Erftstädter Schulen digital ausstatten

Entwicklung eines Gesamtskonzepts zur digitalen Ausstattung der Erftstädter Schulen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

• Die Stadt Erftstadt entwickelt ein Konzept, das die digitale Ausstattung aller Erftstädter Schulen einschließlich der zu erwartenden Kosten (Anschaffungskosten und laufende Kosten) beinhaltet.

Begründung:

In Erweiterung unseres Antrags zur Ausstattung aller Schulen mit WLAN möchten wir ergänzend beantragen, dass ein Gesamtkonzept erstellt wird, dass über die reine WLAN Versorgung hinausgeht.
WLAN in Schulen ist die Grundvoraussetzung, damit Schulen mit dem digitalen Zeitalter Schritt halten können. Um gute zukunftsfähige Schulen zu haben, reicht es aber nicht aus, diese mit WLAN auszustatten, damit Schüler auf ihren Smartphones online recherchieren können. Vielmehr brauchen wir ein vielschichtiges Konzept, das über ausgebildete Fachlehrer und ein pädagogisches Konzept hinausgeht und auch Punkte wie technische Unterstützung, Endgeräte, Sofwarelizenzen ins Auge fasst.

 

Eine neue Studie der Bertelsmann Stiftung („IT-Ausstattung an Schulen: Kommunen brauchen Unterstützung für milliardenschwere Daueraufgabe“) beschäftigt sich ausführlich mit dem Thema. Die Studie führt aus, dass Grundschulen mit jährlichen Kosten in Höhe von 261 Euro und weiterführende Schulen mit jährlichen Kosten in Höhe von 402 Euro pro Schülerin/Schüler zu rechnen haben. Allein für die drei Liblarer Schulen – die drei Schulen mit den höchsten und beständigsten Schülerzahlen – wären das nach der neuesten Schülerstatistik Kosten jährlich in Höhe von rund 750.000 €.

Freie Wählergemeinschaft setzt sich für Fortführung des Kunstmarktes in Erftstadt ein

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung sucht und unterstützt ehrenamtliche Organisatoren zur Fortführung des Kunstmarktes in der Donatusgrundschule in Erftstadt Liblar.

 

  1. In den Haushalt 2018 wird ein Betrag in Höhe von 8.000,00 € als Anschubinvestition eingesetzt.

 

Begründung

 

Der jährliche Kunstmarkt in der Donatusgrundschule erfreut sich seit nunmehr 45 Jahren einer ungebrochenen Beliebtheit. Hier haben Künstler aus Erftstadt und darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Werke einem breiten Publikum vorzustellen und zu verkaufen.

Dadurch unterscheidet sich der Kunstmarkt von allen anderen künstlerischen Veranstaltungen wie zum Beispiel Ausstellungen. Der Kunstmarkt wurde viele Jahrzehnte von der Stadt Erftstadt organisiert und durchgeführt.

Diese Aufgabe wurde in den letzten Jahren sehr erfolgreich von Ehrenamtlern übernommen, welche jedoch nunmehr aus Altersgründen die Arbeit nicht mehr fortführen können.

Bereits mehrere Künstler haben ihr Interesse an einer Fortführung des Kunstmarktes bekundet und wären auch bereit, sich bei der Planung ehrenamtlich zu engagieren.

Hier ist eine Koordination durch die Stadt gefragt, welche den zukünftigen Organisatoren hilfreich zur Seite steht, diese von bestimmten Aufgaben entlastet und finanzielle Mittel zur Verfügung stellt um eine erfolgreiche Weiterführung des Kunstmarktes sicherzustellen.

Durch eine Anschubinvestition in Höhe von 8.000,00 € soll es den ehrenamtlichen Organisatoren im Startjahr ermöglichst werden, sich auch kostenpflichtiger Hilfe zu bedienen und Sachwerte, wie zum Beispiel Stellwände etc. anzuschaffen, sowie Werbung zu schalten.

Klares Ziel sollte jedoch sein, dass der Kunstmarkt sich nach einer kurzen Übergangsphase selbst trägt.

Freie Wählergemeinschaft fordert Deckelung der Personalkostensteigerung

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die maximale Steigerung der Personalkosten der Stadt Erftstadt und der Eigenbetriebe wird auf 1 Prozent jährlich festgesetzt. Nach Erreichung des Wertes werden keine Personaleinstellungen, welche zu höheren Personalkosten führen mehr vorgenommen.

 

  • Die Verwaltung informiert im jeweiligen Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, beginnend mit dem Ausschuss im Dezember 2017, ob dieser Wert erreicht ist und berichtet in jedem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, wie sich die Personalkostenentwicklung darstellt.

 

  • Die Verwaltung erstellt ein Konzept, wie mittelfristig die Personalkosten stabil gehalten werden können.

 

Begründung

 

Die Personalkosten der Stadt Erftstadt betragen über 34 Millionen Euro jährlich, zuzüglich bestehender Vorsorgeaufwendungen.
Es handelt sich um den mit Abstand größten, seitens der Stadt Erftstadt steuerbaren Posten im Haushalt.
Der Kämmerer Herr Knips führte bereits mehrfach aus, zuletzt bei der Haushaltseinbringung am 17.10.2017, dass wesentliches Einsparpotential beim Personal zu suchen ist.
Ob hier tatsächliche Einsparungen zu erreichen sind, bezweifeln wir.

