Ärger durch Doppelbelegungen trotz Kita-Navigator

 

Sehr geehrter Herr Erner,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

 

  • Die Verwaltung erläutert, wie es trotz Kita-Navigator zu Doppelbelegungen und zu mehrfachen Zusagen kommen konnte und wie diese Situation künftig vermieden werden kann.

 

Begründung:

 

Nach uns vorliegenden Informationen kam es im Rahmen der Kita-Anmeldungen zu mehrfachen Anmeldungen eines Kindes in den Kitas Borr, Friesheim und Erp, bzw. in St. Kilian und einer städt. Kita in Lechenich und zu Zusagen für ein Kind in Borr und Erp bzw. in St. Kilian und der städt. Einrichtung in Lechenich.

 

Der Kita-Navigator ist ein internetbasiertes System, um Kinder für Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen bzw. in der Tagespflege vorzumerken und wurde mit dem Vorteil angepriesen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, transparenter zu gestalten und Doppelanmeldungen bzw. doppelte Zusagen zu verhindern.

Freie Wählergemeinschaft fordert Werbeverbot in Kitas

Werbeverbot in Kindertageseinrichtungen

 

Sehr geehrter Herr Erner,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • In allen städtischen Kindertageseinrichtungen wird ein Verbot kommerzieller Werbung eingeführt.

 

Begründung:

An Schulen gilt gemäß §§ 98, 99 SchulG NRW ein Werbeverbot. Schulen haben einen Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen und sind zudem zu Neutralität verpflichtet. Das sollte auch für Kindertagesstätten gelten, ausgenommen die Werbung für eigene Veranstaltungen, die z. B. Familienzentren durchführen (Spielkreise, Themenabende) oder natürlich auch Sommerfeste in den Einrichtungen.

Doch leider finden sich in den Einrichtungen immer mehr Flyer und Plakate, die für Theatervorstellungen werben, für Zirkusaufführungen, für Schwimmschulen oder Ergotherapeuten und vieles mehr. Grundsätzlich ist weder ein Theaterbesuch noch das Schwimmen lernen kritisch zu betrachten, die Werbung dafür in Kindertagesstätten aus folgenden Gründen allerdings schon:

 

  1. Das Auslegen von Flyern oder der Aushang von Plakaten suggeriert Eltern, dass der Besuch des Theaterstücks oder das Schwimmen lernen in eben dieser Schwimmschule pädagogisch besonders wertvoll oder gut ist – im Gegensatz zu anderen Schwimmschulen oder Aufführungen.

Gleichzeitig kann der Eindruck entstehen, dass die Kita und damit eine staatliche Einrichtung das Angebot eines bestimmten Unternehmens oder Vereins ausdrücklich unterstützt.

 

  1. In der Regel ist der Besuch dieser Angebote nicht kostenfrei und mit Rücksicht auf Familien, die dies nicht finanzieren können, sollte Werbung in den Einrichtungen unterbleiben. Kinder werden auf die bunten Plakate und Flyer aufmerksam und möchten gerne – wie ihre Freunde – dorthin.

 

  1. Wenn Werbung in Einrichtungen erlaubt ist, dann müsste sie für alle gleichermaßen erlaubt sein und selektiv ausgewählt werden können. Es ist außerdem davon auszugehen, dass Eltern sich heutzutage via Internet oder örtliche Medien ein umfangreiches Bild über lokale Angebote von Unternehmen und Vereinen machen können. Jedenfalls ist es nicht die Aufgabe von Kindertageseinrichtungen, dabei zu unterstützen.

 

  1. Es wäre überdies auch nicht möglich zu differenzieren, welcher Betrieb, welcher Verein mit welcher Sparte für sich werben darf und welcher nicht.

 

  1. Die entsprechenden Gewerbetreibenden müssen sich in Sachen Werbung auf die Möglichkeiten beschränken, die auch von anderen genutzt werden, um auf sich aufmerksam zu machen, wie etwa Inserate, Plakatwände, Postwurfsendungen, Internet usw.

Anregung bezüglich Schaffung eines Gründerzentrums

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

 

  1. Die Verwaltung berichtet inwieweit in Erftstadt Firmen- und Existensgründer, insbesondere im Hinblick auf „Zukunftstechnologien“ gefördert werden und welche Anlaufstellen es für diese gibt.

