Antrag der Freien Wähler zur Tagespflege in Erftstadt

Antrag zur Tagespflege

Sehr geehrter Herr Erner,

in Anlehnung an den heutigen Unterausschuss Jugendhilfeplanung beantrage ich im Namen der Freien Wähler Erftstadt folgende Punkte in die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses am 04. Februar 2015 mit aufzunehmen:

  • Darstellung über die Anzahl der Tagespflegepersonen im Einzelnen und die Anzahl der von ihnen betreuten Kinder
  • Darlegung der genauen Vorgaben, nach denen festgelegt wird, wie viele Kinder eine Tagespflegeperson betreuen darf und die Angabe der Prioritäten dieser Vorgaben
  • Beantwortung der Frage, ob die Festlegung über die Anzahl der Tagespflegekinder immer in Absprache und in Einvernehmen mit den Tagespflegepersonen erfolgt
  • Beantwortung der Frage, ob es Tagespflegepersonen gibt, die gerne mehr Kinder betreuen würden, als sie derzeit dürfen.
  • Darstellung der Vertretungsregelung im Falle einer Erkrankung einer Tagespflegeperson unter Beantwortung folgender Fragen:
    • Ist die Betreuung der Kinder weiter gewährleistet
    • Kann eine andere Tagespflegeperson aushelfen
    • Was passiert, wenn eine Tagespflegeperson langfristig ausfällt
    • In welcher Form tritt das Jugendamt an die Eltern heran, um sie zu informieren

Begründung: Die im Unterausschuss präsentierten Zahlen zeigen deutlich, dass in Erftstadt Betreuungsplätze fehlen. Die Tagespflege wird als gleichwertiger Partner zu Kindergartenplätzen gesehen, auch wenn in den Augen der Eltern häufig noch Kindergärten bevorzugt werden. Unklar ist uns, warum 37 Tagespflegepersonen derzeit nur 134 Kinder betreuen. Unseres Wissens können Tagespflegepersonen bis zu fünf Kindern aufnehmen, das wären maximal 185 Kinder, also 51 Kinder mehr als derzeit betreut werden. Uns ist bewusst, dass nicht jede Tagespflegeperson 5 Kinder aufnehmen möchte, bzw. dass andere auch nur Randzeitenbetreuung anbieten, uns ist jedoch auch zu Ohren gekommen, dass es Tagespflegepersonen gibt, die gerne eine Pflegeerlaubnis für mehr Kinder hätten. Ebenso ungeklärt ist die Vertretungsregelung unter den Tagespflegepersonen.