Freien Wähler besichtigen geplantes Baugebiet am Dechant-Linden-Weg

dechant

 

Das Landschatzschutzgebiet nördlich vom Dechant-Linden-Weg angrenzend zum Liblarer Friedhof zeigte sich im schönsten Herbstlicht als die Freien Wähler sich zusammen mit Anwohnern ein Bild von dem Gelände machten, auf dem ein Neubaugebiet entstehen soll.

Insbesondere die Verkehrsanbindung und die Gefahr durch Überschwemmungen vom Mühlbach zeigten sich als ernstzunehmendes Problem.

Nicht zuletzt sollte aber auch die Frage aufgeworfen werden, ob diese Idylle am Rande von Liblar für ein Neubaugebiet geopfert werden sollte.

Diese und andere Fragen werden die Freien Wähler im Wege des weiteren Verfahrens intensiv diskutieren.

 

 

Schaffung eines sicheren Zuweges zum Marienhospital Frauenthal

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Es wird ein Fußweg kommend von der Carl-Schurz-Str. zum Marienhospital Frauenthal geschaffen, auf welchem die Besucher des Krankenhauses dieses, das Ärztehaus und das Hospiz sicher und direkt erreichen können.
  2. Die Verwaltung berichtet über den Sachstand bezüglich des Ausbaus von Parkplätzen im Bereich des Marienhospitals Frauenthal.
  3. Die Verwaltung lädt in den nächsten Ausschuss einen Vertreter des Krankenhauses ein, welcher sowohl über die Situation der Parkmöglichkeiten, des Zuweges als auch über die Neubauten des Krankenhauses berichten kann

Begründung:

Beim Besuch des Marienhospitals Frauenthal ist ein Parkplatz nur schwer zu bekommen.
Besucher aber auch Patienten müssen weit entfernt parken und dann den mehrere hundert Meter weiten Fußweg auf sich nehmen.

Dabei wird meist nicht der Fußweg benutzt, da dieser einen „Umweg“ zum Ärztehaus und zum Hospiz darstellt.

Die Fußgänger teilen sich daher die sehr enge Straße mit Fahrzeugen, was insbesondere zu Problemen führt, wenn sich ein Rettungswagen auf Einsatzfahrt nähert.

Das Begehen der Straße sollte daher entweder untersagt werden oder es sollte zumindest ein markierter Randstreifen geschaffen werden, welcher es den Fußgängern mit einer gewissen Sicherheit ermöglichst ihr Ziel zu erreichen.

Insgesamt betrachtet ist die gesamte Zufahrt zum Krankenhaus nicht optimal, da insbesondere Rettungswagen einen kurvigen engen Weg befahren müssen, welcher mit anderen Verkehrsteilnehmern geteilt wird.

Die Einladung eines Vertreters des Krankenhauses sollte zu einer Sachaufklärung führen.

Insbesondere könnte die Gelegenheit genutzt werden um die Neubauten des Krankenhauses vorzustellen.

Antrag Änderung Bebauungsplan Vogelsang ./. Max-Plank-Str.

Antrag bezüglich Überarbeitung des Bebauungsplans Nr. 96

(Max-Plank-Str. / Am Vogelsang)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt ein Konzept für eine Überarbeitung des Bebauungsplans 96 vor, so dass in dem Gebiet neben dem bestehenden Gewerbe auch eine Wohnbebauung zulässig ist.
  2. Die Verwaltung stellt dar, welche Gewerbebetriebe dort ansässig sind und ob bezüglich der Betriebe ein Erweiterungs-, Reduzierungs- oder Umzugsbedarf gegeben ist.
  3. Die Verwaltung legt dar, welche Flächen ungenutzt sind und welche sich prinzipiell für eine Wohnbebauung eignen würden.

 

Begründung

Das Gewerbegebiet in Liblar Ost (Max-Plank-Str. / Am Vogelsang) zeichnet sich mittlerweile durch zahlreiche Leerstände/Abbruchgebäude und ein teilweise ungeordnetes Erscheinungsbild aus. Geografisch liegt es zwischen dem schützenswerten Naherholungsgebiet der Ville mit dem angrenzenden Liblar See und einem der schönsten Wohngebiete von Liblar. In nur geringer Entfernung grenzt das Schulzentrum Liblar an. Es sind somit die städtebaulichen Rahmenbedingungen gegeben, um eine schrittweise Umnutzung des Gewerbegebietes unter Wahrung der Rechte aller Gewerbetreibenden anzustoßen.

 

Das Gewerbegebiet in Liblar-Ost (Max-Plank-Str. / Am Vogelsang) ist ungünstig gelegen und es ist hinsichtlich der Expansionsmöglichkeiten emissionsrechtlich stark eingeschränkt.

Die bestehende Zonierung des B-Plans ist nach neueren Erkenntnissen nicht mehr der exponierten Lage und der Nähe zu den Restriktionsflächen (Wohnen und Natur) und der notwendigen positiven gesamtstädtebaulichen Entwicklung von Liblar zuträglich.