 

  1. Die Verwaltung stellt Maßnahmen dar, wie diese Förderung noch verbessert werden könnte, wobei hier beispielsweise an die Schaffung eines „Gründerzentrums“ zu denken wäre.

 

Begründung

 

Es gibt zwei Standbeine bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Erftstadt:

  • Alteingesessene Betriebe, auch in den ausgewiesenen Gewerbegebieten. Sie haben ihre jeweilige Nische gefunden und ein relativ niedriges Innovationspotential.
  • Neuansiedlungen z.B. im Wirtschaftspark Erftstadt. Neue Ideen werden umgesetzt oder es handelt sich um Umsiedlungen z.B. wegen notwendiger Vergrößerung.

 

Es fehlt jedoch eine Struktur für Neugründungen, die nicht das Kapital für einen Neubau im Wirtschaftspark aufbringen oder das finanzielle Risiko nicht eingehen können. Das betrifft besonders junge Gründer mit Ideen, die nicht von den in Erftstadt angesiedelten Betrieben angegangen werden. Es bleibt ihnen für den Anfang nur die sprichwörtliche Garage. Der Übergang von dort zu einem „richtigen“ Unternehmen mit Geschäftsräumen usw. ist in Erftstadt kaum möglich.

 

Hier bietet sich eine Förderung in der Art und Weise an, dass den Gründern entweder von der Stadt vergünstigt Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden oder die Gründer bei der Anmietung auf dem freien Markt unterstützt werden.
Dies könnte unter dem Oberbegriff „Gründungszentrum“ laufen.

Vorteile für Erftstadt

Ein Gründerzentrum bietet verschiedene Vorteile für Erftstadt:

  • Prestigegewinn: Erftstadt wird als Standort innovativer Firmen bekannter
  • Fördermittel: Neugründungen, gerade im Bereich IT, werden vom Land NRW, von der KfW und anderen Institutionen gefördert. Diese Gelder werden aktuell kaum in Erftstadt, sondern in den Nachbarstädten investiert
  • Einnahmen: Erfolgreiche Gründungen sorgen für Einnahmen bei der Gewerbesteuer, für das Halten und den Zuzug von Bürgern und für mehr Umsatz bei den hiesigen Firmen und Geschäften.

 

Vorteile für Gründer

Potenzielle Gründer müssen einen Vorteil in einem Start in Erftstadt sehen. Da viele Nachbarstädte eine etablierte Förderungsstruktur haben, bieten sich zwei Faktoren an:

  • Persönlicher Kontakt: Der Gründer hat nur wenige, im optimalem Fall nur einen Ansprechpartner für seine Fragen und Probleme.
  • Preis: Erftstadt hat einen Standortvorteil durch relativ geringe Mietkosten. Diese können an die Gründer weitergegeben werden. Um die Preise so niedrig wie möglich zu halten sind weitere Synergieeffekte zu erzeugen.

 

Soweit möglich sollten Interessenten aktiv angesprochen werden, z.B. bei der Anmeldung eines Gewerbes.

Erftstadts Umgebung

Erftstadt Nachbarstädte haben das Thema schon aufgegriffen. Die Unterstützung geht von reiner Beratung bis zur Komplettbetreuung.

Hürth

Die Stadt Hürth hat die Unterstützung von Neugründungen in der ST@RT HÜRTH GmbH gebündelt. Dabei wird sehr professionell vorgegangen. Neben Informationen, Seminaren und Beratung werden Kontakte zur Industrie hergestellt. Weiterhin können geförderte Gründerbüros gemietet werden. Gleichzeitig wird der KNAPSACK Industriepark beworben. Der Gründer hat also einen Ansprechpartner für wirklich alle Belange, von der Unterstützung bei Formalien über Beratung zu Fördermitteln bis zum Verlassen der Gründerphase und der Ansiedlung z.B. in einem Industriegebiet.

Das Angebot ist sowohl niederschwellig (ein Anruf genügt) als auch vollständig. Nach der Entscheidung, einen Start in Hürth zu wagen, wird der Gründer kaum auf subjektiv unüberwindbare Hindernisse stoßen.

Frechen

Frechen wirbt mit seiner Unterstützung bei der Existenzgründung. Die Informationen werden im Internet (http://www.stadt-frechen.de/wirtschaft/wirtschaft/Existenzgruendung.php) vorgestellt. Die Dienstleistungen der Stadt Frechen beinhalten u.a.

