Einbruchsversuch in den Bahnhofskiosk hätte verhindert werden können

Bereits im August 2017 hat die Freie Wählergemeinschaft die Einrichtung einer Videoüberwachung für den Bahnhofsvorplatz in Erftstadt beantragt.

Der Antrag wurde erstmalig im November 2017 behandelt und es wurde einstimmig entschieden, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr Vorschläge unterbreiten solle ob und wie eine Videoüberwachung installiert werden könne.
Da dies von der Verwaltung bis zum Ausschusstermin im Februar 2018 und auch nicht zum Ausschusstermin im Mai 2018 geklärt werden konnte, soll das Thema jetzt erst in der Ausschusssitzung im September 2018 behandelt werden, sofern es nicht erneut verschoben wird.

Zwischenzeitlich nehmen Straftaten auf dem Bahnhofsvorplatz weiterhin ungehindert ihren Lauf.
Zuletzt in der Nacht vom 04.06.2018 auf den 05.06.2018, in der es erneut zu einem Einbruchsversuch in den Bahnhofs-Kiosk kam. Es entstand erheblicher Sachschaden.

Eine Videoüberwachung am Bahnhofsvorplatz, wie von der Freien Wählergemeinschaft gefordert, hätte dies verhindern können. Offensichtlich wird das Thema: „Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger am Bahnhof Erftstadt“, von der Verwaltung nicht mit höchster Priorität verfolgt.

Antrag zur Schaffung eines Kreisverkehrs an der Einmündung Carl-Schurz-Str. / Köttinger Straße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

 

  • Die Verwaltung stellt Planungen zur Schaffung eines Kreisverkehrs an der Einmündung der Carl-Schurz-Str. / Köttinger Straße vor.

 

 

Begründung

 

Der Bereich um die Einmündung der Carl-Schurz-Straße in die Köttinger Straße ist seit Jahren ein Ärgernis für alle Verkehrsteilnehmer.

Die Testphase mit den dortigen Ampelanlagen ist desaströs gescheitert.

Unsere Fraktion zweifelt an, dass die Planung und Ausführung in diesem Bereich umfassend durchdacht und erfasst wurde.

Die nunmehr angedachte zweite Testphase, in der dieser Abschnitt als Einbahnstraße fungiert, wird nach unserer Meinung mehr Probleme schaffen als lösen.

Ungeklärt ist unter anderem der Verlauf des Linienbusverkehrs und die Verkehrsbelastung der umliegenden Straßen, insbesondere der Gartenstraße und der Straße „Zum Grünen Weg“.

 

Ob unsere Fraktion der Testphase bezüglich der Einbahnstraße zustimmen wird ist daher zum jetzigen Zeitpunkt fraglich.
Auch mit Ausschussmehrheit für eine Einführung dieser „Einbahnstraßen-Testphase“ sollte schon jetzt eine Alternative geprüft werden, falls auch diese Testphase scheitert.

 

Eine Lösung der Verkehrsprobleme in diesem Bereich kann nach unserer Auffassung nur durch einen Kreisverkehr, bei welchem die Mittelinsel nicht überfahrbar ist, erreicht werden.

Entsprechende Planungen sollen im gleichen Ausschuss, welcher die Testphase bezüglich der Einbahnstraßen-Regelung beschließt, vorgestellt werden.

Hier präferieren wir konkrete Pläne, eine grobe Kostenschätzung, eine Zeitschiene bezüglich der Umsetzung und Informationen, ob diese Maßnahme gefördert werden kann oder im Hinblick auf den Masterplan Liblar förderschädlich ist.

Antrag auf Videoüberwachung am Bahnhof Liblar u.a.

Anträge zum Bahnhof in Erftstadt-Liblar

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Am Bahnhof Erftstadt wird eine Videoüberwachung für den Bahnhofsvorplatz installiert.
  2. Es werden zusätzliche kostenlose Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen.
  3. Es wird durch bauliche Maßnahmen sichergestellt, dass kein Müll mehr in das Fahrradparkhaus gelangt.

Begründung

zu 1.

