Keine Wildtiere in Zirkusbetrieben in Erftstadt

Antrag bezüglich Vermietung von Flächen in Erftstadt an Zirkusbetriebe mit Wildtieren

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich, folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung berichtet, ob in den letzten Jahren städtische Flächen an Zirkusbetriebe zur Verfügung gestellt wurden, welche Wildtiere mit sich führten.
  2. Zukünftig werden auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe zur Verfügung gestellt, die Wildtiere mit sich führen.

Begründung

In den Niederlanden ist seit kurzem der Zirkusbetrieb mit Wildtieren landesweit verboten. In Deutschland fehlt bislang eine gesetzliche Regelung.
Es liegt daher an den einzelnen Kommunen, diesbezüglich tätig zu werden.

Bisher haben bundesweit mehr als 40 Kommunen, unter anderem die Stadt Köln, beschlossen, keine kommunalen Flächen an Zirkusunternehmen zu vergeben, die mit Wildtieren wie beispielsweise, Affen, Löwen, Elefanten oder Nashörnern gastieren wollen.

Nach Aussage der Deutschen Tierschutzbundes, leiden Wildtiere in Zirkusbetrieben.
Die Folgen sind Gesundheitsschäden, Verhaltensstörungen und erhöhte Sterblichkeit.Hier könnte die Stadt Erftstadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten verhindern, dass Wildtiere in Zirkusbetrieben auf städtischen Flächen auftreten.

Es ist davon auszugehen, dass andere Kommunen dem Beispiel folgen und so die Zirkusbetreiber freiwillig auf Vorführungen mit Wildtieren verzichten werden.

 

Beleuchtung des Rathaus Umfeldes nach Sitzungen

Antrag bezüglich der Beleuchtung des Außenbereichs Rathaus und des Parkplatzes

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich, folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die Verwaltung stellt sicher, dass nach Sitzungen die Umgebung des Rathauses und insbesondere der dortige Parkbereich beleuchtet sind.

 

Begründung

Sitzungen im Rathaus können bis in die späten Abendstunden dauern,  so dass die Teilnehmer in der Dunkelheit das Rathaus verlassen.

Ab einer bestimmten Uhrzeit sind das Einkaufszentrum und der Parkplatz unmittelbar am Rathaus nicht mehr beleuchtet. So geschehen nach der Ausschusssitzung von Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 15.09.2015, welche bis nach 22:00 Uhr dauerte.

Der Bereich um das Rathaus und insbesondere der Parkplatz waren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr beleuchtet und lagen in völliger Dunkelheit.

Um Unfälle zu vermeiden, muss sichergestellt werden, dass die Beleuchtung erst dann abgeschaltet wird, wenn die Sitzungen beendet sind und alle Beteiligten den Bereich sicher verlassen haben.

Verlegung von Liegenschaften in Erftstadt

Antrag bezüglich Umwandlung von innerstädtischen Liegenschaften in Bauland bei gleichzeitigem Neubau der Einrichtung an anderer Stelle

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

 

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücke sich zur Umwandlung in Wohnbebauung eignen und bei welchen eine Verlagerung der auf dem Grundstück bisher befindlichen städtischen Einrichtung auf ein anderes Grundstück sinnvoll erscheint.
  2. Sollte ein oder mehrere Grundstücke die oben genannten Kriterien erfüllen, führt die Verwaltung Gespräche mit den Nutzern des Grundstückes und stellt Alternativen zur Verlagerung der Einrichtung an eine andere Stelle vor.
  3. In einem weiteren Schritt bemüht sich die Verwaltung, Investoren für das Vorhaben zu finden.

Begründung

Zurzeit wird die Verlegung der Stadtwerke vom bisherigen Standort ins Gewerbegebiet diskutiert. Durch den späteren gewinnbringenden Verkauf des Grundstückes auf welchem sich die Stadtwerke momentan befinden, können Einnahmen generiert werden, wodurch der Umzug der Stadtwerke mitfinanziert werden kann.
Ein solches Vorgehen könnte sich auch für andere von der Stadt Erftstadt betriebene Einrichtungen anbieten.

Viele städtische Einrichtungen sind sanierungsbedürftig und befinden sich an Standorten, die nutzungstechnisch nicht mehr optimal sind.

Durch den Neubau an anderer Stelle könnte eine Funktionsverbesserung der Einrichtung erreicht werden, wobei der Umzug und Neubau im Optimalfall vollständig durch die Einnahmen aus dem Verkauf des ehemaligen genutzten Grundstückes finanziert werden könnte.

Zu denken wäre hier insbesondere an Feuerwehrgerätehäuser und Sportplätze.

Die Stadt Hürth hat dieses Konzept vor einigen Jahren bezüglich des Sportplatzes (Stotzheim) erfolgreich praktiziert. Die Kosten für den Neubau wurden dabei vollständig von dem Erwerber des alten Grundstückes übernommen.
Dem Neubau folgten zusätzlich einen Kunstrasenplatz und ein Clubheim.
In Bezug auf Erftstadt ließe sich dieses Modell auf den Sportplatz in Oberliblar übertragen. Das momentane Sportplatzgelände würde sich perfekt für eine Wohnbebauung in Bahnhofsnähe am Rande des Naherholungsgebietes Ville eignen.

Ein neuer Sportplatz in Randlage hätte den Vorteil, dass dieser verkehrstechnisch besser angebunden und keine Störungen der Nachbarschaft durch den Spielbetrieb zu erwarten wäre. Hier wird daher ein Standort zwischen Liblar und Köttingen angedacht, welcher von Köttinger Vereinen mitgenutzt werden könnte.