Antrag zur Überprüfung des Vorganges „Anmietung des Objektes Behrensstraße 13“

 

Antrag zur Überprüfung des Vorganges „Anmietung des Objektes Behrensstraße 13“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir in Bezugnahme auf die Mitteilung in der letzten Ratssitzung vom 16.06.2020 zum Vorgang der Anmietung des Objektes Behrensstraße 13, folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt wird beauftragt den Vorgang „Anmietung des Objektes Behrensstraße 13“ zu überprüfen und einen schriftlichen Bericht vorzulegen.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss vom 09.10.2018 wurde mehrheitlich beschlossen, dass Objekt Behrensstraße 13 beginnend zum 01.01.2019 anzumieten, um in dem Gebäude Teile der Verwaltung unterzubringen.

Dem vorausgegangen ist eine intensive Besichtigung und Prüfung des Gebäudes auf seine entsprechende Eignung durch die Verwaltung.

Auch die Fraktionen haben die Möglichkeit wahrgenommen das Gebäude zu besichtigen.

Am 17.10.2018 wurde der Mietvertrag unterzeichnet.

Am 14.11.2018 wurde das Übergabeprotokoll erstellt. In diesem wurden keine Mängel oder sonstigen Vorbehalte aufgenommen.

Das Objekt wurde jedoch nie bezogen. Es wurde lediglich die Miete für Januar 2019 bezahlt. Weitere Mietzahlungen oder eine Zahlung der Mietkaution wurden nicht vorgenommen.

Laut Aussage der Verwaltung stellte sich nach Übergabe heraus, dass das Gebäude unter anderem nicht den aktuellen Brandschutzregelungen entspricht.

Im Haupt- Finanz- und Personalausschuss am 31.03.2020 wurde mehrheitlich beschlossen die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Vermieter über eine Auflösung des Mietvertrages zu verhandeln, was zwischenzeitlich zu einer Auflösung des Mietvertrages geführt hat.

Obwohl sich hier die Verwaltung mit dem Vermieter auf eine geringere Zahlung als die volle Miete geeinigt hat, ist der Stadt durch den Vorgang ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden. Es mussten Zahlungen für ein Gebäude erbracht werden, welches nie genutzt wurde.Hinzu kommt, dass viele personelle Ressourcen durch den Vorgang gebunden wurden.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie einem Fachamt die angeblich bestehenden Mängel die einen Bezug unmöglich machen, bei den Besichtigungen verborgen geblieben sind.


Wir gehen davon aus, dass gerade bei der Begutachtung eines Gebäudes in dem künftig längerfristig Teile der Verwaltung untergebracht werden, vor Abschluss des Mietvertrages geprüft wird, ob das Gebäude geeignet ist.


Sind Mängel vorhanden, ist der Mietvertrag nicht abzuschließen bzw. es ist vorab eine Verpflichtung des Vermieters zu verhandeln, nachdem dieser die Mängel im Rahmen einer Frist beseitigt.


Dies scheint hier alles nicht der Fall gewesen zu sein.

Auch wurde nach unseren Informationen zu keinem Zeitpunkt eine Mietminderung erklärt.

Völlig unerklärlich ist auch, wie sich ein solcher Vorgang trotz externer Rechtsberatung bereits jetzt über einen Zeitraum von mehr als 1,5 Jahren hinziehen kann.

Wir bitten hier daher insbesondere folgende Fragen zu klären:

  1. Welcher finanzielle Schaden ist der Stadt durch die Anmietung entstanden?
  2. Warum wurden die Mängel nicht schon bei den Vorbesichtigungen oder spätestens bei der Übergabe am 14.11.2018 festgestellt?
  3. Wurden gegenüber dem Vermieter Mietminderungen angezeigt oder geltend gemacht?
  4. Wieso hat sich die Angelegenheit über einen Zeitraum von mehr als 1,5 Jahren hingezogen?

 

Weiter keine Umsetzung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen in Bliesheim.


