Die Fraktion Freie Wähler kritisiert die von den Grünen verbreitete Fehlinformation

Die am 26.11.2019 vorgestellte Präsentation für den Neubau einer zentralen Bibliothek in Erftstadt Liblar verdient Beachtung, allerdings auch unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung.

Erftstadt befindet sich im Haushaltssicherungskonzept. Für das Jahr 2020 werden weitere Verluste von über 12 Millionen Euro erwartet.

Die Finanzierung der Miete des Neubaus würde diese Summe weiter erhöhen, da die zu erwartenden Mietforderungen des Investors die jetzigen Kosten der beiden bestehenden Standorte in Liblar und Lechenich um ein fünffaches überschreiten. Von einer günstigeren Variante, wie dies die Fraktion der Grünen propagiert, kann also nicht ausgegangen werden.

Unsere Fraktion steht zu ihrer finanzpolitischen Verantwortung für den Haushalt der Stadt Erftstadt. Dies beinhaltet auch die primär wichtige Verwirklichung der dringend anstehenden Sanierung des Schulzentrums Lechenich und den geplanten Bau einer zentralen Feuerwache

Sanierung Schulzentrum Lechenich

Die Fraktion Freien Wählergemeinschaft Erftstadt kritisiert die Aussagen des Fraktionsvorsitzenden der SPD Fraktion Bernd Bohlen bezüglich des Schulzentrums Lechenich.

Mehr als einmal hat die Technische Beigeordnete Monika Hallstein versichert, dass ein Neubau nicht günstiger sei als eine Sanierung.
Zu keinem Zeitpunkt wurden hier auch nur ansatzweise Zweifel geäußert.

Trotzdem hätten sich die Freien Wähler eine seriöse Gegenüberstellung der Kosten für Sanierung und Neubau gewünscht. Allerdings im Jahr 2014, als das Thema erstmals auf der Agenda stand.
Dies wurde damals von einer knappen Mehrheit im Rat abgelehnt.
Wohl auch wegen der hohen Kosten, die eine solche Gegenüberstellung verursacht hätte. Hier wurde seitens der Verwaltung ein sechsstelliger Betrag genannt.

Seit dieser Entscheidung wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Daraufhin wurde die auch von der Verwaltung favorisierte Variante gewählt und weitreichende Aufträge für die Sanierung vergeben.

Soweit die SPD Fraktion kritisiert, dass sich bei der Sanierung nicht für die teuerste Variante entschieden wurde ist zu beachten, dass die technische Beigeordnete Monika Hallstein, ebenso wie die beteiligten Schulen, die preislich mittlere Variante ausdrücklich empfohlen hatten.

Nach heutigem Stand von einer Sanierung zur Planung eines Neubaus zu wechseln würde zu einem finanziellen Schaden in Millionenhöhe führen.

Hinzu kommt, dass es mindestens zusätzliche 5 Jahre dauern würde bis die Schülerschaft das neue Gebäude beziehen könnte.

Dies ist der SPD Fraktion jedoch augenscheinlich egal. Offensichtlich steht hier im Vordergrund, ein wichtiges und überfälliges Projekt in Lechenich zu Lasten der Schülerschaft zu verhindern.

Zum jetzigen Zeitpunkt noch von der Sanierung auf einen Neubau zu wechseln ist mehr als der „Blindflug“ welchen der Fraktionsvorsitzende der SPD Bernd Bohlen den Fraktionen von CDU, FDP und Freien Wählern vorwirft, sondern ein Sturzflug mit vorhersehbarem Ausgang.

Antrag zur Darstellung von Rechtsangelegenheiten

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche Rechtsangelegenheiten die Verwaltung in Eigenregie bearbeitet und bei welchen sich eines externen Dienstleisters bedient wird.
  2. Die Verwaltung stellt dar, welche Kosten in den Jahren 2018 und 2019 durch die Inanspruchnahme des externen Dienstleisters entstanden sind.
  3. Die Verwaltung legt in nicht öffentlicher Sitzung den Vertrag mit dem externen Dienstleister vor.

 

Begründung

Unter dem Haushaltspunkt „Rechtsangelegenheiten“ sind unter anderem folgende Zielsetzungen aufgeführt:

  1. Bearbeiten aller Klageverfahren innerhalb vorgegebener Zeiten mit dem Ziel der Abgabe rechtssicherer Klageerwiderungen
  2. Rechtssichere Beratung der Gesamtverwaltung in Rechtsangelegenheiten
  3. Abschluss und Betreuung von Versicherungsverträgen incl. der ständigen Überprüfung eines angemessenen Versicherungsschutzes; zeitnahe Abwicklung von Schadenfällen
  4. Rechtssichere Beratung in Angelegenheiten des Datenschutzes
  5. Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten für die Gesamtverwaltung
  6. Aufgaben der zentralen Vergabestelle – rechtssichere Ausschreibeverfahren für die Gesamtverwaltung durchführen

 

Zumindest in den letzten Monaten scheinen sämtliche Klageverfahren ohne inhaltliche Prüfung an einen externen Dienstleister (Kanzlei Lenz und Johlen) abgegeben worden zu sein.

Selbst einfachste Klagen werden nicht von der Verwaltung selbst bearbeitet.

 

Dies dürfte auf Grund des Vertrages mit dem externen Dienstleiser bei der Stadt zu erheblichen Mehrkosten führen und auch die betroffenen Bürger werden unmittelbar im Falle des Verlierens des Prozesses mit hohen Anwaltsgebühren belastet, welche nicht angefallen wären, wenn die Verwaltung hier selbst tätig geworden wäre.

