Haushaltsrede der Freien Wähler-Gemeinschaft zum Haushalt 2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch bei diesem Haushalt stellt sich die Frage der Zukunft für die Stadt Erftstadt.

„Die Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun.“ (Mahatma Gandhi)

Heute bedeutet:

52.457 Einwohner

18 Stadtteile

13 Schulen

14 Löschzüge

14 Sportplätze, eine Vielzahl von Sporthallen

5 Schwimmbäder

und vieles mehr

Wir sehen eine Erftstadt, die nicht nur in der eigenen Region über eine besondere Attraktivität verfügt, sondern auch Menschen aus anderen Regionen anzieht.

All dies ist eine gute Grundlage für die zukünftige Entwicklung unserer Stadt.

Genau deshalb ist es unausweichlich, jetzt festzulegen, wie verantwortungsvoll wir mit unseren Finanzen umgehen.

Richten wir unseren Fokus darauf, was Kommunalpolitik so wichtig für die Menschen macht und wo wir als Freie Wählergemeinschaft unsere Schwerpunkte und Grenzen setzen wollen.

Personalkosten senken

Die Verwaltung schlug vor die Personalkosten um mehr als 11 Prozent zu erhöhen. Veranschlagt waren ursprünglich, wie auch für die Folgejahre, 1 Prozent.

Ein Konzept zur Personalentwicklung gab es nicht, eben so wenig wie ein Konzept zum Raumbedarf.

Vielmehr haben sich fast alle Ratsfraktionen damit arrangiert, fleißig Ausnahmen vom Einstellungsstopp zu genehmigen, natürlich ohne Einzelfallbetrachtung.

Personalerhöhungen sind keine einmaligen Investitionen. Die Schaffung einer Stelle im Jahr 2018 kann selbst im Jahr 2060 noch Kosten im Haushalt produzieren.

Dabei bleibt es bei weitem nicht bei den einmal kalkulierten Kosten. Beförderungen und tariflicher Gehaltserhöhungen fließen auch weiterhin mit ein.

Die Stadt ist schon jetzt, stellt man die Personalkostensteigerungen realistisch mit mindestens 3 Prozent jährlich dar, im Nothaushalt.

Bei jeder neuen Einstellung müssen wir uns also nicht nur fragen, ob wir uns diese Stelle jetzt leisten können, sondern auch ob wir sie uns in Zukunft leisten können.
Außerdem natürlich auch, ob wir diese Stelle jetzt tatsächlich brauchen, und ob wir diese auch in Zukunft brauchen werden.

Die Anzahl der benötigen Schul- und Kitaplätze wird abnehmen. Die Digitalisierung, sofern sie in Erftstadt Einzug einhält, wird viele Stellen entbehrlich machen.

Wir dürfen daher nicht jährlich planen, nicht einmal von einer Ratsperiode zur anderen, sondern müssen langfristig planen.

Hier haben wir im letzten Haupt- Finanz und Personalausschuss einstimmig den ersten wichtigen Schritt getätigt.

Ein Personalentwicklungskonzept ist dringend notwendig und überfällig.

Hier sehen wir die Chance,  zukünftig vorausschauender planen zu können.
Wir erwarten, dass es hier keine Denkverbote geben darf, das auch die Notwendigkeit vorhandene Stellen kritisch durchleuchtet werden, dass auch Themen wie das Zusammenlegen von Ämtern, die interkommunale Zusammenarbeit und die Verabschiedung von bestimmten freiwilligen Aufgaben diskutiert werden.

Vor allen Dingen fordern wir, dass künftig bei der Personalkostenentwicklung realistische Zahlen verwendet werden.

Wir erwarten, dass die Ergebnisse noch bis zu den nächsten Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2020 vorliegen und entsprechende erste Beschlüsse getroffen sind.

Bis dahin werden wir Personalmaßnahmen auf das absolut Notwendigste begrenzen.

Beschäftigung für das vorhandene Personal lässt sich übrigens auch dadurch erzeugen, dass man mit unzähligen Anträgen zum Jahresende die gesamte Verwaltung lahmlegt, so dass diese sich nicht auf ihr Kerngeschäft konzentrieren kann.

Dies ist nicht nur für die Verwaltung unzumutbar, sondern insbesondere auch für uns ehrenamtliche Kommunalpolitiker.

Hier ein Appell an meine Kolleginnen und Kollegen:

Anträge kann man ganzjährig stellen und nicht nur drei Tage vor dem letzten Haupt-Finanz und Personalausschuss des Jahres.