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,


seit dem 29.05.2018 gibt es einen rechtsgültigen, demokratisch gefassten, Mehrheitsbeschluss zur Umsetzung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Rahmen des Schulischen Mobilitätskonzeptes zur Sicherung der Verkehrswege für Schulkinder im Stadtteil Bliesheim (siehe 161/2018). U.a. umfasste dieser den abschnittsweisen Ausbau des Gehweges auf der Lambertusstr. Dieser ist trotz mehrfachen Erinnerungen bis heute nicht umgesetzt.
Auf Nachfrage durch den Stv. Jüssen wurde, laut Auskunft des Technischen Dezernates, erst am 05.09.2019, also gut 1 ¼ Jahre nach Beschlussfassung, ein externes Büro mit der Durchführung/Begleitung der Maßnahme (Leistungsphase 5-8) beauftragt. Auf erneute Nachfragen durch den Stv. und Bliesheimer Ortsbürgermeister Frank Jüssen bzgl. dem Stand der Dinge, erwiderte Frau Claudia Seyfried im Abstimmung mit der Technischen Beigeordneten Frau Monika Hallstein, zuletzt am 04.02.2020, dass es keinen neuen Sachstand gebe, da die hausinterne Abstimmung noch nicht abgeschlossen werden konnte!
Auf Basis der am 06.05.2020 von Herr Stv Jüssen und Stv Holtz getätigten Akteneinsicht, konnte diese Aussage wiederlegt werden. Es wurde festgestellt, dass das mit der Umsetzung/Begleitung der Maßnahme beauftragte Büro bereits am 07. November 2019, das für eine Ausschreibung der Maßnahme erforderliche Leistungsverzeichnis, dem Technischen Dezernat zukommen ließ. Eine Ausschreibung der Leistungen, nebst anschließender Vergabe durch den Rat, hätte somit bereits im November bzw. Dezember 2019 erfolgen können. Die Übertragung der für die Maßnahme im Haushalt 2019 bereitgestellten finanziellen Mittel, in den Haushalt 2020, die erst auf Nachdruck des Stv Jüssen erfolgte und zahlreiche personelle Ressourcen band, hätte somit vermieden können.

Dass die Maßnahme bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt wurde, erachten wir als vorsätzliche Missachtung eines rechtsgültigen Beschlusses. Zudem finden wir es erstaunlich, dass einen Tag vor der von uns durchgeführten Akteneinsicht, die SPD in einem Brief an das Technische Dezernat die gesamte Maßnahme in Zweifel stellt und längst geklärte Fragen erneut aufwirft.
Wir beantragen daher nachfolgende Fragen ausführlich zur nächsten Ratssitzung zu beantworten.
1. Wer ist verantwortlich dafür, dass die Maßnahme bis heute nicht umgesetzt wurde?
2. Wer ist dafür verantwortlich, dass das Leistungsverzeichnis zur Maßnahme bisher nicht ins Vergabeportal der Stadt Erftstadt o.v. eingestellt wurde?
3. Wie viele Parkplätze fallen durch die Umsetzung der Maßnahme in der Lambertusstr. weg? (verweis auf Behauptung der SPD)
4. Werden die Kosten der Maßnahme anteilig auf die Anlieger der Lambertusstr. umgelegt bzw. entstehen für den Anlieger irgendwelche Kosten durch die Umsetzung der Maßnahme? (verweis auf Behauptung der SPD)
5. Wie kann sich das Technische Dezernat den unglaublichen Zufall erklären, einen Tag vor unserem Termin zur Akteneinsicht, zwei Jahre nach Beschlussfassung, ein Schreiben der SPD zu erhalten, in dem die gesamte Maßnahme erneut in Frage gestellt wird bzw. hinausgezögert werden soll, in dem man trotz aktuellem Versammlungsverbot eine Bürgerversammlung zur Sache verlangt?
6. Zu welchem Termin verfallen die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für das Projekt und welche Konsequenzen würden daraus resultieren?
7. Wie wird sichergestellt, dass sich die Verwaltung der Stadt Erftstadt, speziell das Technische Dezernat, an demokratisch gefasste Beschlüsse hält und u.a. diese Maßnahme nun umgehend umsetzt?
Sollten die zuvor gestellten Fragen nicht ausgiebig, nachvollziehbar und vor allen Dingen wahrheitsgemäß beantwortet werden, werden wir die Aufsichtsbehörde bemühen, sich mit der Sache zu befassen.