Antrag bezüglich des Schulschwimmens in Erftstadt

Antrag bezüglich Darstellung und Neuregelung des Schulschwimmens in Erftstadt

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche Schulen und welche Jahrgänge Schulschwimmen anbieten und welche Bäder diesbezüglich genutzt werden.
  2. Die Verwaltung stellt dar, wieviel Prozent der Kinder zum Zeitpunkt der Einschulung schwimmen können und wieviel Prozent der Kinder beim Wechsel auf weiterführende Schulen schwimmen können.
  3. Die Verwaltung stellt dar, wieviel Prozent der Kinder das Schwimmen in der Schule erlernen.
  4. Die Verwaltung erläutert in welchem Umfang das Schulschwimmen Pflichtaufgabe ist.

Begründung

In der Darstellung der Verwaltung bezüglich der Fortführung des Schulschwimmens bei einem Wegfall des Lehrschwimmbeckens in Erp, (Antrag 58/2015 ) https://www.fw-erftstadt.de/?p=373 wird ausgeführt, dass dieses nicht in der gewohnten Form fortgeführt werden kann.
Auf Grund des bestehenden Ratsbeschlusses aus dem Jahre 2010 soll das Lehrschwimmbecken in Erp bei einer größeren Reparatur geschlossen werden.
Dies würde bedeuten, dass Schulschwimmen in Erftstadt in der bestehenden Form nicht mehr möglich ist.
Hier sollte bereits jetzt eine entsprechende Planung seitens der Verwaltung vorgenommen werden.

Dies sollte auch unter dem Aspekt der Neustrukturierung des Schulschwimmens geschehen.

Wesentlich und unverzichtbar sollte sichergestellt sein, dass jedes Kind spätestens mit dem Wechsel auf eine weiterführende Schule die Schwimmfähigkeit erlangt hat.