Antrag bezüglich Berichtes über die Vor- und Nachteile des Betreibens einer eigenen Volkshochschule im Vergleich zu einem Anschluss an die Volkshochschule Rhein-Erft

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die Verwaltung stellt dar, welche Vor- und Nachteile sich aus einer „eigenen“ Volkshochschule im Vergleich zu einer Mitwirkung im Verbund ergeben.

Begründung

Die Stadt Erftstadt betreibt seit vielen Jahren erfolgreich eine eigene Volkshochschule (VHS).

Die Städte Brühl, Hürth, Pulheim und Wesseling haben bereits im Jahr 1976 die Volkshochschule Rhein-Erft gegründet und betreiben diese ebenfalls sehr erfolgreich.

Diese bietet auf Grund ihrer Größe in einigen Bereichen einen erheblichen Mehrwert. So können hier zum Beispiel auch sogenannte Bildungsschecks ausgegeben werden, wodurch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger staatlich bezuschusst werden können.
Daneben dürfte der Verbund auch aus finanzieller Sicht günstiger sein. Eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile des Betreibens einer eigenen Volkshochschule im Vergleich zu einer Mitgliedschaft im Verbund, kann Grundlage für zukünftige Entscheidungen sein.

Antrag einer Entscheidungsfindung bezüglich der Unterbringung der Volkshochschule

Auf Antrag der Freien Wähler wurde einstimmig  beschlossen, dass die VHS am bisherigen Standort verbleibt. Wir freuen uns, dass die Volkshochschule jetzt Planungssicherheit hat. Nun sollte schnellstmöglich an der Sanierung und am barrierefreien Ausbau gearbeitet werden.

 

Antrag einer Entscheidungsfindung bezüglich der Unterbringung der Volkshochschule

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Es wird beschlossen, dass die Volkshochschule (VHS) in der Marienschule verbleibt, oder dass die VHS in die ehemalige Carl-Schurz Hauptschule zieht.
  2. Sollte die Entscheidung getroffen werden, dass die VHS am bestehenden Standort verbleibt, ist dieser durch Maßnahmen in einen Zustand zu bringen, der einen barrierefreien Zugang ermöglicht und zumutbare sanitäre Anlagen sicherstellt.
  3. Sollte beschlossen werden, dass die Volkshochschule in die ehemalige Hauptschule zieht, sind die dortigen Räumlichkeiten entsprechend herzurichten und der ehemalige Standort Marienschule ist schnellstmöglich einer anderen Nutzung, beispielsweise durch Verkauf und Ausweisung zur Wohnbebauung, zuzuführen.

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