Dies würde nur mittels einer Umstrukturierung innerhalb der Verwaltung gelingen. Es fehlt allerdings der politische als auch der verwaltungsinterne Wille für eine Umsetzung.
Hinzu kommt, dass der Verwaltung im hohen Maße neue Aufgaben übertragen wurden, wodurch es zu einem größeren Personalbedarf kam.
Zu nennen wäre hier insbesondere die Betreuung der unter Dreijährigen, die Betreuung der Flüchtlinge und die notwendige Personalaufstockung bei Feuerwehr und Rettungsdienst.
Die dadurch bedingten Einstellungen waren alle notwendig und unvermeidbar.

Auch das Dezernat 6 klagt inzwischen sogar im Rahmen von Ausschussvorlagen über einen Personalmangel. Dies resultiert im Wesentlichen durch viele zu betreuende Großprojekte wie z.B. der Bahnhofsumbau, die Masterpläne Liblar und Lechenich, den Umbau der Schulzentren sowie der Erschließung neuer Baugebiete.
Letzteres wurde leider in den vorangegangenen Jahren sehr zurückhaltend durchgeführt, woraus unter anderem der in Erftstadt im großen Maße fehlende bezahlbare Wohnraum resultiert.

Die Fraktion Freie Wählergemeinschaft erkennt an, dass hier in den letzten Jahren viel geleistet wurde, was zu einer Belastung der hier eingesetzten MitarbeiterInnen geführt hat.
Hinzu kommt, dass gerade im technischen Bereich Stellen nur schwer zu besetzten sind, da die Anzahl an geeigneten Bewerbern weiter rückläufig ist.

 

Trotzdem ist zu bedenken, dass nach Beendigung der Großprojekte und Aufarbeitung aller Rückstände das eingestellte Personal weiterhin dauerhaft zur Verfügung steht.
Es ist (leider) nicht davon auszugehen, dass in Erftstadt regelmäßig Großprojekte zu betreuen sind, so dass es auch durchaus einmal mittelfristig zu einem größeren Personalüberhang kommen kann.

 

Anzumerken ist, dies gilt für die gesamte Verwaltung, dass es in der freien Wirtschaft aber auch in anderen Städten durch die fortschreitende Digitalisierung bereits zu Personalreduzierungen gekommen ist und noch zu erheblichen weiteren kommen wird.
Letztlich wird die Verwaltung durch Digitalisierung und Automatisierung in den nächsten Jahrzehnten mit wesentlich weniger Mitarbeitern dieselben Leistungen erbringen können.
Anders als in der freien Wirtschaft kann im Beamtentum und im öffentlichen Dienst weder eine kurz- noch eine mittelfristige Personalreduzierung erreicht werden, so dass die entsprechenden Weichen schon jetzt gestellt werden müssen.

 

Auch aus diesem Grunde sehen wir daher zum jetzigen Zeitpunkt kurzfristig kein Einsparpotential im Personalbereich.

 

Die sich weiter verschlechternde dramatische Haushaltslage der Stadt Erftstadt macht es jedoch erforderlich, zumindest einer unkontrollierten Steigerung der Personalkosten entgegenzuwirken.

 

Daher sollte die jährliche Steigerung der Personalkosten auf 1% jährlich begrenzt werden.
Sobald diese Grenze erreicht ist, sollen nur noch kostenneutrale Einstellungen vorgenommen werden, d.h. wenn eine vorhandene Stelle ersetzt wird oder dafür woanders eine gleichwertige Stelle wegfällt.
Klar erkennbar ist, dass allein durch tarifliche Erhöhungen der jährliche Wert in Höhe von 1% erreicht wird, so dass die jährliche Maximalerhöhung um 1% letztlich sogar zu einer Reduzierung des Personalbestandes führen wird.

 

Daran führt aber kein Weg vorbei.
Der Stadt Erftstadt wird es letztlich nur noch gelingen einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen, wenn die Personalkosten stabil bleiben.

 

Davon geht auch der Kämmerer aus. Dessen Gesamtergebnishaushalt (Seite 102) sieht in den Jahren 2018 bis 2021 sogar eine geringere Steigerung als 1% bei den Personalaufwendungen jährlich vor.

Durch Beschluss der maximalen Erhöhung der Personalkosten um 1% würde daher lediglich die Fortschreibung des vorliegenden Haushaltsplanes beschlossen werden, dem Rat und seinen Ausschüssen würde aber zusätzlich ein Instrument in die Hand gegeben werden die Personalsteigerungen zu kontrollieren umso einwirkend eine „unkontrollierte“ Steigerung der Personalkosten abwenden zu können.

Ist die Grenze von 1% erreicht, müsste dann zwangsläufig von kostensteigernden Neueinstellungen abgesehen werden, so dass seitens der Verwaltung und der Politik intensiv überlegt werden muss, welche neuen Stellen geschaffen werden und welche vorhandenen ersetzt werden.