  • Infopaket für Existenzgründer
  • Persönliches Gespräch
  • Buisnessplan-Check
  • Begleitung bei Banken – und Behördengesprächen
  • Fördermittelrecherche
  • Beratersuche

Man kann direkt Kontakt mit den jeweiligen Mitarbeitern der Stadt Frechen aufnehmen. Auch weiterführende Informationen findet man direkt auf der Webseite. Ein explizites Angebot für Räume gibt es jedoch nicht.

Köln

Ähnlich wie Hürth hat die Stadt Köln das Thema in der Gründer- und Innovationszentrum GmbH zentralisiert (http://www.giz-koeln.de/). Das Angebot ist, da es sich um eine Millionenstadt handelt, noch umfangreicher. Weiterhin gibt es noch unzählige private Gründerzentren und Inkubatoren. Problematisch ist hierbei das relativ hohe Mietniveau in Köln gegenüber dem Umland.

Was benötigt der Gründer?

Für einen potentiellen Gründer ist es wichtig, die Phase von der Idee bzw. den ersten Versuchen bis zur Etablierung als Firma zu überbrücken. Dabei sind folgende Faktoren ausschlaggebend:

  • Geringe finanzielle Mittel
  • Raumbedarf
  • Gründung darf kein existenzbedrohendes Risiko darstellen
  • Unterstützung von Ämtern
  • Kontakte zu andern Gründern / Synergieeffekte
  • Kontakte zu etablierten Firmen
  • Generierung von Aufträgen / Umsatz

 

Optimal wäre also ein niederschwelliges Angebot, das möglichst viele dieser Themen aufgreift.

Wie kann die Stadt Erftstadt helfen?

Zum einen ist es wichtig, dass offensiv kommuniziert wird, wer in der Verwaltung für die Themen Existenzgründung, Förderung usw. zuständig ist. Diese Person muss ein offenes Ohr für die Belange von Gründern haben. Das Angebot muss auch gebündelt über das Internet erreichbar sein.

Zum anderen wird ein Platz benötigt, an dem die Gründer loslegen können, ohne dass die Kosten nicht darstellbar sind. Dafür wird kein Neubau eines Gründungszentrums benötigt. Im Gegenteil: Um die notwendigen Dienstleistungen preiswert anbieten zu können, müssen die Kosten niedrig gehalten werden. Gründer benötigen nicht viel:

  • Büroräume, die weder den neuesten Standard noch die beste Lage haben müssen
  • Sanitäre Anlagen
  • Teeküche
  • Zugang zu Besprechungsräumen
  • Schneller Internetzugang

 

Wenn dies zusammen mit einem überzeugenden Beratungsangebot gekoppelt wird, steht einer Gründung in Erftstadt nichts im Weg.

Die Unterstützung kann z.B. für ein Jahr gewährt werden, mit der Option einer Verlängerung um weitere sechs Monate. Danach sollte eine Neugründung gezeigt haben, ob sie sich selbst trägt.

Der Internetauftritt kann dann gebündelt z.B. unter http://www.erftstart.de erfolgen. Diese Domain wurde von der Fraktion der Freien Wähler bereits reserviert und kann der Verwaltung kostenlos übergeben werden.

Kosten und Förderung

Es entstehen Kosten für

  • Gründung einer GmbH
  • Gebäude / Räume
  • Mobiliar
  • Webseite
  • Personal
  • Ansprechpartner in der Verwaltung
  • Versicherung
  • Verwaltung
  • Infrastruktur

 

Die Einnahmen sind in der ersten Zeit nicht vorhersehbar. Dem entsprechend sollten die Kosten gerade im ersten Jahr auf ein Minimum reduziert werden. Sofern Dienstleistungen von städtischen Betrieben geleistet werden können sollte auf diese zurückgegriffen werden.

Welche Themen eignen sich?

Ein wichtiger Aspekt bei der Unterstützung von Neugründungen ist die Belebung der Gewerbestruktur in Erftstadt. Es sind also alle Bereiche interessant, die sich in den letzten Jahren neu herauskristallisiert haben. Daraus folgt auch, dass die unterstützten Neugründungen nicht in Konkurrenz zu den hier etablierten Firmen stehen.

Als Themen eignen sich z.B.

