieses Modell auf den Sportplatz in Oberliblar übertragen. Das momentane Sportplatzgelände würde sich perfekt für eine Wohnbebauung in Bahnhofsnähe am Rande des Naherholungsgebietes Ville eignen.

Ein neuer Sportplatz in Randlage hätte den Vorteil, dass dieser verkehrstechnisch besser angebunden und keine Störungen der Nachbarschaft durch den Spielbetrieb zu erwarten wäre. Hier wird daher ein Standort zwischen Liblar und Köttingen angedacht, welcher von Köttinger Vereinen mitgenutzt werden könnte.

Freie Wählergemeinschaft kritisieren Kosten der Artothek im Verhältnis zu den Nutzern

Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt kritisiert offensichtliches Missverhältnis zwischen Kosten und Nutzen der Artothek

Auf eine Ratsanfrage der Freien Wähler zu den Nutzerzahlen der Artothek, teilte die Verwaltung mit, dass im Jahr 2014 gerade einmal 39 Personen die Artothek genutzt haben. Diese Nutzung war dabei mit 940 Ausleihen und somit mit durchschnittlich 24 Ausleihen pro Person sehr intensiv.

Auf die Frage, ob die ausgeliehenen Kunstwerke in gewerblichen Räumlichkeiten wie z.B. in Arztpraxen oder Büroräumen genutzt wurden, konnte die Verwaltung keine Aussagen treffen, da bei der Ausleihe nicht abgefragt wird, ob diese für den gewerblichen oder privaten Gebrauch erfolgt.

Die Kosten für eine sechswöchige Ausleihe betragen lediglich 6,00 € pro Bild.

Insgesamt sind 67 Nutzer registriert.

In Anbetracht des defizitären Betriebes der Artothek, zuletzt in Höhe von  35.758,00 €, sollte ein Umdenken erfolgen.

Die Freien Wähler fühlen sich daher in ihrem Antrag zur Schließung der Artothek  bestärkt.

„Es kann nicht sein, dass trotz der katastrophalen Haushaltslage in der sich die Stadt Erftstadt befindet eine Artothek unterhalten wird, welche bei 39 Nutzern einen Verlust in Höhe von über 35.000,00 € produziert. Dies entspricht fast 900,00 € jährlich pro Nutzer. Scheinbar wurde hier über Jahrzehnte einem sehr überschaubaren Klientel ein Kunstgenuss geboten, während in anderen Bereichen das Geld fehlte.“, so der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Raymond Pieper.

„Sollte die Artothek wie im Kulturausschuss vorgeschlagen ehrenamtlich weiter betrieben werden, ist dies ein erster Schritt in die richtige Richtung“, so Raymond Pieper.

Ratsanfrage zum Thema Artothek

Ratsanfrage gem. GO

Sehr geehrter Herr Erner,

die mögliche Schließung der Artothek betreffend bitte ich Sie, nachfolgende Fragen zu beantworten:

  • Wie viele Bilder befinden sich im Besitz der Artothek?
  • Wie viele registrierte Nutzer gibt es?
  • Wie viele haben im letzten Jahr ein Bild ausgeliehen?
  • Gibt es Bilder, die noch gar nicht ausgeliehen wurden? Wenn ja, wie viele?
  • Wie viele Bilder wurden in 2014 ausgeliehen?
  • Gibt es eine Unterscheidung, wie viele für den privaten Gebrauch und wie viele für den gewerblichen Gebrauch (Praxis-/Büroräume) ausgeliehen wurden?
  • Kunstwerke können nur bei Zahlung einer Versicherungsprämie entliehen werden. Wie kann der Nutzer sich den Vorgang vorstellen? Wird dem Nutzer diese bei dem Ausleihvorgang angeboten oder muss er zuvor selber eine Versicherung abschließen?
  • Wann wurden die letzten Neuanschaffungen getätigt?