Der Bahnhofsvorplatz ist noch nicht einmal fertig gestellt und es ist schon zu erheblichen mutwilligen Beschädigungen gekommen.
So wurde zunächst der Aufgang zum Bahnsteig schon vor längerem mit Graffitis verunstaltet.
In der Nacht vom 26.08 auf den 27.08.2017 wurde die Glasfront des Kiosks durch mehrere Steinwürfe erheblich beschädigt.
Außerdem wurden im Bereich der Unterführung Tafeln und Schilder beschädigt.
Es ist leider nur eine Frage der Zeit, bis weitere mutwillige Beschädigungen zu beklagen sein werden.
Durch eine Videoüberwachung des Vorplatzes, auf die mit Schildern explizit hingewiesen wird, werden viele Täter abgeschreckt oder könnten zumindest nach Begehung einer Straftat überführt werden.
Gleichzeitig würde durch eine Videoüberwachung auch das Sicherheitsgefühl der Besucher des Bahnhofes gestärkt und der Diebstahl von Fahrrädern erschwert werden.
Um Fahrraddiebstähle zu verhindern, war bereits am „alten Bahnhof“ eine Videoüberwachung installiert worden.

zu 2.

Schon jetzt zeigt sich, dass die Fahrradabstellmöglichkeiten außerhalb des Fahrradparkhauses nicht ausreichen.
Dies führt dazu, dass Fahrräder an Verkehrsschildern, Laternen oder anderen Orten am Bahnhof angekettet werden, was das Erscheinungsbild erheblich stört.
Die Stellplätze sollten mindestens verdoppelt werden.

zu 3.

Konstruktionsbedingt schließt das Fahrradparkhaus nicht ganz mit dem Boden ab.
Je nach Windrichtung wird dadurch Müll, welcher sich auf dem Vorplatz befindet durch diesen Spalt geweht und verbleibt dann im Fahrradparkhaus.
Dort haben sich bereits mehrfach erhebliche Müllmengen angesammelt.
Hier sollte es durch einfache bauliche Maßnahmen möglich sein, einen Großteil des Mülls draußen zu halten.

Mehr Mülleimer für die Ville

Antrag bezüglich Bereitstellung von Mülleimern im Naherholungsgebiet Ville und am Liblarer See

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt dar, ob und wo im Naherholungsgebiet Ville und im Bereich des Liblarer Sees Mülleimer zur Verfügung stehen und wer für deren Aufstellung und Leerung verantwortlich ist.
  2. Die Verwaltung setzt sich dafür ein, dass an allen Zugängen zum Naherholungsgebiet Ville, sowie an stark frequentierten Bereichen die Ville Seen und insbesondere des Liblarer Sees Mülleimer aufgestellt und regelmäßig geleert werden.
  3. Die Verwaltung bemüht sich Sponsoren für Aufstellung und Leerung der Mülleimer zu finden.

Begründung

Das Naherholungsgebiet Ville und insbesondere der Liblarer See sind ein wichtiger Standortvorteil für die Stadt Erftstadt.
Gerade auch nach Fertigstellung des Bahnhofes dürfte mit einem erhöhten Aufkommen auch an auswärtigen Besuchern gerechnet werden.
Der Bereich des Naherholungsgebietes Ville macht gerade im Bereich der Zugänge, des Liblarer Sees und an anderen stark frequentierten Stellen auf Grund von Verunreinigungen durch Müll einen sehr ungepflegten und unattraktiven Eindruck.
Hierbei handelt es sich nicht um Müll den die Besucher der Ville entsorgt haben. Insbesondere sind hier leere Getränkeflaschen zu nennen.
Ein Grund dafür, dass Müll in der Natur entsorgt wird ist, dass in der Ville bis auf an dem Zugang am Donatusparkplatz und im Bereich des Segelvereins keine Mülleimer vorhanden sind.

Um das Erscheinungsbild zu verbessern und um die Natur zu schützen, sollte es daher im Interesse der Stadt Erftstadt liegen, dass in dem Bereich der Ville, welcher räumlich der Stadt Erftstadt zuzuordnen ist, eine ausreichende Anzahl an Mülleimern vorhanden ist.