 

Bibliothek

Natürlich steht die Freie Wählergemeinschaft zu unseren kulturellen Einrichtungen. Aber ist es denn verantwortlich, Planungen für einen Bibliothek-Neubau anzugehen, ohne dass vorab der jeweilige Bedarf kritisch hinterfragt wird?

Sind die Kosten für die Errichtung einer Bibliothek nach Bewertung des veränderten Nutzungsverhaltens im Digitalen Zeitalter wirklich zu rechtfertigen?

Dazu von uns ein klares Nein!

Wasserkosten

Steigen werden die Wasser- und Abwasserkosten da man über Jahre nicht nachhaltig kalkuliert hat.
Die Erhöhung der Wasser- und Abwasserkosten um die kalkulatorischen Abschreibungen sind unumgänglich, da sonst schon in wenigen Jahren die finanziellen Ressourcen der Stadtwerke ausgezehrt sein werden.

Was wir aber entschieden ablehnen ist die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bei den Wasser- und Abwasserpreisen zusätzlich noch mit kalkulatorischen Zinsen zu belasten.
Aus diesen ergibt sich kein Gegenwert und sie dienen nur dazu, Gelder von den Stadtwerken in den Kernhaushalt zu transferieren.

Deswegen hat unsere Fraktion die Preiserhöhung in dieser Hinsicht abgelehnt.
Auch – da die Abwasser- und Wasserpreiserhöhungen nur einen Teil unserer Bürgerinnen und Bürger trifft.

Nämlich nur die, die ihr Wasser nicht vom Verbandswasserwerk Euskirchen beziehen.
Hier mahnen wir mit Nachdruck eine Gleichbehandlung an – dies kann durch eine Konzessionsabgabe geschehen.
Wenn dadurch die Wasserpreise für die Bezieher vom Verbandswasserwerk Euskirchen steigen sollten, müssen diese Mehreinnahmen aber verwendet werden um die Preise der Bezieher von Erftstädter Wasser zu senken.
Die Konzessionsabgabe darf keine zusätzliche Geldquelle für den Kernhaushalt werden, sondern muss direkt den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen.

Grund- und Gewerbesteuer

Die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer dieses Jahr hat der Rat bereits im Jahr 2015 mit großer Mehrheit beschlossen.

Die Verwaltung hat diese Erhöhung in Raten fest eingeplant und diese ihr nun zu entziehen würde die Stadt unweigerlich in den Nothaushalt führen.

Klar ist aber für uns, dass wir mindestens bis zum Jahr 2025 einer weiteren Erhöhung der Hebesätze nicht zustimmen werden.

Verkehrsgesellschaft

Die Schaffung einer eigenen Verkehrsgesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt halten wir für falsch.
Wir sehen hier weder einen Plan noch Chancen hierdurch den öffentlichen Nahverkehr in Erftstadt zu verbessern.

Hier sehen wir nur weitere Arbeit auf die Verwaltung und hohe Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen, ohne eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten.

Aufgrund rechtlicher Bedenken, ist hier eine klare Ablehnung indiziert.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

meine Fraktion kritisierte nicht nur 2017, dass der eingebrachte Haushalt keine Visionen bezüglich Haushaltskonsolidierung aufweist.

Wir hatten die Hoffnung, in diesem Jahr welche zu finden. Wieder Fehlanzeige.

Für die Bürger liest sich das so: Zahlen müsst ihr – heute. Sparen werden wir – morgen – vielleicht.

Das ist die falsche Botschaft nach draußen.

Demzufolge hätten wir den von Ihnen vorgelegten Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 nicht zugestimmt.

Gut für Erftstadt, dass durch die Zusammenarbeit aller Fraktionen im HFP die Sache in die richtige Richtung gelenkt wurde.

Der eingeschlagenen Richtung sollten wir jetzt allerdings auch folgen.

Wir werden diese Richtung beibehalten und stimmen diesem Haushalt zu.

Freie Wähler Gemeinschaft Erftstadt unterstützen die Volksinitiativen „Straßenbaubeitrag abschaffen!“ und „Aufbruch Fahrrad“.

Wir bitten um Ihre Mithilfe: Die Freie Wähergemeinschaft Erftstadt unterstützt zwei Volksinitiativen „Straßenbaubeitrag abschaffen!“ und „Aufbruch Fahrrad“

Derzeit werden Unterschriften für zwei Volksinitiativen gesammelt, welche die FWG für sinnvoll hält und deswegen unterstützt. Wir bitten Sie, diese Volksinitiativen ebenfalls durch Ihre Unterschrift zu unterstützen. Sind die Initiativen erfolgreich, muss sich der Landtag NRW mit den Forderungen beschäftigen.

