Antrag zu Mülltonnen im Stadtgebiet

Regelung zum Abfuhrtag von Mülltonnen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Es wird eine Regelung getroffen, nach welcher Mülltonnen und Abfallsäcke im Stadtgebiet frühestens ab 19 Uhr am Abend vor der Leerung der jeweiligen Tonne herausgestellt werden dürfen und wonach die Tonnen nach der Leerung unverzüglich wieder zu entfernen sind.
  2. Bei einem Verstoß gegen die oben genannte Regelung kann nach einer Übergangszeit ein Bußgeld verhängt werden.

Begründung

Im Abfallkalender der Stadt Erftstadt für das Jahr 2016 heißt es wörtlich:

„Die Tonnen, Container, kommunalen Abfallsäcke, gelben Säcke und Papierbündel sind bis 6.00 Uhr am Abfuhrtag an der Grundstücksgrenze bzw. an den für den Schwerlastverkehr zugelassenen Straßen bereitzustellen. Dabei ist zu beachten, dass die Behälter keine unnötige Behinderung darstellen.  Die Tonnen sind von den Nutzern daher unverzüglich nach der Leerung auf das Grundstück zurückzustellen.“

Nimmt man obige Regelung wörtlich, dürfen Mülltonnen und Abfallsäcke erst an dem Tag der Leerung bis 6 Uhr herausgestellt werden.
Der Zeitraum von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist unpraktikabel und für die Bürgerinnen und Bürger unzumutbar.

Wie auch in anderen Städten und Gemeinden sollte daher eine verpflichtende Regelung getroffen werden, wonach die Mülltonnen und Abfallsäcke ab 19 Uhr des vorangegangenen Tages herausgestellt werden dürfen und nach der Leerung unverzüglich wieder zurückgestellt werden müssen.

 

 

Da in vielen Stadtbezirken alle zwei Wochen montags die braune Tonne, Dienstags die graue Tonne und Mittwochs die gelbe Tonne geleert wird, führt dies dazu, das direkt nach der Leerung, die Tonne des Folgetages herausgestellt wird, was dazu führt, das von Sonntag bis Mittwoch immer eine Tonne an der Straße steht.
Dadurch sind zum einem Behinderungen für Personen im Rollstuhl oder mit Rollator als auch für Personen mit Kinderwagen verbunden, welche dann auf die Straße ausweichen müssen, zum anderen führt die lange Standzeit des Mülls dazu, dass dieser sich durch Sturm oder auch Vandalismus verteilt, was zu einer Verschmutzung führt.

Die Standzeit der Mülltonnen und Abfallsäcke sollte daher auf ein Minimum beschränkt werden.

Die Änderungen sind entsprechend gegenüber der Bürgerschaft bekannt zu gebe und nach einer Übergangszeit bei Verstößen auch mit einem Bußgeld zu belegen, um der Änderung Nachdruck zu verleihen.