Zulassung von Online-, Telefon- und Video- Fraktionssitzungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung des nächsten Haupt- Finanz- und Personalausschuss aufzunehmen:

  • Es wird beschlossen, dass Fraktionssitzungen mit sofortiger Wirkung auch online oder per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden können.

Begründung

In den aktuellen Hinweisen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW wird bezüglich der Abhandlung von Fraktionssitzungen folgende Anmerkung gegeben:

Handlungsoptionen für Fraktionssitzungen

 1Anders als für die im Grundsatz weiterhin öffentlich durchzuführenden Sitzungen der Vertretungen und ihrer Ausschüsse besteht für die Durchführung von Sitzungen der Fraktionen in den Vertretungen die Möglichkeit, andere Sitzungsformen zu wählen. 2So können Fraktionssitzungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zur Vorbereitung der Gremienarbeit zum Beispiel als Telefon- bzw. Videokonferenzen, auch in Form von Online-Sitzungen, durchgeführt werden.

3Soweit sich eine Kommune im Rahmen ihrer Selbstorganisation entschieden hat, auch Online-Fraktionssitzungen zuzulassen, und sich im Rahmen der ihr durch die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse eingeräumten Möglichkeit dazu entschieden hat, Sitzungsgeld zu gewähren, kann Sitzungsgeld auch für Online-Fraktionssitzungen ausgezahlt werden, wenn eine solche Online-Fraktionssitzung im gleichen Rahmen stattfindet wie eine gewöhnliche Fraktionssitzung.

4Hiervon ist auszugehen, wenn nachweislich eine Sitzung vorliegt, zu der im Vorfeld eingeladen wurde, an der die üblichen Personen teilnehmen und zu der im Vorfeld ein Beratungsgegenstand oder eine Tagesordnung festgelegt wurde. 5Die Teilnehmer einer Online-Fraktionssitzung sind zudem zu Beginn der Sitzung ordnungsgemäß vom Vorsitzenden oder der Geschäftsführung durch Aufruf festzustellen und schriftlich festzuhalten.

6Spontane Kontakte zwischen einzelnen Fraktionsmitgliedern per Telefon- oder Videoanruf sind nicht als Sitzung zu bewerten, so dass hierfür auch kein Sitzungsgeld gewährt werden kann.

 

Auch in Zeiten der Corona Krise stehen viele kommunalpolitische Themen zur Beratung an.

Durch die Regelung wird es möglich auch weiterhin Fraktionssitzungen abzuhalten, ohne die Sicherheit der Teilnehmer zu gefährden.

Ein Nachweis gegenüber dem Ratsbüro sollte so auch ohne persönliche Unterschrift möglich sein.