Antrag einer Entscheidungsfindung bezüglich der Unterbringung der Volkshochschule

Auf Antrag der Freien Wähler wurde einstimmig  beschlossen, dass die VHS am bisherigen Standort verbleibt. Wir freuen uns, dass die Volkshochschule jetzt Planungssicherheit hat. Nun sollte schnellstmöglich an der Sanierung und am barrierefreien Ausbau gearbeitet werden.

 

Antrag einer Entscheidungsfindung bezüglich der Unterbringung der Volkshochschule

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Es wird beschlossen, dass die Volkshochschule (VHS) in der Marienschule verbleibt, oder dass die VHS in die ehemalige Carl-Schurz Hauptschule zieht.
  2. Sollte die Entscheidung getroffen werden, dass die VHS am bestehenden Standort verbleibt, ist dieser durch Maßnahmen in einen Zustand zu bringen, der einen barrierefreien Zugang ermöglicht und zumutbare sanitäre Anlagen sicherstellt.
  3. Sollte beschlossen werden, dass die Volkshochschule in die ehemalige Hauptschule zieht, sind die dortigen Räumlichkeiten entsprechend herzurichten und der ehemalige Standort Marienschule ist schnellstmöglich einer anderen Nutzung, beispielsweise durch Verkauf und Ausweisung zur Wohnbebauung, zuzuführen.

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Antrag bezüglich Erhalt des Lehrschwimmbeckens in Erp

Antrag bezüglich Erhalt des Lehrschwimmbeckens in Erp

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

Der Ratsbeschluss vom 25.03.2010 (428/2009) wird insoweit abgeändert, dass auch im Falle einer größeren Reparaturbedürftigkeit das Lehrschwimmbecken in Erftstadt- Erp erhalten bleibt.
Begründung

Am 25.03.2010 wurde mit Stimmen von CDU, FDP und Grünen folgender Beschluss gefasst:

„Das Lehrschwimmbecken in Erp wird im Rahmen einer Stufenlösung geschlossen, d. h.  weitergeführt, bis alternativ Sanierungskosten anfallen, die nicht mit kleineren Reparaturen  abgedeckt werden können oder das Kombibad in Lechenich fertig gestellt ist.“

Der Beschluss ist weiterhin gültig und insbesondere die CDU-Fraktion hat zum Haushalt 2015 erklärt:

„Das Bäderkonzept hat weiterhin Bestand. Sollte es zu größeren Reparaturmaßnahmen in den Schwimmbädern in Erp und Kierdorf kommen, werden diese geschlossen.“

Auf Antrag der Freien Wähler stellte die Verwaltung dar, dass das Lehrschwimmbecken in Erftstadt-Erp für das Schulschwimmen in Erftstadt von großer Bedeutung ist und dass ein Wegfall des Lehrschwimmbeckens nicht durch andere Bäder kompensiert werden kann.

Das Erper Becken sei überdies ideal dafür geeignet gerade Grundschulkinder ans Wasser und an Schwimmtechniken heranzuführen, so die Verwaltung.

 

Es ist nicht auszuschließen, dass künftig Reparaturarbeiten auch größerer Art am Lehrschwimmbecken in Erftstadt-Erp durchzuführen sind.

Auf Grund des bestehenden Ratsbeschlusses der Fraktionen CDU, FDP und Grüne würde dies eine „automatische“ endgültige Schließung des Lehrschwimmbeckens nach sich ziehen.

Infolge der Ausführungen der Verwaltung und der Ablehnung der anderen im Rat vertretenen Fraktionen, eine Alternativlösung zu erarbeiten, wäre eine Schließung des Lehrschwimmbeckens in Erp gegenüber den Nutzern nicht vertretbar.

Die  Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt fordert daher, den Ratsbeschluss vom 25.03.2010 insoweit abzuändern und das Lehrschwimmbecken in Erftstadt- Erp auch bei Anfall einer größeren Reparatur zu erhalten.