Die Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen!“ vom Bund der Steuerzahler NRW e. V. hat folgende Punkte zum Ziel:

  • Die Straßenbaubeiträge nach § 8 Abs. 1 KAG NRW sind mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.
  • Sofern Straßenbaubeiträge erhoben worden und die Beitragsbescheide noch nicht bestandskräftig geworden sind, ist die Erhebung dieser Straßenbaubeiträge nicht weiterhin zulässig.
  • Wegen der Einnahmeausfälle werden den Kommunen vom Land Nordrhein-Westfalen zweckgebundene Zuweisungen zur Verfügung gestellt oder die Einnahmeausfälle werden durch einen entsprechend höheren Anteil an der Steuerquote ausgeglichen.

Die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ des gleichnamigen Aktionsbündnisses setzt sich für ein neu zu schaffendes Fahrradgesetz in NRW ein, das folgende neun Punkte umfassen soll:

  1. Mehr Verkehrssicherheit auf Straßen und Radwegen
  2. NRW wirbt für mehr Radverkehr
  3. 1000 Kilometer Radschnellwege für den Pendelverkehr
  4. 300 Kilometer überregionale Radwege pro Jahr
  5. Fahrradstraßen und Radinfrastruktur in den Kommunen
  6. Mehr Fahrrad-Expertise in Ministerien und Behörden
  7. Kostenlose Mitnahme im Nahverkehr
  8. Fahrradparken und E-Bike Stationen
  9. Förderung von Lastenrädern

Wenn Sie diese Volksinitiativen unterstützen und unterschreiben wollen oder Fragen haben, kontaktieren Sie  uns.

(Quellen: BdSt NRW e. V., Aktionsbündnis Aufbruch Fahrrad)

Antrag auf Einführung eines Lastschriftverfahrens bei den Stadtbüchereien

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die Stadtbüchereien führen für Zahlungen der Gebühren das Lastschriftverfahren ein.

Begründung

Zum jetzigen Zeitpunkt können die Gebühren für die Nutzung der Stadtbüchereien nur vor Ort in bar entrichtet werden.

Es findet auch kein Mahnwesen statt, so dass faktisch niemand für seine Mitgliedschaft Gebühren zahlen muss, so lange die Person keine neuen Medien vor Ort ausleihen will.

Den Stadtbüchereien entgehen so Gebühren im erheblichen Umfang und es macht auch die finanzielle Planung schwierig, da Gebühren nicht zu einem festen Stichtag eingezogen werden, sondern nur dann, wenn der Kunde tatsächlich vor Ort bezahlt.

 

Viele Kunden nutzten inzwischen ausschließlich die „Onleihe“, sind also nicht mehr vor Ort in den Büchereien. Der Zugang wird bei einem Beitragsrückstand, auf den der Kunde nicht hingewiesen wird, einfach gesperrt, so dass der Kunde die Bücherei aufsuchen muss.

Durch das Lastschriftverfahren wird auch das Personal von Zahlungsvorgängen entlastet.
Für Kunden, die die Möglichkeit der Lastschrift nicht haben, kann in Ausnahmefällen auch eine Barzahlung angeboten werden.
Dafür sollte, als Anreiz für das Lastschriftverfahren, eine geringe Servicegebühr erhoben werden.

 

Antrag zur Anbringung von Hinweisschildern in Oberliblar mit Hinweisen auf historische Gebäude

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • In Oberliblar werden Hinweisschilder angebracht, die auf zeitlich zurückgreifende Funktionen der Gebäude hinweisen

Begründung

Viele Gebäude in Oberliblar (ehemals Donatusdorf) sind historisch.
Hier gab es um die Wende zum 20. Jahrhundert bis in die 60er Jahre des vorherigen Jahrhunderts z.B. Kolonialwarenhändler, Gebäude der Verwaltung der Grube Donatus, ein ehemaliges Feuerwehrgerätehaus, ein Forsthaus und nicht zuletzt eine Volksschule.
Die Gebäude sind fast alle noch erhalten, dienen aber inzwischen fast ausschließlich Wohnzwecken.
Es wäre schade, wenn dieser Teil der Erftstädter Geschichte verloren gehen sollte.

Durch kleine Hinweistafeln an den Gebäuden könnte an die ehemalige Funktion erinnert werden.

Es wird angeregt, dass die Verwaltung unter Leitung des Stadtarchivars zusammen mit dem Erftstädter Geschichtsverein und anderen Vereinen und Anwohnern eine Liste von geschichtsträchtigen Gebäuden in Oberliblar erstellt und diese dann dem Ausschuss vorstellt.