  • Neue Fertigungsverfahren / 3D-Druck
  • Softwareentwicklung, besonders im Mobile App-Bereich
  • IoT / Internet of Things
  • Entwicklung von Bildungsangeboten im Bereich Digitale Medien
  • Lösungen für Nahbereichsfunk (RFID / NFC)
  • Professionelle Quadcopter/Drohnen-Services

 

Diese Themen sind schon etabliert, wobei die Verbreitung in der Fläche jedoch gerade erst beginnt. Gerade die Verbindung dieser neuen Technologien mit existierenden Produkten kann für die schon vorhandenen Betriebe in Erftstadt einen Wettbewerbsvorteil darstellen.

Weiterhin werden keine größeren Flächen zur Produktion benötigt werden. Der finanzielle Einsatz ist gering, da nur die Computerausstattung, aber kein Maschinenpark angeschafft werden muss.

Als Beispiel, wie vielfältig die Möglichkeiten sind, soll das Thema „Neue Fertigungsverfahren“ dienen. Möglich sind z.B.

  • 3D-Druck als Dienstleistung für Architekten, metallverarbeitende Betriebe usw.
  • Entwicklung und Vertrieb von 3D-Druckern für kleinere Unternehmen
  • Entwicklung von Recyclingmethoden beim Verbrauchsmaterial
  • Beratung und Schulung beim Einsatz von 3D-Druckern in Betrieben
  • Unterstützung von Bildungseinrichtungen durch den Einsatz von 3D-Druckern. Dies ist auch fachübergreifend möglich, da Informatik, Mathematik, Physik, Chemie, Sozialkunde/Politik (Impact neuer Verfahren für die Gesellschaft), Kunst (sowohl freie Kunst als auch Industriedesign) und weitere Fächer einbezogen werden können.

Konzept für die Einführung des Projekts „Walking Bus“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

 

  • Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Grundschulen und deren Fördervereinen ein Konzept für die Einführung des Projekts „Walking Bus“

 

Begründung
Der Weg zur Schule sieht für jedes Kind unterschiedlich aus. Wichtig ist dabei in erster Linie das sichere Ankommen. Viele Kinder werden daher, auch wenn es nur wenige Meter sind, von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gefahren. Dies führt unter Anderem zu Bewegungsmangel der Kinder, einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Schulumfeld und Belastungen für die Umwelt.
Die Aktion „Walking Bus“, die vom Schulministerium NRW unterstützt wird, bringt Kinder in Bewegung, fördert ihre Selbständigkeit und Kommunikation und lenkt ihre Konzentration auf den Unterricht.
Dabei werden Kinder, wie von einem normalen Bus, von einer Begleitperson an fest vereinbarten „Haltestellen“ eingesammelt und begehen gemeinsam den Schulweg. So gelangen die Jungen und Mädchen sicher zur Schule und nach dem Unterricht wieder nach Hause.

 

Das Projekt wurde schon einmal im Jahr 2013 unter der Vorlage 318/2013 angedacht, aber bis heute nicht umgesetzt.

 

Die Festlegung der Routen und „Haltestellen“ sollte auch in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Ordnungsamt erfolgen.

 

Zur Durchführung des Projekts ist die Einbindung der Eltern unerlässlich. Daher ist eine vorzeitige Kontaktaufnahme zu den Schulen und deren Fördervereinen anzustreben.

 

Ideen zur Umsetzung finden sich hier:
http://www.eltern-abc.info/HandreichungWalkingBus.pdf

Einführung einer Konsensliste

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Im Rat und in den jeweiligen Fachausschüssen wird eine Konsensliste eingeführt.

Begründung

Die letzten Sitzungen des Rates und der Ausschüsse hatten übervolle Tagesordnungen, die trotz erheblichen Zeiteinsatzes ein vollständiges Abarbeiten in einer Sitzung nicht immer möglich machten.

Ein praktikabler Weg zur Lösung des Problems ohne Beschneidung der Antragsrechte ist die Einführung einer Konsensliste.

Die Konsensliste ermöglicht es, ohne Aussprache alle Vorlagen über die ein allgemeiner Konsens besteht, mit einer Abstimmung in einen oder mehrere Ausschüsse zu überweisen, anzunehmen oder zur Kenntnis zu nehmen.

