Antrag zum Sachstandsbericht über die Energiegesellschaft und Darstellung deren Wirtschaftlichkeit

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Bereits im Jahr 2013 wurde in Erftstadt eine Energiegesellschaft gegründet, deren Ziel es sein sollte, durch den Ausbau erneuerbarer Energiequellen auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt den Haushalt „mittelfristig“ zu entlasten.

Im gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2013 zitieren wir Punkt 2:

„Die Stadt Erftstadt wird sich bei ihrer energiewirtschaftlichen Betätigung strikt am Maßstab der betriebswirtschaftlichen Rentabilität orientieren. Eine Subvention des städtischen Energieunternehmens aus dem Haushalt scheidet ebenso wie eine unternehmerisch unrentable Betätigung zur Verfolgung politischer Zielsetzungen aus.“

Die Freie Wählergemeinschaft hat auf Grund der bisherigen Entwicklung begründete Zweifel ob dies auf den Betrieb der Energiegesellschaft bisher zutrifft.

Es stellt sich uns nunmehr nach bald sechs Jahren die Frage, inwieweit Gewinne generiert wurden, die zu Einnahmen auf Seiten der Stadt Erftstadt führten oder kurzfristig führen werden.

Bisher scheint die Energiegesellschaft nur auf Grund von Darlehen zu existieren, welche dieser seitens der Stadt Erftstadt gewährt wurden.

In dem der Haushaltssatzung angefügten Lagebericht der Energiegesellschaft Erftstadt werden zwei Darlehen zur Finanzierung der Energiegesellschaft genannt.

Eines in Höhe von 150.000 Euro und das andere in Höhe von 300.000 Euro.

In der Haushaltssatzung 2019 werden in der „Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals“, Abschreibungen über einen Teil dieser Kredite gegenüber der Energiegesellschaft ausgewiesen. Diese Abschreibungen oder Wertberichtigungen betragen 150.000 €.

150.000 € gelten somit aus Sicht der Kämmerei als verloren.

Für die Bewertung gilt das Vorsichtsprinzip. Für eine Wertberichtigung müssen konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt des Verlustes vorliegen (Wahrscheinlichkeit größer 50%).

Es ergeben sich hier für uns folgende Fragen:

  1. Was waren die Gründe für diese Wertberichtigung?
  • Handelt es sich hierbei um sunk costs (irreversible Kosten)?
  • Warum wurde das zweite Darlehen nicht auch wertberichtigt?
  • Wie wahrscheinlich ist die Gewinnerzielung der Energiegesellschaft?
  • Sind weitere Abschreibungen zu befürchten?
  • Sollen weitere Darlehen von der Stadt Erftstadt gewährt werden?
  • Wie hoch wird das Volumen sein und innerhalb welchen Zeitraumes?
  • Liegt dem Geschäftsmodell ein aktueller Businessplan unter Einbeziehung des seit Mai 2017 gültigen Bieterverfahrens zugrunde?
  • Wurde seit Gründung der Energiegesellschaft Erftstadt GmbH ein Vermögensgegenstand geschaffen?
  • Wie viele Windkraftanlagen werden von der EGE betrieben?
  • Wann wird mit der Errichtung (weiterer) Windkraftanlagen gerechnet?
  • Wie hoch sind die laufenden Kosten aus dem Geschäftsbetrieb der EGE?
  • Welche Höhe werden diese kumuliert erreicht haben, bis aus dem Geschäft laufende Einnahmen erzielt werden?