Anfrage zu Parkverstößen in Herrig

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

die Bürgerinitiative Herrig hat sich an die Fraktionen gewandt bezüglich Unstimmigkeiten von Parkverstößen im Ortsteil Herrig.

 

Hier wird regelmäßig auf einem Bereich hinter einer durchgezogenen Linie geparkt.

Dies wird von der Verwaltung in einem Schreiben vom 08.11.2019 als zulässig angesehen, da es sich hier nicht um eine durchgezogene Linie gemäß VZ 295 handle.

Vielmehr würde durch diese Linie der Gehweg für Fußgänger abgetrennt.

 

Nun ist jedoch auch grundsätzlich das Parken auf einem Gehweg nicht gestattet.

 

  • 2 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) lautet: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.“ Das gilt auch für den ruhenden Verkehr, also für alle Fahrzeuge, die sich nicht im fließenden Verkehr befinden. Weil der Gehweg nicht zur Fahrbahn gehört gilt ganz grundsätzlich: Parken auf dem Gehweg ist nach StVO verboten.

Auf den von der Bürgerinitiative eingereichten Fotos ist eindeutig ersichtlich, dass die Fahrzeuge nicht entlang des Gehwegs parken, sondern auf dem Gehweg.

Davon abgesehen, dass dies verboten ist, müssen so Fußgänger auf die Fahrbahn treten mit den damit verbundenen Gefährdungen.

Es wird um Aufklärung gebeten inwieweit zum einem das Parken und Halten auf dem durch einen Streifen abgetrennten Gehweg in Herrig und zum anderen das Parken links neben diesem Streifen zulässig ist