Antrag Änderung Bebauungsplan Vogelsang ./. Max-Plank-Str.

Antrag bezüglich Überarbeitung des Bebauungsplans Nr. 96

(Max-Plank-Str. / Am Vogelsang)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt ein Konzept für eine Überarbeitung des Bebauungsplans 96 vor, so dass in dem Gebiet neben dem bestehenden Gewerbe auch eine Wohnbebauung zulässig ist.
  2. Die Verwaltung stellt dar, welche Gewerbebetriebe dort ansässig sind und ob bezüglich der Betriebe ein Erweiterungs-, Reduzierungs- oder Umzugsbedarf gegeben ist.
  3. Die Verwaltung legt dar, welche Flächen ungenutzt sind und welche sich prinzipiell für eine Wohnbebauung eignen würden.

 

Begründung

Das Gewerbegebiet in Liblar Ost (Max-Plank-Str. / Am Vogelsang) zeichnet sich mittlerweile durch zahlreiche Leerstände/Abbruchgebäude und ein teilweise ungeordnetes Erscheinungsbild aus. Geografisch liegt es zwischen dem schützenswerten Naherholungsgebiet der Ville mit dem angrenzenden Liblar See und einem der schönsten Wohngebiete von Liblar. In nur geringer Entfernung grenzt das Schulzentrum Liblar an. Es sind somit die städtebaulichen Rahmenbedingungen gegeben, um eine schrittweise Umnutzung des Gewerbegebietes unter Wahrung der Rechte aller Gewerbetreibenden anzustoßen.

 

Das Gewerbegebiet in Liblar-Ost (Max-Plank-Str. / Am Vogelsang) ist ungünstig gelegen und es ist hinsichtlich der Expansionsmöglichkeiten emissionsrechtlich stark eingeschränkt.

Die bestehende Zonierung des B-Plans ist nach neueren Erkenntnissen nicht mehr der exponierten Lage und der Nähe zu den Restriktionsflächen (Wohnen und Natur) und der notwendigen positiven gesamtstädtebaulichen Entwicklung von Liblar zuträglich.

Im Übrigen ist das Gewerbegebiet auf Grund der Lage schwierig anzufahren. Eine Erweiterung des möglichen Schwerlastverkehrs würde zu einer erhöhten Belastung der Carl-Schurz-Straße, der Brühler Straße und der Straße Am Vogelsang führen.

Zusammenfassend kann objektiv festgestellt werden, dass die inneren und langjährige Gewerbebrachen einen eminenten Nutzungsverlust und Verfall signalisieren. Dieser innere Bereich stellt in seiner Lage einen erheblichen städtebaulichen Missstand dar und behindert die kommunale Entwicklung in Liblar mehrfach.

Die bestehenden Gewerbebetriebe entlang der Straße Am Vogelsang haben sich größtenteils verträglich zu der direkt angrenzenden Wohnbebauung entwickelt. Damit ist auch für die innenliegenden Brachflächen die Nutzung als allgemeines Wohn-  oder Mischgebiet möglich.

Der Überplanung, Aufbereitung und Umnutzung dieser dezentral gelegenen Gewerbebrachen und Gewerbeflächen kommt in Erftstadt eine zentrale Bedeutung zu.

Dabei könnte unter Wahrung des Bestandsschutzes längerfristig eine schrittweise Auflösung des Gewerbegebietes mit Verlagerung der Gewerbetreibenden an eine besser geeignete Stelle innerhalb der Grenzen der Stadt Erftstadt angestrebt werden.

Dies ist sicherlich ein Prozess, welcher sich über mehrere Jahrzehnte hinziehen dürfte, für welchen aber bereits jetzt der Anstoß gegeben werden kann.

Durch den Wegfall der geplanten Flüchtlingseinrichtung in der Max-Plank-Straße ist bereits ein erstes interessantes Gelände für eine mögliche Wohnbebauung vorhanden, die an heute bereits bestehende Wohnbebauung angrenzt.

Die Lage des inneren Gebietes ist grundsätzlich für eine Wohnbebauung geeignet, bestehende Wohnimmobilen belegen dies.

Es besteht auch die Möglichkeit einen weiteren direkten Zugang zum Liblarer See zu schaffen, was den Liblarer See noch näher an Liblar „heranbringen“ würde.

Die potenzielle neue Wohnlage ist ruhig; durch eine Verbindung mit der geplanten Bebauung am Zervos Gelände BP 152, der reaktivierten Carl-Schurz-Straße und dem Schulzentrum wären Synergieeffekte für viele zu erzielen.

Viele der im inneren Plangebiet befindlichen Gewerbe dürften einer längerfristigen Umsiedelung positiv gegenüberstehen, wenn diese durch entsprechende attraktive Angebote und Entwicklungsmöglichkeiten seitens der Stadt Erftstadt begleitet und unterstützt würde.

Bis zu einer völligen Umsiedlung des dort befindlichen Gewerbes kann ein Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe mit Bestandschutzwahrung der heutigen Gewerbebetriebe angestrebt werden.

Je nach Entwicklung dieses Gebietes sollte auch nichts dagegensprechen, wenn emmissionsarme Betriebe verbleiben.

 

Mit freundlichen Grüßen