Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bereits im Jahr 2017 kam es immer wieder zu überraschenden Schließungen der Postfiliale in Erftstadt-Liblar, so dass die Bürgerinnen und Bürger vor verschlossenen Türen standen.
Im Jahr 2018 war die Postfiliale wiederholt mehrfach geschlossen.
Letztlich sogar für mehrere aufeinanderfolgende Tage und zwar vom 21.02.2018 bis einschließlich 24.02.2018.
Für die Bürgerinnen und Bürger ist eine durchgehende und verlässliche Öffnung der Postfiliale in Erftstadt Liblar, welche die einzige „richtige“ Postfiliale darstellt unabdingbar.
Bei einer unerwarteten Schließung ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht möglich unter anderem wichtige Einschreiben aufzugeben, fristgebundenen Sendungen zu verschicken und insbesondere Pakete abzuholen, welche in der Postfiliale gelagert werden.
So kamen mehrere Bürgerinnen und Bürger nicht an dringend benötigte Medikamente und andere Dinge welche zeitnah benötigt wurden.
Ich bitte Sie daher sich mit der Deutschen Post in Verbindung zu setzen und folgende Fragen zu klären.
- Wie kann eine regelmäßige und verlässliche Öffnung der Postfiliale in Liblar sichergestellt werden?
- Welche Möglichkeit haben die Bürgerinnen und Bürger an ihre Paketsendungen zu kommen, wenn die Postfiliale dennoch unerwartet geschlossen hat?
Hier die Antwort des Bürgermeisters vom 15.03.2018
Sehr geehrter Herr Pieper,
die Deutsche Post AG erfüllt die sich aus der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV)
ergebenen Verpflichtungen durch Vertragspartner, die in der Form von Postfilialen Serviceleistungen
der Post AG anbieten.
Der Post AG obliegt es für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten (Post-)Dienstleistungen
Sorge zu tragen.
Die Stadt Erftstadt fordert regelmäßig die Post AG auf, die Versorgung durch ihre Vertragspartner
sicherzustellen. Auch im Fall der aktuellen Probleme mit der Postfiliale in Erftstadt-Liblar, die als
Vertragspartner der Post AG die Postbank betreibt, ist dies durch Schreiben an den Vorstand der
Post AG sowie Kontakt zu den ausführenden Servicebereichen geschehen.
Die Kunden der Post AG können ihre Paketsendungen laut Auskunft der Post AG an in der Nähe
gelegenen Paketstationen oder der nächstgelegenen Postfiliale mit Paketservice abholen.
Nach Auskunft der Post AG erfolgte dies durch Benachrichtigung der Postkunden und Aushang an
der Postfiliale mit dem Hinweis auf die Auslieferungsstelle.
Der Rat der Stadt Erftstadt wird in der Sitzung des Rates am 20.03.2018, auf Anregung aus der
Ortsbürgermeister/innendienstbesprechung, hierzu in einer Resolution des Rates an den Vorstand
der Post AG die Einhaltung der sich aus der Post-Universaldienstleistungsverordnung ergebenden
Verpflichtungen einfordern.
Erner