Im Übrigen ist das Gewerbegebiet auf Grund der Lage schwierig anzufahren. Eine Erweiterung des möglichen Schwerlastverkehrs würde zu einer erhöhten Belastung der Carl-Schurz-Straße, der Brühler Straße und der Straße Am Vogelsang führen.

Zusammenfassend kann objektiv festgestellt werden, dass die inneren und langjährige Gewerbebrachen einen eminenten Nutzungsverlust und Verfall signalisieren. Dieser innere Bereich stellt in seiner Lage einen erheblichen städtebaulichen Missstand dar und behindert die kommunale Entwicklung in Liblar mehrfach.

Die bestehenden Gewerbebetriebe entlang der Straße Am Vogelsang haben sich größtenteils verträglich zu der direkt angrenzenden Wohnbebauung entwickelt. Damit ist auch für die innenliegenden Brachflächen die Nutzung als allgemeines Wohn-  oder Mischgebiet möglich.

Der Überplanung, Aufbereitung und Umnutzung dieser dezentral gelegenen Gewerbebrachen und Gewerbeflächen kommt in Erftstadt eine zentrale Bedeutung zu.

Dabei könnte unter Wahrung des Bestandsschutzes längerfristig eine schrittweise Auflösung des Gewerbegebietes mit Verlagerung der Gewerbetreibenden an eine besser geeignete Stelle innerhalb der Grenzen der Stadt Erftstadt angestrebt werden.

Dies ist sicherlich ein Prozess, welcher sich über mehrere Jahrzehnte hinziehen dürfte, für welchen aber bereits jetzt der Anstoß gegeben werden kann.

Durch den Wegfall der geplanten Flüchtlingseinrichtung in der Max-Plank-Straße ist bereits ein erstes interessantes Gelände für eine mögliche Wohnbebauung vorhanden, die an heute bereits bestehende Wohnbebauung angrenzt.

Die Lage des inneren Gebietes ist grundsätzlich für eine Wohnbebauung geeignet, bestehende Wohnimmobilen belegen dies.

Es besteht auch die Möglichkeit einen weiteren direkten Zugang zum Liblarer See zu schaffen, was den Liblarer See noch näher an Liblar „heranbringen“ würde.

Die potenzielle neue Wohnlage ist ruhig; durch eine Verbindung mit der geplanten Bebauung am Zervos Gelände BP 152, der reaktivierten Carl-Schurz-Straße und dem Schulzentrum wären Synergieeffekte für viele zu erzielen.

Viele der im inneren Plangebiet befindlichen Gewerbe dürften einer längerfristigen Umsiedelung positiv gegenüberstehen, wenn diese durch entsprechende attraktive Angebote und Entwicklungsmöglichkeiten seitens der Stadt Erftstadt begleitet und unterstützt würde.

Bis zu einer völligen Umsiedlung des dort befindlichen Gewerbes kann ein Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe mit Bestandschutzwahrung der heutigen Gewerbebetriebe angestrebt werden.

Je nach Entwicklung dieses Gebietes sollte auch nichts dagegensprechen, wenn emmissionsarme Betriebe verbleiben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Verlegung von Liegenschaften in Erftstadt

Antrag bezüglich Umwandlung von innerstädtischen Liegenschaften in Bauland bei gleichzeitigem Neubau der Einrichtung an anderer Stelle

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

 

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücke sich zur Umwandlung in Wohnbebauung eignen und bei welchen eine Verlagerung der auf dem Grundstück bisher befindlichen städtischen Einrichtung auf ein anderes Grundstück sinnvoll erscheint.
  2. Sollte ein oder mehrere Grundstücke die oben genannten Kriterien erfüllen, führt die Verwaltung Gespräche mit den Nutzern des Grundstückes und stellt Alternativen zur Verlagerung der Einrichtung an eine andere Stelle vor.
  3. In einem weiteren Schritt bemüht sich die Verwaltung, Investoren für das Vorhaben zu finden.

Begründung

Zurzeit wird die Verlegung der Stadtwerke vom bisherigen Standort ins Gewerbegebiet diskutiert. Durch den späteren gewinnbringenden Verkauf des Grundstückes auf welchem sich die Stadtwerke momentan befinden, können Einnahmen generiert werden, wodurch der Umzug der Stadtwerke mitfinanziert werden kann.
Ein solches Vorgehen könnte sich auch für andere von der Stadt Erftstadt betriebene Einrichtungen anbieten.

Viele städtische Einrichtungen sind sanierungsbedürftig und befinden sich an Standorten, die nutzungstechnisch nicht mehr optimal sind.

Durch den Neubau an anderer Stelle könnte eine Funktionsverbesserung der Einrichtung erreicht werden, wobei der Umzug und Neubau im Optimalfall vollständig durch die Einnahmen aus dem Verkauf des ehemaligen genutzten Grundstückes finanziert werden könnte.

Zu denken wäre hier insbesondere an Feuerwehrgerätehäuser und Sportplätze.

