Ergänzung: Antrag zur Sicherstellung der Schwimmfähigkeit von Kindern

02.06.2021

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktionen von CDU und Freien Wählergemeinschaft Erftstadt beantragen wir ergänzend zum Tagesordnungspunkt 11 (V 357/2021) des Sportausschusses am 2. Juni 2021 folgende Punkte:
1. Die Stadt Erftstadt erstellt eine Übersicht über alle Lehrpersonale an Erftstädter Schulen, die über eine Zusatzqualifikation zur Ausübung von Schwimmunterricht besitzen.
2. Die zuständige Fachverwaltung fragt die Bereitschaft bei den Schulen ab, ob es sinnvoll erscheint, einen Facharbeitskreis, bestehend aus allen Schwimmlehrenden und der Fachverwaltung einzurichten, um einen regelmäßigen Austausch sicherzustellen. Über die Abfrage soll der Sportausschuss in seiner nächsten Sitzung im Rahmen einer Mitteilungsvorlage informiert werden.
3. Die Fachverwaltung wird gebeten, für die nächste Sitzung des Sportausschusses einen Fachvortrag zum Thema „Schwimmassistenten“ zu organisieren.
4. Die Verwaltung wird gebeten, unabhängig davon, die Möglichkeit zur Einführung eines Erftstädter Schwimmpass zu prüfen.

Begründung:
Angesichts der steigenden Nichtschwimmerzahlen unter den Grundschulkindern ist es den Lehrkräften meist nicht möglich, die ursprünglichen Lerninhalte umzusetzen. Hier könnten insbesondere die Grundschulen durch den Einsatz von sog. „Schwimmassistenzen“ eine personelle Entlastung der Lehrkräfte im Schulschwimm-Unterricht erhalten. Die Schwimmassistent/-innen betreuen vorzugsweise Klassen, in denen Nichtschwimmer/-innen oder sehr unsichere Schwimmer/-innen nicht in den Unterricht der gesamten Klasse integriert werden können. Die Assistenz hilft dabei, Ängste vor dem Element Wasser abzubauen, vermittelt Schwimmtechniken und begleitet die Kinder im Bewegungsraum Wasser. Die Lehrkräfte integrieren die Schwimmassistenz bedarfsgerecht in den Schwimmunterricht. Die Verantwortung bleibt weiterhin in vollem Umfang auf Seiten des Schulträgers. Die Schwimmassistenz ersetzt zu keinem Zeitpunkt eine Lehrkraft.
Personelle Verstärkung
Durch die Schwimmassistenz soll versucht werden, jedes erste Schwimmjahr die Grundschulen personell zu unterstützen. Der Schwimmassistenzpool besteht in anderen Städten zum Großteil aus Lehramtsstudierenden, die im Rahmen ihres Einsatzes so Kontakte zu verschiedenen Grundschulen und Lehrkräften knüpfen können und zusätzlich einen Einblick in die Lehrpraxis erhalten.
Des Weiteren sollen verschiedene ortsansässige Schwimmvereine, Lehrkräfte im Ruhestand oder andere schwimmaffine Übungsleiter/-innen die Grundschulen unterstützen.
Ein DLRG-Rettungsschein sowie Erfahrungen im Anlernen von Gruppen und der Vermittlung von Lehrinhalten im Bereich Schwimmen sollen Voraussetzung sein.
Die Schwimmassistenz soll es den Lehrkräften in den Grundschulen ermöglichen, ihrer Kernkompetenz uneingeschränkt nachzugehen und den Unterricht so wie geplant effektiv umsetzen zu können.
Erftstädter Schwimmpass
Eltern, Lehrerkräften und Kindern bleibt als Feedback über die Schwimmfähigkeit zunächst nur das herkömmliche Seepferdchen-Abzeichen, das aber kaum eine Information über die eigentliche Schwimmfähigkeit des Kindes gibt. An dieser Stelle soll der Schwimmpass anknüpfen. Er soll keinesfalls ein allgemeingültiges Abzeichen ersetzen, sondern ist vielmehr eine Erweiterung der Information über die Schwimmfähigkeit des Kindes.
Einzelne Fertigkeiten und Kompetenzen wie Tauchen und Springen, isolierte Arm- und Beinbewegung eines Schwimmstiels und die korrekte Umsetzung der Komplexbewegung werden auf dem Schwimmpass separat aufgeführt.
Das Dokument soll hauptsächlich durch die Lehrkräfte in den Grundschulen ausgefüllt werden, um den Handlungsbedarf aufzuzeigen oder zu dokumentieren und eine anschließende gezielte Förderung des Kindes zu vereinfachen. Kinder, Eltern und Lehrkräfte erhalten mit dem Schwimmpass eine direkte Rückmeldung über die Schwimmkompetenz des Kindes.