Ein Ansprechpartner für Informationen und historische Fotos ist auch die

„Facebookgruppe Liblar“.

Möglicherweise könnte so auch ein historischer Rundgang durch Oberliblar entstehen.

Vergleich der Musikschule Erftstadt mit benachbarten Musikschulen – Darstellung der Personalsituation

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt einen Vergleich der Musikschule Erftstadt, mit benachbarten Musikschulen im Hinblick auf Anzahl der Schüler (m/w/d), Anzahl der gegebenen Stunden, Anzahl der Mitarbeiter getrennt nach festen Mitarbeitern und Honorarkräften, generierte jährliche Verluste und gewonnene Auszeichnungen und Preise dar.
  2. Die Verwaltung stellt Möglichkeiten vor, um die durch die Musikschule jährlich anfallenden erheblichen finanzielle Verluste zu reduzieren.

Begründung

Die Musikschule in Erftstadt genießt einen sehr guten Ruf und ist ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Angebotes unserer Stadt.

 

Die jährlich generierten Verluste betragen für das Jahr 2018 laut Planansatz 727.729,00 € trotz Schenkung des Musikschulgebäudes.

Ein Vergleich mit Musikschulen von Nachbarkommunen kann Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen, die möglicherweise zur Verringerung der finanziellen Verluste bei gleichbleibender Qualität der Erftstädter Musikschule führen.

Antrag über Änderung der Verkehrsführung am Grubenweg und Schaffung von Parkplätzen für Mitarbeiter und Besucher des Waldkindergartens

Sehr geehrter Herr Erner,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die östliche (obere) Zufahrt zum Grubenweg wird geschlossen und im Bereich der ehemaligen Zufahrt werden Parkplätze für Mitarbeiter und Besuchers des Waldkindergartens eingerichtet.

 

Begründung

Der Grubenweg in Erftstadt Liblar verfügt über zwei nebeneinander befindliche Zufahrten, welche durch eine bewachsene Mittelinsel voneinander getrennt sind.
Beide Zufahrten dürfen nach der bisherigen Verkehrsregelung von allen Seiten befahren werden.

Die östliche (obere) Zufahrt ist sehr breit und wird nahezu gar nicht genutzt, da die Fahrzeuge fast ausschließlich die westliche (untere) Zufahrt benutzen.

Es ist dabei ohne weiteres möglich auch von oben kommend die untere Zufahrt zu benutzen.

Die obere Zufahrt kann daher geschlossen werden und in dem Bereich Parkplätze für die Mitarbeiter und Besucher des Waldkindergartens geschaffen werden.

Diese parken momentan direkt vor dem Waldkindergarten, wobei hier nicht genügend Parkplätze zur Verfügung stehen.
Dies führt dazu, dass zu den Stoßzeiten in zwei Reihen geparkt wird und mangels Wendemöglichkeit die Fahrzeuge nach der Abholung mehrere hundert Meter in den Grubenweg einfahren müssen um zu wenden.

 

Durch die Schließung einer Zufahrt wird gleichzeitig die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in diesem Bereich reduziert.
Leider wird hier, trotz des Kindergartens, teilweise mit Bootsanhängern weitaus schneller als die erlaubten 30 km/h gefahren.

Nachfolgendes Foto veranschaulicht die Situation.

Links im Bild ist die obere, rechts im Bild die untere Zufahrt.
Im Bereich der oberen Zufahrt wäre Platz für mehrere Längsparkplätze.

 

 

 

Darstellung über durchgeführte Personalmaßnahmen im Jahr 2018 und Darstellung der Steigerung der Personalkosten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt dar, wieviel Neueinstellungen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.09.2018 verteilt auf die jeweiligen Fachämter und Eigenbetriebe erfolgt sind
  2. Die Verwaltung stellt dar, inwieweit diesbezüglich eine Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen wurde.
  3. Die Verwaltung gibt eine Übersicht über die offenen Stellen in Stadtverwaltung und Eigenbetrieben und stellt dar, ob und wann eine Nachbesetzung erfolgen wird.
  4. Die Verwaltung stellt dar, wie sich die Personalkosten in Stadtverwaltung in Eigenbetrieben vom 30.09.2017 zum 30.09.2018 prozentual verändert haben.

 

Begründung

In den letzten 12 Monaten ist es zu einer Vielzahl von Neueinstellungen gekommen. Eine entsprechende Übersicht kann helfen, die Personalentwicklung der einzelnen Ämter und Eigenbetriebe zu erfassen.