Die Stadt Hürth hat dieses Konzept vor einigen Jahren bezüglich des Sportplatzes (Stotzheim) erfolgreich praktiziert. Die Kosten für den Neubau wurden dabei vollständig von dem Erwerber des alten Grundstückes übernommen.
Dem Neubau folgten zusätzlich einen Kunstrasenplatz und ein Clubheim.
In Bezug auf Erftstadt ließe sich dieses Modell auf den Sportplatz in Oberliblar übertragen. Das momentane Sportplatzgelände würde sich perfekt für eine Wohnbebauung in Bahnhofsnähe am Rande des Naherholungsgebietes Ville eignen.

Ein neuer Sportplatz in Randlage hätte den Vorteil, dass dieser verkehrstechnisch besser angebunden und keine Störungen der Nachbarschaft durch den Spielbetrieb zu erwarten wäre. Hier wird daher ein Standort zwischen Liblar und Köttingen angedacht, welcher von Köttinger Vereinen mitgenutzt werden könnte.

Antrag bezüglich Nutzung des „Allianz-Geländes“ in Erftstadt-Erp

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt da, in welchem Zustand sich das Allianz Gelände in Erftstadt-Erp befindet und wie dieses momentan genutzt wird.
  2. Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur Nutzung des Geländes durch Wohnbebauung

Begründung

Das sogenannte „Allianz-Gelände“ in Erftstadt Erp ist seit vielen Jahren ungenutzt. Die dort befindlichen Gebäude verfallen zusehends.
Das Gelände befindet sich in attraktiver Lage und würde sich bestens für eine Wohnbebauung eignen.

Es ist davon auszugehen, dass die Eigentümerin des Geländes kein Interesse an der Nutzung mehr hat. Somit sollte durch die Stadt Erftstadt eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass diese das Gelände erwirbt und dann gewinnbringend zur Nutzung als Wohngebiet zur Verfügung stellt.

Fraktion Freie Wählergemeinschaft besorgt über Insolvenz

Die Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt ist wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Frank Hönig Hifi-Video-TV GmbH am 19.03.2015 besorgt.

Bereits für April war die Eröffnung eines Elektronikfachmarktes im Neubau des Einkaufszentrum Liblar durch die Frank Hönig GmbH geplant.
Es steht nun die Befürchtung im Raum, dass der Termin nicht eingehalten werden kann und schlimmstenfalls der Einzug ganz entfällt.
Die Eröffnung eines großflächigen Elektrofachmarktes, welcher auch Kundschaft über die Grenzen von Erftstadt hinaus ins Einkaufszentrum gelockt hätte, war essentielle Voraussetzung für eine Revitalisierung des Einkaufszentrums.

Ein Wegfall des Elektrofachmarktes als „Ankermieter“ hätte weitreichende negative Auswirkungen für das gesamte Einkaufszentrum, da einzelne Geschäfte bereits jetzt, bedingt durch den hohen Leerstand und die langwierigen Umbauten, um ihren Fortbestand fürchten mussten.
„Dies wäre schlichtweg eine Katastrophe für das Einkaufszentrum“, befürchtet der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler Erftstadt Raymond Pieper.

Die Freien Wähler fordern daher die Stadt Erftstadt auf, einzugreifend zu vermitteln, so dass eine zeitnahe Eröffnung des Elektrofachmarktes doch noch realisiert werden kann.

Zeitnahe Sitzungsniederschriften

Antrag bezüglich zeitnahe Zurverfügungstellung von Sitzungsniederschriften

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

Die Verwaltung stellt sicher, dass Sitzungsniederschriften spätestens 10 Tage nach der jeweiligen Sitzung im SD-Net zur Verfügung stehen. Weiterlesen

Erhalt der historischen Altstadt in Lechenich

Erhalt der historischen Altstadt in Lechenich

Sehr geehrter Herr Erner,
ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann kann mit einer Fertigstellung der für den Bereich Altstadt Lechenich im Auftrag gegebenen Denkmalbereichssatzung gerechnet werden und aus welchem Grund konnte diese, bereits im Jahr 2008 beauftragte Satzung, bisher nicht erstellt werden?
  2. Welche baulichen Änderungen sind in dem Bereich der historischen Altstadt in Lechenich zum jetzigen Zeitpunkt, insbesondere in der Zehnstraße, geplant?

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Verbesserung des Zuganges zum Naherholungsgebiet Ville im Bereich Liblar

Verbesserung des Zuganges zum Naherholungsgebiet Ville im Bereich Liblar

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der  Fraktion Freie Wählergemeinschaft beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  1. Die Verwaltung stellt Maßnahmen vor um den Zugang zum Naherholungsgebiet Ville und zum Liblarer See insbesondere von Liblar aus zu verbessern.
  2. Die Verwaltung koordiniert die erarbeiteten Maßnahmen mit den zuständigen Institutionen und stellt einen Zeitplan für dessen Umsetzung vor.
  3. Die Verwaltung bemüht sich zur Akquirierung von Fördermitteln für die Maßnahmen

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