Anfrage zum Einsatz von Navigationsgeräten im Feuerwehr- und Rettungsdienst

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

Mitte April 2016 kam es zu einem verspäteten Rettungseinsatz im Lechenicher Pfad in Erftstadt-Gymnich.

Grund für die Verspätung soll gewesen sein, dass diese Straße noch nicht in die Navigationssoftware der jeweiligen Hersteller eingepflegt worden war.

Tatsächlich ist der Lechenicher Pfad auch bei Google Maps, welches Grundlage für mehrere Navigationssysteme ist, noch nicht verzeichnet.

 

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Wie wird seitens der Verwaltung eine frühzeitige Weitergabe neuer Daten an die Hersteller von Navigationssoftware sichergestellt?

 

  1. Navigieren Feuerwehr und Rettungsdienst mit Hilfe von Navigationsgeräten zu den Einsatzorten?

 

  1. Wenn ja, welche zusätzlichen Informationen werden genutzt, um Fehlfahrten auf Grund veralteter oder fehlerhafter Navigationsdaten zu vermeiden?

 

  1. Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen es auf Grund veralteter oder fehlerhafter Navigationsdaten zu Verzögerungen bei Feuerwehr- und Rettungseinsätzen kam?

 

 

Antwort der Verwaltung vom 17.05.2016

 

Sehr geehrter Herr Pieper,

 

gerne werde ich versuchen Ihre Fragestellungen abschliessend zu beantworten, möchte jedoch zunächst eine Erläuterung zum Sachverhalt geben. In der Tat kam es am 22.04.2016 zu einem rettungsdienstlichen Notfalleinsatz in der Straße „Lechenicher Pfad“. Der Rettungswagen von der Wache Lechenich und das Notarzteinsatzfahrzeug der Wache Liblar rückten eine Minute nach der Alarmierung aus und trafen nach neun Minuten Fahrzeit an der Einsatzstelle ein. Geringfügig verzögert wurde das Eintreffen dadurch, dass sich auf der vom Navigationssystem vorgeschlagenen Route (Lechnicher Pfad ist bekannt), Betonpoller in der Durchfahrt zur Zielstraße befanden und daher das Ziel über eine andere Zufahrt neu angefahren werden musste.

 

Zu 1. Die Stadt Erftstadt informiert die öffentlichen Stellen, die Versorgungsträger u. a., aber auch die NAVTEQ Deutschland GmbH & Co. KG (Gemeindefeedback) und die TELEATLAS Deutschland GmbH (Gemeindefeedback) über Straßenum- und -neubebennungen, so dass sichergestellt ist, dass die Betreiber von Navigationsgeräten entsprechende Informationen abfragen können. Bei diesen beiden Firmen handelt es sich um Hersteller von Navigationskarten. Bedingt durch die Produktionszyklen der Navigationsindustrie dauert es in der Regel mehrere Monate, bis die gemeldeten Änderungen in den ersten Navigationssystemen wirksam werden. Die volle Wirkung können die Korrekturen erst nach ein paar Jahren entfalten, wenn sie eine hohe Verbreitung im Markt gefunden haben.

 

Zu 2.Kreisweit navigieren alle Fahrzeuge im öffentlichen Rettungsdienst wie auch ein Teil der Fahrzeuge der Feuerwehr in Erftstadt, einheitlichen mit dem System, „TOMTOM Webfleet“, das auch vom Einsatzleitrechner der Kreisleitstelle unterstützt wird. Hier wurde ein automatisches System implementiert, welches nach der Einsatzdisposition in der Leitstelle, zeitgleich mit der digitalen Alarmierung, die entsprechenden Koordinaten an die Navigationsgeräte in den Fahrzeugen sendet, die Route automatisch berechnet wird und startet. Somit steht der Besatzung die Route bereits bei Fahrtbeginn zur Verfügung.