 

Exemplarisch sei auf einen den Fraktionen bekannten Fall hingewiesen, in welchem ein älterer Erftstädter Mitbürger auf Grund eines Kommunikationsproblem mit der Verwaltung fristwahrend Klage ohne Begründung eingereicht hatte und die Verwaltung dieses Verfahren direkt an den externen Dienstleister abgab, obwohl das Verfahren rechtlich ausgesprochen einfach war.
Das Verwaltungsgericht Köln merkte bei dem Versuch die Kosten des externen Dienstleisters gegen den Bürger festsetzen folgendes an:

 

„Die Kosten, welche die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch eine Behörde verursacht, sind ausnahmsweise dann nicht erstattungsfähig, wenn die Heranziehung des Verfahrensbevollmächtigten gegen Treu und Glauben verstößt“ Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Hinzuziehung offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist/war, dem Gegner Kosten zu verursachen… Zunächst wurde eine Klage gegen den Bescheid ganz offensichtlich nur fristwahrend eingelegt. Die Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts durch eine Behörde liegt dementsprechend nicht vor.“

 

Durch den Wegfall des Widerspruchsverfahrens in vielen Bereichen ist der Bürger, um Fristen zu versäumen, oft kurzfristig darauf angewiesen Klage zu erheben.
In vielen Fällen lässt sich die Angelegenheit dann bis zum Gerichtstermin bereits klären.

Die Kosten für den Bürger beschränken sich dann im Regelfall nur auf die Gerichtskosten, nicht jedoch auf die Anwaltskosten der Stadt, da diese sich zumindest zunächst selbst vertritt.
So hat der Bürger die Möglichkeit ohne erhebliche Kosten eine Überprüfung herbeizuführen.

 

Diese Möglichkeit besteht für Erftstädter Bürger augenscheinlich nicht, da auch einfache Klagen direkt an einen externen Dienstleister weitergegeben werden.
Gewinnt die Stadt die Klage sind hohe Kosten für den Bürger die Folge, verliert die Stadt die Klage fallen die Kosten des externen Dienstleister der Stadt zu.

 

Die Verwaltung einer 50.000 Einwohnerstadt sollte in der Lage sein, einfache Fälle vor Gericht selbst zu vertreten.
Eine ungeprüfte Abgabe an einen externen Dienstleister verbietet sich hier.

 

Der externe Dienstleister wird dabei nicht nur bei gerichtlichen Verfahren in Anspruch genommen, sondern auch im außergerichtlichen Bereich, zum Beispiel bei der Kommunikation mit Vermietern, die der Stadt Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

 

Bei der Problematik der Vergabe bezüglich der Kindestagesstätten blieb bis heute unklar, ob der externe Dienstleister hier die Stadt, die Verwaltung, den Rat oder die beteiligten Personen vertrat.
Da hier untereinander Interessenkonflikte bestanden, war dieses Vorgehen zumindest unglücklich.
Zukünftig sollte hier eine saubere Abgrenzung erfolgen.
Jedenfalls darf nicht der Eindruck entstehen, als wollten sich einzelne Personen aus der Verwaltung unter Zuhilfenahme eines Anwaltes den Forderungen des Rates erwehren.

 

 

 

Im Hinblick auf die der Stadt durch den externen Dienstleister entstehenden Kosten, stellen sich folgende Fragen:

 

  1. Wie hoch sind die jährlichen Kosten?
  2. Sind die Kosten abhängig von der Anzahl der Rechtsfälle?
  3. Muss die Stadt auch Kosten für den jeweiligen Fall tragen, wenn diese vom unterlegenden Gegner übernommen werden?
  4. Wurde bei der Entscheidung für den externen Dienstleister auch Angebote anderer externen Dienstleister eingeholt?
  5. Warum wurde sich für diesen externen Dienstleister entschieden?

 

Neben der Klärung dieser Fragen, sollte den Ratsmitgliedern nicht öffentlich der Vertrag mit dem externen Dienstleister zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Mittelfristiges Ziel sollte es sein, dass ein Großteil der Rechtsangelegenheiten von der Verwaltung in Eigenarbeit durchgeführt werden.
Die dadurch entstehenden personellen Mehrkosten könnten durch den sparsamen Einsatz externer Dienstleister aufgefangen werden.

 

Antrag auf Vorstellung des Einsatzes von „Winterrasen“ auf Sportplätzen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt den Einsatz von „Winterrasen“ auf Sportplätzen vor und legt die Vor- und Nachteile im Vergleich zu Kunstrasen und herkömmlichen Rasen dar.
  2. Bei einem positiven Ergebnis wird einer der noch bestehenden Aschenplätze als Pilotprojekt für den Einsatz von Winterrasen ausgewählt und der Umbau zeitnah umgesetzt.

Begründung

Seitens des Kreissportbundes und des Erftstädter Stadtsportverbandes wurden über die Presse die Vorteile des sogenannten „Winterrasens“ vorgstellt.

 

Dieser vereint positive Eigenschaften des Rasenplatzes zusammen mit einer besserern Bespielbarkeit in den Wintermonaten und hat gegenüber dem Kunstrasenplatz eine erheblich bessere Ökobilanz, da kein Mirkroplastik zum Einsatz kommt.
Außerdem kann der Winterrasen, anders als der Kunstrasenplatz, auch für ein breiteres Spektrum an Sportarten verwendet werden.

 

Sollten sich die positiven Eigenschaften bestätigen, sollte im Rahmen eines Pilotprojektes einer der noch bestehenden Aschenplätzte auf Winterrasen umgewandelt werden.

So können zeitnah Erfahrungen für andere Plätze gesammelt werden.

 

Hierbei würde sich insbesondere der Fussballplatz in Oberliblar anbieten, da hier der Einsatz von Kunstrasen, allein auf Grund des in diesem Gebietes verlaufenen Erftsprungs zu Problemen führen könnte.