Gerade im Bereich des Liblarer Sees, wo zu allen Tageszeiten Jugendliche feiern und sich aufhalten, sollten am Rundweg in einem Abstand von ca. einem Kilometer Mülleimer vorhanden sein.

Für die Aufstellung der Mülleimer und deren Leerung wäre an ein Sponsoring durch ortsansässige Unternehmen und Vereine zu denken.
Es würde nichts dagegensprechen, dass dann an den Mülleimern durch eine Plakette für den Verein bzw. das Unternehmen geworben wird.

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Antrag zu Mülltonnen im Stadtgebiet

Regelung zum Abfuhrtag von Mülltonnen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Es wird eine Regelung getroffen, nach welcher Mülltonnen und Abfallsäcke im Stadtgebiet frühestens ab 19 Uhr am Abend vor der Leerung der jeweiligen Tonne herausgestellt werden dürfen und wonach die Tonnen nach der Leerung unverzüglich wieder zu entfernen sind.
  2. Bei einem Verstoß gegen die oben genannte Regelung kann nach einer Übergangszeit ein Bußgeld verhängt werden.

Begründung

Im Abfallkalender der Stadt Erftstadt für das Jahr 2016 heißt es wörtlich:

„Die Tonnen, Container, kommunalen Abfallsäcke, gelben Säcke und Papierbündel sind bis 6.00 Uhr am Abfuhrtag an der Grundstücksgrenze bzw. an den für den Schwerlastverkehr zugelassenen Straßen bereitzustellen. Dabei ist zu beachten, dass die Behälter keine unnötige Behinderung darstellen.  Die Tonnen sind von den Nutzern daher unverzüglich nach der Leerung auf das Grundstück zurückzustellen.“

Nimmt man obige Regelung wörtlich, dürfen Mülltonnen und Abfallsäcke erst an dem Tag der Leerung bis 6 Uhr herausgestellt werden.
Der Zeitraum von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist unpraktikabel und für die Bürgerinnen und Bürger unzumutbar.

Wie auch in anderen Städten und Gemeinden sollte daher eine verpflichtende Regelung getroffen werden, wonach die Mülltonnen und Abfallsäcke ab 19 Uhr des vorangegangenen Tages herausgestellt werden dürfen und nach der Leerung unverzüglich wieder zurückgestellt werden müssen.

 

 

Da in vielen Stadtbezirken alle zwei Wochen montags die braune Tonne, Dienstags die graue Tonne und Mittwochs die gelbe Tonne geleert wird, führt dies dazu, das direkt nach der Leerung, die Tonne des Folgetages herausgestellt wird, was dazu führt, das von Sonntag bis Mittwoch immer eine Tonne an der Straße steht.
Dadurch sind zum einem Behinderungen für Personen im Rollstuhl oder mit Rollator als auch für Personen mit Kinderwagen verbunden, welche dann auf die Straße ausweichen müssen, zum anderen führt die lange Standzeit des Mülls dazu, dass dieser sich durch Sturm oder auch Vandalismus verteilt, was zu einer Verschmutzung führt.

Die Standzeit der Mülltonnen und Abfallsäcke sollte daher auf ein Minimum beschränkt werden.

Die Änderungen sind entsprechend gegenüber der Bürgerschaft bekannt zu gebe und nach einer Übergangszeit bei Verstößen auch mit einem Bußgeld zu belegen, um der Änderung Nachdruck zu verleihen.

Freie Wählergemeinschaft fordert Warnhinweise vor Diebstählen an Friedhöfen

Beschilderung (Warnhinweise) Friedhöfe

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • die Verwaltung stellt an den Parkplätzen der Erftstädter Friedhöfe Schilder auf, welche auf Diebstahlgefahr hinweisen und warnen, keine Wertsachen in den Fahrzeugen zu lassen.

Begründung

In letzter Zeit kommt es wieder verstärkt zu Diebstählen aus Autos auf den Parkplätzen der Erftstädter Friedhöfe.
Insbesondere am Friedhofsparkplatz in Erftstadt-Liblar werden regelmäßig Fahrzeuge aufgebrochen und Gegenstände aus diesen entwendet, während die Eigentümer den Friedhof besuchen.