 

Zu 3. Sollte im Einzelfall eine Straße unbekannt sein, so erhalten die Besatzung und die Leitstelle den Hinweis „ Achtung, ungenaue Koordinate“. Für diese Fälle werden auf allen Einsatzmitteln des Rettungsdienstes aktuelle Faltpläne der Stadt Erftstadt sowie aller benachbarten Städte mitgeführt, die i.d.R. jährlich ersetzt werden. Weiterhin wird ein ADAC Straßenatlas Köln/Bonn als Redundanz auf jedem Fahrzeug vorgehalten.

 

Zu 4. Bedingt durch Ähnlichkeiten von Straßennamen ist nicht aus zu schliessen, dass es in der Vergangenheit zu einer möglichen Fehldisposition oder zeitlichen Verzögerung gekommen ist. In der Regel aber nicht durch veraltetes Kartenmaterial auf dem Navigationsgerät, sondern evtl. durch Fehldisposition aufgrund einer unklaren Einsatzstellenbenennung des Anrufers oder auch aufgrund von ähnlichen Straßennamen.

 

 

Anfrage zu Schwimmkenntnissen der Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Badesaison beginnt in wenigen Wochen.

Auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt gibt es einen Badesee, sowie mehrere Frei- und Hallenbäder, welche sich eines hohen Zulaufes von in Erftstadt untergebrachten Flüchtlingen erfreuen dürften.

Wie man aus der Presse erfahren konnte, können viele Flüchtlinge die zu uns gekommen sind nicht schwimmen oder überschätzen ihre Schwimmfähigkeiten.
Zudem sollen viele Bademeisterstellen bundesweit unbesetzt sein.

Daher habe ich folgende Fragen:

 

  1. Liegen Informationen über die Anzahl der Flüchtlinge in Erftstadt vor, welche nicht über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen?

 

  1. Welche Angebote werden seitens der Stadt, der Vereine und der Schulen unterbreitet, um den Flüchtlingen schwimmen beizubringen bzw. deren Schwimmkenntnisse zu verbessern?

 

  1. Inwieweit ist man in Erftstadt darauf vorbereitet, während der Badesaison die Sicherheit einer größeren Anzahl von Personen zu gewährleisten, welche möglicherweise über gar keine bzw. über eine nicht ausreichende Schwimmfähigkeit verfügen?

 

Hier die Antwort der Stadt Erftstadt: (09.05.2016)

Sehr geehrte Frau Jüterbock,

 

zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

 

Frage 1:

Aktuell liegen keine Informationen zu den Schwimmkenntnissen der in Erftstadt untergebrachten Flüchtlinge vor. Eine entsprechende Erhebung ist mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden. Eine Abfrage mit Hilfe ehrenamtlich im Bereich der Flüchtlingsarbeit engagierten Personen wird initiiert werden und könnte näheren Aufschluss über die Bedarfssituation geben.

 

Frage 2:

Das Amt für Schulverwaltungs- und Sportangelegenheiten nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Angebote von Vereinen:

Schwimmkurse werden in Erftstadt in nennenswertem Umfang von der SG Erftstadt und dem VfB Erftstadt angeboten. Nach Auskunft der Vorsitzenden des Stadtsportverbandes, Frau Arnsfeld, werden Flüchtlingskinder in begrenztem Umfang in die laufenden Schwimmkurse aufgenommen. Ein separater Schwimmkurs wird nicht angeboten.

Die Schwimmkurse der SG Erftstadt am Montagabend im Hallenbad Liblar werden hin und wieder auch von jungen männlichen Flüchtlingen besucht.

Gegen Gebühr findet am Sonntagnachmittag ein Frauen-/Mädchenschwimmen statt, welches auch von weiblichen Flüchtlingen oder Musliminnen besucht wird. Hinsichtlich dieses Angebots besteht eine Zusammenarbeit der SG Erftstadt mit dem Fachdienst Migration & Integration. Ein ähnliches Angebot für die männliche Zielgruppe, für die ebenfalls Bedarf besteht, konnte bislang noch nicht umgesetzt werden, da noch kein Übungsleiter bzw. keine Hallenzeit gefunden werden konnte.