Da einer Neueinstellung in der Regel zwingend eine Ausnahme vom Einstellungsstopp vorrausetzt, sollte die Anzahl der Ausnahmen vom Einstellungsstopp deckungsgleich mit den Einstellungen sein. Sollte davon abgewichen worden sein, ist dies zu begründen.

 

Laut Aussage der Verwaltung können mehrere Stellen mangels ausreichender bzw. qualifizierter Bewerber nicht besetzt werden. Eine Übersicht kann hier helfen, den Bedarf der einzelnen Ämter und Eigenbetriebe zu erfassen. Es wäre zu begründen, warum einzelne Stellen nicht besetzt werden können.

 

Die Steigerung der Personalkosten in den letzten 12 Monaten gibt eine Übersicht über die Entwicklung insbesondere im Hinblick auf zukünftige die Fortschreibung der Personalkosten im Haushaltsplan.

Antrag bezüglich Berichtes über die Vor- und Nachteile des Betreibens einer eigenen Volkshochschule im Vergleich zu einem Anschluss an die Volkshochschule Rhein-Erft

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die Verwaltung stellt dar, welche Vor- und Nachteile sich aus einer „eigenen“ Volkshochschule im Vergleich zu einer Mitwirkung im Verbund ergeben.

Begründung

Die Stadt Erftstadt betreibt seit vielen Jahren erfolgreich eine eigene Volkshochschule (VHS).

Die Städte Brühl, Hürth, Pulheim und Wesseling haben bereits im Jahr 1976 die Volkshochschule Rhein-Erft gegründet und betreiben diese ebenfalls sehr erfolgreich.

Diese bietet auf Grund ihrer Größe in einigen Bereichen einen erheblichen Mehrwert. So können hier zum Beispiel auch sogenannte Bildungsschecks ausgegeben werden, wodurch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger staatlich bezuschusst werden können.
Daneben dürfte der Verbund auch aus finanzieller Sicht günstiger sein. Eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile des Betreibens einer eigenen Volkshochschule im Vergleich zu einer Mitgliedschaft im Verbund, kann Grundlage für zukünftige Entscheidungen sein.

Anfrage zu Übernachtungen in Kitas

Sehr geehrter Herr Erner,

für einige Kinder endet in den nächsten Wochen die Kindergartenzeit. Das Ende der Kindergartenzeit ist eine aufregende Zeit, und das besondere Highlight ist die Übernachtung der Kinder im Kindergarten.

Derzeit herrscht eine große Verunsicherung bei Eltern und dem pädagogischen Fachpersonal und viele Kindertagesstätten haben die Übernachtunsparty in diesem Jahr gestrichen, weil das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW darauf hingewiesen hat, dass Kindertageseinrichtungen für die Übernachtung eine Nutzungsgenehmigung benötigen.

Bitte beantworten Sie doch folgende Fragen:

  1. Wie handhabt die Stadt Erftstadt den Umgang mit dem Erlass des Ministeriums?
  2. Hat sich der bürokratische Aufwand für die Kindertageseinrichtungen im Hinblick auf Übernachtungspartys der Vorschulkinder geändert und wenn ja, wie?
  3. Wie viele Übernachtungspartys fanden in 2017 statt und wie viele in 2018?

Einbruchsversuch in den Bahnhofskiosk hätte verhindert werden können

Bereits im August 2017 hat die Freie Wählergemeinschaft die Einrichtung einer Videoüberwachung für den Bahnhofsvorplatz in Erftstadt beantragt.

Der Antrag wurde erstmalig im November 2017 behandelt und es wurde einstimmig entschieden, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr Vorschläge unterbreiten solle ob und wie eine Videoüberwachung installiert werden könne.
Da dies von der Verwaltung bis zum Ausschusstermin im Februar 2018 und auch nicht zum Ausschusstermin im Mai 2018 geklärt werden konnte, soll das Thema jetzt erst in der Ausschusssitzung im September 2018 behandelt werden, sofern es nicht erneut verschoben wird.

Zwischenzeitlich nehmen Straftaten auf dem Bahnhofsvorplatz weiterhin ungehindert ihren Lauf.
Zuletzt in der Nacht vom 04.06.2018 auf den 05.06.2018, in der es erneut zu einem Einbruchsversuch in den Bahnhofs-Kiosk kam. Es entstand erheblicher Sachschaden.

Eine Videoüberwachung am Bahnhofsvorplatz, wie von der Freien Wählergemeinschaft gefordert, hätte dies verhindern können. Offensichtlich wird das Thema: „Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger am Bahnhof Erftstadt“, von der Verwaltung nicht mit höchster Priorität verfolgt.