Gerade auswärtigen Besuchern ist die Gefahr nicht bekannt und diese sollten daher deutlich darauf hingewiesen werden, keine Wertsachen sichtbar im Fahrzeug zu belassen. Begleitend ist aber weiterhin eine verstärkte Präsenz von Polizei- und Ordnungsamt erforderlich, um Diebstähle auf und am Friedhof einzudämmen.

Den Dieben kommt am Friedhof in Liblar auch zu Gute, dass das „Drängelgitter“ fast immer offensteht, was den Diebstahl von schwereren Metallgegenständen vom

Antrag zur Geschwindigkeitsreduzierung im oberen Teil der Bahnhofsstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

1. Die Verwaltung führt eine mehrtägige Geschwindigkeitsmessung in dem Bereich der Bahnhofsstraße zwischen der Einmündung „Grubenweg“ und der Einmündung „Am Vogelsang“ durch und berichtet über die Ergebnisse.

2. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird der Einsatz weiterer geschwindigkeitsreduzierender Straßenelemente geprüft.

Begründung

Auf der Bahnhofsstraße gilt durchgängig das Tempo 30. Dies wird sowohl durch Verkehrsschilder als auch durch Markierungen auf der Straße verdeutlicht.
Trotzdem wird die erlaubte Geschwindigkeit von einigen Verkehrsteilnehmern um das Vielfache überschritten.
Gerade in den Abend- und Nachtstunden befahren, nach Eintreffen eines Zuges am Bahnhof in Liblar, viele Verkehrsteilnehmer die Straße schubweise mit einer stark überhöhnten Geschwindigkeit.
Dies ist besonders aus dem Grunde für Fußgänger gefährlich, da außerhalb der Ankunftszeiten der Züge auf dem Straßenabschnitt kaum Verkehr herrscht.
Während ab der Einmündung „Am Vogelsang“ bis zur Ecke „Am Schlunkweg“ durch versetzt parkende Fahrzeuge ein Befahren mit überhöhter Geschwindigkeit schwer möglich ist, kann der Bereich der Bahnhofstraße beginnend am Grubenweg auf Grund fehlender geschwindigkeitsreduzierender Straßenelemente mit einer hohen Geschwindigkeit befahren werden.
Dadurch sind bereits zahlreiche Fußgänger in Gefahr geraten und mehrere Tiere zu Tode gekommen.

Der provisorische Parkplatz am Bahnhof wird in den Abendstunden zusätzlich von jungen Erwachsenen als Treffpunkt von illegalen Straßenrennen genutzt, welche dann in dem genannten Straßenabschnitt fortgeführt werden.
Nach Fertigstellung des Bahnhofs ist generell mit einem weiter erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen, so dass rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden müssen.

 

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zur Absicherung von Fußgängern im Bereich Bahnhofsstraße und Grubenweg

 

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zur Absicherung von Fußgängern im Bereich Bahnhofsstraße und Grubenweg

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt Maßnahmen vor, um die sichere fußläufige Erreichbarkeit des Grubenweges von der Bahnhofstraße kommend zu gewährleisten
  2. Die Verwaltung prüft die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im vorderen Teil des Grubenweges (Einmündung Bahnhofsstraße bis Übergang alte Gleisanlage)

 

Begründung:

Der Grubenweg von der Bahnhofsstraße kommend wird von vielen Fußgängern genutzt, um das Naherholungsgebiet Ville oder den Waldbiergarten zu erreichen.
Der Grubenweg verfügt über keinen Bürgersteig und auch über keinen begehbaren Seitenstreifen.

Die Fußgänger müssen daher die Straße nutzen.

In dem Bereich zwischen dem Sportplatz Oberliblar und der Einmündung Grubenweg ist zwar ein Bürgersteig vorhanden, dieser ist aber sehr schmal und völlig zugewachsen (siehe Foto).

Gerade in diesem Bereich kommt es, kurz nach Eintreffen eines Zuges am Erftstädter Bahnhof kurzzeitig zu einem sehr hohen Verkehrsaufkommen, wobei die zulässige Geschwindigkeit von 30 Km/h oft bei Weitem überschritten wird.