Angebote von Schulen:

An den Erftstädter Schulen nehmen Flüchtlingskinder am regulären Schwimmunterricht teil.

 

Frage 3:

Die Stadtwerke haben hierzu wie folgt Stellung genommen:

Aktuell verfügen die Stadtwerke über drei ausgebildete Fachangestellte für Bäder. Zudem unterstützen mehrere Aushilfen aus der städtischen DLRG als Beckenaufsicht das Team. Ferner verfügt der Betrieb über einen sehr versierten  Schwimmmeister als Leiter der Bäderbetriebe. Grundsätzlich ist mithin die personelle Besetzung der Bäder ausreichend. Dies verlangt allerdings eine hohe Flexibilität und Arbeitsbereitschaft seitens des Personals. Sollte sich eine deutliche Zunahme der Badegäste über das saisonale Normalmaß hinaus einstellen, wäre diese zunächst durch die verstärkte Inanspruchnahme der Unterstützung durch die DLRG zu bewerkstelligen. Mittelfristig wird eine personelle Aufstockung auch aus betrieblicher und arbeitsschutzrechtlicher Sicht erforderlich werden. Die Betriebsleitung ist bemüht entsprechende personelle Vorsorge zu treffen.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

Der Fachdienst Migration & Integration des Amtes für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren stimmt sich mit Frau Arnsfeld ab zur Klärung der Frage, ob ein weiterer Schwimmkurs für junge Männer ab 16 Jahren realisiert werden kann. Hierzu muss ein Schwimmlehrer als Übungsleiter gefunden werden, eine Genehmigung des Bäderbetriebes muss vorliegen und die Finanzierung muss geklärt werden. Gfl. können hierfür Spendengelder akquiriert werden. Sofern ein entsprechender Kurs zustande kommt, könnten (für eine Finanzierung ab 2017) auch Fördergelder des Landes aus dem aktuellen Programm „KOMM-AN NRW“ (Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen) beantragt werden.

Verkürzung von Sitzungen

Antrag bezüglich der Verkürzung von Rats- und Ausschusssitzungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich, folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen

 

  1. Die Verwaltung stellt dar, warum die Rats- und Ausschusssitzungen in Erftstadt oft wesentlich umfangreicher sind als in Nachbarkommunen und unterbreitet Vorschläge wie der Umfang verringert werden kann.
  2. Es wird in die jeweiligen Satzungen aufgenommen, dass Rats- und Ausschusssitzungen nach einer Dauer von vier Stunden abgebrochen und an einem vorher festgelegten Folgetermin fortgesetzt werden.

Begründung

Die Sitzungen des Rates der Stadt Erftstadt und der Fachausschüsse werden immer umfangreicher. Tagesordnungen mit über 100 Tagesordnungspunkten und Sitzungszeiten von über 6 Stunden sind keine Seltenheit mehr.

Die Konzentrationsfähigkeit der Rats- bzw. der Ausschussmitglieder ist jedoch begrenzt. Viele haben bereits einen langen Arbeitstag hinter sich und einen weiteren vor sich. Gleiches gilt für die Mitarbeiter der Verwaltung und interessierte Zuschauer.

Auch die Themen die im späteren Bereich der Tagesordnung angesiedelt sind, haben zu Recht den Anspruch, ausführlich und konzentriert beraten zu werden. Dies ist nach einem Zeitraum von vier Stunden grundsätzlich nicht mehr vollumfänglich gewährleistet.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte daher die jeweilige Sitzung abgebrochen und die entsprechenden Tagesordnungspunkte in einem zeitnahen Folgetermin weiterbehandelt werden. Dieser sollte zumindest, wenn absehbar ist, dass bei der jeweiligen Sitzung die Dauer von vier Stunden überschritten werden könnte, bereits festgelegt sein.