So würde durch Straffung der Tagesordnung erheblich Zeit gewonnen, die für die Aussprache zu wirklich kontroversen Themen genutzt werden könnte.

Mögliche Hinweis für eine Eignung von Vorlagen für die Konsensliste wären einstimmige oder fast einstimmige Annahmen von Vorlagen in den Fachausschüssen.

Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden könnten dann nach der Abstimmung vorschlagen, diesen Punkt in die Konsensliste aufzunehmen.
Im nächsten Fachausschuss bzw. im Rat in dem der jeweilige Punkt erneut auf der Tagesordnung stehen würde, könnten dann alle in die Konsensliste aufgenommenen Tagesordnungspunkte im Block abgestimmt werden.

 

Zu den in der Konsensliste aufgenommenen Punkte würde dann keine Aussprache mehr stattfinden.

Die Abstimmung über die Konsensliste sollte dabei jeweils in den oberen Bereich der Tagesordnung aufgenommen werden.

Natürlich bleibt es jeder Fraktion unbenommen, spätestens zur Beginn der jeweiligen Sitzung, einzelne oder auch alle Punkte wieder aus der Konsensliste zu nehmen und „normal“ abstimmen zu lassen.

Elternbefragungen in den Kitas

Elternbefragung in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Erftstadt

 

Sehr geehrter Herr Erner,

 

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantragen wir folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Durchführung einer Elternbefragung in den Erftstädter Kindertageseinrichtungen zu den Themen
    1. Öffnungs- und Schließzeiten
    2. Zufriedenheit mit der qualitativen Betreuung der Kinder

 

  1. Die Verwaltung benennt alternative Möglichkeiten für die Sommerferienschließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen

 

Begründung:

Zu 1: Die letzte Elternbefragung wurde 2010 durchgeführt. Die Eltern wurden nach ihrer Zufriedenheit mit den Öffnungs- und Schließzeiten sowie Buchungszeiten in Kindertageseinrichtungen befragt. Im Ergebnis zeigte sich eine große Unzufriedenheit der Eltern u.a. bei den Sommerferienschließzeiten.

Trotz dieser großen Unzufriedenheit hat sich vor allem bei den städtischen Einrichtungen keine Abweichung von der bisherigen Regel ergeben.

Nach wie vor schließen städtische Einrichtungen die letzten drei Wochen in den Sommerferien. Trotz der großen Probleme, die die Eltern haben, wird der angebotene Notdienst so gut wie gar nicht genutzt. Im Schnitt machen 5-7 Eltern von dem Notdienst Gebrauch. Die Gründe dafür sind leicht nachvollziehbar. Die Eltern haben die berechtigte Sorge, dass sich die Kinder, die zum Teil bereits mit einem Jahr eine Einrichtung besuchen, in einer fremden Umgebung mit nicht bekannten Personen nicht wohl fühlen und emotionale Störungen erleiden.

 

Wir waren – und sind es immer noch – in Erftstadt in den letzten Jahren zunehmend mit dem Ausbau von Kinderbetreuung beschäftigt. Dabei ist es wichtig, die Qualität der Betreuung nicht aus den Augen zu lassen. Deshalb soll die Zufriedenheit der Eltern mit der qualitativen Betreuung der Kinder mit in die Befragung einbezogen werden.

Zu 2: Seit jeher schließen die städtischen Kindertageseinrichtungen in den letzten drei Wochen der Sommerferien. Das Ergebnis der Elternbefragung steht in deutlichem Widerspruch zu dem Abstimmungsverhalten der Elternbeiräte, die ein Mitspracherecht gem. Kinderbildungsgesetz haben. Das Votum erfolgt in der Regel einstimmig (Ausnahme das städtische Familienzentrum „Die Wilden Zwerge“), obwohl die Elternbefragung gezeigt hat, dass 30% der an der Umfrage beteiligten Eltern mit der Sommerschließzeit unzufrieden sind. Ferienzeiten sind selbstverständlich auch für Kinder und das Personal in den Einrichtungen wichtig und unbedingt einzuhalten. Aber die Schließzeiten der Einrichtungen sind nicht immer mit den Urlaubsmöglichkeiten der Eltern kompatibel. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, sollten hier neue Möglichkeiten angedacht und angeboten werden, vor allem im Hinblick auf immer jüngere Kinder, die in den Einrichtungen betreut werden.