Gleiches gilt für den Grubenweg, welcher oft von Fahrzeuge, insbesondere auch mit Bootsanhängern befahren wird, um so den Liblarer See zu erreichen.
Auch hier herrscht eine überhöhte Geschwindigkeit vor, wodurch die auf der Fahrbahn befindlichen Fußgänger gefährdet werden.

Durch die Einrichtung des Waldkindergartens ist mit einem erhöhten Fußgängeraufkommen zu rechnen, da viele Eltern Ihre Kinder entweder zu Fuß oder fußläufig vom Bahnhofparkplatz kommend zum Kindergarten bringen werden.

Zur Entschärfung der Situation, sollte hier ein regelmäßiger Rückschnitt erfolgen.

Des Weiteren wäre die Einrichtung eines zumindest einseitigen Bürgersteiges wünschenswert, welcher zunächst bis zum Waldkindergarten führen sollte. Alternativ könnte auch ein markierter Randstreifens geschaffen werden, welcher Fußgänger vorbehalten ist.
Durch entsprechende Markierungen sollte explizit auf die Tempo 30 Zone hingewiesen werden. Die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich könnte zusätzlich Sicherheit schaffen.

Zur Veranschaulichung der Situation empfehlen wir einen Ortstermin.

 

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Anfrage bezüglich Vorfall mit Gefahrgut in der Klosengartenstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 09.10.2015 traten aus einem in der Klosengartenstraße in Erftstadt-Liblar geparkten LKW rund 6000 Liter hochexplosives Aceton aus und liefen in die Kanalisation.
Diesbezüglich habe ich folgende Fragen:

  1. Waren die angrenzenden Anlieger durch den Vorfall gefährdet?
  2. Ist eine Gefährdung des Grundwassers eingetreten?
  3. Ist es zutreffend, dass der LKW verbotswidrig abgestellt war und wenn ja, wurde eine Verwarnung ausgesprochen?
  4. Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung um zukünftig verbotswidriges Parken von LKW insbesondere in der Klosengartenstraße zu unterbinden?

Der Vorfall Anfang Oktober hat gezeigt, dass von verbotswidrig abgestellten LKW Gefahren ausgehen können, welche die übliche Gefährdung durch parkende LKW bei Weitem übertreffen.
Maßnahmen gegen verbotswidrig parkende LKW müssen daher intensiviert werden.

In der Klosengartenstraße würde sich insbesondere anbieten, durch das Anpflanzen von Bäumen die vorhandenen Parkbuchten von der Länge her zu reduzieren, so dass dort kein LKW mehr Platz findet.

Keine Wildtiere in Zirkusbetrieben in Erftstadt

Antrag bezüglich Vermietung von Flächen in Erftstadt an Zirkusbetriebe mit Wildtieren

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich, folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung berichtet, ob in den letzten Jahren städtische Flächen an Zirkusbetriebe zur Verfügung gestellt wurden, welche Wildtiere mit sich führten.
  2. Zukünftig werden auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe zur Verfügung gestellt, die Wildtiere mit sich führen.

Begründung

In den Niederlanden ist seit kurzem der Zirkusbetrieb mit Wildtieren landesweit verboten. In Deutschland fehlt bislang eine gesetzliche Regelung.
Es liegt daher an den einzelnen Kommunen, diesbezüglich tätig zu werden.

Bisher haben bundesweit mehr als 40 Kommunen, unter anderem die Stadt Köln, beschlossen, keine kommunalen Flächen an Zirkusunternehmen zu vergeben, die mit Wildtieren wie beispielsweise, Affen, Löwen, Elefanten oder Nashörnern gastieren wollen.

Nach Aussage der Deutschen Tierschutzbundes, leiden Wildtiere in Zirkusbetrieben.
Die Folgen sind Gesundheitsschäden, Verhaltensstörungen und erhöhte Sterblichkeit.Hier könnte die Stadt Erftstadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten verhindern, dass Wildtiere in Zirkusbetrieben auf städtischen Flächen auftreten.

Es ist davon auszugehen, dass andere Kommunen dem Beispiel folgen und so die Zirkusbetreiber freiwillig auf Vorführungen mit Wildtieren verzichten werden.