Viele Nachbarkommunen von Erftstadt haben bereits ähnliche Regelungen.

Davon abgesehen, sollten bereits im Vorfeld Maßnahmen getroffen werden um die Sitzungsdauer der Ratssitzung und der Ausschüsse zu reduzieren.

Hier könnten beispielsweise daran gedacht werden, vorab mehr Sitzungen anzuberaumen. Auch wäre die Schaffung weiterer Ausschüsse wie zum Beispiel ein Vergabeausschuss denkbar.

Paketstation für den Bahnhof

Anregung bezüglich Errichtung einer Paketstation am Bahnhof Erftstadt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die Stadt Erftstadt setzt sich dafür ein, dass am Bahnhof Erftstadt eine Paketstation errichtet wird.

Begründung

Die Zahl der Bestellungen bei Versandhändlern nimmt immer weiter zu. Hinzukommen private Versandgeschäfte über Versteigerung/Kleinanzeigenplattformen.
Die Zustellung der Zusendungen gestaltet sich schwierig, da gerade in Erftstadt viele Bürgerinnen und Bürger eine Tätigkeit außerhalb der Stadtgrenzen ausüben.
Ist man bei der Zustellung nicht anwesend und nimmt auch kein Nachbar das Paket entgegen, kann dieses erst am Folgetag zu sehr eingeschränkten Öffnungszeiten bei der Post in Erftstadt-Liblar abgeholt werden.
Hier schaffen Paketstationen sowohl bei der Abholung als auch beim Versand Abhilfe.

Solche sind in Lechenich vor dem REWE Markt und in Liblar vor dem Real-Markt vorhanden.

Der Bahnhof in Erftstadt wird täglich von mehreren tausend Pendlern genutzt und wäre daher der ideale Standort für eine Paketstation. Hier könnten die Bürgerinnen und Bürger morgens vor Fahrtantritt Rücksendungen abgeben und bei der Rückkehr ihre Bestellungen in Empfang nehmen, ungebunden an Öffnungszeiten.

Die Verwaltung sollte daher jetzt schon die Einrichtung einer Paketstation bei der Deutschen Post AG anregen, um den Standort bei den Umbauarbeiten am Bahnhof berücksichtigen zu können.

Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer

Antrag auf Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und Beteiligung der weiterführenden Schulen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Aufwandsentschädigung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Erftstadt wird erhöht.
  1. In Vorbereitung auf die Bundes- und Landtagswahl 2017 tritt die Verwaltung bereits jetzt an die weiterführenden Schulen heran, um in Form von Informationsveranstaltungen und Projekten Schülerinnen und Schüler für die Tätigkeit als Wahlhelfer zu gewinnen.

Begründung

Bezüglich des Antrages zu 1.) wird auf die Vorlage 111/2014 verwiesen.
Bereits hier hatte die Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt einen entsprechenden Antrag auf Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gestellt. An der Aktualität und der Begründung des Antrages hat sich nichts geändert.
Auch weiterhin bezahlt die Stadt Erftstadt den Wahlhelfern im Gegensatz zu den Nachbarkommunen, eine wesentlich geringere Aufwandsentschädigung.
Im Jahr 2017 stehen zwei Wahlen an, für die dann dringend Wahlhelfer gesucht werden müssen.

Bezüglich des Antrages zu 2.) wäre es wünschenswert, wenn an den weiterführenden Schulen bei Schülerinnen und Schülern, die altersbedingt als Wahlhelfer in Frage kommen, Werbung für diese Tätigkeit gemacht wird.

Hier können die Schülerinnen und Schüler dann auch den Ablauf einer Wahl erfahren und gleichzeitig motiviert werden, von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Dies ließe sich in Form eines Schulprojektes darstellen.